Mein Zahnarzt verklagt mich (Patientenanwalt Berlin Arzthonorar)

(ergänzt Sept. 2014: OPG des Dr.G, und AG-Urteil Seiten 2u3)

Lesen Sie Hier wie Mann/Frau erfolgreich eine Honorarklage abwendet:

(=Fortsetzung des Beitrages „Falsche Zahnarztrechnungen“ Juli 2014)

Nachdem ich dem Dr.G -zuletzt sogar per Fax- kurz und genau dargelegt hatte, wieso seine Rechnungen falsch und rechtswidrig sind beauftragte Dr.G dennoch einen RA. Dieser RA K schickte zunächst die letzte Rechnung erneut an mich, und natürlich seine RA-Rechnung. Ich bezahlte nicht und RA K veranlaßte dann das gerichtliche Mahnverfahren. Der Forderung widersprach ich dann natürlich gegenüber dem Mahngericht.

Dann verklagte Dr.G mich vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte. RA K schickte verschiedene widersprüchliche und auch den schriftlichen Ausführungen des Zahnarztes widersprechende Schriftsätze ans Amtsgericht. Ich wiederholte in meinen Schriftsätzen(Erwiderungen) an das Amtsgericht im Wesentlichen, was ich bereits Lange zuvor dem Dr.G geschrieben hatte. Dann wendete ich mich an Patientenanwalt Volker Loeschner (Berlin) der sich zu 100% einsetzte, so wie ich Das bereits über ihn gehört hatte. Trotz der geringen Gebühren(streitwertabhängig) begleitete Rechtsanwalt Loeschner mich sogar in die mündliche Verhandlung.

Da die tatsächliche Zeugin W(Angestellte in der Zahnarztpraxis Dr.G) entweder nicht bereit war zu lügen(oder Dr. G die nicht für eine gute, also glaubhafte, Lügnerin hielt) log Dr.G , die Angestellte S sei Zeugin gewesen. S belog dann das Amtsgericht. Daß zahnärztliche Angestellte zur Lüge angestiftet werden entsprach meiner Erfahrung. Neu war Hier, daß sogar gelogen wurde, wer überhaupt Zeuge war(=bei Behandlung bzw. Gespräch anwesend)

Hier meine eigenen vier Schriftsätze(als ein .pdf) an das Amtsgericht. Sie erhalten einen detaillierten Einblick in den Honorarstreit, und wie man auf Schriftsätze des Klägers erwidern kann: beklagtenschriftsaetze

 Andere Schriftsätze zu zeigen wäre für mich zeitaufwändiger, das „Schwärzen“ meiner eigenen Textdateien geht jedoch schnell.

Richterin G wies die Klage des Zahnarztes ab, Unten das vollständige Urteil:

Ich verstehe das Urteil so: Der Kläger versäumte, v o r seiner Behandlung(Provisorium 13-15-17) einen HKP anzufertigen. Das Provisorium wäre jedoch eine über BEMA abzurechnende Kassenleistung gewesen, das Gericht verneint Ansprüche nach GOZ(Privatzahlung). Dr.G behauptet in seinem Monate nach Behandlungsende erstellten HKP, Anspruch auf Zahlung eines Eigenanteils von 64,29 gegen mich zu haben. Im Mahnverfahren hatte Dr.G lediglich seine Privatrechung(v. 2.11.2012) angemahnt, entsprechend galten die 64,29 aus seinem nachträglichen HKP als garnicht angemahnt, also nicht fällig. Denn in seinen Privatrechnungen hat er keinen gesetzlichen Anteil -so die denn Einen enthalten- aufgeschlüsselt.

Insofern läßt das Gericht offen, ob G einen Anspruch auf dem Betrag aus dem HKP hat: Es brauchte auch die ganzen Streitfragen(siehe Oben im .pdf, zB: Wann wurde ich wie aufgeklärt?) garnicht entscheiden.

ags2kag3kSie haben ebenfalls eine falsche Arztrechnung erhalten die Sie nicht bezahlen wollen?

Versuchen Sie Das mit der Arztpraxis zu klären. Eigentlich ist zu empfehlen, das per Email zu tun. Da Sie dann über eine schriftlichen Antworten der Arztpraxis verfügen, denn man wird Ihnen vermutlich auch per Email antworten. Bewahren Sie a l l e Unterlagen auf. Schreiben Sie sofort ein möglichst detailliertes Gedächtnisprotokoll, das Sie laufend vervollständigen(Behandlungsablauf, Datums, Gesprächsinhalte, anwesende Personen) . Sie werden verklagt: Falls Sie kein Jurist sind sollten Sie sich sofort aber ohne Hektik einen Anwalt suchen. Denn Sie wissen zB garnicht welche Anträge im Zivilverfahren zu stellen sind etc. Kosten der Erstberatung können 200Euro (oder bei einem Spezialisten auch mehr) sein. Das müssen Sie abwägen.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Behandelt mich ein Arzt halbwegs korrekt und versäumt er -aus welchem Grund auch immer- korrekt abzurechnen, soll er dennoch möglichst sein Honorar bekommen! Jedoch verhielt sich G nicht entfernt korrekt mir gegenüber, siehe im oben verlinkten .pdf, dort zB S.8. Folgendes habe ich garnicht ans Amtsgericht geschrieben: Als ich am 21.2.2012 mit dem kaputten Pv 13-15-17 in Praxis erschien, kündigte G`s ZA Fr mir für den nächsten Tag bestimmte Arbeitsschritte usw. für die feste Brücke an. Und ich solle den alten HKP der Klinik X mitbringen usw. Es wurde Viel gesprochen und am Ende wurde ich nach Hause geschickt. Ich bemerkte dann im Flur daß mir „der rechte Oberkiefer“ fehlt(Zähne 13,14,15,16,17) . Ich fragte die Rezeptionistin ob Das so bleiben kann. Sie war völlig baff. Fr hatte schlichtweg noch Nichts eingesetzt nach Entfernung der Reste des alten Pv 13-15-17. ZA Fr fand das lustig: Er saß offenkundig auf meine Rückkehr wartend triumphierend weiterhin im Behandlungszimmer, mit Assistentin W…. „Wir hatten uns auch schon gefragt…“. Er pappte dann das neue PV so rauf daß es nach dem „Festwerden“ sofort runterfiel: „Oh W….(seine Assistentin) Das hält ja garnicht, wie haben wir Das denn letztes Mal gemacht…?“ (!) . Dann setzte er sein Pv richtig ein, wurde natürlich von ZÄ K kurz darauf für den Abdruck für ihre feste Brücke wieder entfernt.

Hier die Februar 2012 von ZA Fr in Praxis G gemachte OPG:opgdrgfebr2012

4 Gedanken zu „Mein Zahnarzt verklagt mich (Patientenanwalt Berlin Arzthonorar)

  1. HINWEIS von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Zahnarzt G verkaufte einige Monate nach dem Gerichtsurteil gegen ihn seine Praxis und behandelte erstmal die Zähne von Affen. Das waren weise Entscheidungen.
    (Beides las ich kürzlich im Internet)

  2. Leider erhielt ich eine Rechnung, ohne vorherige Aufklärung, bzw. auch ohne diese berechnete Behandlung 🙁

    Antwort: Der ZA darf bei gesetzlich Versicherten nur in Rechnung stellen, was zusätzlich privat vereinbart wurde (also was die Kasse nicht bezahlt) . Natürlich gehört dazu auch eine vorherige Kostenaufklärung. Bezahlt man die Rechnung nicht besteht das Risiko einer Klage. Der ZA wird in diesem Falle immer behaupten, vorab aufgeklärt zu haben. Nur in manchen Fällen bedarf es für den Nachweis einer solchen Aufklärung der Schriftform(Unterschrift des Patienten) . Das Problem ist normalerweise also: Welcher Darstellung folgt das Amtsgericht? Bzw.: Wem glaubt das Amtsgericht?

    1. Diese Extra-Leistung steht nicht mal in meiner Patientenakte, obwohl der ZA laut Berufspflich verpflichtet ist, diese ordnungsgemäß zu führen. Vor Gericht widersricht sich der ZA zu meiner Behandlung, hat 2! verschiedene Versinen für ein-und denselben (angeblichen) Behandlungstag parat. In der 1. Version bekam ich an diesem Tag Abdrücke, Registrierungen usw.. Da nichts mit der KK abgerechnet wurde, (meine Nachforschungen) behauptet der ZA paar Monate später, ich hätte an diesem Tag lediglich ein Gespräch mit der Helferin am Tresen gehabt.

      Antwort: Deswegen ist es so wichtig, sich bei Streitigkeiten usw. unverzüglich eine Patientenkarteikopie zu beschaffen. Leider ist danach keine vernünftige Behandlung mehr zu erwarten = Zahnarztwechsel nötig.
      Eine Extra-Leistung die nicht in der Patientenakte steht gilt im Zweifel als nicht erbracht: Das Gericht wird i.d.R. davon ausgehen daß der Patient sich besser erinnern kann als der ZA der ja eine große Zahl von Patienten behandelt. Allerdings kann oft der ZA auch ohne Akteneintrag eine erbrachte Leistung beweisen (Röntgenbild usw.) Aber falls der Eintrag über die Behandlung in der Akte fehlt würde ein Gericht davon ausgehen, daß auch keine Kostenaufklärung erfolgte. Also kein Vertrag geschlossen wurde.

  3. Als unfreiwillig zwangsversicherter habe ich noch keine falsche Rechnung erhalten. Man darf die betrügerischen Abrechnungen ja garnicht bekommen laut gesetz. Trotzdem habe ich immer mal wieder zufällig Betrug und vorsätzliche Falschbehandlung von Ärzten wahrgenommen. Die Kranken Kassen ist nicht dran interessiert, oder kann nichts dagegen tuen.

    Antwort:Auch als gesetzlich Versicherter müssen Sie u.U. Privatrechnungen vom Zahnarzt bezahlen. Aber nur für Leistungen die die Versicherung nicht zahlt. Und wenn zuvor vom ZA aufgeklärt wurde. Ja Sie haben Recht, die Krankenkassen werden sich in solche Streitigkeiten i.d.R. nicht “einmischen” da die nicht wissen was konkret gelaufen ist zwischen Arzt und Patient(Absprachen usw.) . Und Das sehr arbeitsintensiv wäre.

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