Zahnarztpfusch/Straftaten: Zerstörter Zahn 14, Brücke 13-15-17, wie Alles 2009 begann:

(überarbeitet Dez. 2014) Lesen Sie ergänzend Kommentar/Diskussion mit „Zahn“.
A) Meine Strafanzeige gegen Zahnärztin Frau Dr.S wurde rechtskräftig eingestellt. Bewerten Sie selbst folgende Unterlagen und Fakten:
Schilderung der ersten sinnlosen 45 Termine seit Herbst 2009, um Rechts Oben eine neue Brücke zu erhalten weil die Alte 2009 kaputt war. „Erfolg“: Zahn13 stark beschädigt, Z14 verloren, Z15 beschädigt, Z17 beschädigt, 31 Riß, 32 gelockert, u.A. Die erst nach Fr.Dr.S 2012 erhaltene neue Brücke muß lt. Gutachten(2014) wieder raus. ( Bitte vorher OBEN „Roter Faden“ lesen)
Mai 2009: Die alte Goldbrücke Zähne 15-17 hatte Riß, mußte neuangefertigt werden. Fr.Dr.S zementierte Die jedoch stattdessen wieder ein. Überwies mich für Wurzelspitzenresektion Zahn 27 an Kieferchirurg E. S machte danach „Wurzelbehandlungen“ an 24 und 25, und neue Kronen 24 und 25. Dann ging Brücke 15-17 weiter kaputt. Es begann die Neuanfertigung bei S: Zahn14 = beschwerdefreier Zahn mit Krone, Z13 völlig gesund. Fr.Dr.S öffnete am 8.Oktober 2009 ohne mein Wissen den 14der dabei einen Riß bekam und also gezogen werden mußte. Ich mußte davon ausgehen S arbeite gerade an besagten 15 und 17, auch wg. Narkosespritze konnte ich Nicht genauer lokalisieren.

S hatte im Quartal III zusätzlich zum eingereichten und bewilligten HKP1(Neuüberkronen des 14, Brücke 15-17) einen HKP2 zumindest ausgedruckt, also das Kopffeld mit meinen Daten, Zahnarztpraxisnummer und Karteneinlesedatum versehen. Man könnte denken: Als Vorsorge für den Fall daß bei der späteren Behandlung etwas passieren würde und gänzliche Neuplanung nötig werden würde. So geschah es auch: Der 14 bekam einen Riß beim Öffnen ohne mein Wissen. Hier HKP1 und HKP2 Diesen HKP2 hatte S dann beiseite gelegt und nach dem Ziehen des 14(8.10.2009) bei der Krankenkasse eingereicht. Die Befundung/Planung trug S sicher erst nach dem 8.10. in den HKP2 ein(Ziehen des 14, darum Brücke 13-15-17). [Hinweis 9/2015: Wann Befund in HKP2 eingetragen: präzisiert in Kommentar 2.7.15, ca. Zeile 8] Man könnte denken: Um Das Ziehen des 14 als bereits im Quartal III geplant und entsprechend als mit mir abgesprochen darstellen zu können. Solche „Befundvarianten“(im alten Quartal den 14 einmal als „Überkronen“ und einmal als „Ziehen“ kennzeichnen, bevor man im nächsten Quartal mit dem Zahn überhaupt anfängt) sind unsinnig und auch rechtswidrig, denn befundet werden darf nur was ist, sonst wäre es kein Befund. Die Ausstellung beider HKP(HKP2 wie geschrieben wahrscheinlich lediglich blanko, ohne Befund und Planung) bereits im Quartal III geht zwingend aus dem automatisch aufgedruckten Karteneinlesedatum („11.8.09“) das sowohl HKP1 als auch HKP2 tragen hervor. Das reguläre Vorgehen wäre gewesen: Neuanfertigung eines HKP2 am bzw. nach dem 8.10, an dem der Z14 kaputtging. Der hätte dann ebenfalls das alte Planungsdatum behalten(siehe im Folgenden), jedoch nun automatisch Karteneinlesedatum „8.11.09“ getragen. Der 24.9. war übrigens mein letzter Termin im Quartal III bei S, siehe auch Patientenkartei der S: WIRD ERGÄNZT)
Nochmal zur Erklärung der Datumsangaben: Ein HKP hat sieben Datumsfelder, leider weder genau bezeichnet noch nummeriert. (Meist hat ein HKP zudem eine zweite Seite mit Kostenerläuterungen, wiederum mit mehreren unbenannten Datumsfeldern) Es ist nicht nachweisbar, wann ein Befund und eine Planung tatsächlich in einen HKP gedruckt bzw. eingetragen wurde: Irgendwann zwischen Karteneinlesedatum(wann die Versichertenkarte erstmalig eingelesen wurde in dem Quartal, in dem man auf das HKP-Formular den Kopf druckt) und Einreichung des HKP bei der Krankenversicherung zur Bewilligung. Das Unterschriftsdatum des Zahnarztes( = „Planungsdatum“, im obigen Beispiel-HKP „9.6.2010“) liegt irgendwann dazwischen, keine Kontrolle dessen Richtigkeit durch Dritte möglich. Zudem wird das Planungsdatum unverändert in alle späteren HKPs übernommen falls sich Planungsänderungen ergeben. So kann es diverse HKP, alle mit selbem Planungsdatum, geben und der Zahnarzt kann den Behandungsverlauf später entsprechend flexibel darstellen. Ein HKP aus 2014 kann ein Planungsdatum aus 2010 tragen falls zB der Patient zwischendurch lange im Krankenhaus lag. Angeblich werden jedoch vorherige HKP vernichtet. Das Planungsdatum ist Hier jedoch nicht das Kernproblem.
Unwiderlegbar ist: S befundete den 14 mit einem „x“ ( = Ziehen) auf Ihrem HKP2, auf den S jedenfalls das Kopffeld bereits im Quartal III aufgedruckt hatte(Karteneinlesedatum) Obwohl S für den 8.10. den HKP1 erstellt und bewilligt von der HEK erhalten hatte und der Grundlage beim Behandlungsbeginn am 8.10. war. Eingereicht zur Bewilligung bei der HEK wurde HKP2 erst nach dem 8.10. S druckte den Kopf des HKP2 im Quartal III aus und ließ wahrscheinlich Befund und Planung erstmal leer (trug das am 8.10 nach, als HKP1 unbrauchbar wurde) In meiner Anzeige vermutete ich, S habe im Quartal III einen komplett ausgefüllten HKP2 angefertigt incl. Befundung und Planung, was S aber garnicht nötig hatte. [Hinweis 9/2015: Wann Befund in HKP2 eingetragen: präzisiert in Kommentar 2.7.15, ca. Zeile 8] Und zusätzlicher überflüssiger Aufwand gewesen wäre, falls die Behandlung problemlos verlaufen wäre oder sich ein anderes schweres Problem(statt des zerbrochenen 14) ergeben hätte. Und daß 14 zerbrach war ja von S weder geplant noch für S vorhersehbar. Nicht vorhersehbar für S, weil S offenbar die später bei ihr verschwundene OPG des E vor dem Öffnen des Z14 nicht angesehen hatte. (14 mußte zwangsläufig kaputtgehen und also HKP1 scheitern = Fehlplanung, dazu unter B) mehr. Es gibt für das Oben nachgewiesene Vorgehen der S betreffs HKP2 keine legale Erklärung: Druckte S aus Versehen im Quartal III auf zwei HKP-Formulare denselben Kopf, wäre es logisch gewesen sie hätte sofort den Zweiten weggeworfen. Der Arzt geht ja vor dem Behandlungsbeginn nicht vom Scheitern der Behandlung aus, und nur für eine dann nötige Neuplanung würde ein neues Formular benötigt werden. Das auch dann später neu ausgedruckt werden müßte, wenn zB Patienten die Krankenversicherung wechseln oder die Anschrift. Und wie bereits oben ausgeführt: Dadurch daß S ihren im Quartal IV erhobenen Befund(Ziehen des 14, also „x“) in den HKP2 eintrug der noch das alte Karteneinlesedatum trug datierte S den Befund ins Vorquartal zurück.

