5000 Euro Erfolgshonorar für berliner Anwalt

5000 Euro für Sie, falls Sie meinen ehemaligen Rechtsanwalt „R“ vor das Anwaltsgericht bringen. Die „Fehler“ des „R“ fanden 2011 statt, er trägt Mitschuld daran, dass Misshandlungen(jene vor 2011) unbestraft blieben, und andere Misshandlungen(jene nach 2011) überhaupt stattfanden.

2013 entschieden Rechtsanwaltskammer und Generalstaatsanwaltschaft, es lägen keine Berufsrechtsverstösse (und lt. GStA auch keine Straftaten) des „R“ vor.
P R O B L E M E :
1) Die fünfjährige Verjährungfrist ist normalerweise abgelaufen. (§ 115 Abs.1 BRAO) . Jedoch gab „R“ mich 2011 durch seine beiden Seitenwechsel gegenüber Ärzten „zum Abschuss frei“. Er konnte davon ausgehen, dass ich mich wg. weiter folgender ärztlicher Körperverletzungen nicht richtig um seine Rechtsverstösse kümmern konnte, und so war es auch. Ich bin bis heute oftmals in Dauerangst und Dauerstress. M.E. müsste dadurch der Verjährungs-Ablauf gehemmt sein: Es kann nicht sein, dass wenn einem Opfer als indirekte Tatfolge jahrelang „der Mund zugeklebt“ wird, dem später vorgeworfen wird, es hätte früher und lauter schreien müssen. Ich kann jedoch naturgemäss keinen Zusammenhang zwischen den „Fehlern“ des „R“ und Misshandlungen(jene nach 2011) nachweisen. Ich machte lediglich eine Anzeige wg. Misshandlungen (2010 gegen Zahnärztin S) , wurde 2011 eingestellt.
2) Der Weg zum Anwaltsgericht ist wg. o.g. Entscheidung der GStA normalerweise versperrt.
3) Die Justiz wird mein Leid nicht für schlimm genug halten für weiteren „Aufwand“, andere Arztopfer liegen im Koma oder auf dem Friedhof.
Ich bin natürlich aus Angst bis Heute fast Nie mehr zu Ärzten gegangen.
[Nachweis des möglicherweise erfüllten Parteiverrates gemäss StGB /mutm. Absprachen 2011 zwischen „R“ und Klinik X dürfte unmöglich sein, und normalerweise ebenfalls verjährt]
Aber nicht völlig ausgeschlossen dass ein sehr guter Anwalt einen Weg findet. Den Erfolgsfall müsste man wahrscheinlich noch genauer definieren. Und es geht nicht um „Wiederaufnahme“ der beiden Verfahren, in denen „R“ tätig war.
Online sind: Auszug der Klageakte gegen Zahnklinik X 21 Seiten in zwei PDFs in https://zahnkaufmann.de/rechtsanwaltskammer-deckt-verstoesse-gegen-§-43brao/
Beschwerdeverfahren bei RAK und GStA soweit es mir vorliegt, 24 Seiten in drei PDFs in https://zahnkaufmann.de/fachanwalt-fuer-medizin-luegt-und-rechtsanwaltskammer-berlin-deckt-ihn/
Zusätzliche Infos zu Allem wohl im Erstbeitrag 2014 https://zahnkaufmann.de/bewertung-meines-anwaltes-auskunftsklage-gegen-zahnklinik-ermittlungsverfahren-gegen-zahnaerztinfachanwalt-fuer-medizin/
Nicht online: Ermittlungsakte aus 2010/2011 gegen Zahnärztin S komplett 158 Seiten, und weitere Korrespondenz zwischen mir und „R“(zB meine diversen Emailanfragen für Aktenbesprechung S 2011) rund 40 Seiten, aber benötigen Sie m.E. beides nicht jetzt.
Mit freundlichen Grüssen W.Steffens Berlin (zahnkaufmann@gmail.com)

PS: Vielleicht bin ich ja immernoch zu naiv – womöglich begeht jeden Tag ein Anwalt (oder 10 Anwälte?) in Berlin die gleichen Rechtsverstösse wie damals „R“ und man müsste streng nach dem Gesetz die Hälfte der Kanzleien schliessen. (So wie mindestens die Hälfte der Zahnarztpraxen)

2 Gedanken zu „5000 Euro Erfolgshonorar für berliner Anwalt

  1. Hallo,
    nehme das Geld um Dein Zahnleid zu beenden.
    Ich kann Dir einen guten ZA empfehlen, der Dich behandeln wird.
    Lieben Gruss
    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Danke, aber: Ab 2009 hatte ich praktisch ausschliesslich mit kriminellen Zahnärzten zu tun, zuletzt Zahnärztin P 2019. Wie soll ich zuversichtlich sein, dass mich Deine Empfehlung korrekt behandelt?
    Ich bin auch grundsätzlich nicht bereit, nachdem Zahnärzte 10 Jahre am Kaputtmachen verdienten, dass ich jetzt den Nächsten fürs Reparieren(?) bezahle. Meine Email an ZÄ P Juli 2019:
    „Sehr geehrte Frau PXXX!
    Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich 2000€ für die anstehende implantologische + prothetische Versorgung Region 27 zu überweisen. Oder Sie erklären ersatzweise schriftlich, dann die Rechnung zu bezahlen.
    Niemand wird Das bezahlen, ausser Sie.
    Mit freundlichem Gruss W.Steffens…
    Kto. …
    IBAN ….“
    Ohne Antwort von ZÄ P. Also gibt es kein Implantat.
    Und Weiterbehandler (nach ZÄ P) erfuhren von meiner Beschwerde(Mai 2019) über Zahnärztin P. ZB auf folgendem Weg: Ich musste der Zahnärztekammer dabei eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Zweck ist Nachfrage der ZÄK beim Weiterbehandler. Das erhöht nicht meine Chance, jetzt korrekt behandelt zu werden.
    Warum postest Du eigentlich anonym, und trägst auch nichtmal eine Emailadresse für mich ein? Viele Grüsse

  2. Sehr geehrter Herr Steffens, ich kann ihnen sagen, dass das Berufsrechts kein sonderlich scharfes Schwert ist, ähnlich wie auch bei den Ärzten. Da käme im besten Fall vielleicht eine Rüge heraus….

    ANTWORT von Wolfgang /Zahnkaufmann.de: Weil das Berufsrecht nicht korrekt angewendet wird.

    …Eher wäre zu verfolgen eine Schadenersatzklage gegen Ihren Rechtsanwalt. Die Auskunftsklage müsste wieder aufgenommen werden und letztlich eine Hausdurchsuchung in der [Klinik X] stattfinden, um die „Akte“ (also alles, was dort über Sie gespeichert ist, vermutlich EDV-Einträge) zu finden. Wenn nur Sie Aufzeichnungen haben und die [Klinik X] nicht, kann das allerdings sogar ein Vorteil sein, da diesen Aufzeichnungen dann hohe Beweiskraft zukommt. Und holen Sie sich doch mal eine seriöse Emailadresse z.b. mailbox.org posteo.de, jedenfalls nicht bei US-Konzernen.

    ANTWORT: Schadensersatz verjährt regelmässig nach 3 Jahren §195 BGB. Beide Seitenwechsel des „R“ fanden 2011 statt.
    Die Straftaten in Klinik X waren 2010.

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