ROTER FADEN

(Beiträge über meine Behandlung siehe KATEGORIE „MEINE BEHANDLUNG“)
Wie fragwürdig die Zustände in weiten Teilen der Zahnarzt-Szene sind läßt sich daran ablesen, daß schon in der Ausbildung offenkundig zu Straftaten angeleitet wird, detailliert in „Körperverletzung…“11/2014.
1.
Mein Fall: Kaputtbehandlung praktisch sämtlicher Zähne meines linken und rechten Oberkiefers. (Erklärung der Zahnnummern: Zahnschema )  „Klinik X“ ist in allein Beiträgen natürlich dieselbe Klinik. Auch Hautarzt „HA“ und Anwalt „R“ tragen anonyme Anfangsbuchstaben – zu lang Das hier zu erklären)
Ich ging 2009 zu Zahnärztin Fr.Dr.S wegen einer angebrochenen alten Brücke 15-17. S beschädigte u.A. nachweislich sinnlos die Zähne 13,14,24,25 und ich zeigte sie Januar 2010 an wegen gefährlicher Körperverletzung = Eingriff an Z14 vorsätzlich ohne Einwilligung, ihre Planungen und ihr Vorgehen(zB Zahn14, 17, 27) nachweislich entgegen der ärztlichen Kunst(Beitrag „Zahnarztpfusch….“ 1/2014) Zahn 14 ging dabei sinnloserweise verloren, dadurch wurde Brücke 13-15-17 nötig, mit Beschleifen des unversehrten 13 als Brückenzahn. S machte die Wurzelbehandlungen der Zähne 24 und 25 nachweislich grob entgegen der ärztlichen Kunst, und setzte anschließend schlampige Kronen drauf. (Beitrag „Zahnärzte zerstören Zahn 25…“ 1/2014) S beschädigte Z26. Zahnärzte Fr.W und Dr.B1 verweigerten mir 2009/2010 u.A. notwendige Hilfe (für Brücke13-15-17) , Spielchen der W auch in „Das Recht…“3/2015, zudem mutmaßliche versuchte gefährliche Körperverletzung des B1(Z17, „Zahnarzt will…“ 9/2014). Auf diesen Z17 wollte S zuvor 2009 nachweislich ohne vorherige zwingend nötige Wurzelbehandlung feste Brücke setzen.
2.  Erster Weiterbehandler nach S: 2010 Zahnklinik X. Nach körperlichen und seelischen Grausamkeiten verschwand in dieser Ausbildungsklinik sofort dauerhaft die Patientenakte Abteilung Prothetik. Z17 dort viermal wurzelbehandelt, dann sofort revisionsbedürftig. ZT nachweisliche Körperverletzung der Klinik X in „Zahnarztpfusch…“(s.O.) und ausführlicher in „Körperverletzung…“ 11/2014. Zahnarzt Dr.B2 2011: Vor Revision der o.g. miesen Wurzelbehandlungen der S (Zahn 25) offenbar absichtlich unnötige Substanzentfernung von dem Zahn(„Zahnärzte zerstören…“ 1/2014) , wie zuvor bei Klinik X am Zahn 17. X beschädigte auch vorsätzlich Z31 und Z32.
2012 erhielt ich von ZÄ K endlich die feste Brücke 13-15-17, jedoch mutm. gefährliche KV der K, zwei Gutachten aus 2014 legen Das m.E. im Kontext mit Weiterem nahe ( „KZV-Mängelgutachten…“ 5/2014) . K`s Brücke wurde 6/2015 vom ZA ? entfernt und eine Neue angefertigt, die K aufgrund des Mangelgutachtenergebnisses bezahlen mußte: „Neue Zahnbrücke….“7/2015. Anfertigung verlief bei ? negativ: „Neue Zahnbrücke…“7/15. Ich wagte entsprechend noch keine Erneuerung der prov. Krone Z25,  keine Revision des 24, keine Kontrolle des 27. [Update Zahn 27: 2/2018 „DVT-Besprechung...“ und  4/2019 vier Beiträge P1 bis P4 = Zahn 27 durch Zahnärztin P zerstört]

3.  Kieferchirurg Dr.E: 2009 Wurzelspitzenresektion(WSR) Zahn 27: Behandlung u n d Dokumentation lt. MDK-Behandlungsfehlergutachten entgegen allen Regeln ärztlicher Kunst: („Beschwerdeverfahren…“1/2014 / März 2016 aktualisiert) , ebenso lt. diesem Gutachten Vor- und Nachbehandlerin Fr.Dr.S (Überweiserin) . Notwendige Wurzelbehandlung Z27 konnte ich erst lange nach WSR des Dr.E nachholen lassen weil ich dann erst Notwendigkeit erfuhr(E und S hatten dazu offenbar keine Lust und Nichts dokumentiert) . Dabei wiederum Hilfsverweigerung, von Zahnärzten Dr.V und Dr.G, daraus resultierende Risiken (ließen Medikamente absichtlich Monate zu lange im Zahn etc.) Dr.E: Gewebeentnahme bei WSR Z27, histologischer Befund= „Riesenzelltumor?“ Zugrundeliegende OPG des E vom 8.6.2009 verschwand kurz danach bei S („Beschwerdeverfahren…“ s.O.) Um „Fehler“ der S zu decken? Oder um zu vertuschen, daß Gewebeuntersuchung nur „für Porsche“ war? Zusätzlich gezielte Falschinformationen, überflüssiges Röntgen, Gewaltandrohungen, dumme Sprüche, sadistische „Spiele“. So wurde ich zu wiederholten Arztwechseln gezwungen, auch aktuell kann ich ja zu ZA ? (s.O.) nicht mehr gehen. ZÄ K überstopfte 2012 Zahn 27 bei ihrer Wurzelbehandlung massiv. (siehe auch am Ende von „2.“)

4.  Ermittlungsverfahren gegen S wurde November 2011 nach „dringendem Tatverdacht“ eingestellt mit der schriftlichen Begründung „ist der Beschuldigten eine strafbare Handlung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“. Einer der Gründe: Lt. MDK-Behandlungsfehler- und Mängel-Gutachten(beide von Gutachter M Frühjahr 2010) sei bei S rein zahnmedizinisch Alles korrekt gelaufen. Daraufhin bewerteten die Ermittler das Fehlen der Einwilligungen (Z14+13) womöglich als nicht so schwerwiegend. M`s Behandlungsfehlergutachten ist jedoch ein absichtliches Falschgutachten,  zT aufgezeigt in „Zahnarztpfusch…“1/2014 = Kernbeitrag dieses ganzen Blogs. Siehe auch in „MDK…“4/2014 (Leider wurde mir Das erst im Laufe der Zeit klar, ich hatte nie mit Gutachten, Polizei, Anwalt usw. zu tun)
Die von mir nachgewiesenen berufsrechtlichen und anderen Verstöße meines damaligen „R“echtsanwaltes „R“ behinderten mich während des Ermittlungsverfahrens gegen S schwerwiegend. Und im Zuge meiner Auskunftsklage gegen Klinik X (zurückgehaltene Patientenakte, s.O.) log „R“ nachweislich, die Unterlagen Prothetik von Klinik X zwischenzeitig erhalten zu haben, was die RAK nicht interessierte. (zu Beidem „Fachanwalt…“ 2/2014)

5.  KV und versuchte KV durch ZA V(Oben erwähnt) an Z27. Dr. G (Oben erwähnt) schickte 2012 dann diverse unsinnige Rechnungen (Brückenprovisorium) und verklagte mich, seine Klage scheiterte gottlob vorm Amtsgericht Berlin: „Mein Zahnarzt verklagt mich…“ 8/2014. Dubios seine diversen Rechnungen „Falsche Zahnarztrechnung…“ 7/2014. Meine Erklärung für die Gewaltserie: „Wer veranlaßte gegen mich…Teil 2″2/2016.

6. Vielsagend der kurze Beitrag über Zahnarzt H. („Versuchte…“ 2/2014), der mir bereits 2003 meine 3er-Brücke Links Unten sinnlos rausreißen wollte, die ich auch 2019 problemlos wie am ersten Tag trage.
Über das Tabu „Arztstraftaten“ und deren offenkundig weite Verbreitung in „Arztpraxis…“ 2/2014 und in „Gewalt im…“ 7/2014, und in „Wer veranlaßt Gewaltserien…Teil1″1/2016 . In „Arztpraxis…“2/2014 geschildert: Absichtliche wiederholte Unterleibsmißhandlungen seit Mai 2010(Strafaktionen) . Seitens Urologe H , und im V-Krankenhaus durch Chirurg Dr.W.  Siehe dazu Beiträge April 2016 Teil A, Juni 2016 Teil B. Ich befürchte weitere Straftaten am Unterleib, und an den Zähnen.
[Umfangreicher Beitrag über gemeinsame kriminelle Gewaltserien mehrerer Ärzte (allgemein) siehe Januar 2016. Umfangreicher Beitrag mehrerer Ärzte gegen mich siehe Februar 2016,  Titel jeweils beginnend mit: „Wer verursacht….“]

CHRONIK ZERSTÖRUNG ZAHN 27 /wiederholt sich zT von Oben. Geht nur um Nr.27:
2009:
Wegen Entzündung macht MKG E eine WSR. Weder davor, noch dabei, noch danach findet die erforderliche Wurzelbehandlung(WB) statt. Auch kein Hinweis das WB nötig, weder bei späterem Termin beim E noch bei Folgeterminen bei Überweiserin S. Wegen nachgewiesener Körperverletzungen der S verlasse ich S natürlich.
2010:
Zahnklinik X und Andere weisen mich auf die auch ansonsten desolat ausgeführte WSR des E hin. X macht jedoch keine WB, stattdessen dort wiederholte Misshandlungen und Zurückbehandlung der Patientenakte Prothetik bis heute. Ich verlasse X natürlich.
2011/2012:
ZA V hat dumme Sprüche und lässt auch lt. späterer Eigenauskunft bei seiner WB Medikament viel zu lange im Zahn 27. Ich verlasse V natürlich.
2012:
ZA G mit der gefährlichen Lüge, V`s Füllung könne auf Dauer im Zahn bleiben. Statt Hilfe verklagt er mich auf Honorar (!), er scheitert vor Gericht vollständig.
ZÄ K setzt WB des ZA V fort und überstopft den Zahn ganz massiv, trotz ihr vorliegender Werte aus elektrischer Kanal-Längenmessung. (Ihr MKG N hatte zuvor in Email geraten, den Zahn zu ziehen, das sei die “dauerhaftere Lösung”)
2015:
Ich lasse eigeninitiativ eine DVT bei Oralchirurg H machen. 2017 lügt er, er habe mich 2015 wg. Zahn 27 überwiesen.

2016:
Zahn 27 schmerzt, ich suche ZÄ P auf, die macht Nichts, röngt nicht. Und P setzt 2016 -aus heutiger Sicht 2019- unsinnigerweise rausgefallene völlig zerbissene Krone 27 wieder ein.
2018:
Erneute DVT, bei MKG N2, der sich weigert was zu machen. ZÄ P misshandelt mich seelisch und körperlich. Verunsichert und hoffnungslos lasse ich die danach von MKG # empfohlene erneute WSR nicht machen.
2019:
Auch weil P (trotz zwischenzeitiger Termine bei ihr) keinerlei prothetische Versorgung des 2/2018 seiner Krone verlustig gegangenen Zahnes macht, zerbricht der Februar 2019,  wird April 2019 gezogen. Zurück bleibt ein blutiger zugenähter Krater. P verdient vorher noch Geld mit -aus heutiger Sicht Mai 2019- verantwortungslosem sinnlosem Erneuern des Verschlusses des gespaltenen(!) Zahn Nr.27.

