1) Ausschnitt betreffs Kieferchirurg E aus MDK-Behandlungsfehlergutachten 2013:
Ganzes Gutachten in Punkt „8“. Ich beschwerte mich Dez.2013 bei der Zahnärztekammer Berlin über E. Vorab ein Zitat betreffs Zahnärztin S (überwies mich an E) aus dem selben Gutachten. S machte weder vor noch nach „Wurzelspitzenresektion“ des E eine Wurzelbehandlung am 27 und sagte mir auch nicht, dass eine Wurzelbehandlung nötig ist:
Bei Dr.E 2009 Wurzelspitzenresektion in Vollnarkose. Jedoch davor/dabei/danach Nie Wurzelkanalbehandlung des mesiubukkalen Kanales. Und nicht gesagt daß Die unbedingt nötig ist. Auch bei späteren Terminen Nichts gesagt. Foto 1 kurz vor, Foto 2 direkt nach der WSR(die wohl auch Garkeine war da kaum was von Wurzelspitze abgeschnitten). Foto 3 OPG des Dr.E 2/2010 (extra so gemacht bzw. entwickelt daß man auch lt. Gutachter fast Nichts erkennen kann?) Foto 4 OPG Klinik X(Chirurgie) 9/2010:
2) Hier meine Beschwerde über Kieferchirurg E, Zwischenmitteilung der ZÄK und abschließende Mitteilung ZÄK
Ob und ggf. wie E zur Verantwortung gezogen wird verrät die ZÄK also neuerdings[2014] lt. diesem Brief „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ grundsätzlich nicht mehr. Das Verfahren ist rein „kammerintern„, nichtmal der geschädigte Patient erfährt das Ergebnis: Früher[2012] informierte die ZÄK zumindest o b Verstoß/Sanktion:
[UPDATE 3/2016: Die ZÄK-Berlin führte kürzlich die Auskunftsregelung von 2012 wieder ein: Hier auch _direkt_ zum PDF .
[UPDATE 6/2019 „Werde ich über den Ausgang des Verfahrens informiert? Sie werden von der Zahnärztekammer Berlin informiert, ob ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Zahnarzt eingeleitet wurde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Art der Maßnahme aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben machen können.“ (zitiert von https://www.zaek-berlin.de/fileadmin/dokumente/zahnaerzte/berufsrecht/ZÄK_Berlin_Informationsblatt_Patientenbeschwerde.pdf) Es bleibt geheim ob das Verfahren überhaupt einen Verstoss feststellte /eine Massnahme eingeleitet wurde.]
Aufgrund der Änderungen fragte ich jetzt (2016) bei der ZÄK-Berlin an, um doch noch zu erfahren ob der E damals zumindest ermahnt wurde. Leider praktisch keine Auskunft erhalten /siehe am Beitragsende „9“.]
[UPDATE 15.8.2019 /REGELUNG SO SCHLECHT WIE 2014: „Werde ich über den Fortgang des Verfahrens informiert? Sie erhalten von der Zahnärztekammer eine Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Art und den Ausgang des Verfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben machen können und dürfen.“ Also nichtmal Information, o b berufsrechtliches Verfahren. Geschweige denn ob Feststellung eines Verstosses.
(https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Patienten/Schlichtung/ZÄK_Berlin_Informationsblatt_Patientenbeschwerde.pdf) ]
Diese Merkblätter der ZÄK sind undatiert, aufgrund der Änderung ca. alle 2 Jahre wäre das jedoch zweckmässig. Sind die nicht datiert um Patienten irre zu machen? Zudem sind ALLE weiterhin online auf dem Server der ZÄK Berlin, werden also über Google angezeigt.
