Rechtsanwaltskammer Berlin deckt berufsrechtliche Verstösse

Einer der wichtigsten Blog-Beiträge! Ich belegte im Beitrag „Fachanwalt für Medizin…“(Februar 2014) Lügen und berufsrechtliche und andere Verstösse meines damaligen Rechtsanwaltes „R“, ein vielsagendes Foto hier am Beitragsende. Er hatte mich dadurch quasi gegenüber Ärzten „zum Abschuss freigegeben“. Ich beschwerte mich über „R“ bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die deckte ihn und log ebenfalls, wie meine Belege und Ausführungen dringendst nahelegen. Das Ganze ist aktuell:

Falls Sie nicht Viel lesen möchten, springen Sie jetzt zu Punkt „3) DOKUMENTE“.
Dieses Beschwerdeverfahren (fand 2012/2013 statt) erwähnte ich bisher nur mit wenigen Worten, im o.g. Beitrag. Jetzt zeige ich viele Unterlagen daraus und kommentiere die. Es ist Alles aktuell, ich wurde zuletzt 2018 misshandelt: https://zahnkaufmann.de/misshandlungen-2018-bei-zahnaerztin-p-p2/
„R“ wie „R“echtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Medizin und Strafrechtsanwalt mit Erfahrung aus über 4000 Gerichtsfällen und auch aktuell in Berlin als Anwalt niedergelassen. Was er wohl mit anderen Mandanten so treibt?
(Ich befasse mich hier fast nur mit dem Teil „Auskunftsklage gegen Zahnklinik X“, siehe auch https://zahnkaufmann.de/nach-koerperverletzung-zurueckbehaltung-von-behandlungsunterlagen-zahnklinik-x-berlin/ , bzw. mit „R“´s Rechtsverstössen in dem Teil. Den anderen Teil „Ermittlungsverfahren gegen Zahnärztin Dr. S.“, siehe auch https://zahnkaufmann.de/zahnarztpfusch-und-straftaten-rechter-oberkiefer/ lasse ich hier weitgehend Aussen vor, sonst wird es zu lang. In beiden Verfahren war „R“ mein Anwalt.
Ich kann mir seine Rechtsverstösse in Auskunftsklage und Ermittlungsverfahren nur wie folgt erklären:

2) Spekulation: Ich schickte dem damaligen Klinik-X-Oberarzt Dr.B am 1.7.2010 eine Email, in der ich mich über die dortige Behandlung im Sommersemester positiv äusserte. Das war natürlich Unsinn. Aber ich hatte für diese Email mehrere zT sehr einfache einleuchtende Gründen. Meine Email war gleichzeitig irrational, ich hatte nach den erneuten, dortigen Misshandlungen grosse Angst. (Es ist m.E. nicht sachdienlich, den genauen Inhalt der Mail oder meine genauen Gründe für die Mail hier zu veröffentlichen.) Ich kann mir die Rechtsverstösse des „R“ nur so erklären, dass Oberarzt Dr.B diese Email dem „R“ rechtswidrig zuspielte, nachdem B von meiner Auskunftsklage erfahren hatte. Um meinen Anwalt „R“ umzupolen. Ich hatte dem „R“ vor unserer Klage mitgeteilt, dass ich in Klinik X im Sommersemester misshandelt worden war. Nachdem B dem „R“ also meine Email zugespielt hatte (Spekulation) würgte „R“ meine Auskunftsklage gegen Klinik X ab(Fakt). Und danach liess „R“ sich Vollmacht für meine Strafanzeige gegen Zahnärztin S geben und torpedierte meine Strafanzeige(Fakt). „R“ muss die Rechtsanwaltskammer im Zuge meiner Beschwerde dann dementsprechend eingeweiht haben, anders kann ich mir garnicht vorstellen, warum die RAK den „R“ vollständig deckte und meine Beschwerde abwies. (Die zugespielte Email wäre eine Erklärung, jedoch selbstverständlich keine Rechtfertigung für Rechtsverstösse von „R“ und von der RAK)

Dass war für die RAK heikel, entsprechend versuchte sie, um eine Entscheidung herum zu kommen, hielt mich endlos hin. Viele Menschen geben dann auf. Aber durch meine wiederholten Nachfragen zwang ich die RAK, mir ihre Entscheidung mitzuteilen: Beschwerdedatum 18.September 2012, Entscheidung der RAK am 29.Mai 2013, fast achteinhalb Monate! Ich spekulierte über die Motive für den Seitenwechsel des „R“ schon seit Langem, wohl seit November 2011, siehe zu Beginn der Seite 2 im „PDF B“. Ich wusste jedoch nie, wie ich mit dieser Ungeheuerlichkeit umgehen sollte. Meine o.g. Mail vom 1.7.2010 erwähnte ich kurz und unvollständig in Punkt „1b“ meiner Beschwerde. Mir ist schleierhaft, warum ich dabei das vermutete Zuspielen dieser Mail (von Dr.B an „R“) nicht erwähnte. Aber ich war ein Vierteljahr vor dem Schreiben meiner Beschwerde wieder misshandelt worden, von Zahnärztin K https://zahnkaufmann.de/ablauf-eines-mdk-gutachtens-behandlungsfehler-maengelgutachten-zahn/ Ich schreibe dies am 30.August 2019 mit zeitweiligen Schmerzen im linken Unterbauch. Folge der Misshandlungen 2012 https://zahnkaufmann.de/unterleib-misshandlung-teil-b-v-kh/ , also kurz nach „R“.

3) DOKUMENTE: (Beachten Sie auch mein Foto=Fax am Beitragsende!)

