Zahnprovisorium

Zahnärzte zerstören Zahn 25 (Wurzelbehandlung)

(Beitrag überarbeitet Mai 2015) Normalerweise macht man eine Wurzelkanalbehandlung zB um eine Wurzelentzündung zu bekämpfen. Eine WB kann zB eine Wurzelspitzenresektion ersparen falls sie gut gemacht wird. Aber es gibt auch Zahnärzte die durch eine WB erst eine Entzündung hervorrufen, wie nachweislich Frau Dr.S bei mir am Zahn 25. Stand Mai 2009: Mein Zahn Nr.25(Seitenzahn links Oben) trug eine Füllung an der Kaufläche und war nicht entzündet(belegt das erste Foto Unten v. Mai 2009, rechter Zahn) Wäre die OPG(Panoramaaufnahme=Röntgenbild aller Zähne) des Kieferchirurgen Dr.E v. 8.6.2009 nicht bei Fr.Dr. S verschwunden täte auch die Das belegen. (Händigen Sie Röntgenbilder einem Arzt nur gegen Unterschrift aus!) S damals zu mir: „Die Füllungen[in 24 und 25] sind alt, kann sein daß die nicht dicht sind.“ S entfernte die Füllungen. Ob die sich nach deren Entfernung tatsächlich als „nicht dicht“ erwiesen(dann wäre logischerweise über die Jahre Karies entstanden) , fragte ich in meiner Gutgläubigkeit nicht nach. Und wenn es danach ginge müßte man ja sämtliche alten Füllungen/Kronen entfernen. Keine Röntgenkontrolle nach der Wurzelbehandlung des 24 und des 25, und keine Wartezeit wie die Wurzel sich „verhält“. S setzte sofort jeweils einen Stift in den Zahn und machte sofort jeweils als Krone eine keramisch verblendete Restauration/Text korrigiert Mai2015 . Die Stifte setzte S nicht gerade, sondern falsch etwas schief. Und „keramisch verblendete Restauration“/Text korrigiert Mai2015 waren 2009 garnichtmehr gebräuchlich lt. Gutachter M 2010. Außerdem machte S an 24+25 schlampige Kronenränder die nicht sauber gehalten werden können also Garant für Karies sind(sagten mir die Studenten in Klinik X als die sich 24+25 danach ansahen. (Nach meiner Erinnerung machte S die Wurzelbehandlung des einen Zahnes mit demselben Kanalbohrer mit dem sie zuvor den Anderen aufbereitet hatte, was sehr unhygienisch wäre.) Der Fachmann dürfte schlampige Kronenränder auf dem zweiten Foto erkennen

2009 bzw. 2010 nach Dr.S: Zahnärztin Dr.W und ZA Dr.B1 weigerten sich mir zu helfen, schon bei der nötigen Versorgung mit einer festen Brücke 13-15-17 (Beitrag „Zahnarztpfusch…“ 1/2014) .  Ich hatte beiden gesagt, S habe ohne mein Wissen Zahn 14 geöffnet usw. Und der W gesagt, S habe mit aller Gewalt auf Zahn 26 geschlagen, vorgeblich sie wolle einen Klopftest auf Zahn 25 machen. (Beitrag „Hautarzt verfälscht Patientenkartei zwecks Strafvereitlung“ in dem er durch nachweisliche Verfälschung versucht mich als nervenkrank darzustellen) Damit konnte S (wie ich heute Frühjahr 2014 erst weiß) natürlich nicht nur die alte Krone des 26 beschädigen sondern auch dessen Nerv brechen und also töten, Entzündung des 26 wäre Folge. Habe keine Ahnung wie es mit Zahn 26 weitergeht. W drohte mir mich als psychisch krank hinzustellen falls ich mich über deren Hilfsverweigerung beschweren würde. W hatte mich vom Oktober 2009 bis Januar 2010 hingehalten und dann erklärt sie würde mir die feste Brücke nicht machen. B1 erklärte mir danach, die HEK würde nur herausnehmbaren Zahnersatz bezahlen, offenbar um mich zu vertreiben, siehe detailliert im Beitrag „Zahnarzt will…“9/2014. Auch Das Verweigern notwendiger Hilfe kann eine Straftat sein. Allererster Behandlers nach S war dann Klinik X ab April 2010. Primär um feste Brücke 13-15-17 zu bekommen. Und für notwendige Wurzelbehandlungen. Deren Patientenakte Prothetik(natürlich incl. seiner Befunderhebung usw.) verschwand Dez. 2010 sofort nachdem ich die Behandlung bei X wg dessen Straftaten abgebrochen hatte. X hatte WB und Kronen 24+25 kritisiert, mir aber Hilfe verweigert, auch was div andere Zähne betraf. Details im Beitrag „Zahnarztpfusch…“ 1/2014. Unter Vortäuschung mir auch die WB der 24 und 25 in Ordnung bringen zu wolle, dafür jedoch eine DVT (Digitale Volumentomographie, relativ hohe Strahlenbelastung) zu benötigen die keine Kassenleistung ist überredete X mich dazu, 186Euro dafür privat zu bezahlen. DVT wurde gemacht im Oktober 1010. Viel zu hohe Strahlenbelastung, denn kurz zuvor folgende OPGs: 2/2010 Dr.E, 4/2010 Dr.B1, Sept. 2010 Klinik X Chirurgie. Und ca. 20 Einzelaufnahmen 2010). Diese hohen kurz vorherigen Strahlenbelastungen waren der Klinik X bekannt. Fazit der DVT und der anderen bei X(Abteilung Chirurgie) gemachten Röntgenaufnahmen: Die Wurzelbehandlung der 24+25 wurden von Dr.S nur bis halbe Tiefe gemacht. So drastisch, Das konnte X sogar auf eigener OPG sehen. Sogar die dortigen Studenten, auf der OPG! Das erwies sich später auch auf Einzelrö. Links Z24, Rechts Z25 Z24u25 2010 blog

Und daß Kanäle der 24 und 25 ganz aufzubereiten gewesen wären durch S erwies sich später, siehe Unten. Zahn 25 entzündete sich dann zwangsläufig(da Kanäle nur halb aufbereitet), bereits nach gut einem Jahr nach S kirschkerngroße Entzündung an Wurzel des 25 wie auf Foto sichtbar. Dann ging ich zu B2. B2 machte dann 2011 eine Revision der Wurzelbehandlung 25(Kanal also zugänglich)Z25 2011 nach revision

entfernte jedoch offenbar vorsätzlich und entgegen der ärztlichen Kunst viel Zahnsubstanz vom 25. Geschätzte 30 Minuten oder etwas weniger war er Damit beschäftigt, mit irgendeiner fein hämmernden oder fräsenden Vorrichtung am Zahn zu arbeiten, vor der Kanalbehandlung. Erklärungen gab es keine. Mir machte Das Nichts aus. Ich war und bin beim Zahnarzt nicht empfindlich. Ich glaubte mich bei einem 1a-Spezialisten in guten und sicheren Händen zu befinden, schließlich bezahlte ich privat über 500Euro für diese eine Wurzelbehandlung(ein Termin, ein Zahn, ein Wurzelkanal) . Am Schluß fing B2 völlig unglaubwürdig an zu erzählen mit gespielter Verärgerung „Hat die[S] den Stift so schief reingehauen, Sowas habe ich ja noch garnicht gesehen. Ich mußte die Hälfte von Dem was vom Zahn noch übrig war entfernen, um den rausziehen zu können.“ Ich ging nicht darauf ein. Wenig später wiederholte er sein mutmaßliches Schauspiel nochmal: „Hat die den Stift so schief reingehauen…“ (Seine Angestellt hatte mich auch einige vor dem Termin angerufen ob wir denn Das nicht lieber „canceln“ wollen. Nach den ganzen Hilfsverweigerungen wollte ich mir nicht wieder einen neuen ZA suchen müssen. Am Behandlungstag rief sie mich an: Ob ich eine Stunde später kommen könne es sei ein Patient dazwischen gekommen. Dann mußte ich dort noch ca. 2 Stunden warten, eine Erklärung gab es nicht. Dann wollte B2 Theater mit der Spritze machen. „Ich gebe Ihnen jetzt eine Spritze – ja ich muß Sie doch untersuchen“. (?) Jedenfalls für eine aktuelle Inspektion des 25(B2 hatte mich ja mehrere Monate nicht gesehen) – bedurfte es keiner Spritze. Es sollten wohl Vorwürfe inszeniert werden vor dem Hintergrund daß ich ja die S u.A. beschuldigt hatte mir eine Spritze gegen meinen erklärten Willen gesetzt zu haben und das Ermittlungsverfahren gegen S lief ja noch während des Sommers 2011, also während ich bei Dr.B2 saß.)