Bei der Begehung von Arztstraftaten ist es für den Arzt „praktisch“, in der Patientenkartei NICHTS zu schreiben. Denn der Arzt muß nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Staat dem Arzt dessen Tatbegehung. Je weniger der Arzt in seiner Patientenkartei eintrug umso mehr kann er sich später ausdenken um sein Vorgehen zu rechtfertigen. Wie es eben zu den Vorwürfen paßt wenn er danach gefragt wird. Hat er die Patientenkartei noch nicht zwischenzeitig als Kopie ausgehändigt kann er sogar in der PK nachträglich ändern/ergänzen. Konnte man Früher nachträgliche handschriftliche Ergänzungen oft erkennen, so ist das Heute durch die EDV unmöglich. Ärzte sperren sich überwiegend, die elektronische Signatur anzuwenden die nachträgliche Änderungen offenlegen würde. Obwohl die Signatur m.W. längst Pflicht ist. Zahnärztekammer usw. kümmert sich scheinbar nicht drum.
3) E hatte in seiner Patientenkartei zu den Wurzeln des 27 lediglich geschrieben „Befund: apikaler Befund 27“, auf deutsch: „Mit der Wurzel von Zahn 27 ist Was“ :
In Maschineschrift: (erhalten vom E auf Nachfrage)
Nach meiner Beschwerde äußerte E sich gegenüber der ZÄK umfangreich: beschwerdeverfahrenzahnaerztekammer Was er angeblich vorfand, was er angeblich versuchte, was das angebliche Ergebnis seines Eingriffs war etc. Der mesiubukkale Kanal sei angeblich retrograd von ihm nicht zu füllen gewesen, da verschlossen. Und darum auch keine Notwendigkeit der Füllung lt. E. Ich frage mich woher er die Informationen nach 5 Jahren hat wo er doch fast Nichts in seine Patientenkartei reinschrieb. Da seine eigene OPG v. 8.6.2009 bei S verschwand und S zum Wurzelbefund Z27 in deren PK auch lediglich schrieb: „Entzündung“ konnte E nun praktisch behaupten was er wollte, soweit nicht noch vorhandene Röntgenbilder Das Gegenteil zeigen würden. [Auch zB die Befunderhebung(2010) der Klinik X „verschwand“: Deren ganze Prothetikakte, siehe Beitrag 11/2014.]
Die SCHARFE KRITIK AM VORGEHEN DES E DURCH DIV ZAHNÄRZTE, siehe Zitate in meinem Gedächtnisprotokoll für das Gutachten, unten Punkt“7″ ( = in „7“ dann 3. ) und im MDK-Gutachten (unten Punkt „8“) sagt eigentlich auch Alles. Jedoch sofern ein Arzt sein Vorgehen „schlüssig“ erklären kann ist er rechtlich aus dem Schneider betreffs Körperverletzung. Die zB hier E im Gutachten nachgewiesene „schlampige“ Dokumentation ist keine Straftat. Extrembeispiel: Die ganze Akte verschwindet(wie bei mir bei Klinik X). Kann zur Folge haben daß dem Arzt schlicht und einfach Nichts nachgewiesen werden kann. Zivilrechtlich: Jeder Arzt ist vollständig versichert, Schadensersatzklagen gegen ihn bedeuten für ihn lediglich lästige Telefonate mit seinem Anwalt. Außer wenn er es zu heftig treibt, dann geht womöglich sein Versicherungsbeitrag hoch.