„BeschwerdeRAK“ ist meine 5seitige Beschwerde nebst 2seitiger Ergänzung, „BeschwerdeverfahrenRAK“ das darauf folgende Verfahren. Das erste PDF hat ca. 0,1 MB, das zweite PDF 6 MB. Ins zweite PDF gehört eigentlich noch Folgendes: (PDF 0,1MB)

( Link zum Vorbeitrag: https://zahnkaufmann.de/bewertung-meines-anwaltes-auskunftsklage-gegen-zahnklinik-ermittlungsverfahren-gegen-zahnaerztinfachanwalt-fuer-medizin/
Mein KOMMENTAR zu den Dokumenten des zweiten PDF:
Zu Seite 10: Ich erhielt die Entscheidung in Form dieses unsinnigen Briefes des sogenannten „Berichterstatters“ (so wird der dabei von der RAK beauftragte Rechtsanwalt genannt) Dessen Stellungnahme hat mit meinen Anschuldigungen fast Nichts zu tun. Mein Hauptvorwurf „Falsche Erledigungserklärung“ usw. (in Auskunftsklage) fällt komplett unter den Tisch. Ebenso meine Vorwürfe gegen „R“ im Ermittlungsverfahren. Ausnahme: Seine völlig unzureichenden Aktenkopien am 3.11.2011. Aber war lediglich einer meiner Nebenvorwürfe, denn ich konnte wg. Fristablauf dann ohnehin keine Eingabe mehr machen. Stattdessen erwähnte der Berichterstatter ausdrücklich die Handakte, in meiner Beschwerde sind das die letzten 3Zeilen von 5 Seiten!

Zu den Seiten 6/7: Erste Stellungnahme des „R“ am 31.Januar 2013: Seine Ausführungen zu Auskunfts- und Herausgabeanspruch sind unsinnig (siehe auch im Vorbeitrag „Fachanwalt…“ /Februar 2014) , siehe zB Seite 3 im PDF „BeschwerdeRAK“.
[UPDATE 19.September 2019: WESENTLICHE BLÄTTER DER KLAGEAKTE AB HEUTE IM NEUEN BEITRAG ONLINE! SEHEN SIE DIE MÖGLICHST ERSTMAL DURCH!]

Seite 9 = Zweite Stellungnahme des „R“:
„Herr Steffens….hat alle Dienstleister im zahnmedizinischen und juristischen Bereich….der Begehung von Straftaten und berufsrechtlichen Vergehen bezichtigt.“ Er war der einzige juristische Dienstleister. Oder meint er Staatsanwaltschaft, Polizei usw.? Über die äusserte ich mich praktisch nie negativ, man müsste auch hier im Block Kritik an denen mit der Lupe suchen. Wahrung meiner Rechte und Interessen waren ja zuvorderst Pflicht des „R“. Er war der zweite Anwalt in meinem Leben. Der Erste war 2002/2003, dem brachte ich nach Erledigung Süssigkeiten in die Kanzlei. Wer sind also die anderen „juristischen Dienstleister“ die ich angeblich „bezichtige“?!
Ich kommentiere „R“`s Stellungnahmen nicht weiter, es steht Alles bereits in beiden Beiträgen.

Zu den Seiten 11/12 = Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin über den Bescheid der RAK: „R“ war und ist sicher einer der in Anwaltskreisen bekanntesten berliner Strafrechtler, jetzt seit über vier Jahrzehnten in Berlin tätig. Ich habe jedoch keinerlei konkrete Anhaltspunkte, dass „R“ rechtswidrigen Einfluss auf die GStA nehmen konnte. (Ich füge mein Schreiben an die GStA hier noch in das zweite PDF ein)

Hier ein konkreter berufsrechtlicher Verstoss gegen §11 der BORA(Berufsordnung für Rechtsanwälte) , gegen den „R“ wiederholt und absichtlich verstiess:
(Zitat von rak-berlin.de: „Einige Berufspflichten im Einzelnen: Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt hat über alle wesentlichen Fortgänge zu informieren und Anfragen zur anvertrauten Angelegenheit unverzüglich zu beantworten (§ 11 BORA)..“)
„R“ informierte mich jedoch keineswegs über „alle wesentlichen Fortgänge“, siehe dazu mein folgendes Fax …

damals an die Generalstaatsanwaltschaft, wurde als Blatt 147 in die Ermittlungsakte gegen Zahnärztin S aufgenommen. Die Vorwürfe gegen „R“ in diesem Fax finden Sie natürlich auch in beiden PDF in diesem Beitrag. Nämlich im PDF „BeschwerdeRAK“ ab Seite 4 unten. Und im PDF „BeschwerdeverfahrenRAK“ auf Seite 1 gleich am Anfang)

Die Gegenüberstellung meiner Beschwerde (Seiten 2-6 des ersten PDF) mit der Entscheidung der RAK(Seite 10 des zweiten PDF) , und die Verfahrensdauer vor dem Hintergrund der dürren und dürftigen Ergebnisse, sagen bereits fast Alles.
Das Verfahren bei der RAK war Unrecht, ich kann das zigfach belegen (mit Hilfe der Ermittlungsakte gegen Zahnärztin S usw.) , ein Beispiel habe ich Ihnen gerade gezeigt (Blatt 147)

Dieser Blog ist voll mit „R“`s direkten und indirekten schlimmen Auswirkungen auf mein Leben. Selbstverständlich hat nicht Alles mit „R“ zu tun.
Bei Fehlern direkt an mich wenden /siehe Impressum. WIRD UNVERZÜGLICH KORRIGIERT!

Startfoto: RAK-Berlin stellt das Recht auf den Kopf.
ACHTUNG FOLGEBEITRAG 19.September 2019, darin Teile der Klageakte!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert