BGH-Urteil zu Ärztebewertung bei Jameda

Der Bundesgerichtshof urteilte gestern, nachdem eine Hautärztin gegen ihre Jameda-„Zwangsmitgliedschaft“ geklagt hatte: Süddeutsche Zeitung  Die entscheidende Meldung wird dabei oft übersehen: Auch diese Ärztin (keine Jameda-Kundin, aber wie alle anderen Ärzte auch gegen ihren Willen zwangsweise bei Jameda aufgelistet) konnte schon vor dieser Klage mit Hilfe Ihres Anwaltes alle Negativbewertungen löschen lassen. Ihre Gesamtnote stieg dadurch von „4,7“ auf „1,5“. Steht so auf tagesschau.de
Anschliessend verlangte diese Hautärztin von Jameda, ihr Profil ganz zu löschen, dafür klagte sie bis vor den BGH. Grund: Immer wenn jemand nach konkret ihrem Profil suchte, blendete Jameda daneben Profile der zahlenden Kunden („Premium-Partner“) aus ihrer Nachbarschaft ein. Jameda präsentierte also ihre direkten „Arzt-Konkurrenten“, aber bei den zahlenden Premiumkunden macht Jameda das nicht. Diese Ungleichbehandlung verstosse lt. BGH gegen die gebotene Neutralität: Jameda ist laut BGH deshalb „kein neutraler Informationsmittler“ mehr. (siehe erster Link)
Der BGH verurteilte Jameda gestern deshalb dazu, das Profil der Hautärztin zu löschen. Jameda widersetzte sich diesem Urteil mit der sofortigen Erklärung, man werde ab sofort bei der Suche nach einem bestimmten Arzt nicht mehr dessen zahlende Konkurrenten(Premiumkunden) daneben einblenden. Siehe dazu zB obiger Link Süddeutsche Zeitung und ebenfalls gestern zB auf Facebook: jamedabgh 
Jameda sass während der Urteilsverkündigung offensichtlich schon in den Startlöchern. Denn solch eine schnelle Websitenumgestaltung auf Jameda.de kann man sicher nicht in wenigen Augenblicken bewerkstelligen. Jameda hätte den Gerichten offensichtlich viel Zeit und Mühe ersparen können, und der Ärztin den nervenaufreibenden und teuren Klageweg! Leider ist die Berichterstattung über Jameda oft oberflächlich und zT falsch. So zB die gestrige Überschrift auf Tagesschau.de „BGH-Urteil Jameda muss Ärzte-Bewertungen löschen“.  jamedatagesschau Nein: Der BGH urteilte, dass Jameda das Profil der Hautärztin gemäss deren Wunsch löschen muss. Die Löschung ihrer Bewertungen bewirkte viel früher ihr Anwalt.  Letztlich ist die ganze oberflächliche Berichterstattung auch eine riesige kostenlose Werbekampagne für den Bekanntheitsgrad von Jameda. Und Jameda verkauft das Ganze natürlich als Sieg für die Informationsfreiheit, denn weiterhin werden alle Ärzte auf Jameda aufgelistet. Tatsächlich ist Jameda Deutschlands grösste Patientenverdummung, das sehen Sie in meiner Beitragskategorie „Über Jameda“ , besonders interessant meine eigenen Fakes auf Jameda

Ein Gedanke zu „BGH-Urteil zu Ärztebewertung bei Jameda

  1. Interessant, wie schnell der BGH sein kann, wenn eine Ärztin klagt. Wenn man als Patient bis vor den BGH „getrieben“ wird, haben schon die BGH-Anwälte überhaupt keine Interesse, hier irgendwas vor den BGH zu bringen, was zu einem wichtigen Leitsatz für alle Patienten führen könnte, weil sich Gerichte an solche Leitsätze halten müssen!
    So lange war der Klageweg für die Ärztin doch gar nicht – nicht im Gegensatz zu klagenden Patienten.

    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Zahnärzte habe ja auch oft in der Familie oder im engsten Freundeskreis andere Ärzte und/oder Anwälte. Und die entspechenden Rechtsschutzversicherungen. Viel Wissen/Erfahrungen und das nötige Geld erleichtern es natürlich, sich zügig „durch die Instanzen“ zu klagen. Der „kleine Patient“ steht dagegen wie ein begossener Pudel da, wenn er klagen will, war womöglich noch nie beim Anwalt usw.

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