Fachanwalt Medizin Beschwerdeverfahren Rechtsanwaltskammer. Klinik X, Zahnärztin S.

Mein damaliger Anwalt „R“ log in meiner Auskunftsklage gegen die berliner Zahnklinik X wissentlich. Ermittlungsverfahren gegen S: „R“ verweigerte mir absichtlich Beratung nach Akteneinsicht und unterließ elementarste Handlungen, die nachdem er selbst Akteneinsicht genommen hatte, geboten gewesen wären. Arbeitete jeweils absichtlich rechtswidrig gegen mein Interesse, was aus den beiden folgenden Punkten „1“ und „2“ deutlich hervorgeht:
1.: Seit Januar 2010 hatte ich Kontakt zum Berliner Fachanwalt für Medizinrecht „R“. Aufgrund meiner Anwaltsunerfahrenheit konnte er mit mir spielen. [ACHTUNG: FORTSETZUNGSBEITRÄGE AUGUST  UND SEPTEMBER 2019] Ich hatte mich u.A. beeindrucken lassen von seiner Persönlichkeit und von einem eigenen spektakulären alten Fall, den er auf seiner Website präsentierte. Ich nenne ihn „R“ wie „Rechtsanwalt“. Zunächst persönliche Beratung in seiner Kanzlei wg. meiner Strafanzeige gegen S, ohne formale Mandatierung. 1a)  Während das Ermittlungsverfahren gegen S lief erhielt „R“ Frühjahr 2011 von mir Vollmacht für Auskunftsklage gegen X(erstes Mandat) , um an die Ende 2010 „verschwundene“ Patientenakte Klinik X Prothetik zu gelangen (bzw. die X mir verweigerte) . Vorgeschichte: Nach Mißhandlung 2010 bei X brach ich Kontakt zu X ab und sofort verschwand dort meine Akte Abteilung Prothetik. Hier 3 Screenprints der dann folgenden Emailkorrespondenz zwischen X und mir:Es folgte die weiter Unten abgebildete Falscherklärung des „R“. (Sommer 2011 erfolgte dann die erste Einstellung meiner Anzeige gegen S, „R“ ließ sich von mir Vollmacht geben für Akteneinsicht und Beratung und fuhr auch diese Angelegenheit soweit es in seiner Macht stand an die Wand, siehe Unten „2“)

„R“ gab im Zuge der Auskunftsklage gegen X wissentlich falsche/unsinnige Erklärungen ab: „X habe die begehrten Unterlagen herausgegeben“:R an Amtsgericht R an michIn Wirklichkeit hatte „R“ praktisch Nichts von X erhalten. X hatte ihm ja auf die Klage hin ausdrücklich mitgeteilt, sein Klagebegehren sei „unmöglich“, wegen angeblich verschwundener Akte: Beweis dafür daß „R“ tatsächlich die Prothetikakte nicht erhielt: X faxte mir auch ein Jahr später, die Akte Prothetik sei weiterhin „nicht auffindbar“, das Selbe steht im Brief der X an mich vom 2012, zwei Dokumente: X sagt weiterhin nicht auffindbarReko nicht moeglich [Gleichlautend aus 2015, hier 2018 hinzugefügt:   ] Womöglich fand wegen der Falscherklärung des „R“ bei X keine Klinikdurchsuchung statt, und wurde X darum auch nicht gezwungen, eine Aktenrekonstruktion zu schreiben. Oder eine Versicherung unter Eid zu geben die Akte sei tatsächlich „nicht auffindbar“, oder wie sonst eben der korrekte Ablauf gewesen wäre. Eine Klage ist ja nicht erledigt weil einer sagt: „Akte kann ich nicht finden“. (Weiter Unten Link zu detaillierter Unterlage)

