Opfer von Behandlungsfehlern brauchen oft anwaltliche Hilfe. Ich bezweifle ernsthaft, daß beim Anwalts-Bewertungsportal anwalt.de alles mit rechten Dingen zugeht. Ich ergänze hier meine Argumente und Beispiele, lesen Sie bitte zuvor „Bewertungen bei anwalt.de gelöscht“ 22.Januar 2017. Ich mußte wieder keineswegs nach „Merkwürdigkeiten“ suchen, sondern stolperte ständig über welche. [Sie werden bei eigenen Stichproben fast immer zu ähnlichen Ergebnissen kommen/Achtung bei Verwendung der „Zurück-Taste“ ändern sich zT zB Kanzleienreihenfolgen. Das ist an sich kein Problem, macht jedoch korrektes Durchzählen sehr aufwändig.]
1) Eine genauere Untersuchung der anwalt.de-Bewertungen ist ohnehin aufwendig und zT reine Fleißarbeit, anwalt.de zeigt nur wenige Summen, Durchschnittswerte etc. Um zB herauszufinden, wie sich die angezeigte Gesamtsternezahl (5Sterne = Schulnote 1) einer Kanzlei zusammen setzt, muß man nacheinander alle Bewertungsseiten dieser Kanzlei durchsehen.
Äußerst merkwürdig ist der hohe Anteil unbewerteter Kanzleien (trotz aktivierter Bewertungsmöglichkeit) oder Kanzleien mit nur 1 oder 2 Bewertungen. Als Suchergebnis für eine bestimmtes Rechtsgebiet und Bundeslandes wird die Gesamtzahl aller Anwälte angezeigt, und darunterstehend eine Liste aller dieser Kanzleien mit deren jeweiliger Durchschnittsnote. Sie werden bei fast jeder Suche feststellen, daß nur rund 40% mindestens eine Bewertung haben. Also rund 60% angeblich nie bewertet wurden-dazu gleich Genaueres. Von diesen 40% Bewerteten haben wiederum rund ein Drittel nur eine oder zwei Bewertungen. Würde man dieses letztere Drittel nicht mitzählen, hätten also nur rund 25% (zwei Drittel von 40%) überhaupt eine Bewertung. Und das, obwohl von denen ohne Bewertung(obige rund 60%) fast alle ihren Bewertungsknopf freigeschaltet haben=sichtbarer Bewertungsknopf im Profil=bewertet werden können! (Ob der freigeschaltet ist, können Sie nur sehen, wenn Sie jedes einzelne Kanzleiprofil auf der Ergebnisliste anklicken und dort rechts den Bewertungsknopf suchen. Fast Niemand kennt diese Besonderheit von anwalt.de: Einige Profile haben nicht nur keine Bewertung, sondern können überhaupt nicht bewertet werden, weil die ihren Bewertungsknopf abschalteten. Alle bisherigen Bewertungen sind dadurch lt. anwalt.de „ausgeblendet“.) Nochmal: Fast alle Kanzleien können bewertet werden, tatsächlich haben bei allen Suchen durchschnittlich nur 25% mehr als eine oder zwei Bewertungen. Das wirft die Frage auf, ob entgegen der Erklärung von anwalt.de nicht doch Kanzleien alle Bewertungen löschen können / („Neustart“) , und das zT auch tun, siehe Beitrag 22.Januar 2017. (Auch der relativ hohe Anteil von Kanzleien mit nur 1,2 oder 3 Bewertungen spricht dafür: Wer alle Bewertungen löschte, fängt danach mit „0 Bewertungen“ an. Natürlich könnten Jene mit nur einer oder zwei Bewertung auch überwiegend echte Neukunden sein… aber darauf kommt es garnicht mehr an, wie Sie im Weiteren sehen werden… )