B) HKP2 ist entsprechend unvereinbar mit der Ablaufschilderung der S in ihrem Brief an die Zahnärztekammer 12/2009(wegen meiner Beschwerde über sie), in der S zutreffend schreibt daß sie erst am 8.10. erkannte, daß 14 gezogen werden muß. Eben weil HKP2 wie Oben aufgezeigt aufgrund seines Karteneinlesedatums ins Quartal III datiert ist, jedoch bereits ein Ziehen des 14 vorsieht. Hier aus dem Brief: Ich schrieb weiter Oben: Man könnte denken, S hatte es vor, Komplikationen wie das Ziehen(oder ggf. Anderes) als angeblich schon im Quartal III geplant und mit mir abgesprochen darzustellen, dafür Blanko-HKP2. S mußte dann im Brief an die ZÄK jedoch korrekt schreiben, daß sie erst am 8.10. erkannte daß 14 raus muß. Denn daß Das so war, beweist ihr eigenes Röntgenbild des gespaltenen Z14, erst am 8.10. zu Belegzwecken mit schon entfernter Krone und Riß angefertigt. Hätte Sie den Riß früher erkannt(im Quartal III) hätte sie den Riß natürlich vor Entfernung der Krone dokumentiert=geröngt, der ja der Grund fürs Ziehen war. Denn ein Riß kann auch beim Zahnöffnen entstehen, so geschah es offenbar in meinem Fall. Entsprechend erfüllt die Röntgenaufnahme nicht mehr voll ihre Zweck und wäre also vorm Öffnen gemacht worden, hätte S vorher vom Riß gewußt. Übrigens schrieb S der ZÄK in diesem Brief wahrheitswidrig, ich befände mich in einer Psychotherapie, vollständiger Brief der S:schreibensanzahnaerztekammer

Jetzt kommt Das Entscheidende:
C) Desweiteren mußte Zahn 14 zwangsläufig beim Öffnen zerbrechen, also HKP1=Überkronen des 14 scheitern. Öffnen zwecks Überkronen also entgegen der ärztlichen Kunst, Fehlplanung: Foto1 Alter Radixanker und Füllung bzw. Krone darauf, also praktisch keine Zahnsubstanz vorhanden, Foto2 Röngenbild von 2007(Ausschnitt aus Dr.Mo-OPG, Foto3 Der 14 noch im Mund, ca. 2008Zudem schrieb S in dem Brief an die ZÄK, 14 sei angeblich „kariös unterminiert“ gewesen. Die Beseitigung dieser angeblichen Karies hätte weiteren Verlust an Zahnsubstanz bedeutet. Die vorher gemachte OPG des Dr.E vom 8.6.2009 hatte ich bei S abgegeben, wo die verschwand, S röngte den 14 bevor sie den öffnete nicht. Obige Schwarzweiss-Rö des 14 kannte S nicht. S öffnete den 14 vermutlich ohne auf die OPG des E zu schauen. Man könnte denken: Wenn man so arbeitet, wäre es dumm, keinen Blanko-HKP beiseite zu legen, mit dem man die Planung später ggf. wieder „auf Null setzen“ kann. [Hinweis 9/2015: Wann Befund in HKP2 eingetragen: präzisiert in Kommentar 2.7.15, ca. Zeile 8] Zudem wenn man eine Behandlung ohne Wissen des Patienten durchführt woraufhin ja bei Komplikationen (Verlust eines Zahnes usw.) dem Arzt besonderer Ärger droht. Vorheriger HKP verschwindet in der Versenkung: Krankenversicherung bzw. Arztpraxis werfen den weg, der Patient hat(sofern er den überhaupt einmal in Besitz hatte und nicht lediglich beim Arzt unterschrieb) davon normalerweise keine Kopie. Ich jedoch hatte HKP1 2009 in meiner Wohnung und fotografierte den.
MDK-Gutachter
M überging 2010 das zwangsläufige Zerbrechen des 14 ganz(also die Unsinnigkeit des HKP1) und log obige Belege für den rechtswidrig zustandegekommenen HKP2 weg: Die Datums seien „computertechnisch bedingt“, M ging nicht weiter darauf ein.
Weitere „Fehlbehandlungen“ der Fr.Dr.S: Hier Foto vom kariösen Stummel des 15 wie er bei Klinik X April 2010 zum Vorschein kam. Links auf dem Foto Kariesstummel 15, Rechts beschliffener 13.Jedenfalls entfernte Klinik X 2010 viel Karies vom 15. Und jedenfalls konnte die Karies bei meiner guten Mundhygiene/ zahnschonenden Ernährung unmöglich seit Oktober 2009 entstanden sein. Also nicht erst nachdem S ihr Provisorium aufgesetzt hatte. Ich habe seit ca 1995 praktisch keinerlei Karies mehr. Die Karies am 15 muß über lange Zeit durch den o.g. Brückenriß(Riß war auf dem 15er-Bereich) der Alten 15-17 entstanden sein. Auf diesen Kariesstummel setzte S m.W. also ihr Provisorium 13-15-17. Auf den Kariesstummel wollte S im Oktober 2009 anschließend m.W. die feste Brücke setzen, den Abdruck auch dafür hatte S ja schon gemacht. Oktober 2009: Provisorium der S vor der geplanten festen Brücke 13-15-17

Gutachter M behauptete während seiner Inspektion in Betrachtung der Dr.Mo-OPG-Rö noch, 14 sei „beherdet“(soweit ich weiß ebenfalls gelogen[Sept.2015: Siehe gegen Ende des langen Kommentares 2.7.15]) und es sei darum richtig von S gewesen 14 „gleich mit zu machen“, Argument des M dabei: Statt eine zwischenzeitig neugemachte 15-17 nach später u.U. nötigwerdendem Ziehen des 14 wieder entfernen zu müssen. Genau Das passiert jedoch Demmächst, nur noch schlimmer: Als Folge der mutm. Mißhandlung durch ZÄ K 2012(s.U.) muß gar die gegenwärtig vorhandene 1315-17 wiederentfernt werden. Teilweise Richtigstellung des MDK-Gutachtens des M:richtigstellunggutachtenM Vollständige Gutachten des M aus 2010 in „MDK-…“4/2015. Dort auch mein Gedächtnisprotokoll für M`s Gutachten, identisch mit Inhalt meiner o.g. Beschwerde über S. Möglicherweise beging M Verfolgungsvereitelung §258 I StGB, denn M wußte von meiner zeitgleich laufenden Anzeige gegen S, die erwähnt M selbst in seinem Behandlungsfehlergutachten auf Seite 3.

Auf Zahn 17 wollte S Oktober 2009 eine feste Brücke setzten, ohne die zwingend vorher nötige Wurzelbehandlung machen zu wollen. Röntgenbild Z17 mit nicht ausreichender alter Wurzelbehandlung Mai 2009: 2009backenzahn17 (Natürlich wußte ich 2009 nicht, daß Zahn 17 eine WB brauchte.) Daß S das so machen wollte geht aus oben geschildertem Behandlungsablauf mit den zwei HKP-Varianten der S(beide beinhalteten eine feste Brücke auf dem Z17) und auch aus ihrer Patientenkartei hervor. S machte die WB an 24 und 25 sehr sehr schlecht (Beitrag „Zahnärzte zerstören….“1/2014). Ebenso machte S keine WB am 27 obwohl ebenfalls zwingend nötig (ausführlich im Beitrag „Beschwerdeverfahren…“1/2014) . ZB Letzteres(27) stand garnicht in meiner Anzeige weil ich es erst später erfuhr. Angezeigt hatte ich auch das Setzen einer Spritze gegen meinen erklärten Willen/ das Schlagen auf Zahn 26 entgegen jeglichem Menschenverstand am allerletzten Tag – S gab vor, einen Klopftest am 25 machen zu müssen [detaillierter in „Gewalt im…“7/2014 vorletzter Absatz = umfangreich in Ermittlungsaktenblatt 29, es quält und ängstigt mich/die Folgen? auch jetzt November 2016] / den Diebstahl eines Teils des Altgoldes/ den Versuch mich zu nötigen den HKP2 zu unterschreiben (ich unterschrieb den Nie).
Nachdem ich 2010 in Zahnklinik X mißhandelt worden war(s.U.) fand Oktober 2010 meine Kripovernehmung wg. meiner Anzeige gegen S statt, meine Verfassung bei der Vernehmung war dementsprechend. Auch die Angestellte der S(Stuhlassistenz) wurde befragt, S selbst m.W. Nicht. Das Verfahren gegen S wurde Juli 2011 eingestellt, meine darauffolgende Beschwerde im Nov.2011 verworfen.
Nach S war ich 2009 zweimal bei ZÄ W die sich weigerte die Brücke zu machen. Und einmal im April 2010 bei ZA B1 der dafür Zahn 17 unnötig ziehen wollte (Beitrag „Zahnarzt will …“ Sept.2014)

Ergänzung Steffens 2/2015: HKP2 hätte m.W. sogar auch ein neues Planungsdatum erhalten müssen: Weder die in HKP1 geplante 15-17 kam zur Ausführung, noch die darin geplante Krone des 14. Stattdessen eine Brücke unter Einbeziehung weiterer Zähne, das ist eine Neuplanung. Durch Extraktion Z14 wurde auch der für den Zuschuß ursprüngliche Befund verändert. HKP2 ist also auch rechtswidrig weil er das alte Planungsdatum beibehält! (Hinweis: „Planungsdatum“ wird auch oft als „Ausstellungsdatum“ bezeichnet)

D) Dann 2010 Mißhandlung an Klinik X Abteilung Prothetik, ausführlich im Beitrag „Körperverletzung….“ 11/2014: Absichtliche Beschädigung des Zahnes 17 und anderer Zähne. Völlig unsachgemäße Wurzelbehandlungen des 17. Endlose Verzögerungen zB bei Provisorien, endloses quälendes Hin- und Her statt Weiterversorgung etc. Kieferchirurg H (Abteilung Chirurgie bei X) Nov.2010 über die Wurzelbehandlung Abteilung Prothetik bei X: „Das war keine Wurzelbehandlung“. H empfahl Damals: „Ziehen oder WB-Revision“(!!) . Das steht so auch in Patientenkartei Chirurgie:PatientenkarteiChirurgieS3teilGemacht wurde am Z17 bei X dann jedoch Nichts mehr.Ich erhielt 2011 Anderorts zwei Kostenvoranschläge über jeweils 1000Euro, um die WB der X in Ordnung zu bringen. Natürlich kümmerte X sich auch nicht um die unbedingt behandlungsbedürftigen(s.O.) 25 und 27, obwohl X ja auch dafür in der Abteilung Chirurgie auf meine Privatrechnung eine DVT angefertigt hatte. Akte X Abteilung Prothetik bis Heute verschwunden auch nach Auskunftsklage (Beitrag „Fachanwalt….“ Febr.2014: Darin detaillierte Schilderung des völlig inakzeptablen Vorgehens meines damaligen Anwaltes „R“ sowohl bei der Auskunftsklage als auch im Ermittlungsverfahren gegen S) . Zu den Mißhandlungen bei X gibt es meine Gedächtnisprotokolle aus 2010(Fax, Emails) Über Klinik X viel ausführlicher mit Belegen in „Körperverletzung….“ 11/2014. Kurzes Video mit mir:

 

Wie geht Das noch weiter??