4) Ich verzichtete trotz der ganzen Vorgehensweise des E und der Umstände(siehe hier im weiteren Text) auf Strafanzeige gegen E, da die MDK-Gutachterin zum Gutachtenzeitpunkt(2013) keinen Schaden feststellen konnte, da wäre bei einer Strafanzeige als Sanktion Nichts rausgekommen. Der Schaden entsteht nämlich erst wenn Zahn 27 irgendwann raus muß. Das Risiko dafür erhöhte E weil er höchstwahrscheinlich die Ausbreitung der Entzündung förderte, und damit auch Knochenverlust seit 6/2009. Ich komme „in Teufelsküche“ wenn Zahn 27 raus muß, sagte mir Zahnarzt R im Januar 2013 nach Erstellung eines Zahnfilm=Röntgen Z27 (wenige Monate danach ging er in Ruhestand, fiel es ihm deshalb leicht Klartext zu reden?) . Muß später womöglich Hüftknochen entnommen werden um entstehenden Zugang Mundhöhle/Kieferhöhle zu schließen, der sicher beim Ziehen des 27 entstehen wird? (Siehe auch Unten „10“) E schnitt unter der Behauptung dort befinde sich Was „was da nicht hingehöre“ offenbar was vom Kieferknochen Region 27 weg. E`s Röntgenaufnahme des ganzen Kiefers(Mai 2009) verschand beim anderen Part des Fehlbehandlerduos, Überweiserin und „Weiterbehandlerin“ S. Völlig offen, was E also tatsächlich und weshalb machte, außer daß E an WB 27 Nichts machte. Was E auch garnicht bestreitet gegenüber ZÄK. Und S hatte davor/danach an diesem Zahn und an anderen Zähnen praktisch Alles falsch gemacht. (siehe GANZ OBEN „Roter Faden“) Für aussichtsreiche Strafanzeige gegen E fehlt also auch Dokumentation: fehlende Vergleichsaufnahme, kein Beleg/Bild über Ausgangssituation.
5) Auch der Umstand daß ich nach E gezwungenermaßen mehrfach den Behandler wechselte macht die Beweisführung(auch strafrechtlich) schwierig. Es läuft m.E. nach dem Motto: „Wenn Du bei uns bleibst machen wir Dich kaputt/ Wenn Du gehst stehst Du als Wirrkopf da, der mit keinem ZA klarkommt.“ und: Wenn der Patient sich nach Straftaten oder Behandlungsfehlern zu angeratenen Kontrolluntersuchungen nicht traut(aus Angst vor Straftaten bei der Kontrolle, oder weil deren Ergebnis wenig zuverlässig ist, oder er aus Angst ohnehin Nichts machen lassen würde unabhängig vom Kontrollbefund) dann wird dem Patienten die Schuld an jeglichen weiteren Problemen gegeben: der Patient habe es ja versäumt kontrollieren zu lassen. Wobei, zu Kontrollterminen werden Patienten “die Ärger gemacht haben” wohl i.d.R.garnicht geladen. Die erfahren garnicht daß eine Kontrolle angezeigt wäre. Später wird ggf. in die PK gefälscht. “Pat. tel. nicht erreichtbar.” “Pat. angeschrieben” etc. Sie sehen: Keine Chance für den Patienten. Klinik X machte(auch wegen des 27) 2010 eine DVT und verweigerte mir die Hilfe am 27(zu X in „Körperverletzung…“ 11/2014) .
6) PUNKT „6“ HABE ICH SEPTEMBER 2017 HIER AUSGESCHNITTEN UND IN DEN NEUEN BEITRAG „ZAHNÄRZTE ZERSTÖREN ZAHN 27 TEIL 2“ EINGEFÜGT. DORT DANN UMFANGREICH ERGÄNZT (RÖNTGENBILDER USW)
7) Hier mein Gedächtnisprotokoll für das o.g. Gutachten über E:(Namen für diesen Blog rausgenommen)
W Steffens geb.23.04 1963, 10179 Berlin. Versichert bei der HEK, Hamburg. Gedächtnisprotokoll für Behandlungsfehlergutachten der Wurzelspitzenresektion Zahn 27 am 11.6.2009 durch Kieferchirurg Dr.E., Berlin: Abkürzungen: DVT=Digitale Volumentomographie auf CD (dreidimensionale Darstellung aller Zähne und Kiefer) MKG= Mund- Kiefer- und Gesichtschirurg rö=Röntgenaufnahme OPG=Gesamtrö aller Zähne WF=Wurzelfüllung(Wurzelkanalbehandlung) WSR=Wurzelspitzenresektionsoperation