1b)  Meine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin wegen der nachgewiesenen, belegten Berufsverstöße in beiden Mandaten(Verstöße im Ermittlungsverfahren Unten „2.“) führte zu Nichts. [ACHTUNG Beitrag über Beschwerdeverfahren RAK siehe August 2019. Teile der Klageakte siehe Beitrag September 2019!] Man machte mir bereits bei meiner ersten Nachfrage am Telefon deutlich daß man keine Lust habe. Die RAK übergab Alles dem „Berichterstatter“, ein ausgewählter Anwalt, so ist das Verfahren. Ausgewählt wurde ein Verkehrsanwalt mit Migrationshintergrund. Er hatte entweder Nichts verstanden oder wollte Nichts verstehen, bezog sich auf Vorwürfe die ich garnicht erhoben hatte usw. Die RAK machte sich dessen Entscheidung (alles sei ok) zu eigen und beschied, „R“ habe sich korrekt verhalten. Brief der RAK an mich siehe unten „2d“. Ich kann daraus nur schließen daß „R“ gut vernetzt ist. Welche Folgen solche „Anwaltsfehler“ für Mandanten haben, interessiert dann offenbar Niemanden.

Fachanwälte: Es kann von Vorteil sein, sich nicht an einen Fachanwalt zu wenden. Ein Medizinfachanwalt, der einen Patienten gegen eine große Klinik vertritt (der Konzern der hinter Klinik X steht ist in Berlin fast „allmächtig) ist tendenziell immer in Versuchung, sich der Klinik anzudienen auch wenn er dabei den Interessen seines Patienten zuwiderläuft. Denn von der Klinik könnte er noch 1000 Aufträge bekommen oder 1000mal Ärger, während fraglich ist ob ein zufriedener Mandant auch nur einen einzigen weiteren Mandanten wirbt.
Denn Medizinrecht ist ein exotisches Gebiet und welcher „Medizinmandant“ zieht da noch einen weiteren „Medizinmandanten“…? Eine Zahnklinik dagegen kann ein sicherer Auftraggeber für einen RA werden. Oder es werden womöglich dem RA andere Vorteile für dessen „Wohlverhalten“ gewährt…
Man sollte sich als Patient an einen reinen Patientenanwalt wenden, der keine Ärzte vertritt.
Natürlich hat dieser dubiose Anwalt „R“ damit den seitdem gegen mich erfolgenden Arztstraftaten Vorschub geleistet. Klinik X stand ja daraufhin als sauber dar: Lt. Erklärung des „R“ hatte er deren zunächst verschwundene Patientenkartei Prothetik ja nun in Kopie erhalten. Daß es in der Auskunftsklage immer nur um die Akte Prothetik(und nicht um die Akte Chirurgie) ging steht oft genug in der Klageakte und auch im Schriftverkehr zwischen „R“ und mir usw. Und Klinik X schrieb ja ausdrücklich es liege „Unmöglichkeit“ vor. (s.O.) Lediglich irrtümliche Falscherklärung des „R“ ist folglich ausgeschlossen. Zudem mailte ich dem R ja auch, daß er eine falsche Erklärung abgegeben hatte:hoffentlichnichtabgeschicktHier der Link zu detaillierteren Ausführungen betreffs Lüge des „R“, als .pdf: detailsfalscheerledigungserklaerungluege

(Zu dem ganzen Vorgang des Aktenverschwindenlassens bei X: Beitrag „Körperverletzung…“11/2014)

2.: „Fehler“ des „R“ im zweiten Mandat Ermittlungsverfahren(wg. §224StGB gegen ZÄ Fr.Dr.S Gefährliche Körperverletzung mit Vorsatz („Akteneinsicht und Beratung) : Verhinderung der Akteneinsicht und Fehlinformationen statt Beratung. („SBlatt 20“ = Blattnummer 20 in Ermittlungsakte gegen ZÄ Dr.S)
2
a) Nach oben geschildertem absichtlichem Abwürgen meiner Klage gegen X durch seine Lüge ließ sich „R“ am 28. Juni 2011 von mir Vollmacht in Sachen Zahnärztin S erteilen, das erfolgte zeitlich nach erster Einstellung meiner Anzeige / Ermittlungsverfahren gegen ZÄ Dr.S . Das hätte er natürlich keinesfalls tun dürfen. Ich fragte ihn, wann meine Aktenbesprechung mit ihm ca. stattfinden wird, er antwortete harsch: “Das weiß ich nicht. Das kann dauern. i c h ruf an.“ Akte S enthielt er mir 3Monate ganz vor und gab mir dann zeitgleich mit der endgültigen Einstellung fast nur Seiten die ich schon hatte und absichtliche Fehlinformationen. Davor Null Infos außer daß die Angestellte K. ihrer Chefin S beipflichte:

SEHEN SIE SICH AUS DEM FOLGENDEN ZUMINDEST VERGLEICHEND DIE BELEGE AN, SPRECHEN FÜR SICH SELBST:
2b) Ich schickte im Juni 2011 ohne Aktenkenntnis meine Kurzbeschwerde an AmtsA. (SBlatt 132) „
R“ schrieb am 15.Sept an die AmtsA er „solle die Beschwerde nicht weiter begründen“(SBlatt143) kbegruendungmehrR wußte natürlich, daß ich seit Juni dringend auf seine Aktenbesprechung und Kopien wartete damit ich wie abgemacht dann selbst anschließend eine ausführliche Beschwerdebegründung schreiben kann. Die AmtsA mußte seinen Brief so verstehen, daß keine weitere Begründung mehr folgt und schrieb daraufhin noch am selben Tag an die GenStA es bestehe kein Anlaß zur Wiederaufnahme, unter Bezug auf das Schreiben des „R“. (SBlatt 144)nachkbegrueIch faxte -natürlich ohne diese Korrespondenz zu kennen- kurz danach an die Amtsanwaltschaft, daß ich immernoch auf Aktenbesprechung beim „R“ warteverschiebung1Ich hatte „R“ bereits in Email 20.6.11 hingewiesen auf mehrere objektiv falsche Feststellungen im Einstellungsbescheid. Er mußte auch bei oberflächlicher Durchsicht der Akte erkennen, daß ich unbedingt informiert werden mußte um richtigstellen zu können:

Der wichtige HKP1 m.W. unlesbar dunkel in Originalakte(SBlatt 60) StA verschob mit der Begründung „es liege kein Kunstfehler vor“ zur AmtsA(SBlatt 24) kkunstfehlerAber: Kunstfehler wäre lediglich fahrlässige KV! Verschiebung also m.E. irrational. (Und angezeigt habe ich übrigens nicht wg. 223 sondern wg 224.) Der letzte Tattag fiel bei der Kripo unter den Tisch: „Tatende 8.10.2009“(SBlatt 44) ist falsch: Tatende = 26.10.2009 SBlatt 29 + SBlatt 134).

Alles SBlatt 99: OPG 8.6.2009 des Kieferchirurgen E sei da, ist objektiv falsch (SBlatt 68) . / Meine Anzeige erfolgte lt. Kripo aus Frust über das Gutachtenergebnis: Ist objektiv falsch: Gutachtungsergebnis erst Juni 2010(SBlatt 78+80). / S wurde m.W. nichtmal gefragt ob sie aussagen will, Zahnärztekammerbrief und Aussage der Angestellten reichte offenbar. „R“ sagte mir dagegen, S habe Aussage verweigert.

„R“ hat mir nicht mitgeteilt, daß der Amtsanw Alles zu ungeordnet ist, (SBlatt 55) meine Nachfrage am 3.11.2011 ob meine Briefe übersichtlich sind bestätigte er stattdessen ausdrücklich.