Auch ZA V und ZA G weigerten sich Herbst 2011/Frühjahr 2012, mir die feste Brücke 13-15-17 zu machen obwohl der HKP der Klinik X bereits Sommer 2010 bewilligt worden war. V 2/2012: „Das hat noch Zeit…“ G 2/2012:“Kann nicht, denn X hat die feste Brücke schon abgerechnet“ (Siehe zu ZA G und ZA V Zahn 27 auch im Beitrag „Beschwerdeverfahren Zahnärztekammer„. G schickte mir statt zu helfen noch diverse unsinnige Rechnungen und scheiterte danach mit seiner Klage: „Mein Zahnarzt verklagt mich…“August 2014)
Unter Andererem so kommen meine wiederholten Behandlerwechsel zustande. Dadurch erschweren ZÄ Dritten den Durchblick extrem. Durch dem Patienten aufgezwungenen Behandlungsabbruch/ Behandlerwechsel werden Pfusch und Straftaten verschleiert. Denn Gutachter, Anwälte usw. müssen sich durch Unterlagen von immer mehr Zahnarztpraxen und durch immer verschachteltere Behandlungsabläufe durcharbeiten. Eine erfolgreiche Strafverfolgung oder Klage wird extrem erschwert. (Dazu auch ausführlich in „Arztpraxis…“)

 

E) Nach V und G dann Zahnärztin K, dort ging es im Stil der Klinik X weiter:
Feste Brücke 13-15-17(trage ich gegenwärtig, ist kaputt) wurde Mai 2012 von Zahnärztin K trotz klarem Kippeln beim Einpassen und trotz meiner entsprechenden Hinweis eingesetzt. Weil in Region 13 kein richtiger Kontakt Brücke-Zahn besteht, bricht die Brücke in Region 13 am Zahnfleisch an. Eben mechanische Beanspruchung/ daraus sich ergebende Materialermüdung durch „Federn“. Zahnärzte haften übrigens auch für Laborfehler. Müssen vorm Einsetzen prüfen. Aber Hier liegt es ja klar(Einsetzen trotz Kippeln) . Und wohlgemerkt ist Nichts an der Kaufläche kaputt die ja am stärksten mechanisch beansprucht wird. Zwei Gutachten siehe Unten. Hier die Stadien der gegenwärtigen(12/2014) noch drinsitzenden festen Brücke 13-15-17. Drei Fotos: Januar 2013 Stück am Zahnfleisch abgeplatzt / Das dann eingeflickte Stück ist verfärbt/ Januar 2014 das eingeflickte Stück(ohnehin nur ein „Witz“) ist aufgequollen Letztes Foto Oben: Verliere ich den kleinen übriggebliebenen Stummel des 15(mittlerer Zahn) ganz, da die kaputte Brücke ja auch von dem 15 wieder entfernt/runtergeschlagen werden muß? Ich habe jeden Tag Sorge wegen dieser Brücke, Region fühlte sich mit der Brücke Nie „normal“ an. Der K natürlich Damals Das gleich gesagt. Mängelgutachten(s.U.) bestätigt, daß Z13 keine korrekten Kontakt zur Brücke hat. Habe mich nie getraut richtig zu beißen sonst wäre das Brückenende auf dem 13 wohl schon abgebrochen. Die Patientenkarteikopie verweigerte K mir mit unsinniger Email bis ich meine Krankenkasse um Hilfe bat, die mir dann die Rechtsgrundlage mitteilte(BGB) worauf ich erneut an K mailte.

Die feste Brücke wurde von K eingegliedert ohne die bei X empfohlene WSR(s.O) und ohne die von Allen empfohlene WB-Revision 17(s.O.) ! Dokumentiert hat K betreffs der Probleme des 17 Nichts: Weder die von mir erhaltene DVT(Klinik X Chirurgie) und OPG(Dr.G), noch die von K`s Haus-Kieferchirurg Dr.N an K gegangene Email werden in der Patientenkartei der K erwähnt. In der Email des N empfiehlt er der K, zu Ziehen oder WSR.Email des N:npk Der Behandlungsfehlergutachter hat N`s Empfehlung zu Ziehen später als unsinnig und „salopp“ bezeichnet und eine WB-Revision gefordert. Eine Befundung des 17(Wurzel) existiert in der Kartei der K garnicht. Auch andere erforderliche Untersuchungen vor ihrer Brückeneingliederung 13-15-17 unterließ K. „Vorteile der Nicht-Dokumentation für den ZA“ führte ich ja im Beitrag zu Zahn 27 “Beschwerdeverfahren….“ bereits aus. Natürlich waren Das bei K vorsätzliche Mißhandlungen. Auch betreffs K`s Mißhandlung fertigte ich kurz nach der Behandlung (Monate vorm Brüchigwerden der Brücke) ein Fax an, für den Datumsstempel. Und ließ betreffs meiner in dem Fax erhobenen Vorwürfe „Absichtlich trotz Kippeln einsetzen“ ein KZV-Mängelgutachten machen. Dieses Fax, das Mängel- und das Behandlungsfehlergutachten und weitere Details zu K und den weiteren Verlauf meiner Brückenbehandlung sehen Sie im Beitrag „KZV-Mängelgutachten“(5/2014). Beide Gutachten gegen K untermauern meine Vorsatzanschuldigungen, aber K könnte immer behaupten, bei Allem lediglich fahrlässig gehandelt zu haben.

Hinweis: Teilweise wurde Klinik X Betreffendes am 11.12.2014 in meinen umfangreichen Klinik-X-Beitrag „Körperverletzung…“(11/2014) verschoben.

30.11.2016 habe ich nun auch in diesem Beitrag Namenskürzel XX ersetzt durch E. Um Verwirrung zu vermeiden und E ist zutreffend.

 

8 Gedanken zu „Zahnarztpfusch/Straftaten: Zerstörter Zahn 14, Brücke 13-15-17, wie Alles 2009 begann:

  1. Bin auch aus Berlin – habe einen ähnlichen Fall : 4 Brücken im Eimer – eindeutiger Pfusch – aber was kann ich tun – bin in einer blöden Situation – Sanierung erfolgte während ich Privatpatient war – der ZA war natürlich Feuer und Flamme … hat die zigtausend Euro gerne genommen …

    Gleich nach der Eingliederung von 4 Gold-Brücken dann in die gesetzliche KK – mit KSK und Zusatzversicherung – die zahlt komplett erst nach 5 Jahren – keine Problem dachte ich – bin ja durchsaniert! Bin regelmäßig zur Kontrolle – immer alles OK – Schmerzen – Quatsch – kann nicht sein … alles sooooo toll – dann nach 2 Jahren und 6 Wochen (Gewähr abgelaufen zu einem anderen ZA! Schock – 2 Zähne unter den unteren Brücken verrottet (wenn die raus sind – geht nichts festes mehr …) oben hätter der alles anders gemacht – und der einzige Zahn, der nicht in eine Brücke eingebaut ist – 7er oben rechts gelockert … und nun – kein Geld – Versicherung zahlt noch nicht – der Kollege will übrigens an ein Gutachten auch nicht ran … will alles nach und nach machen … offizielles Gutachten heißt dann auch machen lassen – aber habe kein Geld und die Zusatzversicherung zahlt noch nicht – was nun ????

    Antwort: (KSK=Künstlersozialkasse) 250Euro investieren für die Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medizin! Da es hier gleich um 4 Brücken von ein und demselben ZA geht. Vorher abklären: Woraus schließt Du (bzw. der neue ZA?) auf „eindeutigen Pfusch“? Denn der alte ZA wird womöglich behaupten, Du hättest die Zähne eklatant schlecht gepflegt und darauf verweisen, daß es eben nicht immer möglich ist, Brücken usw. 100%ig dicht die Zähne abschließend anzufertigen -> Restrisiko, Arzt schuldet keinen Erfolg. Dein Anwalt wird ohne Belege und Gutachten nicht für Dich klagen weil er selbst die Arbeit des ZA nur ganz umvollständig einschätzen kann, wenn überhaupt.
    Falls keine Mangelbehandlung sondern ein Behandlungsfehler vorliegt, kann der Patient 3 Jahre ab Kenntnis klagen und die Krankenkasse bezahlt das Behandlungsfehlergutachten. Daß hier die Versicherung gewechselt wurde, macht natürlich Nichts einfacher. Allgemein würde ich nie wegen paar Euro wechseln.

    1. „Allgemein würde ich nie wegen paar Euro wechseln.“

      Er war vorher privat versichert und ist in die gesetzliche gewechselt. Das ist schon was anderes als innerhalb der GKVen zu wechseln.