NOCHMAL TECHNISCHE ERLÄUTERUNG DAZU: Wenn im Profil der Bewertungsknopf sichtbar ist, so sind alle bisher jemals erhaltenen Bewertungen sichtbar. Das ergibt sich aus folgender Email von anwalt.de, die Sie bereits kennen: „Sehr geehrter Herr Steffens,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bewertung wurde von unserem System nicht gelöscht, deshalb haben Sie von uns auch keine Benachrichtigung erhalten. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht zu entscheiden, ob er an dem Bewertungssystem teilnimmt. In diesem Fall hat sich Frau Rechtsanwältin B[XXX) dazu entschlossen, nicht mehr an dem Bewertungssystem teilzunehmen. Dadurch wurde nicht nur Ihre negative Bewertung deaktiviert, sondern auch die positiven Bewertungen der Kanzlei. Und neue Bewertungen können nicht abgegeben werden. Dadurch verzichtet Frau Rechtsanwältin B[XXX] bewusst auf dieses wirksame Marketingtool. Sollte sie sich entschließen wieder an unserem Bewertungssystem teilzunehmen, dann wird auch Ihre Bewertung wieder sichtbar werden……“
2) Die wenigen Kanzleien mit schlechter Gesamtnote erscheinen in den Suchergebnissen meistens auf Seite 1, und dort weit oben, ohne erkennbare Ursache für diese Reihenfolge.
Und praktisch immer erscheinen die schlechtesten Bewertungen der einzelnen Kanzlei bereits auf deren erster Ergebnisseite, und dort auch weit oben, obwohl die Bewertungen auf den Bewertungsseiten nach Bewertungsdatum geordnet sind! Beispiel: Eine Kanzlei hat 140 Bewertungen, auf 5 Seiten hintereinander aufgelistet. Die eine schlechte erhaltene Bewertung steht in der Regel auf der erste Seite, und dort gleich an dritter oder vierter Stelle. Solche „Ergebnissortierungen“ fielen mir praktisch überall auf anwalt.de auf. Man denkt unwillkürlich, daß anwalt.de damit darüber hinwegtäuschen will, daß Kanzleien mit schwacher Gesamtnote (so wie auch schwache einzelne Bewertungen einer Kanzlei)dort in Wirklichkeit Raritäten sind. Wer schon am Anfang der Ergebnislisten mehrere schwache Kanzleien sieht (oder schwache Einzelbewertungen bei den jeweiligen einzelnen Kanzleien) , der folgert daraus falsch, es gäbe bei anwalt.de häufiger schwache Kanzleien, oder häufiger schlechte Einzelnoten. Und der vertraut daraufhin guten Noten stärker. Folgenden Seiten (2,3,4,5 usw.) sehen sich viele garnicht mehr an. Sonst würden sie i.d.R. sehen, daß dort oft ausschließlich noch 5Sterne-Bewertungen stehen, weil alle schlechten Noten schon für Seite 1 „aufgebraucht“ wurden. Infolge dieser „Ergebnis-Sortierungen“ (falls sowas tatsächlich bei anwalt.de gemacht wird, und danach sieht es ja dringendst aus) „schlucken“ Anwalt-Suchende also bereitwilliger die (nach Lebenserfahrung und Menschenverstand) eigentlich völlig unglaubwürdigen Traumnoten. Man denkt unwillkürlich bei derartigen, jeglicher Wahrscheinlichkeit widersprechenden Notenverteilungen (die ganz vereinzelten schlechte Noten stets mit jüngerem Datum und dadurch auf Seite 1, und dort weit oben) , daß nachträglich schlechte Noten ein jüngeres Datum bekommen. Auch wenn man das nicht hoffen will und in jedem einzelnen Fall die Unschuldsvermutung gilt. Ich schätze die Durchschnittsnote aller Anwälte auf anwalt.de auf 4,9 von 5 Sternen. (Man müßte alle Noten in allen einzelnen Suchen jeweils zusammenzählen usw.) Mir wäre jedoch neu, daß fast alle Deutschen extrem zufrieden mit ihrem Anwalt sind. Das sind übrigens noch etwas bessere Noten als beim fragwürdigen Arztbewertungsportal Jameda.
3) HIER EINIGE REPRÄSENTATIVE BEISPIELE
-für merkwürdige Traumnoten
-für merkwürdige Ergebnissortierungen
-für merkwürdig viele Kanzleien ohne Bewertungen (man stolpert zwangsläufig darüber)
Alle in diesem Beitrag von mir namentlich genannten Kanzleien dienen als Erklärungsbeispiele. Ich habe keine Ahnung, welche Note im konkreten Einzelfall wahr oder falsch ist, oder wie gut oder schlecht irgendeine dieser Kanzleien tatsächlich ist.
Suche „Fachanwalt Medizinrecht Niedersachsen“ (11.Februar 2017) Aufgelistet werden 29 Kanzleien, von denen haben lediglich 18 Bewertungen erhalten, davon wiederum 5 nur 1 oder 2 mal. Von allen übrigen 11 Kanzleien (29 minus 18) haben 9 den Bewertungsknopf. Beispiel RA Preidel in Hannover: 135 Bewertungen, alle 5Sterne. RA Bögner in Hannover: 50 Bewertungen, 49x 5Sterne. 1x 1Stern, gleich auf Seite 1 der Bewertungslisten dieser Kanzlei, dort gleich an vierter Stelle. RA Hieke in Lüneburg: 48 Bewertungen, 48x 5Sterne. Es gilt wie überall in diesem Beitrag: Ich habe nicht nach „Kuriositäten“ gesucht, zB habe ich hier lediglich die drei Meistbewerteten angeklickt. Es gilt in jedem Einzelfall die Unschuldsvermutung.
Suche „Fachanwalt Medizinrecht Bayern“ (5.Februar 2017) : Aufgelistet werden 68 Kanzleien, von denen aber nur 30 bewertet worden sind!? 26 davon haben die maximalen 5Sterne. Aber 9 von diesen 30 haben nur eine einzige Bewertung erhalten, zieht man diese 9 von den 30 ab, so haben sogar nur lediglich 21 Kanzleien (von 68) Bewertungen erhalten! Von den 38 niemals Bewerteten (68 minus 30) haben jedoch 22 (das ist noch ein ungewöhnlich niedriger Anteil) einen Bewertungsknopf. Kanzlei Steinbock in Würzburg: 246 Bewertungen, Gesamtnote 4,9Sterne, alles 5Sterne-Bewertungen, mit Ausnahme von 5x 4Sternen und 2x 1Stern.
Bayern-Suche jetzt eingegrenzt auf München „Fachanwalt Medizinrecht München“ (11.Februar 2017) : Von 21 aufgelisteten Kanzleien erhielten 12 Bewertungen, alle die maximalen 5 Sterne. Von den 9 Nicht-Bewerteten haben 4 jedoch den Bewertungsknopf. Beispiele: RA Kleinherne 32 Bewertungen, Gesamtnote 4,8 Sterne, 1x 1Sterne gleich auf Seite 1 der Bewertungslisten dieser Kanzlei, und dort an erster Stelle. Und 1x 4Sterne gleich auf Seite 2, dort gleich an zweiter Stelle. Kanzlei Klass : Alle 34 Bewertungen mit 5 Sternen. Kanzlei Suckert 7.Februar 2017: Gemeinschaftskanzlei mit mehreren Anwälten, 223 Bewertungen, Gesamtnote 4,9Sterne. Davon 212x 5Sterne, Seite1: Gleich an zweiter Stelle 1x 1Stern. Seite 2: 1x1Stern. Seite 3: 1×1 +1x3Sterne. Seite 4: 2x 1Sterne. Seite 5: 2x 4Sterne. Seite 6: 1x 4Sterne. Seite 7: 1x 4Sterne. Seite 8: alle 5Sterne. Seite 9: 1x 4Sterne. Auch hier in München wie überall auf anwalt.de auffällig die Anordnung der schlechtesten Noten weit Vorne. Und wie fast immer Traumgesamtnoten.
Suche „Fachanwalt Medizinrecht Hamburg“ (12.Februar 2017) :
Von insgesamt 11 aufgelisteten Kanzleien haben lediglich 4 Bewertungen. Einen Bewertungsknopf (ohne Bewertungen) haben 4 der übrigen 7 Kanzleien. Darunter die bundesweit in verschiedenen Niederlassungen tätige Kanzlei Ciper, obwohl die lt. anwalt.de-Profil „jährlich rund 1000 arzthaftungsrechtliche Mandate auf Patientenseite“ bearbeitet. Warum bewertet die in Hamburg niemand?? (In allen anderen deutschen Niederlassungen haben die ihren Knopf soweit ich sah ausgeblendet.)
Suche „Fachanwalt Medizinrecht Nordrhein-Westfalen“ 7.Februar 2017:
Aufgelistet wurden 112 Kanzleien verteilt auf 5 Seiten, nur 59 davon haben Bewertungen! 43 von denen haben 5 Sterne, weitere 7 haben 4 oder 4,5Sterne. Beispiele: Kanzlei Tondorf in Düsseldorf: 42 Bewertungen, Gesamtnote 4,9 von 5 / 48x 5 Sterne und 1x 1Stern. Diese einzige schlechte Bewertung steht auf Seite 1, dort gleich an sechster Stelle. Kanzlei Sczuka in Recklinghausen: 44Bewertungen, Gesamtnote 4,9 von 5, davon 43x 5 Sterne. Und 1x 1 Stern, gleich auf Seite 1, dort gleich an vierter Stelle. „Korn Vitus Rechtsanwälte“ in Mönchengladbach: 173Bewertungen, davon 158x 5Sterne. Gesamtnote 4,8 von 5. 4x 1Sterne-Bewertung, zwei davon stehen gleich auf Seite 1, und dort weit Oben. Podlech-Trappmann in Witten: 62 Bewertungen, alle 5Sterne, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung. Alleine wenn man bedenkt, wie viele Idioten zum Anwalt laufen nur um den/die danach mies zu bewerten. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß in seltenen Ausnahmefällen -möglicherweise auch in diesem Fall- solche Zahlen dennoch korrekt sind. Auch bei den meisten Nichtbewerteten in Nordrhein-Westfalen ist der Bewertungsknopf eingeblendet=aktiviert, warum bewertete die niemand? Auch wenn man berücksichtigt, daß die eine oder andere Kanzlei womöglich neu bei anwalt.de ist, ist das in der Summe merkwürdig.
Suche „Fachanwalt Medizinrecht Köln“ 10.2.2017: Von 15 Kanzleien haben nur 5 Bewertungen, weitere 7 haben jedoch den Bewertungsknopf eingeblendet. Läßt man die Bewertungen für Hr.RA Brandl und Frau RAin Sokoll (zusammen 38 Bewertungen) weg, erhielten alle übrigen Anwälte zusammen nur 5 Bewertungen. Entsprechend fragt man sich auch hier: Wo bleiben die Bewertungen auf diesem vielbesuchten Portal?
Es entsteht in der Summe der dringende Eindruck, viele hätten ihr Bewertungskonto gelöscht und könnten danach trotzdem weiterhin bewertet werden. Was laut anwalt.de jedoch nicht möglich ist, siehe Mail oben Punkt „1)“.