Er erzählte mir diesen Unsinn mit dem „schiefen Stift“ wohl vorsorglich, falls mir ein späterer Zahnarzt erzählt was vom 25 nurnoch übrig ist. Aber ich kann es auch so sehen, da die provisorische Krone des 25 mittlerweile viel dunkler geworden ist als der echte Teil des 25. Mir war sofort klar, daß Das eine Lüge sein muß: Ich hatte mir die dreidimensionale DVT(s.O.) irgendwann vor der WB durch den Dr.B2 zuhause am PC angesehen. Der Stift ist jedenfalls sowenig schief daß es keine besondere Zahnsubstanzentfernung erfordern würde um den dann mit einem Werkzeug anfassen zu können.

Ich habe eine Feinmechanische Ausbildung und kann Sowas grundsätzlich beurteilen. Außerdem hatte die Krone Halt am Stift gefunden, warum dann angeblich keine Zange?? B2 verweigerte mir dann trotz wiederholter Anfragen seinen von mir privat bezahlten Behandlungsbericht. Erst nach Beschwerde bei der Zahnärztekammer gab er den nach zig Monaten heraus. Rechnung für Bericht(meine „40 Euro“ sind falsch) rechungbefundberichtb2 , Berichtbefundberichtzahn25, seine absurden Mails an mich mails des B2Daß B2 den Bericht erst nach Einschaltung der ZÄK Berlin aushändigte fand die offenbar normal. Dr.B2 würde entweder bestreiten, soviel Zahnsubstanz entfernt zu haben. Könnte man ihm Das jedoch nachweisen(u.U. durch Auswertung der DVT als Vergleichsaufnahme von Vorher), könnte er zB behaupten, Zahn 25 sei kariös gewesen sei. War 25 natürlich nicht. Habe seit 15 Jahren praktisch keine Karies mehr. (Ausnahme: Z15 wg. altem Riß in alter Brücke.) Oder er könnte behaupten, ihm sei Zahnsubstanz weggebrochen bei der Stiftentfernung usw. Nach seiner WB sagte B2 mir dann zweimal wie ruhig ich Das durchgezogen habe. Er wollte seine gerade stattgefundene Straftat verschleiern, womöglich hatte er Angst und Gewissensbisse in dem Augenblick: Man hatte mich ihm gegenüber womöglich als einen hochempfindlichen Psychopaten der sofort ausflippt dargestellt. Der angeblich zu Unrecht die S angezeigt hatte usw(Oder wie ist seine mutm. Mißhandlung am 25 zu erklären?) Nun hatte B2 selbst festgestellt daß ich in Wirklichkeit ein ziemlich lockerer Zahnarztpatient bin der gut mitarbeitet.

Fazit: Diverse Behandlungstermine, hohe Kosten für die Krankenkasse(Termine bei S, W, B1 und Klinik X) und für mich. Und ein weitgehend zerstörter Zahn 25. Den S vermutlich einfach nur hätte in Ruhe lassen sollen statt dessen Füllung 2009 zu entfernen. Die provisorische Krone auf 25(von Dr.B2) muß durch eine Endgültige ersetzt werden. [siehe 2 Fotos am Beitragsende / „ERGÄNZUNG“] Das Risiko weiterer Straftaten dabei ist hoch, entsprechend schiebe ich die Behandlung auf. Auch 24 weitgehend kaputt, Zahn 26 wäre wichtig weil zwischen denen und dem kaputtgemachten 27, aber 26 u.U. auch kaputtgemacht(s.O.)

Die Straftaten und Rechtsverstöße der Behandler nach S gründen sicher darin, daß ich S wg diverser Vorgänge 2010 angezeigt hatte(§ 224 StGB gefährliche Körperverletzung/Verfahren 2011 eingestellt siehe Seite Oben “Roter Faden“).  Auch die einflußreiche Zahnklinik X LESEN! Leider wenig beachteter Beitrag.  , gegen die ich seit Jan.2011 anwaltlich wg. deren Aktenunterdrückung vorging (Beitrag über meinen mehr als dubiosen berliner „Fachanwalt für Medizin….“  HIER ) dürfte Druck ausgeübt haben und weiter Druck ausüben. Nach dem was ich seit 2009 erlebe, kann ich von einem kriminellen Netzwerk in der Zahnärzteschaft sprechen, das sich bei Bedarf formiert. Bei mir ist das Netzwerk sogar ausgewuchert in Bereiche nicht die Zähne betreffend. (Unterleib HIER  , siehe Einführungsseite „Was soll dieser Blog“) Zur Gewaltserie gegen mich auch HIER

Die Zustände -ganz sicher nicht nur in Berlin- spotten praktisch einer Beschreibung. Ich komme mir vor wie in einem Film, es wird immer alptraumartiger. Es existiert keine wirksame Kontrolle der Ärzteschaft.

ERGÄNZUNG DEZEMBER 2017 aus anderem Anlass: Neues Foto des alten Provisoriums = Foto nachweislich aus 2017 Zahnprovisoriumzahn25 (mit Zeitungsausschnitt „Berliner Zeitung“ Weihnachten 2017) . Auch das Beitragsfoto ist vom Dezember 2017. Hier die Mail des Dr.B2 aus 2012, in der er ausdrücklich schreibt, es handelt sich um ein Provisorium und nicht etwa um eine Krone: Lebensdauerzahnprovisorium

 

11 Gedanken zu „Zahnärzte zerstören Zahn 25 (Wurzelbehandlung)

  1. Falls ich hier noch etwas sagen darf – ist ja schon 2 Jahre her.
    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Alte Beiträge werden ähnlich oft gelesen wie Neue-Kommentare immer willkommen.
    Sehe mit Entsetzen die „neuen Kronen“ und den Randschluss.
    Und lese von „Zahn“ auf die Aussage hin „Der Fachmann dürfte schlampige Kronenränder auf dem zweiten Foto erkennen.“ AW Zahn: „Nein, kann der Fachmann nicht. Woran machen sie einen schlechten Randschluss fest.“ mit noch mehr Entsetzen. Das ist eine ganz typische Zahnarzt-Äußerung: was deutlich vor Augen ist, wird nicht gesehen, weil ein Patient sowas gar nicht beurteilen kann…
    Auch ein Nicht-Fachmann erkennt, lieber Wolfgang, dass diese Kronenränder nicht lege artis sind und Karies Vorschub leisten.
    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Sagten ja auch die Studenten, siehe im Beitrag kurz vor den ersten Fotos. MDK-Falschgutachter Dr.Dr.M in seinem Mängelgutachten betreff Kronen Zähne 45+24 vom 2.6.2010 dennoch:“Ferner ergab die Überprüfung der Kronen, dass ein korrektes Randschlussverhalten vorliegt.“
    So gut kann man gar nicht pflegen, dass da nichts passiert. Und solche Kronenränder sind auch nicht „erlaubt“. Dagegen kann man sofort vorgehen und sein Geld zurückfordern. Wenn ich richtig lese, haben diese beiden Zähne eine Wurzelfüllung erhalten – sonst würden die nämlich ziemlich weh tun, dort, wo alles offen ist. Und die Wurzelfüllungen sind auch nicht lege artis. Dazu muss man nicht Zahnmedizin studiert haben. Die Bemerkungen des „Zahn“ sind ein Abbild der Ignoranz gepaart mit Arroganz, die leider bei Zahnärzten ausgeprägt ist. Wenn diese beiden Zähne aufgrund der insuffizienten Kronenränder Karies entwickeln, wird das vor sich hin gammeln und weil bei Wurzelfüllungen die Zähne „tot“ sind, zersetzen sich die Stümpfe und gammeln und gammeln – und wenn das dann in den Knochen geht, ist der Knochen futsch. Selbstverständlich hören Sie dann von Zahnärzten, Sie hätten Ihre Zähne besser pflegen müssen, dann wäre das nicht passiert. Laufen Sie mit diesen Dingern noch immer rum?
    ANTWORT: Wie geschildert, wurde Krone 25 2012 vom Zahnarzt B2 neu gemacht. Angebliches „Provisorium“, dass ich auch 2017 noch trage…. Krone 24 dagegen noch im Ur-Zustand seit Zahnärztin S. Meine allgemeine Schonung/Vorsorge/Pflege hat bisher Schlimmeres am Zahn 24 verhindert…

  2. Hallo zum Abschluss,

    „Wollen Sie suggerieren ich sei so vorgegangen?“
    Nein. Mit dem ersten Mal erscheint war vielmehr gemeint, dass es sich um einen neuen Patienten handelt.

    „B2 fiel fast um als er am Tag 1 meine DVT ansah“
    Es handelt sich schließlich um objektive Befunde. Ich finde allerdings solche Kommentare des Kollegen auch nicht wirklich gut.

    „Und wie gehen Sie da vor? Was sagen Sie dem Patienten?“
    Also um ehrlich zu sein hatte ich solche Fälle noch nicht. Selbst hatte ich weder Klagen, noch Mängelgutachten. Ich habe mich bisher nur von einem Patienten getrennt. Dieser hatte sich auf eine ganz bestimmte Therapie festgefahren (die so bei ihm eigentlich nicht durchführbar war). Ich erläuterte Ihm, dass Ich Ihm seine Wünsche nicht erfüllen könne und dass eine gemeinsame Zusammenarbeit nicht zu dem gewünschten Erfolg führen würde.