      Antwort: Ja Du hast Recht. Deswegen schrieb ich auch „allgemein“.
      Nicht nur daß die Wechselei hohen Verwaltungaufwand auslöst, sondern die Krankenkassenmitarbeiter sind natürlich auch demotiviert wenn sie ständig Patienten verlieren obwohl sie die engagiert beraten haben, und Neue natürlich wieder erwarten mit vollem Engagement beraten zu werden. Und die dann auch wieder gleich „Tschüß“ sagen, weil bei einer anderen Krankenversicherung irgendein Gratis-Fitneßkurs winkt.

  2. Im Folgenden wieder Rumgeeiere des „Zahn“, zahnarzttypische Sprechblasen. „Zahn“ entfernt sich immer weiter von seiner Selbstbeschreibung am 22.5.2015: „Ich bin stets bemüht eine ungetrübte, objektive Meinung zu haben“(in seinem Kommentar zu „Zahnärzte zerstören…“4/2014).

    Hallo,
    „Es kann dahingestellt bleiben, wie die Abfolge tatsächlich war. “
    Das sehe ich ebenso.

    „Verwaltungssysteme“
    Es gibt verschiedene Praxisverwaltungs- und Abrechnungssysteme. Z.B. DampSoft, Z1, … Bei denen können Sie sich vielleicht informieren.

    Antwort: ? Sie sind (lt. Eigenauskunft) Zahnarzt, schreiben mir im vorherigen Kommentar, das Planungsdatum könne der ZA aufschreiben wie er will (!) und jetzt: ich könne mich vielleicht bei den Entwicklern der Abrechnungssoftware informieren. Zustände wie im alten Rom. Jeder macht was er will und im Ergebnis insofern ein rechtsfreier Raum? Kein Wunder daß ZÄ in Prozessen die anderen Beteiligten oft leicht an der Nase rumführen können. Wann eine Planung erstellt wurde, dürfte ja bei einigen Streitigkeiten bedeutsam sein, zB wenn Untätigkeit/Versäumnisse/Fehlplanung vorgeworfen werden.

    „Befundet werden darf nur was i s t, sonst wäre es kein Befund.“
    Aber es ist leider nicht immer alles schwarz oder weiß. Deswegen gibt es ja eben auch unterschiedliche Meinungen von verschiedenen Zahnärzten bei der gleichen Situation des Patienten.

    Antwort: Sie versuchen wieder lediglich, mich (und meine Leser) an der Nase herumzuführen. Es geht hier nicht um unterschiedliche Meinungen von verschiedenen Zahnärzten sondern um HKP1 und HKP2 der Zahnärztin S.

    „siehe obige Links.“
    Ich lese jetzt nicht, wie ein HKP aufgebaut ist. Da kann ich mit meiner knapp bemessenen Zeit besseres anfangen.

    Antwort: Hätten Sie lesen sollen, um endlich zur Kenntnis zu nehmen daß ein Befund lt. HKP das ist was tatsächlich ist.

    „Proformaplanung“+“Ihren Begriff gibt es nicht im Zahnarztwesen“
    Deswegen steht er auch in Gänsefüsschen. Ich habe den Begriff gewählt, um dem Kind einen Namen zu geben.

    Antwort: Das Kind hat doch bereits einen Namen: „Vorläufige Planung“, warum denken Sie sich einen völlig Neuen aus? (Gutachter M verwendete in seinen Gutachten auch an keiner Stelle die tatsächlichen Bezeichnungen für die HKP-Datums. Damit Niemand von außerhalb der Szene zB mit google seine Behauptungen auch nur im Ansatz überprüfen kann)

    Die Planung, die ich bei der Kasse beantrage, lässt mir keinen Spielraum. Was ist also, wenn ich einen neuen Patienten auf dem Stuhl sitzen habe mit einer riesigen Altversorgung die massive Defekte aufweist und ich mir nicht sicher bin ob ich endständige Zähne erhalten kann? Die Altversorgung darf ich nicht ohne Genehmigung herunternehmen! Ich plane irgendwas neues, damit ich mir die Zähne überhaupt anschaun kann, um zu entscheiden ob diese erhaltbar sind.

    Antwort: Hat ja Keiner was dagegen, solange Sie keine Parallelplanungen anfertigen(weitere HKP) und in die Schublade legen so wie die S. Und solange sie eine vorläufige Planung im HKP als Solche kennzeichnen, so gilt es jedenfalls für Bayern(obiger Link) . Im Bereich Ihrer KZV (und bei mir in Berlin) muß es dazu ebenfalls Regeln geben, wenn nicht ist Das ein Freibrief für Rechtsverstöße und zT auch für Straftaten.

    Übrigens das aus dem Links ist genau das, was ich meine.

    Antwort: Deswegen habe ich es ja rausgesucht. Damit Sie einsehen daß das Vorgehen der S gegen alle Regeln (und alle Vorgaben die sich im www finden lassen) verstößt.

    Natürlich ist vielleicht noch bedeutsam, dass dies reine Empfehlungen sind, die von KZV Zuständigkeitsbereichen variieren kann.

    Antwort: Was für ein Rumgeeiere! Und sind die „Empfehlungen“ in den KZV-Zuständigkeitsbereichen schriftlich festgelegt? Wo? Eigentlich egal wenn es eh nur Empfehlungen sind. Da verwundert es nicht, daß in meinem Falle MDK-Lügengutachter M sich nicht scheute, Unsinn der Art „….kann computertechnisch begründet werden…“ ins Behandlungsfehlergutachten(Seite 11) schrieb, um S zu decken. Festzuhalten bleibt: Eine Regel existiert bundesweit: Ein Zahnarzt darf nicht gleichzeitig mehrere HKP mit unterschiedlichem Befund eines Zahnes anfertigen. Das genau tat aber S.

    „Behaupten Sie, in Berlin bräuchte man bei „unklarem Befund“ keinen solchen Vermerk „vorläufige Planung“ auf den HKP draufschreiben (sondern macht einfach zeitlich parallel verschiedene HKP mit verschiedenen „Befunden“) ?“
    Ich behaupte gar nichts, da ich die Bestimmungen der KZV Berlin nicht kenne., und mir nicht aneignen werde. Aber vielleicht weiß ZÄ wieauchimmer nichts davon.

    Antwort: Meine armen Leser! 😉

    „Suchen Sie Dumme, Herr (oder Frau?) „Zahn“?“
    Ich vergeude meine Zeit nicht mit der Suche nach Dummen, denn meist braucht man nicht weit zu suchen. Um das noch klarzustellen: Sie sollen sich nicht angesprochen fühlen. Um es mal wieder zu sagen: Ich weiß nicht was mit Ihnen kommuniziert worden ist.

    „Überkronen des 14 wäre 2009 falsch gewesen“
    Dazu ist es ja auch nie gekommen…

    Antwort: Sie wissen daß Das unbedeutend ist. Wir diskutieren über die Frage ob der tatsächlich stattgefundenen Eingriffe der S an Zahn 14 vorsätzlich ohne Einwilligung stattfand.

    …und das ist auch richtig.

    Antwort: Freut mich daß Sie jetzt eingestehen daß HKP1 der S(Überkronen Z14) Unsinn war!

    „15 in eine neue Brücke einbeziehen muß!“
    Die ZÄ hätte das wahrscheinlich aus einem Block gefertigt. Spruch Brücke 14-17

    Antwort: Verstehe ich nicht, es wurde doch aufgrund Verlustes des 14 der 13 als Pfeilerzahn beschliffen. Übrigens stark konisch beschliffen, so steht es in Gutachten usw. (Ich befürchte aus rein perverser Lust der S stark konisch beschliffen, auch damit Zahnersatz dann schlechter darauf hält, erwähnte ich noch Nie.) Fotos des konischen Z13 im Beitrag

    „praktische Vorteil beim rechtswidrigen Anfertigen von parallelen HKP liegen soll“
    Ich weiß nicht, warum sie das so gemacht hatte. Irgendwas hat sie sich bestimmt gedacht.

    Antwort: Eigentlich will ich derartigen Nonsens garnicht meinen Lesern zumuten….

    „kriminellen Vorteil: Undurchsichtigkeit entsteht“
    warum das? was wäre wenn ich einfach an Tag X als Zahn 14 offiziell als nicht erhaltungswürdig eingestuft wird, einen HKP ausstelle. Was ändert das?