4) Die meisten 1Sterne-Bewertungen sind auffällig dumm formuliert, mit der Folge daß kaum jemand die Ernst nehmen wird. Obwohl ein Mandant nicht zwangsläufig ein Idiot ist, bloß weil er nur einen Stern vergab. Oder die 1Stern-Bewertung steht oftmals aus anderem Grund „doof da“: Kanzlei Sczuka(s.O.) 19.12.2016: Die einzige schwache Bewertung, scheinbar aus nichtigem Anlaß: Wegen unterbliebenem Anwaltsrückruf beim offensichtlich nicht mehr interessierten, in der Ferne wohnenden Mandanten. „Korn Vitus Rechtsanwälte“(s.O.) 30.1.2017 1Stern-Bewertung mit unsinnigem Text: „Ich möchte keine Bewertung abgeben. Danke“. Weitere 1Stern-Bewertung 1.1.2017 : „Auf meine Anfrage hat sich bisher keiner gemeldet!!!“ hebt der RA in seiner Kommentierung mit seinem Hinweis auf, daß dieser Mandant einen Tag später 5Sterne vergeben hat. Weitere 1Stern-Bewertung am 30.5.2015: Niederländer mit schlechtem Deutsch, jeder Leser vermutet Fehler/Irrtum beim Mandanten.
5) Merkwürdigerweise haben die zahlreichen aufgelisteten „Superanwälte“ scheinbar ein grundsätzlich kostenpflichtiges Profil bei anwalt.de nötig – eigentlich müßten denen die Leute doch ohne Werbung die Bude einrennen. „Fachanwalt Medizinrecht Berlin“ kann der Anwaltsuchende in jede Suchmaschine eingeben, dazu braucht man kein anwalt.de
Man findet auf anwalt.de praktisch keinerlei Angaben über das Bewertungsverfahren, zB wie die Echtheit der Bewertungen sichergestellt werden soll oder über das oben erwähnte „Ausblenden“. Man kann nicht sehen, seit wann ein Anwalt dort Mitglied ist und Bewertungen sammelt. Die in einer Mail von anwalt.de an mich erwähnten Bewertungs-„Richtlinien“ fand ich Nirgendwo. Können die Bewertungen und Noten wirklich echt sein? Ich fürchte ganz klar: Nein! Aber bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.
Ich meine in meiner Überschrift n i c h t Betrug im Sinne des §263 Strafgesetzbuch. Der scheidet soweit ich weiß aus, wohl u.A. mangels „Stoffgleichheit“ und „Absicht“. Mit „Betrug“ meine ich die von mir dringend vermuteten Täuschungen, aufgrund derer Anwalt-Suchende ggf. zu einem (womöglich in Wirklichkeit viel schlechteren) Anwalt gelotst werden. Den die jedoch möglicherweise bereit sind, so zu beauftragen/zu vertrauen/zu bezahlen, als wäre der so gut wie dessen falsche Traumnote versprach. Demnächst folgt ein weiterer Beitrag über anwalt.de Um Arztbewertungsportale geht es in Kategorie „Über Jameda“.
PS: Natürlich bezieht sich meine Kritik nicht nur oder speziell auf die Bewertungen der Medizinfachanwälte. Rein interessehalber habe ich die angesehen. Ist sicher bei allen Rechtsgebieten gleich.
Hallo, ich kann bestätigen, dass negative Bewertungen beseitigt werden.
Ich habe meine Erfahrungen bzgl.einer Anwältin, die mich im Familienrecht vertreten hat, in einer Bewertung geschrieben und wurde sofort von der Anwältin aufgefordert, meine Bewertung zu löschen, sonst würde sie mit Anwalt dagegen vorgehen.
Sie pausierte während der 24 Std.Frist ihre Bewertungsfunktion, damit meine negative Bewertung, welche sehr sachlich geschrieben war, von niemandem gesehen werden kann.
Ich habe sie dann gelöscht, weil ich keinen Nerv auf weiteren Streß hatte, aber bin fassungslos, daß meine beschriebenen Fakten und meine Meinung dazu, so aus dem Weg geschafft wird. Rezensionen spiegeln nicht mehr die Realität wieder und sind nicht mehr verwertbar. Das alles ist wohl legal und eine Anfrage bei Anwalt.de von mir, blieb unbeantwortet.