Bewertungen auf anwalt.de gelöscht

Nicht wenige Patienten sind gezwungen, sich nach Behandlungsfehlern etc. einen Anwalt zu suchen. Aber fast Niemand hat einen Bekannten, der zufällig einen Fachwalt für Medizin kennt. Viele werden auf anwalt.de suchen, dem wohl bekanntesten Anwalts-Bewertungsportal. Meine Bewertung dort verschwand nach wenigen Wochen wieder:
Ich bewertete im November 2016 die berliner Fachanwältin Frau B negativ (vergab einen von fünf möglichen Sternen) . Meine Bewertung (Text und Stern) wurde umgehend auf anwalt.de freigeschaltet und kurz darauf schrieb die Anwältin dort ihren Kommentar drunter. So blieb Das stehen, zusammen mit zwei positiven älteren Bewertungen vom März und August 2016. Ich vermute zwei von B Selbstgeschriebene. Aber ich weiß es nicht! Gesamtergebnis der drei Bewertungen:  3,7 von 5 möglichen Sternen.

Nun sind plötzlich alle drei Bewertungen verschwunden. Im Profil steht jetzt „ Bewertungen (0) “.  Kann der Anwalt seine negativen Bewertungen auf anwalt.de einfach löschen lassen, und sei es in Form eines solchen „Neustarts“? Schreibt anwalt.de deshalb über sich selbst (Zitat der anwalt.de Services AG HIER) “Für Rechtsanwälte ist anwalt.de ein unverzichtbares Instrument des Online-Marketings geworden.“ ?

Ich mailte heute (22.Januar 2017) an service@anwalt.de:
„Betreff: Meine Bewertung der Rechtsanwältin X.B. 23.Nov.2016
An Anwalt.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie löschten kürzlich meine o.g. Bewertung. Das finde ich bedenklich. Und Sie informierten mich auch nicht darüber.
Sind Löschungen bei Anwalt.de „normal“? Bzw. kann jeder Anwalt dort (beliebig oft?) einen Neustart machen wenn ihm seine Bewertungen nicht gefallen? Bitte um Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Steffens 10179 Berlin“

Zudem könnten Dritte denken, ich hätte meine Bewertung zurückgezogen. Anwalt.de schreibt über sich selbst (Zitat der anwalt.de Services AG siehe ebenfalls obiger Link) „…sorgt mit dem Rechtsberatungsmarktplatz anwalt.de für Transparenz in der Rechtsberatung, von der sowohl Ratsuchende als auch Rechtsanwälte profitieren.“
Transparent wäre, Bewertungen nicht grundlos zu löschen, und wenn doch dann nur mit deutlichem Vermerk im Anwaltsprofil, zB derart: „Auf Wunsch des Anwaltes wurden alle vor 2017 erhaltenen Bewertungen gelöscht“. Ich werde Sie über die Reaktion von anwalt.de informieren. Hätte anwalt.de nicht gelöscht, so hätte B sich stattdessen selbst zwei oder drei 5-Sterne-Bewertungen geben können, um meine Negativbewertung in der Gesamtnote auszugleichen. Das zeigt den ganzen Unsinn anonymer Bewertungsportale. (Hinweis: Frau Rechtsanwältin B ist keine Medizin-Fachanwältin und es ging nicht um Medizinrecht.)

2.) ANTWORT von Anwalt.de am 23.Januar2017:
Sehr geehrter Herr Steffens,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bewertung wurde von unserem System nicht gelöscht, deshalb haben Sie von uns auch keine Benachrichtigung erhalten.
Jeder Rechtsanwalt hat das Recht zu entscheiden, ob er an dem Bewertungssystem teilnimmt. In diesem Fall hat sich Frau Rechtsanwältin B[XXX) dazu entschlossen, nicht mehr an dem Bewertungssystem teilzunehmen.
Dadurch wurde nicht nur Ihre negative Bewertung deaktiviert, sondern auch die positiven Bewertungen der Kanzlei. Und neue Bewertungen können nicht abgegeben werden. Dadurch verzichtet Frau Rechtsanwältin B[XXX] bewusst auf dieses wirksame Marketingtool.
Sollte sie sich entschließen wieder an unserem Bewertungssystem teilzunehmen, dann wird auch Ihre Bewertung wieder sichtbar werden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr anwalt.de Service-Team“
(Unterstreichungen von mir)