    [Antwort 13.10.2015: Frage ist doch: Warum machte S das nicht So?! Zur mutmaßlichen Denke der S und also zu Ihrer Frage steht Einiges im Beitrag. Ergänzend:
    A) Nur so konnte S versuchen, die objektive Fehlplanung HKP1 unter den Tisch fallen zu lassen (so wie sie offensichtlich die bei ihr „verschwundene“ OPG des Dr.E unter den Tisch fallen ließ) und ihre Planung „auf Null“ zu setzen. Ob ich Irgendwann Irgendwas realisieren würde, was mit Z14 bei ihr geschah, wußte sie vor Beginn der Arbeiten nicht: Darum schaffte S sich die Basis, später angebliche Planungen und angebliche Aufklärungen „flexibel“ darstellen zu können. Aus dem eingereichten und bewilligten HKP2 ist nicht ersichtlich, daß es zuvor eine andere Planung(HKP1) gab. Tatsächlich fiel lediglich durch meine Hartnäckigkeit (den HKP1 fotografiert und später beim Gutachter M angesprochen) HKP1 im Weiteren nicht völlig unter den Tisch. Betreffs angeblicher Archivierung alter HKP siehe auch weiter Unten.
    Als ich ganz am Ende des vorletzten Tages durch Nachfragen von S erfuhr, daß sie vorhin den Zahn vor den Brückenzähnen(den Z14) gezogen hat sagte Sie: „Das war ja eingentlich auch schon so geplant die Krankenkasse wird Ihnen wohl nochmal was zuschicken“ (Im Tonfall: Diese Trottel von der Krankenkasse)
    Einfache Ablaufschilderungen lassen sich einfacher mit Angestellten auswendig lernen/abstimmen. Es kann ja in Folge von heimlichen Eingriffen Ärger mit Pat. bis hin zu Anzeigen geben. Wo dann nicht ausgeschlossen ist, daß Ärztin und Angestellte befragt werden. Stellt man es so dar als sei Alles verlaufen wie von Anbeginn geplant (und also ohne „Malheur“ und Planungsänderung) dann braucht man sich keine komplizierteren Abläufe und Aufklärungsgespräche ausdenken und auswendiglernen/ mit Angestellter abstimmen.
    Daß es dann derart glatt für S lief weil Gutachter M in seinem Gutachten konkret betreffs dieser Fragen für S log (Fehlplanung HKP1 und Karteneinlesedatum HKP2 ignorierte M), wußte S natürlich im Quartal III noch nicht. Sonst hätte sie sich die „Parallelplanung“ geschenkt. Sie wußte natürlich eigentlich Garnichts, sondern handelte vermutlich „aus dem Bauch“ heraus, und aus ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Taten(Eingriffe vorsätzlich ohne Einwilligung) heraus.

    B) Erwarten Sie von mir keine vollständige Auskunft, Kriminelle verhalten sich nicht immer rational, und Manche sind seelisch abartig. Das herauszufinden ist auch nicht Aufgabe des Geschädigten, das hätte die Kripo die S fragen müssen. Hätte man ZÄ S vernommen, so hätte sich aus deren Antworten und deren Widersprüchen wiederum eine Erklärung für die Taten ergebenWie gesagt wurde S selbst Nie befragt, nur eine der beiden Angestellten, Frau K. Die Ausführungen dazu (Zahn 14, Planungsänderung) in der Ermittlungsakte auf Blatt 120, 121, 123 sind denkbar knapp.

    C) Würde ein neutraler ZA Ihre Frage beantworten, würde der nochmal Einiges beisteuern können.]

    „Es knackte während der Arbeiten “
    Es knackt öfters während des Arbeitens. Sei es Kronenabnehmen, Füllungen entfernen,….

    Antwort: Ich erwähne doch oben, wobei das knackte! Nämlich rückblickend wars während des heimlichen Eingriffes am 14, während ich glaubte S arbeitete weiterhin am 15(oder am 17)

    “ Falsch, ich habe den HKP1 nicht selbst eingereicht.“
    Wie kommen Sie dann an die Genehmigung Härtefall?
    Antwort: Dreimal dürfen Sie raten: Offenbar schickte S den HKP1 an die HEK. Den HKP2 bekam ich auch nur zu Gesicht, weil ich nach meinem Behandlungsabbruch(bei ZÄ S) von ZÄ W aufgefordert wurde, nocheinmal zur S zu gehen (Kontrolle der Kronen 24 und 25 der S) . Beim Rausgehen bei S an diesem allerletzten Tag versuchte man mich zu zwingen, den HKP2 zu unterschreiben(„Sonst kriegen Sie eine Privatrechnung!“) , was ich aber Nie tat.

    „Außerdem ist Ihre Argumentation ebenso dumm “
    Schön das wir in einem so netten Umgangston bleiben wie zuvor.

    „Ihre Selbstbeschreibung am 22.5.2015 „Ich bin stets bemüht eine ungetrübte, objektive Meinung zu haben“ (im Kommentar zu „Zahnärzte zerstören…“4/2014) paßt nicht zusammen mit dem, was Sie seitdem in Ihren Kommentaren von sich geben, insbesondere an dieser Stelle. “
    Nur weil ich die Sache von einer anderen Seite beleuchte, heißt das noch lange nicht das meine Meinung nicht objektiv wäre. Oder muss ich ihrer Meinung sein, um als objektiv zu gelten? Ich versuche das schon als unvoreingenommen zu sehen. Sie können sich selbst schließlich nicht als unbefangen darstellen.

    Antwort: Sie stehlen meinen Lesern nur die Zeit.

    „Wie lautet die Rechtsgrundlage für dieses „Archiv“? “
    Ich habe keine Ahnung. Zumindest wollen die Kassen HKPs unausgeführter Arbeiten zurück. Jedenfalls weiß ich, dass Anfragen von Zusatzversicherungen an die GKVs gehen und diese dann die Kopien von geplanten Altversorgungen als Auskünfte ausgeben. Ich nehme an, dass die HKPs aus wirtschaftlichen Interesse der Kasse einbehalten werden, um später neue Planungen zu überprüfen und zu begutachten.

    Antwort: Was meint Ihr letzter Satz?? Genau das „Einbeziehen des HKP1 in die Begutachtung bei späterer neuer Planung“ wäre doch bei der Begutachtung durch M garnicht erfolgt, hätte ich dem M den HKP1 nicht am Begutachtungstag noch nachgeschickt, s.O. (siehe dazu auch „MDK-Behandlungsfehlergutachten…“4/2015 gegen Ende von 2a) . Trotz Ihres angeblichen Archives. Daß Gutachter M dann betreffs des HKP1 log – irgendwo muß man seine ganzen Titel ja herkriegen 😉 – ist natürlich ein anderes Thema.

    „Und Sie schreiben betreffs Wieder-Überkronen „Warum nicht?“, s.O.!“
    Ich schrieb wenn die ZÄ versuchen will den Zahn zu erhalten- wieso nicht. UND: [Ich] hätte ihn von vornherein entfernt. Ich habe nicht gesagt, dass ich jemals auf den Gedanken gekommen wäre diesen Zahn zu erhalten.

    Antwort: Sie nerven. Sie bestätigten doch soeben, daß das Überkronen des 14 falsch gewesen wäre: „Dazu ist es ja nie gekommen und das ist auch richtig.“

    HINWEIS: Auf Hinweis des „Zahn“ habe ich ein von mir gespiegelt fotografiertes Röntgenbild Zahn 17 jetzt richtigrum hochgeladen, danke! Man muß sich bei konventionellen Zahneinzelaufnahmen/Zahnfilm anhand der kleinen Wölbung (wie mit einem Kuli reingepickt) orientieren: Die muß zum Betrachter zeigen. Ändert aber Nichts in der Sache: Zu dessen Behandlungsnotwendigkeit bereits 2009 siehe weiter Unten

    „Vernünftige OPG von Zahnärzten sind nach meiner Erfahrung die Ausnahme.“
    OPG sind mehr Übersichtsaufnahmen als Detailgetreue Ist-Situationen. Das liegt an der Aufnahmetechnik die mehrere Strukturen des Kopfes auf das Bild überprojeziert.

    Antwort: Ihre Erklärung kann nicht richtig sein, schließlich sind OPG dennoch zT knackscharf, detailliert und kontrastreich, Andere wieder unscharf, milchig. Es geht also richtig gut. Warum wird dennoch soviel Müll angefertigt? Offenbar begnügen sich viele ZÄ mit Aufnahmen in geringer Qualität, um die Ausgaben für eine Reparatur oder für ein neues Gerät zu verschieben. (Ich spreche von Qualitätsunterschieden der belichteten Röntgenfilme. Daß Scans durch falsche Einstellungen beim Scannen verhunzt sein können ist mir klar)

    „Zahn 17 als präparierter, unversorgter Stumpf mit einer occl. mes. Füllung…“ („MDK-Behandlungsfehler…“4/2015, dort gleich nach „4“ Link zum PDF „Teil1“, dort Seite 4 seines Behandlungsfehlergutachtens) Diese alte Füllung wäre dann von 1990 oder so.“
    Das sagt ja nichts anderes als ich. Es wurde keine Endodontische Maßnahme an dem Zahn ergriffen.

    Antwort: Wurzelfüllung des 17 2009 fehlerhaft von S unterlassen, erfolgte erstmalig in Klinik X 2010: S wollte 2009 feste Brücke ohne WF auf den 17 machen. Obwohl der 17 bereits 2009 blau-rot und offenbar tot war, detaillierter in „Körperverletzung…“11/2014, dort in „1.“, Absatz 2. (Foto des blauroten 17 dort weiter Unten)

    Mir ist der Sinn dieses Beitrages auch nicht ganz begreiflich. Offenbar dreht es sich ausschließlich um das Planungsdatum des HKP.

    Antwort: Mir wird mit jedem Ihrer Beiträge „begreiflicher“ daß Sie Nichts zur objektiven Aufklärung beitragen wollen.

    Was genau hätte sich denn für Sie geändert, wenn sofort HKP 2 ausgestellt worden wäre und Sie hätten gleich die misserable Brücke bekommen. Die Brücke wäre genauso scheiße wie zuvor??

    Antwort: Jetzt werfen Sie das Vorgehen der S 2009 und der K 2012 („miserable Brücke“) durcheinander. Alles Nebelkerzen.

    Ich habe für heute keine Zeit mehr,
    Einen schönen Abend.

    1. Hinweis von Wolfgang/zahnkaufmann.de: Einige Tage bevor ich „Zahn`s“ Kommentar(7.9.2015) beantwortete, schrieb ich schonmal Zeile 1 „Rumgeeiere“ „Sprechblasen“ über den rüber, wie es Oben steht. Darauf bezieht sich folgender Kommentar des „Zahn“:

      Sehr geehrter Herr Steffens,
      ich weiß nicht, ob Sie sich in Ihrer Persönlichkeit angegriffen fühlen. Wenn dem so ist, kann ich Ihnen versichern, dass es nicht meine Absicht ist.

      Antwort: Würden Sie mich lediglich „in meiner Persönlichkeit angreifen“ wollen, wäre Das das kleinere Übel.

      Ich habe meist nur ein paar Minuten um etwas zu schreiben und kann also nicht Ewigkeiten mit Formulierungen und Recherche verbringen. Ich halte Sie für einen gewissenhaften Menschen, der viel Zeit und Engagement damit verbringt seine Erfahrungen zu teilen. Das finde ich gut so und ich möchte Sie auch nicht irritieren;

      Antwort: Sie irritieren mich aber gerade mit Ihrer Behauptung, mich nicht irritieren zu wollen. Keine Ahnung was ich darunter verstehen soll.

      Sie können schreiben was Sie wollen. Aber ich finde es nicht gut, dass Sie mich und meine Meinung von vornherein speziell mit dieser inhaltslosen Allgemeinansprache diskreditieren. Die oberen Zeilen stellen mich auf gut deutsch als Schwätzer dar.

      Antwort: Sie versuchen m.E. in Ihren div. Kommentaren hier seit Monaten fast ausnahmslos, Täter zu decken. Für mich sind Sie ein Wolf im Schafspelz. Der Groschen ist bei mir aber erst nach mehreren Ihrer Postings gefallen.

      Da Sie selbst wahrscheinlich auch nicht so bezeichnet werden wollen, wäre es nett, wenn wir doch persönliche Verbalangriffe – so nett sie auch verpackt sind – unterlassen würden. Ein einfaches: „Danke für Ihren Kommentar. Ich antworte sobald es mir meine Zeit erlaubt.“ hätte es auch getan.

      Antwort: „Persönliche Verbalangriffe“ gegen mich interessieren mich nicht die Bohne: Mein im Blog geschildertes Problem ist ein völlig Anderes.

      P.S. Natürlich muss dieser Kommentar nicht veröffentlich sein. Er dient rein dem Wege Sie zu erreichen.
      Achso noch etwas: Am 25.09. ist Tag der Zahngesundheit… Das schreit geradezu nach einem Artikel ;-).

      Antwort: Jetzt gibt’s sogar noch „Tipps“ für meinen Blog…. 🙂

      Einen schönen Abend, bis bald.

      Antwort: Was soll man dazu sagen? 🙂

    2. Hallo,
      offensichtlich sind Sie aus innerem Groll nicht in der Lage normal zu argumentieren.

      Antwort: Wo argumentiere ich „unnormal“?

      Sie fangen an mich in meiner Würde zu beleidigen. Auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben. Sie beschuldigen hier eine Reihe von Menschen, die einen Beitrag für eine Gesellschaft leisten.

      Antwort: Mit dem „Beitrag für die Gesellschaft“ ist es m.E. bei nicht wenigen Zahnärzten unterm Strich nicht weit her. Zudem sind vorsätzliche Körperverletzungen(zB wissentlich sinnlose oder schlecht durchgeführte „Behandlungen“) nicht damit „erledigt“, daß derselbe Zahnarzt andere Patienten korrekt versorgt. Seit jeher hebe ich im Blog auch die Leistung und die Bedeutung der „echten“ Ärzte hervor: ZB ausführlich in „Arztpraxis…“2/2014 e) , und am Ende von OBEN „Was soll dieser Blog?“, und im dritten Absatz von „Was für eine Beziehung…“10/2014, und an div. weiterer Stellen im Blog.

      Keiner von diesen Menschen hat nachweislich Vorsätzlich einen Ihrer Vorwürfe begangen.

      Antwort: An welcher Stelle in meinem Blog schreibe ich etwas Anderes? Zeigen Sie mir die Stelle, damit ich korrigieren kann.

      Das scheut Sie nicht andere als Straftäter zu bezeichnen. Sie maßen sich an alle Hintergründe durch Ihre Recherche im allwissenden Internet und Ihr „Fachwissen“ begründen zu können. Die Folge sind Haarsträubende Eigendiagnosen und Vermutungen, die Sie hier als Tatsachen verkaufen

      Antwort: Auch da liegen Sie falsch. Keine einzige „Eigendiagnose und Vermutung“ stammt von mir. Sonst zeigen Sie mir die Stelle im Blog, damit ich Die entfernen kann. Ich höre und sehe mir zB an was Ärzte mir sagen und schreiben. Wer, in welcher Situation, zu welchem Zeitpunkt. Und wie Das mit Meinungen anderer Ärzte zusammenpaßt oder auch nicht. Nur ein Beispiel: Gehe ich zB zu einem anständigen Doktor das erste Mal, und sagt mir ein anderer anständiger Doktor ebenfalls am ersten Tag(bevor er von Kollegen gegen mich aufgebracht wurde) zu den selben Unterlagen das Gleiche, ist Das zB relativ zuverlässig/glaubwürdig und daran orientiere ich mich dann. In nicht wenigen Fällen basieren meine Darstellungen/Schlüsse im Blog auf ähnlicher Einschätzung mehrerer Ärzte, ohne daß dabei eine einzige andere Meinung existierte. Ich habe längst nicht überall sämtliche vorhandenen Belege erwähnt und Zitate gebracht, da sonst meine Aufwand noch größer wäre. Ich bewerte selbst praktisch Nirgendwo im Blog Röntgenbilder. Weil ich weiß, wieviel Spezialistentum dazu gehört will man sicher urteilen, und wie fragwürdig zT zB die Aussagekraft von Rö ist. Außerdem spreche ich zT mit unbeteiligten Fachleuten über med. Unterlagen oder Gutachten, übrigens:
      Die Ergebnisse der Gutachten zählen für Sie nicht?
      (Und die div. Fakten überall in den Beiträgen?) (Mangel- und Behandlungsfehlergutachten betreffs ZÄ K in: „KVZ-Mängelgutachten…“5/2014, Behandlungsfehlergutachten betreffs Kieferchirurg E in: „Beschwerdeverfahren…“1/2014. Offensichtliches Falschgutachten betreffs ZÄ S in: „MDK-Behandlungsfehlergutachten…“4/2015.)

      bis hin zur Verschwörungstheorie.

      Antwort: ? „Gemeinschaftliche Begehung von Straftaten“ nennt man das in Deutschland. Täterschaft und Teilnahme. Anstiftung, Beihilfe, Gehilfe, Werkzeug(Tatherrschaft durch Zwang) usw.
      „Verschwörungstheorie“: Ich veröffentliche demnächst betreffs der erlittenen Lawine von Unrecht und Straftaten(OBEN „Roter Faden“) einen gesonderten Beitrag, in dem ich die Mechanismen/Verkettungen beschreibe, gegenwärtig ist Das noch unvollständig und im Blog verstreut. Es handelt sich dabei keineswegs um „Verschwörungen“ gegen meine Wenigkeit, sondern schlichtweg um die rücksichtslose, völlig mitleidlose Durchsetzung handfester finanzieller Interessen.

      Dazu scheuen Sie nicht meine Aussagen zu Ihren gunsten auszuschlachten. Ich muss mir diese Beleidigungen nicht von Ihnen gefallen lassen.

      Schön, dass Sie in diesem Blog ein Ablassventil gefunden haben.

      Antwort: Zumal ein Konstruktives!

      Beste Grüße

  3. Hallo,
    „S hatte im Quartal III zusätzlich zum eingereichten und bewilligten HKP1(Neuüberkronen des 14, Brücke 15-17) einen HKP2 zumindest ausgedruckt“
    Das ist richtig.

    „Die Befundung/Planung trug S sicher erst nach dem 8.10. in den HKP2 ein“
    wahrscheinlich eher nicht. Denn der HKP wird automatisch immer mit den Patientendaten bedruckt (zumindest ist mir kein Verwaltungssystem bekannt, bei dem das abschaltbar ist). Beim Eintragen des Befundes würde dann nochmals das Patientendatenfeld bedruckt werden.

    Antwort: Es kann dahingestellt bleiben, wie die Abfolge tatsächlich war. Weil es auf das Gleiche hinausläuft, ob sich jemand für Später weitere HKP (mit anderen Befundungen bedruckt) beiseite legt oder ob er die Befundfelder dieser weiteren HKP erstmal leer lassen kann. Sie schreiben „Verwaltungssystem“, wo im www kann ich über dieses „Verwaltungssystem“(also über den Ablauf des Druckvorganges) lesen? Als „Aussage“(wann S jeweils wie befundete) existiert lediglich der Brief der S an die ZÄK(s.O. „B“, S wurde m.W. nie vernommen) , darin behauptet S, die Extraktion des Z14 habe sich erst im Quartal IV, wegen dessen Riß, ergeben. Das paßt auch mit Ihrer Darstellung, S habe den Befund 14=x bereits im Quartal III in den HKP2 gedruckt, nicht zusammen: Befundet werden darf nur was i s t, sonst wäre es kein Befund. Der Befund ist die tatsächliche Mundsituation:Rechtslage in Berlin Ebenso:Gleichlautend: Div. weitere Fundstellen sagen das Selbe, Keine was Anderes. Selbstverständlich kann der Zahnarzt was-wäre-wenn-Ratespiele machen, auf dem HKP hat sowas nichts zu suchen. Oder behaupten Sie das Gegenteil?
    (Zum Vorgehen bei sog. „unklarem Befund“ weiter Unten)

    „sind unsinnig und auch rechtswidrig“
    Ich wüsste nicht, dass das Aufstellen von Alternativversorgungen sinnlos oder gar rechtswidrig ist.

    Antwort: Ihnen dürfte nicht entgangen sein, daß das Problem nicht die Aufstellung einer „Alternativversorgung“ ist, sondern es darum geht, daß in HKPs nur befundet werden was ist, s.O. Alternativbefundungen, wie ZÄ S sie erstellte (HKP1: 14 als „kw“=erneuerungsbedürftige Krone, gleichzeitig im HKP2 14 als „x“=Ziehen klassifiziert) sind verboten, siehe obige Links.

    „Es gibt für das Oben nachgewiesene Vorgehen der S betreffs HKP2 keine legale Erklärung“
    Doch, gibt es und die kann ich nachvollziehen, da ich es teilweise auch so handhabe, allerdings nicht mit HKPs sondern mit KVAs. Aber das könnte man auch mit dem HKP – wie man eben beliebt. Dabei dreht es sich nahezu immer um erhaltungsfragliche Zähne. In Ihrem konkreten Fall handelt es sich um Zahn 14. Dieser wurde offensichtlich wurzelbehandelt, bereits resiziert und zudem besteht noch eine ausgedehnte apikale Osteolyse. (s. Rö-Bild). Wenn ich mir nicht sicher wäre, ob der Zahn erhaltungsfähig ist, muss ich eine „Proformaplanung“ in der Kasse einreichen um überhaupt die Krone von dem Zahn herunternehmen zu dürfen um zu sehen wie die Zahnsubstanz darunter aussieht.

    Antwort: S stellte aber Nie eine „Proformaplanung“ auf, sondern rechtswidrige HKPs mit Befundvarianten Das wissen Sie doch. Wenn ich das Wort Proformaplanung zusammen mit dem Wort Zahnarzt bei google eingebe lande ich ausschließlich in diesem Blog, Ihren Begriff gibt es nicht im Zahnarztwesen. Bei der KZV Bayern gibt es eine „Zahnersatzplanung bei unklaren Befunden“ KZV Bayern Auch in diesem Falle dürfen nicht einfach parallel verschiedene HKP angefertigt werden, sondern ein HKP, mit dem Vermerk darauf: „Vorläufige Planung – endgültige Planung erst nach Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes möglich“ , siehe in dem Link. Und da:Nochmal zu: Unklarer Befund und da:PDF mit gleicher Aussage (Zitat Seite 10 des pdf: „Für den Behandler bedeutet dies, dass er die vorläufige Planung bei der Krankenkasse mit dem Vermerk – endgültige Planung erst nach Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes – einzureichen hat“, natürlich trugen weder HKP1 noch HKP2 der S einen Vermerk „vorläufig“.
    Behaupten Sie, in Berlin bräuchte man bei „unklarem Befund“ keinen solchen Vermerk „vorläufige Planung“ auf den HKP draufschreiben (sondern macht einfach zeitlich parallel verschiedene HKP mit verschiedenen „Befunden“) ?
    Ich will schon jetzt auf Ihre Formulierung Unten eingehen: „Wenn es dann zu dem Fall kommen sollte, dass der Zahn nicht erhaltungswürdig ist, muss eben die Alternativplanung gemacht werden. Natürlich kommuniziere ich dieses Problem vorher mit dem Patienten – was bei Ihnen anscheinend nicht ausführlich genug erfolgte“: Sie versuchen wider besseres Wissen den Anschein zu erwecken es habe eine rechtskonforme alternative Planung gegeben, um dann die Vermutung zu äußern, Die habe S nicht „ausführlich genug mit dem Patienten kommuniziert“ – Suchen Sie Dumme, Herr (oder Frau?) „Zahn“?

    Ich wäre bei dem Zahn gar nicht diesen Weg gegangen, sondern hätte ihn von vornherein entfernt. Aber wenn die ZÄ versuchen wollte den Zahn zu erhalten … warum nicht?

    Antwort: Ich fürchte ernstlich, Sie suchen Dumme: Die Planung der S im HKP1 war unsinnig. Erneutes Überkronen des fast nur noch aus Metall/ Schraube, Krone -und wie Sie schreiben Karies- bestehenden Z14! ZA T sagte vor 2009 zu mir(höchstwahrscheinlich betreffs Z14) : „Also wenn da nochmal jemand rangeht….der Zahn besteht nurnoch aus Füllung“ . Dazu paßt was Gutachter M mir am Begutachtungstag sinngemäß sagte(jedoch nicht in sein Behandlungsfehlergutachten schrieb) : Überkronen des 14 wäre 2009 falsch gewesen, u.A. weil 14 „beherdet“ gewesen sei, wenn der später raus müsse, müsse die Neue 15-17 wieder entfernt werden für Schließen der Lücke 14, Planung des HKP 2(Ex. 14) sei richtig.
    UND: Für diesen Metallhaufen „Zahn“ 14(Fotos Oben im Beitrag „C“) wäre S nach erneutem Überkronen 2 Jahre in der Gewährleistung gewesen, darauf läßt sich m.W. schon kein normaler ZA ein, insbesondere nicht die saumäßig arbeitende S.
    UND: Erst recht hält ein ZA nicht soein „Bauwerk“ am „Leben“, wenn er zeitgleich Nachbarzahn 15 in eine neue Brücke einbeziehen muß! (Brücke 15-17 plante S im HKP1) Weil nach späterem Verlust des 14 die Neue 15-17 aufgetrennt werden müßte um den 14 einzubeziehen. (2015 kam es sogar noch schlimmer, aufgetrennt wurde meine Neue 13-15-17, nach mutm. Vorsatzstraftaten der ZÄ K, siehe OBEN „Roter Faden“) . Sie schrieben übrigens Nichts Dazu, worin der praktische Vorteil beim rechtswidrigen Anfertigen von parallelen HKP liegen soll: Es werden auf Verdacht jedenfalls Papiere für den Müll produziert(die nicht verwirklichten Planungen, in diesem Fall HKP1) Ich erkenne in erster Linie einen kriminellen Vorteil: Undurchsichtigkeit entsteht, vorteilhaft bei Anzeigen/ Klagen/ Gutachten. Der Zahnarzt kann sich leichter rauswinden aus Vorwürfen wenn mehrere Planungen bestehen. Zudem mit Datums unbestimmter Aussage? (Zu Letzterem weiter Unten).

    Wenn es dann zu dem Fall kommen, sollte, dass der Zahn nicht erhaltungswürdig ist, muss eben die Alternativplanung gemacht werden. Natürlich kommuniziere ich dieses Problem vorher mit dem Patienten – was bei Ihnen anscheinend nicht ausführlich genug erfolgte.

    Antwort: Zu: „nicht ausführlich genug kommuniziert“ habe ich Oben geantwortet.

    „Denn ein Riß kann auch beim Zahnöffnen entstehen, so geschah es offenbar in meinem Fall.“
    Das ist Spekulation.

    Antwort: Es knackte während der Arbeiten der S einmal deutlich hell, wie wenn Porzellan einen Sprung bekommt. Das war wahrscheinlich die Entstehung des Riß im Z14(„MKD-Behandlungsfehlergutachten…“4/2015, dort „4.“ Link zum PDF „Teil 2“. In dem PDF mein Gedächtnisprotokoll für Gutachter M. In dem Protokoll auf Seite 7 des PDF, dort „E“ erwähne ich das Knacken) . Falls Z14 den Riß schon vor S hatte, ändert Das an keinem einzigen der Vorwürfe irgendetwas. (Vorsätzlich ohne Einwilligung, unsinnige Planung HKP1, rechtswidrige Planung, Brief der S an ZÄK zudem im Widerspruch zur Planung usw.)

    „14 sei angeblich „kariös unterminiert“ gewesen“
    Ja, das sieht man sogar auf den Bildern mit dem Radix.

    „Zudem wenn man eine Behandlung ohne Wissen des Patienten durchführt“
    Sie wussten also nicht, dass dieser Zahn 14 eine Neuversorgung erhalten sollte? Wie ist es dann zur Beantragung bei der KK gekommen? Meines Wissens erfolgt in der KK eine Härtefallprüfung, die die Offenlegung Ihrer Einkünfte verlangt, so dass Sie selbst den HKP einreichen mussten.