1. Vorgespräch(8.6.2009) und WSR(11.6.2009) bei Dr.E: Ich erhielt am 25.5.2009 in der ZA-Praxis Fr.Dr.S Ü-Schein und Termin für WSR Z27 bei Dr.E. Zuvor hatte mir ZA-Praxis Dr.M ebenfalls zur WSR 27 geraten. (Hinweis von mir: Sofern 27 schon mal wurzelbehandelt wurde dann vor ca. 20-25 Jahren. OP fand an 27 Nie statt) Ich rief dann bei E selbst an und fragte ob Vollnarkose möglich ist, da 1990 eine WSR des Z 16 sehr quälend war/Würgen). Das wurde bejaht und ich solle zu einer Besprechung kommen. Ich erschien am 8.6.2009 zum Vorgespräch mit der Einzelrö Z 27 der S v. 25.5.2009 und OPG-Ausdruck v. 2007(Mok.) und Ü-Schein. Ich sagte E daß ich bei S bin. Irgendwelche Erklärungen/Informationen wie der Befund ist bzw. was er tun will gab es nicht außer eben „WSR“. E sprach mit mir praktisch nur über die Narkosekosten. Ich hatte keinen Vergleich, aus heutiger Sicht hätte ich da weggehen müssen. E sagte dann er wolle eine OPG machen um zu sehen ob Irgendwas sei was man gleich mitmachen könne. Auf der fand E wohl Nichts weiter. An dem Tag sprach ich auch noch mit der Narkoseschwester. Sie riet mir dringend ab es zu machen. Aber es hatte ja Mokaberri, S und E befürwortet. Und die drei haben ja nach meiner Einschätzung jeweils mehr Wissen davon als eine Narkoseschwester, entsprechend ließ ich die OP dann machen. 11.6.2009 OP: Ich wachte im Nebenraum auf und bezahlte sofort bar die Rechnung an die Narkoseschwester. Offenbar wurde von E an diesem 11.6.2009 eine Einzelrö Z 27 nach der OP gemacht. Ich sah E erstmals an dem Tag beim Verlassen der Praxis. Es gab keinerlei Worte oder Hinweise, nur daß ich nicht allein weg darf. E gab mir einen Zettel mit 5 privat zu bezahlenden Medikamenten(Mundspülung usw.) und ein Blatt mit seiner Handynummer. Wenn ein Notfall sei solle ich unbedingt ihn anrufen. E hätte mit seiner WSR nach späterer Auskunft mehrerer Ärzte(s.U.) nicht anfangen dürfen ohne mich vorher für eine orthograde Wurzelfüllungen zur Überweiserin zurückzuschicken: Retrograde WF (also bei WSR vom Schnitt aus) war lt. mehreren Ärzte garnicht indiziert. Warum schickte E mich nach dem Vorgespräch nicht zur Überweiserin zurück, damit die WF vor seiner WSR orthograd durch die dafür zu durchbohrende Krone gemacht wird? Zumal Das ja bei diesem Zahn 27 Hinten Oben retrograd so schwierig war daß E dabei scheiterte, Das sagte E mir jedenfalls 2011 am Telefon(siehe unter „b“) E sah am 8.6. die Einzelrö des Z 27 v. 25.5.2009 und seine eigene OPG des 8.6. Nach Auskunft mehrer Ärzte macht man eine retrograde WF nur wenn orthograde WF unmöglich ist. Es gab nach Auskunft der Ärzte keinen Anlaß davon auszugehen: Weder lag eine Kanalkrümmung vor noch Reste eines Instrumentenbruches oder eine nichtentfernbare unvollständige Wurzelfüllung oder ein orthograd nicht zugänglicher Kanal osÄ. Entsprechend gelang die orthograde Aufbereitung aller Kanäle des 27 2011 dem Dr.V auf Anhieb(s.U.) Wegen E`s Vorgehens waren erneute Medikamenteneinlagen 2012 trotz elektrischer Messungen mit Überfüllung verbunden, da Kanäle nach Hinten offen. b) Da E versäumte mich vor seiner OP zu S zurückzuschicken hätte E laut den Ärzten die WF zwingend nötig bei seiner WSR selbst machen müssen. Aber E unterließ auch Das, er schnitt die Kanäle auf ohne sie zu behandeln und ohne sie zu verschließen. Damit war nach Meinung aller Ärzte die erneute Entzündung vorprogrammiert, obwohl Entzündungsentfernung Sinn der OP war! Wegen den an den Spitzen offenen unbehandelten Kanälen sickerten zwangsläufig Eiweißzerfallsprodukte in den Knochen, die m.W. unstrittig zwangsläufig eine chronische Entzündung verursachen. E antwortete mir auf meine schriftliche Anfrage vom Juli 2011 lediglich telefonisch, es habe bei der OP womöglich stark geblutet oder er habe die Kanäle womöglich nicht finden können. Warum schrieb er Das nicht in die Patientenkartei? Dort steht „komplikationslos“. Er schrieb zwei Monate nach der OP an S, darin „Therapieablauf komplikationslos“ angekreuzt(s.Unten „2b“)
2. Ablauf direkt nach der WSR und bei weiteren Terminen bei Dr.E: a) Da E die WF auch bei seiner WSR unterließ hätte er mich spätestens nach der OP zur Überweiserin schicken müssen, damit zumindest jetzt orthograd eine WF gemacht wird. Das tat er nicht und er sagte mir auch Nichts. E sagte mir auch bei der Nachkontrolle am nächsten Tag (12.6.2009) nicht daß eine WF gemacht werden muß. Er guckte in den Mund, es sei gut, und sagte Nichts weiter zum Zahn. E sagte er habe bei der OP Einiges gefunden was da nicht hingehöre und habe es rausräumen müssen, dabei einen Zugang zur Kieferhöhle machen müssen, und er wisse nicht ob er Alles zu fassen gekriegt habe. (Der tatsächliche Zustand dort vor der OP kann röntgenologisch nicht mehr belegt werden da die OPG des E v. 8.6.2009 in der Zahnarztpraxis S verschwand / die OPG hat dem Gutachter M 2010 nachweislich nicht vorgelegen: siehe dessen Gutachten 2010 S. 2) Es solle in einem halben Jahr vielleicht mal eine CT gemacht werden ich solle aber zu ihm kommen. E sagte daß ich erstmal nicht kräftig schnauben darf und es sei normal daß Irgendwann ein „Brocken“ rauskomme, was ca. zwei Monate später geschah. Ein weiterer Termin wurde nicht gemacht, auch kein Wort ob Irgendwas noch bei S gemacht wird. E sagte mir Das mit der fehlenden WF auch nicht am 15.7.2009 (Fädenziehen) . Obwohl er sah, daß zwischenzeitig keine orthograde WF gemacht worden war denn die Krone war nicht aufgebohrt. b) Erst nachdem ich bei S den ersten Termin nach der WSR vereinbart hatte schickte E ein Blatt an S mit dem Datum „4.8.2009“ auf dem kreuzte er bei „Therapieablauf“ an: „komplikationslos“ S interessierte das Thema „Wurzelfüllung 27“ auch bei ihren diversen Terminen nach der WSR Nie. Ich wußte bis zum Gespräch mit H im Spätsommer 2010(s.U.) nicht, daß Zahn 27 eine WF braucht. Am 10.2.2010 erschien ich bei E zur Kontrolle, wie am 12.6. gewünscht. E machte wieder eine OPG und sah auf der OPG eine Entzündung am 27. Sinngemäß sagte er:„Ein dunkler Schatten, Da ist wieder Was“ „Wollen mal nicht die Pferde scheu machen. In einem halben Jahr nochmal ansehen. Vielleicht mal eine CT machen“ , ich solle aber dazu dann erstmal zu ihm kommen. E als ich rausging: „Kommen Sie dann nochmal wieder, aus juristischen Gründen.“ (ZA Dr.B1 sah am 1.4.10 auf seiner eigenen OPG ebenfalls die Enzündung.) E sah sowohl auf seiner eigenen OPG als auch daran daß die Krone auch zwischenzeitig nicht durchgebohrt worden war, daß eine orthograde WF nicht nachgeholt worden war. Aber E sagte weiterhin Nichts und veranlaßte weiterhin Nichts.