Tatsächlich fehlt jetzt der Bewertungsknopf im Profil der Anwältin B. Aber das Verfahren ist merkwürdig: Was wird für den RA besser, wenn er alle Noten ausblendet und nicht mehr bewertbar ist? Das ist doch die reine Resignation: Neue Bewertungen kann er jetzt nicht mehr erhalten. Soll er darauf warten, daß ein Mandant eine Bewertung ankündigt und dann für den seinen Knopf einschalten? Aber der Mandant sieht weder Bewertungsknopf noch Notenstand, entsprechend wird kaum einer auf die Idee kommen zu bewerten. Oder Mandanten werden annehmen, Bewerten sei bei diesem Profil nicht möglich-was ja zu dem Zeitpunkt stimmt. Wird der Anwalt (scheinbar) zufriedene Mandanten ansprechen und die um Bewertung bitten? Dann ist das Ergebnis positiv verzerrt! Und falls nach Absprache und „Knopfeinblenden“ die Bewertung doch nicht wunschgemäß ist, schaltet der Anwalt seinen Kopf (und alle bisherigen Bewertungen) dann wieder ab? Oder soll er warten bis sein Geschäft brummt und erst dann seine Bewertung wieder öffnen, in der Hoffnung daß nun viele gute Bewertungen reintrudeln? Bei brummendem Geschäft braucht er die nicht mehr. Oder soll Frau B ihre bisherigen 3 Bewertungen auf Ewigkeit in der Versenkung verschwinden lassen und sich Nie mehr bewerten lassen? Sie hätte einen massiven Nachteil gegenüber Konkurrenten mit guten Bewertungen. Dann hätte Frau B sich (wie bereits Oben von mir „vorgeschlagen“) lieber 2x selbst 5 Sterne geben sollen da stünde sie jetzt besser da… 😉

3)  Mir fiel auf, daß sehr viele Anwälte keine (oder nur 1, 2 oder 3) Bewertungen haben obwohl die unmöglich alle Neumitglieder sein können, und viele dieser Kanzleien bestehen zudem seit sehr vielen Jahren. Beispiel 1: Bei meiner Suche „Fachanwalt Medizinrecht Berlin wurden mir am 4.Februar 2017 20 Kanzleien aufgelistet, nur 9 von denen haben Bewertungen, obwohl von den restlichen 11 Kanzleien weitere 9 den Bewertungsknopf im Profil haben. Warum erhielt also nur die Hälfte der bewertbaren Kanzleien(9 von 18Kanzleien) Bewertungen? Beispiel 2: Bei meiner Suche „Fachanwalt Medizinrecht Köln“ wurden mir am 5.Februar 2017 15 Kanzleien aufgelistet, nur 5 von denen haben Bewertungen, obwohl von den restlichen 10 Kanzleien weitere 7 den Bewertungsknopf im Profil haben.
Mir scheint, als könne man bei anwalt.de sehr wohl „reinen Tisch“ machen
.  Also alle bisherigen Bewertungen auf Dauer löschen, und danach trotzdem wieder bewertbar sein. So ein „Neustart“ widerspräche obiger Auskunft von anwalt.de an mich.
Aber ein solcher Neustart wäre wenigstens nicht so schlimm, als wenn einer nur seine schlechten Noten löschen könnte und die Guten behält. Leider ist nach meiner persönlichen Vermutung jedoch auch Das bei anwalt.de möglich, sind dort ja fast ausschließlich Traumnoten wie bei Jameda. lesen Sie dazu meinen nächsten Beitrag im Februar 2017!

Vieles also merkwürdig, unlogisch bei anwalt.de, ich werde das Bewertungsportal weiter beobachten…
Übrigens es mit  Anwälten ist es ein bißchen wie mit Ärzten: Der Kunde hat keine bis wenig Ahnung von dem was der tut und ob der es richtig macht. Alles weitgehend Vertrauenssache. Man kann sein blaues Wunder erleben, darüber mein Beitrag „Fachanwalt Medizin…“14.Februar 2014.

Klicken Sie auch rechts oben in Kathegorie „Über Jameda“ zum Thema Arztbewertungsportale.

4 Gedanken zu „Bewertungen auf anwalt.de gelöscht

  1. Im Internet glauben alle an den lieben Weihnachtsmann?
    (Direkter Link zu fivestar-marketing von Wolfgang=Admin entfernt. Dort kann man direkt Bewertungen kaufen, je besser um so teurer)
    Jetzt immer noch?
    In Russland kann man sogar Bewertungen am Automaten kaufen/bestellen!
    Eine Internetempfehlung ist so Hilfreich, wie ein Furunkel am Arsch!

    ANTWORT Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Ja

  2. Von Wolfgang/Zahnkaufmann.de
    INFO:
    Mai 2017 ließ ich meine Note „5“ für Anwältin B (siehe Beitragsanfang) ersatzlos löschen. Denn meine „5“ war insgesamt zu negativ, und ich stehe zu meinen Fehlern. Entsprechend äußerte ich gegenüber der B auch schriftlich mein Bedauern. Für die Löschung genügte meine kurze Email an anwalt.de, aus der aber klar hervorging, daß ich der Bewerter war. Die Anwältin schaltete ihre Bewertungen in ihrem Profil daraufhin wieder auf „öffentlich“, dort stehen jetzt entsprechend nur zwei frühere Bewertungen.

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