    Antwort: Falsch, ich habe den HKP1 nicht selbst eingereicht. Sonst hätte ich den zuvor unterschrieben: Der bewilligte HKP trägt auf dem Foto Oben im Beitrag „A“ noch nicht meine Unterschrift. (Die HEK schickte mir den nach Bewilligung nach hause, wo ich ein Foto für meine Unterlagen machte, und dann unterschrieb.) Außerdem ist Ihre Argumentation ebenso dumm wie verbreitet: Selbstverständlich kannte ich mich 2009 noch nicht mit Zahnnummern aus, unterschrieb den HKP1 also wie jeder Patient insofern „blind“. Ihre Selbstbeschreibung am 22.5.2015 „Ich bin stets bemüht eine ungetrübte, objektive Meinung zu haben“ (im Kommentar zu „Zahnärzte zerstören…“4/2014) paßt nicht zusammen mit dem, was Sie seitdem in Ihren Kommentaren von sich geben, insbesondere an dieser Stelle.

    „Vorheriger HKP verschwindet in der Versenkung: Krankenversicherung bzw. Arztpraxis werfen den weg“
    Ein nicht durchgeführter HKP wird an die KK zurückgesendet und dort archiviert.

    Antwort: Wie lautet die Rechtsgrundlage für dieses „Archiv“? Falls Das praktiziert wird, ist Das insofern sinnlos wo doch kein Patient und kein polizeilicher Ermittler davon weiß. Auch Gutachter M wurde für seine Gutachten nicht über einen (archivierten?) HKP 1 unterrichtet. Sondern erfuhr davon, daß zuvor ein anderer HKP von S angefertigt worden war erst durch mich, am Begutachtungstag, worauf er mich hochinteressiert um Zusendung bat, siehe „MDK-Behandlungsfehlergutachten…“4/2015, dort „2)“

    „Ich habe seit ca 1995 praktisch keinerlei Karies mehr.“
    Und was ist mit der Karies am Zahn 14? Da ist einfach Karies an für Sie nicht reinigbaren Nischen entstanden – das hat dann auch nichts mit guter Pflege oder nicht zu tun. Ein Provisorium ist einfach nicht dicht und begünstigt die Kariesbildung.

    „14 sei „beherdet“(soweit ich weiß ebenfalls gelogen)“
    Also auf dem Bild sieht man eindeutig, dass 14 eine große parodontitis apicalis hat.

    Antwort: Also wie geschrieben, außer Metall und Karies fast Nichts übrig vom Zahn 14. Und Sie schreiben betreffs Wieder-Überkronen „Warum nicht?“, s.O.!

    „Natürlich wußte ich 2009 nicht, daß Zahn 17 eine WB brauchte“
    Anhand des alleinigen Rö-Bildes kann man hier auf keine zwingend notwendige WKB schließen, mit bischen Fantasie könnte man an der mesialen Wurzel eine Parodontits apicalis vermuten. Dazu gehört immer noch der klinische Befund.

    Antwort: „Keine zwingend notwendige WKB“? Klinik X machte wenige Monate nach der S vier WKB am Z17! (Das Rö-Bild des 17, gegen Ende von „C“ Oben im Text, ist ein Ausschnitt aus einem Zahnfilm der S v. Mai 2009) Hier ein dazu zeitnaher Auschnitt Z17 aus der OPG des Dr.E (2/2010): Zahn 17 in der OPG des Dr.E 02/2010 Am Ende von „Zahnarzt wollte…“9/2014 finden Sie die OPG des Dr.B1 (4/2010) mit dem 17, leider schlechte Qualität. Vernünftige OPG von Zahnärzten sind nach meiner Erfahrung die Ausnahme.

    Jedenfalls ist die Behandlungsnotwendigkeit im endodontischen Sinne anhand dieses Röntgenbildes [Zahn meint die Rö der S im Beitrag] nicht nachzuweisen.

    Antwort: Und die OPG des E vom Juni 2009 verschwand bei S, dann ist ja Alles gut 😉 [ERGÄNZUNG 15.09.2015. Zahn 17 war zudem bereits bei S(2009) blau-rot. S damals: „Kann sein daß der tot ist.“ ( = Ermittlungsakte Blatt Nr. wirdnocheingefügt ) Foto blau-roter Z17 von ca. 02/2010 in: „Körperverletzung…“11/2014. Soein toter Zahn benötigt m.W. zwingend eine Wurzelbehandlung vor einer festen Brücke! Die Notwendigkeit hat außer „Zahn“ Nie jemand bezweifelt. Aber natürlich fehlen „Zahn“ für seine Einschätzung Unterlagen usw.]

    „Nicht ausreichende WB“
    Nunja, da war gar keine begonnen (lt. Rö).

    Antwort: Gutachter M schrieb was Anderes als Sie: „…Zahn 17 als präparierter, unversorgter Stumpf mit einer occl. mes. Füllung…“ („MDK-Behandlungsfehler…“4/2015, dort gleich nach „4“ Link zum PDF „Teil1“, dort Seite 4 seines Behandlungsfehlergutachtens) Diese alte Füllung wäre dann von 1990 oder so.

    „HKP2 ist also auch rechtswidrig weil er das alte Planungsdatum beibehält!“
    Das kann geplant werden, wann man will. Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Aussage.

    Antwort: Wie lautet denn die Rechtsgrundlage für Ihre Aussage: „Das kann geplant werden wann will“? Oder wollen Sie behaupten, daß Nirgendwo geregelt ist welches „Planungdatum“ einzutragen ist bei Änderungen, Neuplanungen, oder im Falle einer jahrelangen Verschiebung(zB wg Klinikaufenthalt nach Unfall)? Meine Information: Da HKP2 eine Neuplanung ist (s.O. im Beitrag am Ende von „C“) , muß der ein neues Planungsdatum tragen, also zB den 8.10. Im Übrigen ändert diese Frage an allen vorherigen Feststellungen rein garnichts: Das Karteneinlesedatum sagt eindeutig, in welchem Quartal die Patientendaten in einen HKP gedruckt wurden, siehe im Beitrag.

    Klarstellung: Ich weiß welche Aufklärung ich von S erhielt (und welche nicht), in diesem Beitrag geht es um die Frage, was die o.g. Belege(HKPs, Brief usw.) dazu sagen.

    „quälendes Hin- und Her statt Weiterversorgung etc. “
    Das ist in Uni-Kliniken nicht unüblich, da es eine klare Trennung für die einzelnen Fachbereiche gibt.

    Antwort: Sie haben den Hauptbeitrag über Klinik X („Körperverletzung…“11/2014) nicht gelesen, denn sonst würden Sie nicht entfernt auf die Idee kommen, das dortige „quälende Hin- und Her“ in dieser Weise zu rechtfertigen!

    „Natürlich waren Das bei K vorsätzliche Mißhandlungen.“
    Für mich ist es nicht so klar, dass es sich um VORSÄTZLICHE Maßnahmen handelte. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es sich um eine Minderbegabung handlelte.

    Antwort: Daß Sie als Zahnarzt Kollegin K als „minderbegabt“ disqualifizieren finde ich bemerkenswert. (Auch wenn K tatsächlich Vorsatztäterin ist, Das geht nicht nur aus dem Hauptbeitrag betreffs K „KZV-Mängelgutachten“5/2014 hervor. Sondern auch aus „Neue Zahnbrücke…“7/2015 „4c“, „KZV-Mängelgutachten“ wird insofern noch aktualisiert/vervollständigt)

    Allerbeste Grüße

  4. Leider hatte auch ich eine sehr leidvolle Zahnarztbehandlung. Zahnärztekammer???
    Da geht doch niemand gegen seinen Kollegen oder was auch immer vor! 🙂

    Antwort: Genau. Durch Zufall erfuhr ich gerade daß ein Zahnarzt bei dem ich war, langjähriger Gutachter für die ZÄK Berlin war. Da kann man sich vorstellen was geschieht falls man sich über den bei der ZÄK Berlin beschwert.

    1. DOCH ES GESCHIEHT ETWAS, wenn auch nichts geschieht.
      Ich habe bei der Kammer trotzdem Beschwerde eingebracht. Es ist ein Wahnsinn, wie alle Zahnärzte bewusst mitlügen und den misshandelten, hilfesuchenden Patienten mit langjährig zugefügten Dauerschmerzen im Regen stehen lassen. Sogar Gerichtsgutachter lügen, dass es einem die Sprache verschlägt. Mein Respekt für Zahnärzte und das Vertrauen in die Zahmnedizin ist bis ins tiefste Kellerloch gesunken.
      MfG Thomasund

      Antwort: Vermutlich hat man an Sie die Stellungnahme Ihres ehemaligen Zahnarztes weitergeleitet und Das wars…? So macht es auch die ZÄK Berlin, teilt auf Beschwerden nur noch mit: „Wir haben jetzt alle Unterlagen vollständig“, Ergebnisse bleiben intern, siehe Beitrag „Beschwerdeverfahren…“../2014. Thema „Lügen“: Ja es ist verstörend und beängstigend, wie Zahnärzte sich aus „Kollegensolidarität“ verhalten. Das Patientenwohl ist nicht zweit- oder drittranging sondern hat keinerlei Rang. Für die Seele der Opfer ist immer neue „Enttäuschung“ ganz schlimm. Thema „Gerichtsgutachter“: Habe ich keine Erfahrung mit. Naturgemäß wird es dort Rechtstreue und Kriminelle geben, wie überall. Da sie vereidigt(?) sind dürfte deren Hemmschwelle zu lügen usw. jedoch höher sein.

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