    „Was tun Sie also wenn Ihnen von einflußreicher Stelle gesagt wird: „Kollege wenn du diesem Patienten hilfst kriegst Du mit Deiner Praxis niemehr einen Fuß auf den Boden?““
    Aber welche Institution soll das sein?
    [Wolfgang 21.09.2015: GANZ KURZ: Über die verschiedenartigen Abhängigkeiten zwischen Zahnärzten, die Wege auf denen Informationen betreffs Patienten fließen (Kontaktherstellung zunächst nur für normalen Behandler-Info-Austausch) und auf denen dann Druck auf ZÄ ausgeübt wird. Seilschaften. etc.: Dazu wird es später einen gesonderten Blogbeitrag geben. Und Das „Einnorden“ von Kollegen funktionierte schon ausgezeichnet ohne moderne Kommunikationstechnologien, vor Jahrzehnten.]

    „Gefängnisse sind trotz Strafandrohung[voll]“
    Trotzdem liegt dem vernünftigen Menschen doch nahe, sich den Regeln und Normen zu fügen. Vor einer Straftat steht doch irgendein Nutzen für den Straftäter. Für mich ist nachwievor auch mit Ihren Argumenten kein nachvollziehbarer Nutzen in irgendeiner Form für B2 erkennbar. Das einzige, was er hat/hatte, war Ärger.

    „Antwort: Hätten Sie eine Emailadresse eingetragen würde ich Ihnen eine Mail senden wenn ich eine aktuellere Rö in den Blog einpflegen werde.“
    Sie sind in meinen Favoriten hinterlegt, ich schaue ab und an vorbei.

    „„durch seine Behandlung erhalten will“ -daran bestehen ja weiterhin erhebliche Zweifel.“
    Wenn er ihn nicht erhalten wöllte, hätte er Ihn auch ziehen können. Das wäre bei der Ausgangsbefundlage durchaus legitim gewesen.

    Das mit der Verblockung war nur als Information für Sie gedacht.

    „Ich muß in der Gesamtschau dringendst von gefährlicher KV des B2 ausgehen, wissen tue ich Das nicht. “
    in dubio pro reo.
    [Wolfgang 21.9.2015: Folgendes fiel in dieser Diskussion unter den Tisch: Nach S und B2 ist vom Z25 fast Nichts mehr übrig, nach dem Motto „Operation(=Dr.B2`s Wurzelbehandlung) (womöglich) geglückt, Patient tot“. Und bis heute wichen alle folgenden ZÄ meiner Bitte sich zB um den 25 zu kümmern aus. Keine Kontrollaufnahme(Zahnfilm) des 25 angefertigt, kein Ersatz der fünf Jahre alten provisorischen Krone des B2. So kann man einen Zahn weiter zerstören: Nicht kontrollieren und also eventuell wiederaufkommende Entzündungen unbehandelt lassen.]

    „Die Argumente sind ausgetauscht.“
    Als wortgewandter Mann kennen Sie bestimmt den Begriff Totschlagargument. Da am Ende einer Diskussion ja nicht unbedingt eine Einigung stehen muss sehe ich dieses Thema damit als abgehandelt an. Da Sie mich anfangs baten zu einem anderen Beitrag Stellung zu nehmen: Sind Sie noch gewillt über andere Beiträge mit mir zu diskutieren?

    Viele Grüße

  3. Hallo,

    Wenn ein Patient bei mir das erste Mal erscheint und mir über mehrere Fehlbehandlungen, vorsätzliche Körperverletzung, laufende Gutachten und Gerichtsverfahren berichtet,
    Antwort: Kaum ein Patient wird Das Alles einem Zahnarzt anvertrauen, schon garnicht nicht beim ersten Mal. Wollen Sie suggerieren ich sei so vorgegangen? Im Übrigen habe nicht ich dem B2 über Fehlbehandlungen berichtet. Sondern B2 fiel fast um als er am Tag 1 meine DVT ansah und dort Zähne 17, 24+25(„Das ist Körperverletzung“) , 27 („also da weiß ich garnicht mehr was ich Dazu sagen soll“) , „Hat Das Alles Einer gemacht?“ usw.

    würde ich auch eine Behandlung ablehnen,
    Antwort: Und wie gehen Sie da vor? Was sagen Sie dem Patienten? Oder machen Sie es wie B2 und lassen anrufen: „Wollen wir denTermin nicht lieber canceln?“ Was wenn Ihr Patient -womöglich mit schlimmer Vorgeschichte und schon mehrere Ärzte „durch“- überhaupt nicht weiß wo er sonst noch hingehen soll und also zum Termin bei Ihnen erscheint? (Wie ich beim B2, ich erwiderte auf den Anruf: „Ich möchte gerne daß Herr Doktor Das macht“. Trotz meiner Erfahrungen hatte ich nicht die Idee, daß auch beim B2 Gewalt drohen würde. Erst nach zwei Stunden Wartezeit kam B2 überhaupt in die Praxis, etwas abgehetzt mit Jacke und Ledertasche. Behandlung während dieser vorhergehenden zwei Stunden war offenbar durch die weitere Person in dieser Gemeinschaftspraxis durchgeführt worden. B2 war offenbar davon ausgegangen, daß ich irgendwann gehen würde, und hatte offenbar garnicht eingeplant, an dem Nachmittag in seiner Praxis zu sein. B2 wollte womöglich keine Straftat begehen aber der Druck auf ihn war vermutlich zu groß: Er durfte mich nicht korrekt versorgen. (B2 hatte jedoch womöglich weitere Motive, schrieb ich ja schon zB am 1.6.) Sie erwähnen ja wiederholt(auch in den Hier folgenden Zeilen) daß Sie Nichts tun würden was Ihre Praxis gefährdet. Was tun Sie also wenn Ihnen von einflußreicher Stelle gesagt wird: „Kollege wenn du diesem Patienten hilfst kriegst Du mit Deiner Praxis niemehr einen Fuß auf den Boden?“

    aber niemals dem Patienten zusätzlich irgendwelche Schäden setzen. Was soll mir das bringen? Ich weiß doch schon vorher, dass der Patient gewillt ist, dies zur Anzeige zu bringen. Das bringt mir weder Geld, noch Ruhm, noch Lebensfreude, noch Kollegiales Ansehen. Sondern nur Ärger, der viel Zeit in Anspruch nimmt, wegen dem ggf. meine Existenz gefährdet ist.
    Antwort: Sie hatten bereits am 29.5. das Gleiche behauptet und ich hatte Sie dort umfangreich widerlegt(Gefängnisse sind trotz Strafandrohung voll etc. Insbesondere ein Zahnarzt ist zudem relativ sicher vor Strafverfolgung usw.)

    „Antwort: Wie B2 selbst seine Zahnsubstanzentfernung begründete steht Oben. Ich schrieb ja bereits daß ZÄ diverse Möglichkeiten haben, deren Vorgehen später zu rechtfertigen. Auch weil bei der Behandlung zwangsläufig „Spuren“(vorheriger Zustand) beseitigt werden. Zur Not „verschwindet“ die Akte oder wird manipuliert.“
    Und was ist nun wenn tatsächlich die Entfernung der Zahnsubstanz notwendig gewesen ist, um den Stift zu entfernen um eine lege artis Wurzelfüllung zu erzeugen?
    Antwort: Unser Ergebnis war: Der Stift war nur wenig schief. B2 begründete seine Zahnsubstanzentfernung(Schräge) jedoch mit einem extrem schiefen Stift.

    Mich würde schon interessieren, ob seit der Revision nochmals ein Zahnfilm oder eine Röntgenaufnahme angefertigt wurde.
    Antwort: Hätten Sie eine Emailadresse eingetragen würde ich Ihnen eine Mail senden wenn ich eine aktuellere Rö in den Blog einpflegen werde.

    „Antwort: 25 ist trotz der Bemühungen noch im Mund. Die kirschkerngroße Entzündung wurde von S 2009 erst erzeugt, siehe Oben im Beitrag. Um die zu bekämpfen entfernte B2 die Krone und den Stift, dabei der Substanzverlust. In der Zahnarztterminologie m.W.: „zerstört aber erhaltungswürdig“. Sie schrieben ja selbst am 22., daß es wahrscheinlich besser gewesen wäre wenn S den 25 in Ruhe gelassen hätte.“
    Der Zahn ist DANK der Bemühungen von B2 noch im Mund. Dass S den Zahn damals in Ruhe lassen sollte, bleibt unberührt. Sie können ja nicht B2, der Ihnen den Zahn durch seine Behandlung erhalten will,
    Antwort: Dies ist kein separater Beitrag über B2. Natürlich laste ich dem nicht Vorgänge bei S an. Und ob B2 den „durch seine Behandlung erhalten will“ -daran bestehen ja weiterhin erhebliche Zweifel. Von einer von Ihnen am 6.6. ins Felde geführten möglichen „Kronenflucht“(Grund für Zahnsubstanzentfernung) sagte B2 ja Nichts.

    mitverantwortlich für die bescheidene vorangegangene Wurzelkanalbehandlung von S machen. Mich würde an dieser Stelle wirklich eine Röntgendiagnostik interessieren, um zu wissen was von der kirschkerngroßen Entzündung noch übrig ist.
    Antwort: Ich behaupte Nirgendwo, die WB des B2 sei schlecht gewesen, wäre auch unklug vom B2 gewesen weil tendenziell in einer Röntgenaufnahme Das sichtbar wäre. Rö stelle ich bei nächster Aktualisierung in den Beitrag.

    Sie meinen wahrscheinlich den ww Befund: „erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung“. Sobald ein Zahn eine Krone benötigt hat er einen ww-Befund – das ist bereits ab Wurzelkanalbehandlung der Fall. Schlussfolgerlich hat B2 den Zahn nicht in diese Befundkategorie geführt, sondern S.

    „Antwort: Doch, Sie schrieben am 29. sogar:“Dabei haben Sie schlussendlich auch meinen letzten Beiträge nicht mehr veröffentlicht.“
    Nein, denn dies ist nicht im richtigem Zusammenhang dargestellt, denn Sie sagten ich könne mich nicht darüber beschweren in DIESEM Beitrag nicht ausreichend zu Wort gekommen zu sein (was auch richtig ist und von mir auch nicht bemängelt wurde), allerdings haben Sie in einem anderen Beitrag einen Kommentar eingekürzt und einen anderen gar nicht veröffentlicht. Darüber wollte ich eigentlich nicht diskutieren, da es belanglos ist.

    „Dann belog Gutachter M mich auch da“
    Weil irgendwo „verblockt“ stand.
    Antwort: Nein. Weil M bei der Begutachtung sagte solche Kronen verwendete man(in 2009) garnicht mehr. Sie sagen das krasse Gegenteil von dem.

    Auch die Verblockung ist nicht zwingend notwendig. Es gab sogar mal ein Gerichtsverfahren, bei dem der ZA Ersatzansprüche ableisten musste, weil er Kronen verblockte und dies nicht ausdrücklich mit der Patientin besprochen wurde.
    Antwort: Das müssen Sie dann M fragen wieso der sich tierisch in meiner Gegenwart aufregte über nicht verblockte Kronen, wohlgemerkt im Wissen daß ein Ermittlungsverfahren gegen S läuft. Ziel des M: Falschanschuldigungen produzieren? Und damit einen „Wald von Anschuldigungen“ produzieren, durch den kein Kripobeamter durchsteigen kann?
    Nur damit Das klar ist: Ich muß in der Gesamtschau dringendst von gefährlicher KV des B2 ausgehen, wissen tue ich Das nicht. Festzuhalten ist auch daß ich gegen B2 rechtlich Nie was unternahm. [Keine Klage, keine Anzeige. Lediglich ZÄK-Beschwerde um bezahlten Bericht zu bekommen]

    Grüße, schönen Sonntag.
    Antwort: Die Argumente sind ausgetauscht, es wiederholt sich, Danke für die Diskussion mit Ihnen. Ich grüße Sie, Zahn!

  4. Hallo mal wieder,

    „womöglich Ärger/Nachteile seitens Kollegen gedroht“
    Es scheint mir, dass Sie den Eindruck haben, dass die gesamte Zahnärzteschaft in einer Art Verband zusammensteht und man sich gegenseitig deckt. Meine persönliche Erfahrung ist eher so, dass meist die Gelegenheit ergriffen wird, um einen Kollegen einen Nachteil zu vermachen.
    Antwort: Wenn jemand angezeigt wird wg. Vorsätzlicher Körperverletzung stehen die offenbar „in einer Art Verband zusammen“. Ich erlebe Das ja seit 2009(OBEN „Roter Faden“) . Ich stehe mit objektiv versauter Gesundheit da und Sie schreiben mir daß „Ihre persönliche Erfahrung“ anders sei! Aus Routiniertheit muß ich übrigens auf Häufigkeit schließen. Verschärfend wirkte vermutlich: Aufgrund der „Papierlage“ („Zahnarztpfusch…“1/2014 „A“ bis „C“) mußte S sich durch meine Anzeige deutlich gefährdet fühlen. Und S wußte natürlich nicht, daß Gutachter M dann derart umfangreich für sie lügen würde. Insofern setzte S womöglich „alle Hebel in Bewegung“: Hilfsverweigerungen der W und des B1, und Mißhandlung bei Klinik X, möglicherweise zT erst “auf Intervention” der S. Weiter verschärfend: Es liegt nahe, daß „R“ meine Anschuldigungen betreffs Klinik X der X mitteilte. (Daß berliner Zahnstudenten bei X zu Straftaten bestimmt werden). Zum Zeitpunkt des B2(also nach X) war also nicht nur S interessiert mich kaputt zu machen, sondern in höchstem Maße auch X. Möglicherweise wurde also auf den B2 von S und von X eingewirkt, so zu verfahren wie er das dann tat. Auch M hatte Interesse daß ich kaputtgehe, damit sein Falschgutachten(betreffs S) nicht auffliegt. Ein seelisch und körperlich Malträtierter kann sich nur schlecht wehren. Forderungen von X konnte B2 sich jedenfalls praktisch nicht entziehen, und Forderungen von M nur schwer. Vieles detaillierter in diesem Blog an verschiedenen Stellen ausgeführt.
    Ebenfalls verschärfend: Für mich stand immer die Strafverfolgung der S im Vordergrund, nicht meine medizinische Wiederherstellung. Einzelne Beispiele: Ich fotografierte auf dem Zahnarztstuhl bei X meine Zähne in Anwesenheit des Studenten H. Und stellte bei X zum Ablauf bei S fragen, ebenso bei W und bei B1. Habe also bei meinen Versuchen Informationen zu beschaffen(um Taten der S beweisen zu können) das Risiko in Kauf genommen, daraufhin nicht/nicht korrekt behandelt zu werden.

    „nur durch absichtliche Täuschung – man werde danach die Endo machen. – also vorsätzliche Körperverletzung“
    Ob eine Täuschung zu diesem Zeitpunkt der Fall war, ist Spekulation. Die Röntgendiagnostik setzt keine zwingende darauffolgende Behandlung voraus, denn die erlangten Befunde sind schließlich nicht vor der Diagnostik bekannt.
    Antwort: „Spekulation“? Die Abläufe in Klinik X schildere ich detailliert in „Körperverletzung…“11/2014…

    „Farbfoto „25Haelfte1““
    Ach dort, hatte ich übersehen. Es ist manchmal notwendig Zahnsubstanz zu entfernen um einen Zahn zu erhalten. Z.B. kann bei einer vorliegenden Kronenflucht der obere Anteil des Stiftes weit an der äußeren Wand stehen. Dann muss man notgedrungen große Teile dieser Wand entfernen.
    Antwort: Wie B2 selbst seine Zahnsubstanzentfernung begründete steht Oben. Ich schrieb ja bereits daß ZÄ diverse Möglichkeiten haben, deren Vorgehen später zu rechtfertigen. Auch weil bei der Behandlung zwangsläufig „Spuren“(vorheriger Zustand) beseitigt werden. Zur Not „verschwindet“ die Akte oder wird manipuliert.

    Ich kann es nur nochmals sagen: viele Kollegen hätten diesen Zahn gezogen. So wie es aussieht, ist der Zahn aufgrund der Bemühungen noch in Ihrem Mund.
    Antwort: 25 ist trotz der Bemühungen noch im Mund. Die kirschkerngroße Entzündung wurde von S 2009 erst erzeugt, siehe Oben im Beitrag. Um die zu bekämpfen entfernte B2 die Krone und den Stift, dabei der Substanzverlust. In der Zahnarztterminologie m.W.: „zerstört aber erhaltungswürdig“. Sie schrieben ja selbst am 22., daß es wahrscheinlich besser gewesen wäre wenn S den 25 in Ruhe gelassen hätte.

    „Und waren die auch nach Ihrer Meinung 2009 nicht mehr gebräuchlich?“
    Diese Kronen sind noch immer in Verwendung, da sie in bestimmten Fällen Vorteile gegenüber anderen neueren Materialien bieten.
    Antwort: Dann belog Gutachter M mich auch da, Motiv: Desinformationen des Anzeigeerstatters.

    “ nicht beschweren, Sie seien nicht ausreichend zu Wort gekommen “
    Hatte ich auch nicht getan.
    Antwort: Doch, Sie schrieben am 29. sogar:“Dabei haben Sie schlussendlich auch meinen letzten Beiträge nicht mehr veröffentlicht.

    Grüße
    Ich grüße Sie ebenfalls!

  5. Hallo nochmals,

    „Ihr Argumentation ist die klassische Argumentation von Ärzten und deren Anwälten. Es ist jedoch keineswegs so daß bloß weil es ein Strafgesetzbuch gibt wir keine Gefängnisse mehr bräuchten. Es werden trotzdem Straftaten begangen, Das weiß Jeder.“
    Sicherlich schützt angedrohte Strafe nicht vor Verbrechen, selbst die Höhe der Strafe spielt nicht unbedingt eine Rolle. Denn sonst würde es ja auch keine Mörder in Ländern mit der Todesstrafe mehr geben. Aber dennoch steht vor den allermeisten Verbrechen eine Intention, ein Motiv oder ähnliches, was jemanden dazu verführt etwas ungesetzliches zu tun. Was soll denn Ihrer Meinung nach das Motiv gewesen sein? Welchen Vorteil hat B2, wenn er Ihnen Leid zufügt?
    Antwort: Bezogen konkret auf B2? Dem B2 hätte im Falle daß der mich(trotz meiner Vorgeschichte/siehe OBEN „Roter Faden“) korrekt versorgt hätte, womöglich Ärger/Nachteile seitens Kollegen gedroht. Und B2 konnte mir wg. dieser Vorgeschichte: Als Strafe dafür daß ich seine Kollegin S angezeigt hatte, als Strafe für meine Auskunftsklage(wg. „verschwundene“ Akte Prothetik Klinik X) , etc. weitgehend sicher vor Strafe „Eine verpassen“( = Selbstjustiz ). Die Zahnbeschädigung bei B2 erfolgte während des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen S, also auch meine Behinderung in dieser Sache erreichte B2 durch seine Gewalttat. Es gibt eine Vielzahl weiterer Motive weswegen Menschen Andere mißhandeln: „Perverse“, Lust an der Machtausübung, Geldgier(Zahn-Aufpulen bringt mehr Geld als Zahn-Inruhelassen) . (B2 ist ein Sunnyboy mit Riesenehrgeiz aber für gestört halte ich ihn nicht, er wollte primär keinen Ärger mit Kollegen) . Während er mit dem Kanalbohrer im Z25 war sagte B2 zu mir: „Nicht daß der Gutachter uns Das vor die Füße wirft“(!) , habe ich Später Frau B von der HEK erzählt, wie auch den o.g. Versuch des ZA T mich im Garten abzufertigen.

    „Antwort: Wie kommen Sie auf die Idee, die Abteilung Chirurgie der Klinik X hätte Grund gehabt einen Rufschaden durch mich zu befürchten? Sie haben Recht, den Befund „nimmt mir niemand weg“ aber Die Strahlenbelastung ist überflüssig (und meine Privatzahlung von fast 200Euro) wenn der Behandler aktuell garnicht helfen will. „nicht bewältigbare Grundsituation“: Es gibt kaum was was die Dort nicht bewältigen können(wenn die wollen).“
    Das mit dem Rufschaden war mehr auf mich und meine Praxis bezogen, als auf die Klinik. Es war als beispuel gedacht warum ich eine Behandlung ablehnen würde. Ich denke auch, dass hier eher das Wollen oder besser gesagt das Nicht-Wollen ausschlaggebend ist. Welche Grund dahinter steht wäre reine Spekulation.
    „Einem späteren Behandler sind die Aufnahmen nämlich nicht mehr aktuell genug.“
    Wieviel Zeit ist denn bis zur nächsten Behandlung vergangen? Die DVT enthält viele Anhaltspunkte der Anatomie (z.B. Wurzelkonfiguration), die sich nicht verändern. Sicherlich kann man nach 1 Jahr nicht mehr die gleichen Befunde am Patienten vorfinden.
    Antwort: Wieviel Zeit dann tatsächlich verging bis zur Weiterbehandlung ist egal. Ich war ja lediglich deshalb zur Anfertigung der DVT bereit weil Klinik X(Chirurgie) die DVT-Anfertigung als Bedingung stellte, für die danach angeblich im Hause folgenden Wurzelbehandlungen. Einwilligung ungültig(nur durch absichtliche Täuschung -man werde danach die Endo machen- eingewilligt), also vorsätzliche Körperverletzung durch DVT-Anfertigung. Aber da Sie fragen: Z24 und Z17 Nie nach DVT revisioniert, Z25 erfolgte ~11 Monate nach DVT Revision, Z27 erfolgte ~13Monate nach DVT Wurzelbehandlung, Z46(große Zyste lt. Klinik X Chirurgie) Nie behandelt.

    „Ich erinnere Sie: B2 begründete nämlich mit „so Schief reingehauenen Stiften“, daß er eine 100%-Schräge(Foto) “ [reinschliff]
    Welches Foto?
    Antwort: Farbfoto „25Haelfte1“ in der zweiten Beitragshälfte, einige Zeilen nach dem Zitat des B2 “Ich mußte die Hälfte von Dem was vom Zahn noch übrig war entfernen, um den [Stift] rausziehen zu können.“

    „Antwort: Nirgendwo sonst müssen Sie nach der Bezahlung betteln und kriegen dann den Spruch „Was Sie damit wollen bleibt Ihr Geheimnis“, nichtmal im Ein-Euro-Laden. Ist mir unverständlich daß Sie dieses unwürdige Verhalten gutheißen.“
    Wie gesagt: Ich weiß nicht was diesen Schreiben an Kommunikation vorangegangen war. Daher erlaube ich mir kein Urteil darüber.
    Antwort: Vielleicht werde ich Später Irgendwann sämtliche Mails in der Sache hochladen, dann wissen Sie „was diesen Schreiben an Kommunikation vorangegangen war“. Ich hatte mich ja dann bei der ZÄK Berlin über B2 wg. Nichtherausgabe des bezahlten Befundberichtes beschwert. B2 bestritt daraufhin gegenüber der ZÄK weite Teile der Emailkommunikation zwischen uns. Daraufhin ging erst ich(und dann auch B2) dazu über, alle dann noch folgenden Mails parallel jeweils auch an die ZÄK zu mailen. Danach erhielt ich dann also den Befundbericht (siehe Oben im Beitrag gezeigte Mail) und die ZÄK mailte mir als Ergebnis meiner Beschwerde sinngemäß: Ich hätte ja nun den Bericht bekommen und damit sei ja Alles in Ordnung.

    „PS: Mir ist aus Ihrem Geschriebenen noch nicht klar ob nach Ihrer Meinung Das was S 2009 an Z24+25 verwendete „vestibuläre Verblendkronen“ waren, oder „keramisch verblendete Restaurationen“(sind es lt.Gutachten des M) . Und ob Das von S verwendete zu dem Zeitpunkt noch gebräuchlich war, Gutachter sagte zu mir: Nein)“
    24,25 sind keramisch verblendete Kronen und sind vollverblendet. Das heißt es gibt keine äußere Fläche, die keine Keramikschicht auf dem Metallgerüst trägt. Vestibuläre Verblendkronen sind ebenso keramisch verblendete Kronen. Hierbei ist allerdings nur die Wangenwärts/Lippenwärtsgerichtete Fläche keramisch überzogen. Der Rest ist auf Metall geformt.
    Antwort: Also bestätigen Sie die Darstellung im Gutachten(„keramisch verblendete Restaurationen) . Und waren die auch nach Ihrer Meinung 2009 nicht mehr gebräuchlich? Wie M mir sagte?

    “ um maximal zwei Sätze die Sie genauso schon zweimal gepostet hatten“
    Eher nicht. Aber darüber wollte ich eigentlich nicht Diskutieren.
    erneute Grüße
    Antwort: Jedenfalls können Sie sich in diesem Beitrag (bisher) nicht beschweren, Sie seien nicht ausreichend zu Wort gekommen 😉 Ich grüße Sie, Zahn.

  6. Hallo zum dritten ;-),

    „ein hoher Abrechnungsfaktor verwendet werden wird.
    Antwort: Könnte man allgemein denken, im Gesamtzusammenhang(siehe Schilderungen Oben im Beitrag) ergibt sich ein anderes Bild.“
    Ich glaube dennoch, dass es lediglich eine Faktorrechtfertigung ist. Selbst wenn vorher die Diskussion bestand den Termin zu „canceln“ oder zu verschieben oder was auch immer.
    Antwort: „Diskussion“? Ich wurde mehrere Tage vorher angerufen: „Wollen wir den Termin nicht lieber canceln?“! Ich bat den Termin beizubehalten, Das war`s.

    Kein Zahnarzt wird aus welchem hintergründigem Interesse auch immer seine Existenz aufs Spiel setzen, um jemanden einen Schaden zu setzen. Es tut mir leid aber das ist für mich mehr als abwegig.
    Antwort: Ihr Argumentation ist die klassische Argumentation von Ärzten und deren Anwälten. Es ist jedoch keineswegs so daß bloß weil es ein Strafgesetzbuch gibt wir keine Gefängnisse mehr bräuchten. Es werden trotzdem Straftaten begangen, Das weiß Jeder. Trotz des Risikos der Verurteilung. Es tut mir Leid aber ich habe jetzt Zweifel an Ihrer Aufrichtigkeit wo Sie am 22.5. hier noch schrieben:“Ich bin stets bemüht eine ungetrübte, objektive Meinung zu haben.“ (Beim Zahnarzt kommt noch dazu, daß dem garkeine schweren Strafen drohen: „Arztpraxis: Ort für das perfekte Verbrechen“2/2014 und „Soll ich meinen Arzt anzeigen?“4/2014) Fettdruck Oben jeweils von mir

    „Mir wurde jedoch von Kieferchirurg H versprochen daß deren Endo-Spezialist Dr.Ko dann alle nötigen Endo machen werde, jedoch dafür die DVT Bedingung sei. Nach der DVT wurde jedoch die Hilfe verweigert etc.(detailliert in „Körperverletzung..“)“
    Was auch immer nun ein Versprechen diesbezüglich war – ich war ja nicht dabei. Dennoch gibt es Gründe eine Behandlung abzulehnen. Wenn ich einen Rufschaden erwarten kann, lehne ich auch eine Behandlung ab. Den erlangten Befund nimmt Ihnen schließlich niemand weg. Auch ein anderer Kollege kann damit etwas anfangen. Aus rechtlicher Sicht besteht noch immer keine Verpflichtung Sie behandeln zu müssen, denn die Diagnostik kann zu einer für den Behandler nicht bewältigbaren Grundsituation führen.
    Antwort: Wie kommen Sie auf die Idee, die Abteilung Chirurgie der Klinik X hätte Grund gehabt einen Rufschaden durch mich zu befürchten? Sie haben Recht, den Befund „nimmt mir niemand weg“ aber Die Strahlenbelastung ist überflüssig (und meine Privatzahlung von fast 200Euro) wenn der Behandler aktuell garnicht helfen will. Einem späteren Behandler sind die Aufnahmen nämlich nicht mehr aktuell genug. „nicht bewältigbare Grundsituation“: Es gibt kaum was was die Dort nicht bewältigen können(wenn die wollen).

    „Antwort: B2 wollte ja 500€ für die Endo bekommen(bekam er dann auch sofort) da zieht er natürlich nicht.“
    Er hat ja auch den Versuch gewagt, den Zahn zu erhalten. Ich kenne mehrere Kollegen in meinem näheren Umfald, die den Zahn gezogen hätten – ohne mit der Wimper zu zucken. Für mein Erachten ist es der richtige, Weg den Zahn zu erhalten. Koste es was es wolle, wenn nötig auch die nötige Zahnsubstanz. Was ist den aus diesem Zahn eigentlich geworden? (Ich hab nicht die Zeit jeden Beitrag zu lesen.)
    Antwort: Sie schrieben am 28.Mai: „…sitzen die Stifte sehr gut.“ Ihre langen Ausführungen dort, u.A.: „Das mag schon sein, aber das alleinige Fassen des Stiftes recht nicht aus um ihn zu entfernen. Der Stift ist noch immer in dem Zahn fest zementiert.“ gehen m.E. am Thema vorbei. (So wie M`s Ausführungen im Behandlungsfehlergutachten betreffs der Extraktion des Zahnes 14 durch S) Ich erinnere: B2 begründete nämlich mit „so Schief reingehauenen Stiften“, daß er eine 100%-Schräge(Foto) reinschliff. Zustand aktuell: Ich beiße sehr vorsichtig usw., weiß nicht was aus dem Stummel werden wird.

    „Pat. muß sich an ZÄK wenden um bezahlten Befundbericht zu erhalten und wird dann noch per Mail vom B2 veralbert“
    Das kann ich nicht beurteilen. Denn aus meiner Sicht gehört doch immer die Aussage des Gegenübers dazu, die ich leider nicht habe. Ich will auch nicht zu Nahe treten, dennoch kann ich aus dem vorliegenden Text keine Veralberung erkennen. Denn was Sie damit vorhaben ist und bleibt Ihr Geheimnis…
    Antwort: Nirgendwo sonst müssen Sie nach der Bezahlung betteln und kriegen dann den Spruch „Was Sie damit wollen bleibt Ihr Geheimnis“, nichtmal im Ein-Euro-Laden. Ist mir unverständlich daß Sie dieses unwürdige Verhalten gutheißen.

    “Antwort: Ich habe bisher jeden Kommentar gleich von wem freigeschaltet.”
    Das ist nicht korrekt. Denn Sie hatten bereits einen Kommentar von mir zensiert und lediglich einen zusammenhangslosen Teil veröffentlicht, um Ihre Meinung zu untermauern.
    Antwort: Eine Anmerkung von Ihnen (betreffs Klinik X) entfernte ich Damals aus rechtlichen Erwägungen. Und eine Wiederholung. Es gibt für mich keinerlei Grund irgendwas zu „zensieren“.
    Das ist so nicht ganz richtig. Ich verfolge den Blog nun schon einige Zeit mit sporadischen Auffrischungen. Vor ca. 1 Jahr, womöglich weniger oder mehr, hatten wir bereits eine kleine Diskussion. Dabei haben Sie schlussendlich auch meinen letzten Beiträge nicht mehr veröffentlicht. Anscheinend fühlten Sie sich persönlcih angegriffen durch meinen Beitrag, obwohl dies keines Wegs meine Intention gewesen war.
    Antwort: Ich kann nicht 100%ig ausschließen, Damals einen ganzen Beitrag von Ihnen nicht freigeschaltet zu haben. Es handelte dann um maximal zwei Sätze die Sie genauso schon zweimal gepostet hatten. Ich will nicht daß meine Leser mit Wiederholungen genervt werden, die springen dann ab. Die Argumente waren ausgetauscht.
    PS: Mir ist aus Ihrem Geschriebenen noch nicht klar ob nach Ihrer Meinung Das was S 2009 an Z24+25 verwendete „vestibuläre Verblendkronen“ waren, oder „keramisch verblendete Restaurationen“(sind es lt.Gutachten des M) . Und ob Das von S verwendete zu dem Zeitpunkt noch gebräuchlich war, Gutachter sagte zu mir: Nein)

    Meine besten Grüße
    Antwort: Ich grüße Sie ebenfalls.

  7. Hallo nochmals,

    „Antwort: Die von mir „beschuldigte Seite“ sind nicht die Zahnärzte sondern deren
    krimineller Teil.“
    Es wird aber dennoch stets von kriminellen Aktivitäten gesprochen von sämtlichen Zahnärzten, die Sie bislang besuchten. Was mich persönlich interessieren würde: Hatten Sie auch positive Erfahrungen gesammelt?
    Antwort: Hatte langjährig guten ZA Dr.T Anderorts. Nach dem Theater Hier ging ich zu ihm für eine Zweitmeinung usw. Natürlich mit vereinbartem Termin. Er wollte mich ernsthaft im Garten abfertigen/dort mitgebrachte Rö besprechen usw., es sei gerade kein Stuhl frei. Wir saßen dann auf der Praxisrückseite im Grünen und (für ihn)leider mußte er mich dann noch mit in ein Behandlungszimmer nehmen. [Einen Satz entfernt]. Dr.T kürzte Das dann an dem Tag ab/verhinderte weitere Fragen, indem er als ich Instrumente seiner Angestellten im Mund hatte in die Tür reinguckte und „Tschüß“ sagte.

    „Antwort: Auch lediglich „etwas schief“ setzen ist mechanisch schlecht(nicht so haltbar bei Beißdruck-für die Erkenntnis muß man weder Zahnarzt noch Statiker sein), insofern ist Das zu kritisieren.“
    Aus meiner Sicht lt. dem oben angeführten Röntgenbild sitzen die Stifte sehr gut. Man muss sich auch vor Augen führen, dass ein Wurzelkanal nicht 100% gerade ist, der einzubringende Stift aber wohl. Der „Bohrer“ für die Stiftpräparation wird automatisch von dem Kanalverlauf gelenkt.
    Antwort: Und wenn der Stift im 25 angeblich „sehr gut“ saß: wieso dann die Texte des B2 “Hat die den Stift schief reingehauen..“

    „Die würde man eigentlich garnicht mehr verwenden. “
    Das ist nicht richtig. Denn diese Kronenvariante ist in vestibulärer Verblendung noch immer die Regelversorgung im Frontzahnbereich.
    Antwort: Wie geschrieben: M sagte mir 2010 bei Inspektion, solche Kronen würde man eigentlich garnichtmehr verwenden. Im Gutachten schreibt er: „keramisch verblendete Restaurationen“(Z24+25)

    “Der Fachmann dürfte schlampige Kronenränder auf dem zweiten Foto erkennen.”
    Nein, kann der Fachmann nicht. Woran machen sie einen schlechten Randschluss fest.
    Antwort: Man kann praktisch „Runtergucken“ unter die Kronen. Ich nahm an daß H Das meinte, ist aber egal. Z24 ist insofern noch im Urzustand nach ZÄ S, Z25 jedoch bekam 2012 die provisorische Krone des ZA B2.
    Mein Satz bezog sich nur darauf, dass man dies nicht auf dem Foto erkennen könne. Es gibt sogenannte Rückhackensonden, mit denen man den Randschluss überprüfen kann.
    Antwort: Gut möglich daß Student H mit einer solchen Sonde runterguckte, erinnere mich nur an dessen Worte.