„R“ behauptete am 23.9.2011 falsch, er habe „die Akte erst vor 8 Tagen oderso“ erhalten. Er erhielt Akte jedoch bereits am 3.August. An dem Tag wurde ihm 4-Wochen-Frist für weitere Beschwerdebegründung mitgeteilt, hat er mir Nie gesagt! 4wofristAm 9.August schickte „R“ die Akte zurück an Amtsanwaltschaft. akteruecksendung„R“ versprach am 23.9. Rückruf aber rief nicht an. Ich fragte wiederholt per Mail nach.2nachfragenanrIch setzte ihm am Donnerstag 27.Oktober in meiner Email letzte Frist. Am nächsten Tag hatte i c h Frist im Briefkasten von der GenStA für weitere Beschwerdebegründung bis Montag. Also drei Tage Zeit. Den Brief werde ich Hier später einfügen. Ich schrieb also sofort Teil 1 ohne jegliche Aktenkenntnis(SBlatt147ff) Man ersieht Das direkt aus Teil 1: abeschwt1Er verweigerte also komplett und 3 Monate lang. Dann gab „R“ mir Besprechungstermin für Donnerstag (3.11.) Er sei in Urlaub gewesen. An diesem Tag wurde die erneute Einstellung durch GenStA geschrieben(SBlatt 151) . Es lief für mich bis zu dieser erneuten Einstellung so als hätte ich mich Nie um Akteneinsicht bemüht und danach war Alles zu spät. Meine wiederholten Emails und Anrufe um Aktenbesprechung mit R sind auch abgebildet in SBlatt 146+147Ziff.1.
[
In einem Rechtsforum schrieb man,  “R” hätte -falls er irrtümlich meine Akteneinsicht verbockt hätte- lediglich bei der StA „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ veranlassen müssen. Aber das tat “R” nicht, weil er absichtlich meine Akteneinsicht verhinderte.]

2c) „R“ gab mir an dem 3.11. fast ausschließlich Kopien mir bekannter Seiten (meine eigenen Eingaben, das alte MDKGutachten betreffs S. 70Seiten fehlen, Das sah ich erst zuhause. Ich sagte ihm am 3.11. ich müsse jetzt ausf. Begründung(deren Teil2) schreiben. Ich war mich sicher die GenStA gibt mir Zeit nach Akteneinsicht. „R“ fragte ob ich denn „wie ein Golem“ enden wolle. Er regte dann sinnloserweise an, die Angestellte der S wegen deren falscher Zeugenaussage(SBlatt 118ff) wegen Begünstigung anzuzeigen. Er sagte ich solle Das mit S sein lassen(keine weitere Begründung schreiben) . Ich solle jetzt mit ihm SE von Klinik X erstreiten. Er: „Da hätte ich Lust darauf, das ist ja für jeden Anwalt eine reizvolle Sache, das ist ja ein fast einmaliger Fall [wg. verschwundener Prothetikakte] Da können Sie ja schreiben was Sie wollen.“ Was Unsinn ist.

Ich hatte „R“ bereits am 5.7.2011 per Mail gebeten zu prüfen, ob mein Brief v. 14.12.2010 in der Akte ist(darin m.E. dringendster Tathinweis: SBlatt 110+132 + 147Ziffer 2 + 148). Er antwortete Nie sondern sagte mir erst am 3.11. beiläufig und falsch Der fehle. Er fehlte lediglich in den von ihm an dem Tag ausgehändigten Kopien. Wollte R mich zu einer insofern grundlosen Beschwerde gegen die Amtsanwaltschaft anstiften damit ich als Idiot dastehe? Ich hatte ja die AmtsA explizit auf den Brief „14.12.2010“ hingewiesen weil der wie andere Briefe ein falsches Az trug(Fax SBlatt 124+146) Oder wollte er daß ich resigniere und keine Erzwingungsklage mehr mache? Ich machte tatsächlich keine Erzwingungsklage. Hatte wenig Infos weil er 70Seiten nicht kopiert hatte. Ich war verzweifelt wegen der Kripo die mit div. objektiven Falschfeststellungen im Ergebnis S entlastet hatte(s.O.) und mußte von Briefunterschlagung durch Amtsanwaltschaft ausgehen(s.O.) Und auf meine Richtigstellungen(SBlatt 132) war die GenStA garnicht eingegangen. Außerdem stand ich weiter unter der Einwirkung von Arztstraftaten (Mißhandlung und Anderes bei Zahnklinik X, das ist der Hintergrund des obigen Punktes „1“. Siehe über X Beitrag „Körperverletzung…“11/2014)

Anwälte wissen genau wie sie eigene Verstöße verschleiern können. Weil sie zB wissen wie Ermittlungsbehörden usw. arbeiten(„R“ hat ganz umfangreiche Erfahrungen aus seinen Strafrechtsmandaten.)

2d) Nach meiner Beschwerde[s.O. „1b“] beide Schreiben des R an die Rechtsanwaltskammer und die Entscheidung der RAK: beschwerdeverfahrenrechtsanwaltskammer

3)  Beitragsfoto: Statt in Badehose für die BZ zu posen rechtsanwaltbzberlin und der BZ über die eigene Fitness zu berichten,  sollte “R” seine Zeit besser für die Erfüllung elementarer Anwaltspflichten nutzen. Aber natürlich scheiterten meine rechtlichen Vertretungen nicht an Zeitmangel des „R“ -schließlich sind Tricksereien auch aufgrund der oft sich daraus ergebenden Nachfragen und ggf. Streitigkeiten mit Mandanten auch nicht ohne Aufwand- sondern “R” log in beiden Mandaten „X“ und „S“ absichtlich. Weil er Lügen wollte.
(Mehr zum Ermittlungsverfahren gegen ZÄ S bzw. zu den von mir behaupteten Straftaten der S zB in „Zahnarztpfusch…“1/2014“ und „MDK-Gutachten im Ermittlungsverfahren“4/2015.)

PS: An die meisten o.g. Infos aus Ermittlungsakte Dr.S bin ich erst gekommen indem ich nach RA „R“ dann RA B mandatierte. Verbunden mit Kosten, Zeitaufwand, seelischer Belastung usw. 2012 schickte „R“ mir dann noch eine, unseren bis dahin ausschließlich mündlichen Honorarvereinbarungen widersprechende, zusätzliche Honorarrechnung, Zahlung diesmal statt bar aufs Kanzleikonto.
ACHTUNG Fortsetzungsbeitrag  LESEN! (siehe auch Oben den Tag „Rechtsanwaltskammer“

Ein Gedanke zu „Fachanwalt Medizin Beschwerdeverfahren Rechtsanwaltskammer. Klinik X, Zahnärztin S.

  1. AKTUELL von Wolfgang /Zahnkaufmann.de:
    ACHTUNG: Das damalige Ergebnis des Beschwerdeverfahren gegen diesen Anwalt jetzt online -> Beitrag 30.8.2019!
    21.August Demo Brandenburger Tor: Dieser Anwalt kam dazu und ich forderte ihn sofort namentlich wiederholt laut auf, zu gehen. Ich begründete Das für den Veranstalter und für Umstehende in wenigen Sätzen, erwähnte seine Rechtsverstösse bei meinen Verfahren. Da er blieb, ging ich unter Protest – Die Demo war für ein GERECHTES VERFAHREN (Julian Assange) !
    Seit einer Woche wieder zeitweilige Schmerzen im linken Unterbauch, Folge der Misshandlungen im V-KH 2012, auch diese Misshandlungen beförderte er indirekt. [Zitat aus obigem Beitrag: „Natürlich hat dieser dubiose Anwalt „R“ damit den seitdem gegen mich erfolgenden Arztstraftaten Vorschub geleistet.“]
    Rückblickend bin ich zufrieden mit mir am Brandenburger Tor, das war gut für Seele und Körper! Er wird mich dafür nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung ziehen (Obwohl er im Stande wäre Etwas herbeizukonstruieren, trat über 4000 Mal vor Gericht auf) . Weil ich zB hier beweise, dass er ein Lügner ist, und Das würde in einer rechtlichen Auseinandersetzung Thema sein / bzw. er kann nicht sicher sein dass er erneut gedeckt wird. Dass er mich also nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung ziehen wird, das untermauert einmal mehr, dass alle meine Behauptungen in diesem Blog wahr sind.
    (Beim Veranstalter habe ich mich natürlich für die Störung entschuldigt)

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