Sinnvolle Reihenfolge fürs genauere Nachlesen:
(„Brücke“ = Zähne 13-15-17 Rechts Oben)
1. „Zahnarztpfusch…“1/2014(Brücke Übersicht u.A., Zahnärztin S)
3. „Körperverletzung…“11/2014(Brücke Fortsetzung bzw. Z17/ Klinik X)
4. „KZV-Mängelgutachten…“5/2014(Brücke Neuanfertigung/ Zahnärztin K)
5. „Zahnärzte zerstören Zahn 25“1/2014 (auch Bezüge zum Thema Brücke)
6. „MDK…“4/2015 enthält das Gutachten des M betreffs ZÄ S/Brücke.
7. „Neue Zahnbrücke..“7/2015 (Brücke nochmalige Neuanfertigung durch ZA?)

Falls was unklar ist und Sie was nicht finden: Einfach kurz Mail an mich!!
Grüße, Wolfgang www.zahnkaufmann.de (Email: zahnkaufmann@gmail.com)
-ÜBERARBEITET 11.MAI 2019-

Ein Gedanke zu „ROTER FADEN

  1. Hallo Herr Steffens, ich habe gerade Ihren Blog gelesen. Unfassbar, was Sie alles erleiden mussten. Hatten Sie denn nun Erfolg mit den ganzen Gutachten? Haben Sie letztendlich Schmerzensgeld bekommen? Oder wurde nur der zahnmedizinische Teil also der Zahnersatz wieder in Ordnung gebracht und alles andere durch Lalifari-Gutachten unter den Tisch gefallen?
    Viele Grüße
    Stefanie

    Antwort: Hallo Stefanie, Nein, der „zahnmedizinische Teil“ wurde keineswegs in Ordnung gebracht. Div. versaute und nicht/ schlecht versorgte Zähne im Mund.
    Und nein, ich habe keinen Zahnarzt verklagt.
    Allgemein: Ein Zahn ist in Deutschland vor Gericht rund 1000Euro wert. Ein Gutachten fürs Gericht kostet rund 1000 Euro, der Kläger(Patient) muß vor der Verhandlung das Gutachten bezahlen. Akzeptiert das Gericht nicht dieses Gutachten, muß ein Zweites erstellt werden. Dazu kommen Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt und die Gerichtsgebühren.
    Auch bei Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe muß im Falle des Unterliegens der _gegnerische_ Anwalt bezahlt werden, und das o.g.Gutachten.

    Ich war wie aufgezeigt gezwungen, „von einem Zahnarzt zum Nächsten“ zu wechseln. Mit der Folge, daß jeweils nicht nur ein ZA am jeweiligen Zahn arbeitete. Sowas verkompliziert die Klärung der Schuldfrage erheblich. Gegenbeispiel: Wenn nur ein Zahnarzt alleine an mehreren Zähnen arbeitet und Schäden verursacht, ist Alles übersichtlicher: Ein Gutachten und eine Klage für mehrere Zähne. So aber für jeden Zahn ein neues Gutachten, und Das betreffs der Arbeit mehrerer beteiligter Behandler.
    Bei mir gab es verschiedene weitere erschwerende Faktoren, dazu Oben im Text und detailliert in den Beiträgen. Auch zB in: „Wer veranlaßt Gewaltserien…Teil 1“ 1/2016 Punkt „i“. Gegen Kieferchirurg E hätte man wohl erfolgreich klagen können, so 2015 mein Rechtsanwalt Hr.Volker Loeschner, nachdem der das MDK-Gutachten(„Beschwerdeverfahren…“1/2014) durchgesehen hatte. Aber es war zu spät, denn E`s Eingriff fand schon 2009 statt. Ständige neue Gewalt und Unrecht nach Zahnärztin S gegen mich verhinderten, daß ich mich erfolgreich juristisch wehren konnte. Dazu auch der neue Beitrag „Wer veranlaßt gegen mich…Teil2“ 2/2016.

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