    „Bitte kommentieren Sie im neueren Beitrag „Zahnarzt will unnötig Zahn ziehen…“ “
    Wenn ich Zeit habe, schaue ich mal rein.

    „dann ist eine DVT Körperverletzung“
    Das Anfertigen einer DVT ist keine Verpflichtung Sie zu behandeln. Lediglich müssen Sie über die Befunde informiert werden.
    Antwort: Grundsätzlich Ja. Mir wurde jedoch von Kieferchirurg H versprochen daß deren Endo-Spezialist Dr.Ko dann alle nötigen Endo machen werde, jedoch dafür die DVT Bedingung sei. Nach der DVT wurde jedoch die Hilfe verweigert etc.(detailliert in „Körperverletzung..“)

    „Texterei des B2 „Hat Die den Stift schief reingehauen“ (beides s.O.) legen Das nahe.“
    Ich nehme an es handelt sich um einen Kommentar des Behandlers, um zu vermitteln, warum ein hoher Abrechnungsfaktor verwendet werden wird.
    Antwort: Könnte man allgemein denken, im Gesamtzusammenhang(siehe Schilderungen Oben im Beitrag) ergibt sich ein anderes Bild.

    „Mit dem allg. Menschenverstand kann ich abschätzen, in welchem Umfang sich die Greifbarkeit eines Stiftes mit einer Zange durch dessen Schiefstand erschwert.“
    Das mag schon sein, aber das alleinige Fassen des Stiftes recht nicht aus um ihn zu entfernen. Der Stift ist noch immer in dem Zahn fest zementiert. Wenn Sie an dieser Stelle den Stift greifen und Ihn daran drehen, haben Sie den Stift zwar aus dem Mund, aber der Zahn hängt auch daran. Gerade bei einem so ausgeprägten Osteolytischen Prozess geht das schneller als man denkt. Ich muss den Stift erst lockern. Erst wenn er sich bewegt kann ich Ihn herausdrehen. Viele machen sich diese Mühe nicht und ziehen solche Zähne einfach.
    Antwort: B2 wollte ja 500€ für die Endo bekommen(bekam er dann auch sofort) da zieht er natürlich nicht.

    „bezahlt hatte ich dafür 40Euro“
    Nein, haben Sie nicht. Sie haben 17,43 € dafür bezahlt. Denn unter Betrag ist bereits mit dem Steigerungsfaktor multipliziert. Ich kann zu der Abwicklung nicht mehr sagen, da sich der Kollege nicht dazu äußern kann. Ich habe alleinig Ihre Aussage dazu. Ich hatte auch schon Situationen, in denen es hieß, ich hätte nicht geantwortet.
    Antwort: Die „Abwicklung“(Pat. muß sich an ZÄK wenden um bezahlten Befundbericht zu erhalten und wird dann noch per Mail vom B2 veralbert) ist doch im Beitrag klar ersichtlich. 40€/17,43€: Sie haben Recht.

    „Antwort: Ich habe bisher jeden Kommentar gleich von wem freigeschaltet.“
    Das ist nicht korrekt. Denn Sie hatten bereits einen Kommentar von mir zensiert und lediglich einen zusammenhangslosen Teil veröffentlicht, um Ihre Meinung zu untermauern.
    Antwort: Eine Anmerkung von Ihnen (betreffs Klinik X) entfernte ich Damals aus rechtlichen Erwägungen. Und eine Wiederholung. Es gibt für mich keinerlei Grund irgendwas zu „zensieren“.

    “ Ihre Meinung zum Beitrag “Zahnarztpfusch…”1/2014 (Eingriff am Zahn 14 vorsätzlich ohne Einwilligung? dort in “A” bis “C” detailliert geschildert)“
    Sobald ich etwas mehr Zeit habe werde ich mich damit befassen.

    Freundliche Grüße
    Antwort: Ja danke, ich Grüße Sie ebenfalls.

  8. ZUM VERSTÄNDNIS: Es folgt eine Diskussion zwischen „Zahn“ und mir. Sowas Antwort: Blablabla… bedeutet: Ich antworte dem „Zahn“, in seinen Kommentar reingeschrieben.
    Sowas
    „Blablabla“ oder „Antwort: Blablabla…“ bedeutet: Zahn wiederholt meine Antwort um die danach zu kommentieren.

    Hallo Herr Steffens,
    da ich der Meinung bin, dass zu einer vernünftigen Diskussion auch eine Anhörung eines Vertreters der beschuldigten Seite angemessen ist, kommentiere ich verschiedene Aussagen aus dem vorliegenden Text.
    Antwort: Die von mir „beschuldigte Seite“ sind nicht die Zahnärzte sondern deren krimineller Teil.

    „Eine WB kann zB eine Wurzelspitzenresektion ersparen falls sie gut gemacht wird“
    Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Eine Wurzelkanalbehandlung erfolgt sobald eine Vitalerhaltung des Zahnes nicht möglich ist. Die WSR dient nur dem Zweck durch Wurzelkanalbehandlung nicht aufbereitbare Bereiche des Zahnes zu Bedhandlung und in diesem Zusammenhang Entzündungsgewebe zu entfernen.
    Antwort: Jedenfalls hatte mir die Narkoseschwester bei der Vorbesprechung WSR Z27 beim berliner Kieferchirurg Dr.E („Beschwerdeverfahren Zahnärztekammer…“1/2014) dringend von der WSR beim Dr.E abgeraten, ich solle stattdessen eine Wurzelkanalbehandlung machen lassen. Ist für diesen Beitrag hier ja auch sekundär.

    „Die Stifte setzte S nicht gerade, sondern falsch etwas schief.“
    wie wollen Sie das beurteilen? Zudem schreiben Sie weiter im Textverlauf, dass die Stifte gerade sitzen würden und sich der Behandler B2 nur lügend über den Schiefstand der Stifte beschwerte. Was ist nun also Ihrer Meinung der Fall schief oder nicht?
    Antwort: Auch lediglich „etwas schief“ setzen ist mechanisch schlecht(nicht so haltbar bei Beißdruck-für die Erkenntnis muß man weder Zahnarzt noch Statiker sein) , insofern ist Das zu kritisieren. Mehr zum schiefen Stift Z25 weiter Unten wo Sie weiter danach fragen.

    „Und “Vestibuläre Verblendkronen“ waren 2009 garnichtmehr gebräuchlich“
    Das würde ich jetzt nicht gerade behaupten. Außerdem sind die Kronen auf dem Bild nicht nur vestibulär verblendet.
    Antwort: Mit den Kronen ist ein Dreher von mir habe ich korrigiert. Der Vorwurf bleibt: Im Mängelgutachten des Gutachters M steht auf Seite 2: (komplett als .pdf im Beitrag „MDK…“4/2015 „4.“) „Die eingegliederten Kronen 24, 25….Allerdings handelt es sich nicht um vest.Verblendkronen sondern um keramisch voll verblendete Restaurationen“. Bezüglich dieser Kronen sagte M mir 2010 bei der Inspektion(für das Gutachten) in seiner Praxis jedenfalls: Die würde man eigentlich garnicht mehr verwenden. Kann aber sein daß M auch da jeweils log, keine Ahnung. Und M regte sich tierisch auf daß S nicht verblockt hatte(Kronen 24 + 25 verbinden zwecks Steigerung der Stabilität). Von Beidem Nichts im Gutachten.

    „schlampige Kronenränder die nicht sauber gehalten werden können also Garant für Karies sind(sagten mir die Studenten in Klinik X“
    Die Studenten, die nach Ihren Angaben mutmaßlich weitere Zähne zerstörten?
    Antwort: Student H am ersten(oder zweiten) Tag als soweit ich weiß noch alles im Lot war bei Klinik X, über die Kronen 24 und 25: „Das sind schlampige Kronenränder. So macht man Das nicht. Das ist unmöglich sauber zu halten.“ Möglicherweise benutzte Student H ein Instrument um runter zu gucken, weiß ich nicht. H kannte sich sehr gut aus, „Musterstudent“, ich schließe Irrtum oder Lüge des H an dem damaligen Tag aus.

    „Der Fachmann dürfte schlampige Kronenränder auf dem zweiten Foto erkennen.“
    Nein, kann der Fachmann nicht. Woran machen sie einen schlechten Randschluss fest.
    Antwort: Man kann praktisch „Runtergucken“ unter die Kronen. Ich nahm an daß H Das meinte, ist aber egal. Z24 ist insofern noch im Urzustand nach ZÄ S, Z25 jedoch bekam 2012 die provisorische Krone des ZA B2.

    „mit aller Gewalt auf Zahn 26 geschlagen [dadurch] die alte Krone des 26 beschädigen sondern auch dessen Nerv brechen und also töten“
    Die Verblendung der Krone zu beschädigen wäre im Bereich des möglichen, jedoch ein Absterben des Nerven hervorzurufen, äußerst unwahrscheinlich.
    Antwort: Wäre ja prima, falls 26 also nicht „auseinanderfällt“ bei Entfernung von dessen malträtierter Krone kann man den also neu Überkronen, und braucht sich falls Sie Recht haben also keine Sorge machen ob dessen Nerven 2009 gebrochen und abgestorben sind.

    „Das Verweigern notwendiger Hilfe kann eine Straftat sein.“
    Nur im Vorliegen eines Notfalls.
    Antwort: Ja, „Unterlassene Hilfeleistung §323c StGB, Ärzte können durch Hilfsverweigerung oder absichtliche Schlechtleistung einen Patienten häppchenweise zum Wrack machen jedenfalls ohne nach diesem § strafrechtlich dafür belangt werden zu können.

    „B1 erklärte mir danach, die HEK würde nur herausnehmbaren Zahnersatz bezahlen, offenbar um mich zu vertreiben“
    Vielleicht handelt es sich in dem Zusammenhang nur um ein Missverständnis. Denn die Krankenkasse bezahlt nur den Festzuschuss, der sich nach der Befundsituation richtet. In manchen Fällen ist das eben eine Prothese. Das heißt nicht, dass eine Prothese gemacht werden muss, sondern dass lediglich in diesem Umfang Geld für eine prothetische Maßnahme erstattet wird. Auch eine Brückenversorgung, etc. ist in dieser Situation möglich.
    Antwort: Bitte kommentieren Sie im neueren Beitrag „Zahnarzt will unnötig Zahn ziehen…“ , dort habe ich ZA B1 detailliert geschildert, und dort sind die Kostenvoranschläge/HKP. M.E. beantwortet das Dortige schon Ihre Kritik. Habe Oben jetzt Hinweis auf „Zahnarzt will…“ eingebaut.

    „Viel zu hohe Strahlenbelastung“
    Das DVT empfinde ich als indiziert und auch zweckmäßig, die Serie von OPGs ist eher sinnlos gewesen.
    Antwort: Wenn man eine DVT macht, jedoch Hilfe verweigert/Nichts tut, so wie monatelang bis Nov. 2010 die Abteilung Prothetik, sich stattdessen am Verwirrspiel der Abteilung Prothetik beteiligt, dann ist eine DVT Körperverletzung eben weil ohne Absicht, die dann auch zum Helfen zu verwenden, angefertigt. Detailliert im Beitrag „Körperverletzung, dann…“ Auch wenn die DVT u.U. indiziert war.

    „entfernte jedoch offenbar vorsätzlich und entgegen der ärztlichen Kunst viel Zahnsubstanz vom 25“
    wie Sie zu diesem Schluss kommen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist oft sehr schwer einzementierte konfektionierte Stifte zu entfernen. Oft müssen Zähne wegen der unmöglichen Entfernbarkeit des Stifts extrahiert werden.
    „Der Stift ist jedenfalls sowenig schief daß es keine besondere Zahnsubstanzentfernung erfordern würde um den dann mit einem Werkzeug anfassen zu können. Ich habe eine Feinmechanische Ausbildung und kann Sowas grundsätzlich beurteilen.“
    Trotzdem haben Sie keine Erfahrung darin, um die Sachlage diesbezüglich einzuschätzen. Denn auch eine Zahnmedizinische Fachangestellte wird wohl nie wissen, wie es ist einen Zahn zu excavieren oder ein Implantat zu setzten. Im Umkehrschluss könnte ich – weil ich eine Zahnmedizische Ausbildung habe – die Grundsätze der Feinmechanik beurteilen. Das würde ich mir nicht anmaßen.
    Antwort: Auch die ganzen Umstände mit dem versuchten vorherigen Termincanceln und die spätere Texterei des B2 „Hat Die den Stift schief reingehauen“ (beides s.O.) legen Das nahe. Mit dem allg. Menschenverstand kann ich abschätzen, in welchem Umfang sich die Greifbarkeit eines Stiftes mit einer Zange durch dessen Schiefstand erschwert. Und inwiefern ich dann u.U. Zahnsubstanz entfernen muß. Die DVT-Fotos(s.O.) und sämtliche Rö zeigen Schiefstand der jedenfalls nichts soviel Zahnsubstanzentfernung erforderlich macht(zwecks Stiftangreifenkönnen) daß danach -wie vorliegend- der Restzahn schräg ist „mit Gefälle 100%“.

    „seine absurden Mails an mich“
    für mich sind das eher schlüssige Antworten. Ich wüsste jetzt auch nicht was Sie noch mehr wöllten.
    Antwort: Daß B2 mir einen „ausführlicher Schriftlicher Krankheits- und Befundbericht“ in Rechnungs stellt(Fotos jetzt Oben eingefügt) und ich diverse Male bei ihm dafür erfolglos anfragen muß, daß B2 die Stirn hat, mich per Email(!) zu verhohnepippeln: „was ich damit wolle bleibe mein Geheimnis“(s.O.), ich dann der Zahnärztekammer schreiben muß. Er mir erst daraufhin den „Bericht“ -lediglich in einen Emailtext eingebaut- (bezahlt hatte ich dafür 40Euro) sendet garniert mit der Lüge er habe mir den schon längst zugeschickt – Das Alles finden Sie ok?

    „mutm. Mißhandlung am 25“
    das sind schwerwiegende Anschuldigungen.

    „Den S vermutlich einfach nur hätte in Ruhe lassen sollen statt dessen Füllung 2009 zu entfernen.“
    Kann ich aufgrund fehlenden klinischen Bildes schlecht beurteilen, aber wahrscheinlich ja.

    Ich bin stets bemüht eine ungetrübte, objektive Meinung zu haben. Dabei hoffe ich, dass Sie mir auch die Möglichkeit bieten, meine Kommentar zu Dingen zu äußern, die ich als nicht angemessen oder fehlinterpretiert empfinde zu äußern.
    Beste Grüße
    Antwort: Ich habe bisher jeden Kommentar gleich von wem freigeschaltet.

    Antwort: Danke für Ihre Anmerkungen, Zahn, und danke für Hinweis falsche Kronenbezeichnung „vestibulär/Restauration“! Ihre Meinung zum Beitrag „Zahnarztpfusch…“1/2014 (Eingriff am Zahn 14 vorsätzlich ohne Einwilligung? dort in „A“ bis „C“ detailliert geschildert) würde sicher ebenfalls viele Blogbesucher interessieren.

    1. Ja leider……..nur warum ist das so?
      Zahnärzte bringen Pateinten regelrecht um die Gesundheit und die JUSTIZ schaut zu! Ja sie lässt es geschehen, da sie MACHTLOS ist.
      Warum, Wieso, Weshalb??? Jeder Geschädigte sollte SOFORTIGE Hilfe in vollen Umfang erhalten und den diversen Zahnärzten nach Fehlbehandlung die Approbation aberkannt werden. Zahnärzte gehöhren meiner Meinung halbjährlich auf ihren geistigen und körperlichen Gesundheitszustand überprüft. Des weiteren, schärfere Kontrollen der Ordination und des gesamten Teams, samt Dentallabor durchgeführt.
      Mfg Thomas

      Antwort: Einige Antworten finden Sie im Beitrag „Arztpraxis….“(2/2014)
      Und: Ärzte haben viel Geld (auch 2014 Spitzenverdiener in allen Bundesländern) und damit kann man Einfluß nehmen(zB Lobbyarbeit) Nur ein Beispiel auch wenn es nicht genau paßt: Ich las, daß das Bundesgesundheitsministerium Gesetzesentwürfe betreffs Medikamentenzulassungen aus Kostengründen zT von Privatfirmen ausarbeiten läßt. Und daß diese Firmen zT garnicht klar getrennt sind von den Pharmafirmen, die die Gesetzesauswirkungen treffen werden.

      Es ist eben eine Frage der Kräfteverhältnisse. Patienten die was ändern wollen müssen sich wehren wo sie können. Ein geschädigter Patient sollte statt zu lamentieren („kann man eh nichts gegen machen“) lieber mal 300Euro für eine Beratung beim Medizinanwalt investieren. Statt sein Geld wie so oft sinnlos anderswo zu verpulvern.
      Ein geschädigter Zahnpatient kann zB seiner/seinem Bundestagsabgeordneten vernünftig aufschreiben was er erlebte(oder ihn einfach auf zahnkaufmann.de hinweisen) Denn Abgeordnete machen die Gesetze bzw. haben Einfluß auf die personelle Ausstattung der Justiz usw., wissen jedoch zT nicht „was im Lande los ist“. ZB weil sie selbst von Ärzten besonders gut behandelt werden und annehmen das sei die normale Behandlung.

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