Gehalt Zahnmedizinische Fachangestellte: So wenig zahlen Berlins Zahnärzte (Teil 1)

Weder für Auszubildende noch für Ausgelernte Zahnmedizinische Fachangestellte(„ZFA“) gibt es in Berlin und Brandenburg gültige Tarifverträge. Der Zahnarzt zahlt jedenfalls für Ausgelernte im Prinzip wie er will. Erst bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes könnte die ZFA um mehr Lohn klagen. Verstöße gegen den Mindestlohn werden von Angestellten jedoch oft geduldet, aus Angst sonst die Arbeit zu verlieren. Zitat von ausbildung.de : „…Ist die Ausbildung wohlmöglich ein Sprungbrett zu einem sehr guten Monatsverdienst? Die Antwort ist: Nein! Jedenfalls nicht, wenn man nicht noch ein Medizinstudium anhängen möchte. Aber, eine Runde shoppen gehen ist auf jeden Fall drin…“  und weiter „…Hast Du Deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, möchtest Du sicherlich wissen, wie das  Einstiegsgehalt als ZFA aussieht. Du hast Glück, denn seit Januar 2015 profitierst Du vom gesetzlichen Mindestlohn…“
1.: Zahnärzte sind die schlechtesten Ausbilder. Die Ausbildung zur ZFA schnitt 2016 bei der Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes(DGB) unter Auszubildenden in der Gesamtbewertung am Schlechtesten ab und hat laut Umfrage die schlechteste Ausbildungsqualität  . Und ist am unbeliebtesten, zB Frankfurter Neue Presse . Für die DGB-Umfrage wurden aus den 25 häufigsten Ausbildungsberufen 13.603 Auszubildende schriftlich befragt, Ergebnisse im „DGB-Jugend-Ausbildungsreport 2016“  Zitat aus der Umfrage: „…Es gibt immense Probleme im Hotel- und Gaststättenbereich, im Lebensmittelhandwerk, im zahnmedizinischen Bereich sowie bei Maler_innen und Lackierer_innen. Kennzeichen sind lange Arbeitszeiten, häufige Überstunden, eine mangelnde Ausbildungsqualität und eine unterdurchschnittliche Vergütung. Folglich werden diese Berufe als immer unattraktiver angesehen……„bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten, den Maler_innen und Lackierer_innen und den Fachverkäufer_innen im Lebensmittelhandwerk hat sich offenbar wenig an den Rahmenbedingungen geändert, sodass diese Berufe sich ebenfalls erneut am unteren Ende des Gesamt-Rankings wiederfinden…“
Angehende ZFA müssen lt. DGB im Vergleich zu Azubis anderer Berufe besonders häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen (21,9% / Seite 19). Und müssen -rechtswidrig- besonders häufig ihr Berichtsheft in der Freizeit führen (51,3% / Seite 20) , auch erhielten besonders viele ZFA-Azubis (54,7%) für Überstunden weder zusätzliche Bezahlung noch Freizeitausgleich (S.25) obwohl ein Stundenlohn von null Euro rechtswidrig ist. Nur für 18% war ZFA Wunschberuf(S.34) – vermutlich schnappten Schulabgänger mit besserem Schulzeugnis die Plätze in begehrteren und besser bezahlten Ausbildungsberufen weg.

2.: Geringe AUSBILDUNGSVERGÜTUNG FÜR ZFA in Berlin, da kein Tarifvertrag:
Zahnjob.de schreibt: In einigen Bundesländern gibt es einen…..Vergütungs-Tarifvertrag der eine Richtlinie für diese Bundesländer und deren Zahnärzte beinhalten. Sie geben aber auch eine grobe Richtung für alle anderen Bundesländer.“ Gemeint sind die Vergütungstarifverträge, die die „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen mit dem „Verband medizinischer Fachberufe e.V.“ abschließt. Zur Zeit gültig in Hamburg, Hessen, Saarland, Landesteil Westfalen-Lippe, aber seit 2008 n i c h t in Berlin! Die Berliner Zahnärzte sind 2008 „ausgetreten“.
2a.:  Der aktuelle Vergütungstarifvertrag ( n i c h t Berlin) mit Lohntabellen Hier =Website Verband medizinischer Fachberufe / gehen Sie dort in der Mitte auf „Vergütungstarifverträge“ „Download Vergütungstarifvertrag“, in dem PDF dann auf Seite 2, dort steht:  §3 Ausbildungsvergütung ab 1.April 2016 bis 30. Juni 2017 (gilt n i c h t in Berlin) 1. Ausbildungsjahr: 750 Euro brutto / 2. Ausbildungsjahr: 790 Euro / 3. Ausbildungsjahr: 840 Euro. Dem entspricht die gegenwärtige verbindliche Empfehlung 🙂 der Zahnärztekammer Berlin(„ZÄK“) zitiert von HIER (Überschrift „Vergütungen – Empfehlungen…“). Die Empfehlung ist so unsinnig wie der Name selbst: Denn diese drei Beträge gelten in Berlin n i c h t , sondern erst abzüglich 20%. Wird das unterschritten, verweigert die ZÄK die Registrierung des Ausbildungsvertrages. Das sagte mir die Ausbildungsberaterin der ZÄK Frau Dr.H im April 2017 am Telefon. Ich fragte bei ihr nach ob es also tatsächlich in Berlin keine gültigen Tarifverträge gibt. Sie: „Doch doch“. Sie verwies daraufhin erneut auf obige drei Beträge, die eine „verbindliche Empfehlung“ seien und erläuterte mir nochmals die 20-Prozent-Regel. Ich fand dieses Telefonat entsprechend absurd und lustig(es wurde noch absurder wegen der Ausgelerntengehälter, s.U. „3.“) aber ich ließ es mir nicht anmerken, weil das zu Nichts geführt hätte. Ich hatte von der Standesvertretung der berliner Zahnärzte ja solch ein Verwirrspiel erwartet. Zumal mir auf meine Email (enthalten meine kurze Frage nach der Höhe der Ausbildungsvergütungen) gemailt wurde, ich solle die ZÄK anrufen….
2b.:  Die Berliner AZUBI-LOHNDUMPING-REGELUNG für 2017 beträgt also: 1. Ausbildungsjahr: 600 Euro brutto / 2. Ausbildungsjahr: 632 Euro / 3. Ausbildungsjahr: 672 Euro ( = um 20% gekürzt) Auf der (bereits oben genannten) Website der ZÄK versteckt sich das hinter dem Wort „Mindestausbildungsvergütung“. [STAND 2019 SIEHE FOTO AM ENDE DIESES BEITRAGES] Es ist davon auszugehen, daß viele berliner Zahnärzte tatsächlich nicht mehr zahlen, und falls doch dann nur unwesentlich mehr.  Daß die ZÄK sich im Falle der Unterschreitung der Dumpinggrenze (angeblich) weigert, Ausbildungsverträge zu registrieren, ist immerhin ein Fortschritt. Denn im www finden sich zB Hier für berliner ZFA-Azubis mit „Stand 2017″ noch deutlich niedrigere Zahlen. Der Link führt zum „Gemeinsame(s) Tarifregister Berlin und Brandenburg Übersicht über tarifliche Ausbildungsvergütungen in den Ländern Berlin und Brandenburg Stand Januar 2017„, darin die ZFA: „1.Lehrjahr 490, 2.Lehrjahr 540, 3.Lehrjahr 590Euro brutto“  = PDF S. 24) Man übernahm für die ZFA die Zahlen des 2008 abgelaufenen Tarifvertrages („gültig ab 1.7.2007) in dieses Tarifregister 2017,  wohl weil die Zahlen die letzten Rechtsverbindlichen direkt für Berlin waren! Im selben PDF sind andere Vergütungen zB  „gültig ab 1.9.2015“ gekennzeichnet, das PDF ist also nicht veraltet. Ist übrigens gute Vergleichstabelle zwischen den Ausbildungsberufen. 

3.: Die Vergütungen für AUSGELERNTE ZFA sind in Berlin nur im Mindestlohngesetz geregelt!  Weil es seit 2008 keinen Tarifvertrag gibt, ist der gesetzliche Mindestlohn(8,50Euro) die einzige gesetzliche Lohnregelung! Zustände wie im Wilden Westen: Es gilt (lt. Auskunft der ZÄK im o.g. Telefonat April 2017) die verbindliche Orientierung“  🙂  an folgenden Zahlen, die tatsächlich jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung für Berlin haben:
Berufsjahr 1 bis 3: 1743 Euro Brutto  , entnommen wieder Hier unter „Vergütungstarifverträge“/ „Download Vergütungstarifvertrag“, im PDF dann wieder auf Seite 2:  §4 Ziffer 2, Tätigkeitsgruppe „I“ = wieder der oben erwähnte aktuelle Vergütungstarifvertrag Hamburg, Hessen, Saarland usw.
Folgender Screenprint vom April 2017: 1.Berufsjahr 1353 / 2. 1395,50 / 3. 1436Euro brutto“: von mir HIER  entnommen, ZFA=Tätigkeitsgruppe „I“.  Das entspräche etwa dem Mindestlohn. Auch da stehen diese bloß bis 2008 in Berlin rechtlich verbindlichen Zahlen (ähnlich wie schon in „2b“ die Azubivergütungen) auf derselben Seite mit den Zahlen für 2017 für Hamburg, Hessen, Saarland, Landesteil Westfalen-Lippe. Weil die Zahlen von 2008 die letzten Rechtsverbindlichen für Berlin waren.  Auf Gehalt.de eine Liste  der 20 schlechtbezahltesten Jobs 2015 (Ausgelernte im Bundesdurchschnitt)  , Platz 9 mit 11,72Euro brutto/Stunde die ZFA, nur 2 Euro mehr als Friseurin und Küchenhilfe/Spülkraft. Hier wird behauptet, die ZFA-Löhne für Hamburg, Berlin und Bremen lägen bundesweit im Mittelfeld….   Ergänzend der Zahnjob-Gehaltsrechner , keine Ahnung wie zuverlässig der ist,  also wie die Gehaltsangaben dieses Rechner zustande kommen. Also wer den dafür mit einer Gehaltsdatenbank erstmal „fütterte“.

4.: Auch das „aktuelle“ Kammerhandbuch der ZÄK  Hier („Stand Mai 2016….Die Zahnärztekammer Berlin aktualisiert die Inhalte des Handbuches regelmäßig“) schafft keine Klarheit über die tatsächlichen Gehälter der ZFA in Berlin, auch darin 2017 Hier   „aktualisiert“  🙂  Azubi-Vergütungen-Lohntabellen aus 2007. Die ZÄK hielt es offenbar für überflüssig, dort wenigstens die eigene  „verbindliche Empfehlung“ für Azubivergütungen einzupflegen. Stattdessen dort nur die Gruselzahlen aus 2007 („490 Euro“ usw.)

Unmöglich für Außenstehende, halbwegs zuverlässig berliner ZFA-Durchschnittsgehälter für 2017 herauszufinden: Man müßte eine ausreichende Anzahl Zahnärzte befragen, die würden blocken, auch mit Hinweis auf den „Datenschutz“, und weil die Meisten kein Interesse an Transparenz/Vergleichbarkeit haben. Die einzelnen ZFA würden überwiegend keine Auskunft geben, weil die ihren Verdienst verständlicherweise anderen nicht mitteilen möchten. Oder aus Angst vor Nachteilen im Betrieb / Zum Teil ist auch vereinbart, daß das Gehalt nicht weitergesagt werden darf. Und die ZÄK würde keinerlei Gehaltsvereinbarungen offenlegen, obwohl der alle Azubi-Verträge vorliegen. Festzuhalten bleibt: Wo keine Tarifverträge bestehen, da sieht es für Arbeitnehmer überwiegend schlecht aus. Die müssen dann selbst Alles mit dem Chef aushandeln und haben dabei praktisch immer schlechte Karten-jeder Arbeitnehmer weiß das. Denn der Chef ist erfahren und Profi, hat Unterstützung durch dessen Verbände und andere professionelle Ratgeber.

5.: Die „Zahnmedizinische Fachangestellte“ hieß früher „Zahnarzthelferin“. 99% aller ZFA sind Frauen  , weswegen diese Schlechtbezahlung im Grunde Frauendiskriminierung ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es wird sicher in der einen oder anderen Praxis besser entlohnt. Hierzu, und was so schlechte Löhne für die Patienten bedeuten(Qualität), später mehr.

Leider hatte ich nach meinen überwiegenden extrem negativen Erfahrungen (GANZ OBEN „ROTER FADEN“) von Zahnärzten nichts Anderes erwartet: Bei Zahnärzten treten alle negativen menschlichen Eigenschaften offenbar am Stärksten hervor, Ausnahmen bestätigen die Regel. Das liegt aber nicht an den Zahnärzten, sondern am Wesen des Menschen, und an der Macht die Zahnärzte haben. 

UPDATE 2019:

2 Gedanken zu „Gehalt Zahnmedizinische Fachangestellte: So wenig zahlen Berlins Zahnärzte (Teil 1)

  1. kleiner Hinweis zu diesem Artikel: ZWP-online berichtete am 14.07.17 „Tarifabschluss erzielt: Mehr Geld für Zahnmedizinische Fachangestellte“ (https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/mehr-geld-fuer-zfa-tarifabschluss-erzielt). Dort kann man auch die neuen Tarife in PDF herunterladen. Weitere Infos unter
    https://www.vmf-online.de/zfa/zfa-tarife.

    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de : Besten Dank, gilt aber n i c h t in Berlin. Ihr Link betrifft die in Punkt „2“ erwähnten Tarifverträge für Hamburg, Hessen usw.

    1. Könnte aber ein kleiner Anreiz sein, sich durchzuboxen. Im Normalfall sind Berliner doch gerne mit allem ganz vorn (jedenfalls immer noch mit der Berliner-Schnauze)….lach.

      ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Siehe Punkt „3“ / bis 2008 galt auch in Berliner Zahnarztpraxen ein Tarifvertrag. Dann ist das Personal von den Zahnärzten „ausgeboxt“ worden.

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