3. Bereits vorhandenes schriftliches Gutachten / DVT-Bericht und Gedächtnisprotokolle anderer Arztmeinungen: a) M schrieb Juli 2010 in seinem Behandlungsfehlergutachten (nicht wg. Z27) : „Praxis Dr.M: Der Computerausdruck einer OPG vom 4.01.07 …lässt erkennen….Der nicht ordnungsgemäß wurzelkanalbehandelte Zahn 27 erscheint apikal beherdet“. „Die Einzelröntgenaufnahme vom 25.5.09 zeigt einen unvollständig wurzelkanalbehandelten Zahn 27 mit apikaler Lyse an der pal. Wurzel. Laut Röntgenbefund enthält die mes. bucc. Wurzel keine Wurzelfüllung.“ „Die Einzelröntgenaufnahme vom 11.6.09 zeigt einen unvollständig wurzelkanalbehandelten Zahn 27, der in der mes. bucc. Wurzel keine Wurzelfüllung enthält. Im apicalen Bereich stellt sich ein ausgedehnter Knochendefekt im Sinne eines Zustandes nach Wurzelspitzenresektion dar.“ U.A. für die Nachkontrolle der Region 27 wurde am 7.10.10 in Klinik X von MKG Hr.H. eine privat bezahlte DVT gemacht. E hatte ja am 10.2.10 Nachkontrolle empfohlen darum ließ ich die nun machen, undzwar bei der Klinik X denn ich war dort aktuell in Behandlung(andere Zähne).
Am 11.11.10 sagte mir H bei DVT-Besprechung über Z 27: Wohl umfangreiche Entzündung anstelle der Knochen, von Zahnwurzel bis Kieferhöhle. Kleiner Fremdkörper liege bei Kieferhöhlenboden, sei wohl Rest von Füllmaterial, habe Operateur vergessen. Alle Kanäle seien resektiert aber keiner verfüllt bzw. keiner richtig(so auch in DVT-Bericht Seite 1) H rief aus: „Also so macht man Das nicht! Der macht keine 5 Jahre mehr.“ Ich sagte H daß WSR unter Vollnarkose gemacht wurde, er guckte noch ungläubiger. b) Danach sahen weitere Ärzte die rö 25.5. und 8.6.2009[muß natürlich heißen: 11.6., nach der OP] und äußerten sich auf deren Grundlage ebenfalls derart drastisch über das Vorgehen des E daß ich von einem groben Behandlungsfehler ausgehe: ZÄ Fr.K war 2011 beim Ansehen der rö 25.5. und 8.6.2009[richtig: 11.6.] völlig baff, daß Überweiserin sich vor deren Überweisung garnicht um die WF gekümmert hatte, insbesondere des ganz ungefüllten mesiubukkalen Kanales. Ob WF gehe sehe man immer erst wenn man es versucht, man müsse eben womöglich ein großes Loch bohren um Kanäle zu finden. ZA Dr.B2 beim Ansehen der rö 25.5. und 8.6.2009[richtig: 11.6.] und eigener Einzelrö sinngemäß: „Das ist Körperverletzung…da weiß ich garnicht, was ich Dazu sagen soll. Diese Operation hätte So Nie gemacht werden dürfen. Das hätte die Überweiserin vorher machen müssen. Der Kieferchirurg kann das garnicht.“ Praxis Dr.G: ZA sagte mir am 26.8.11 beim Ansehen der rö 25.5. und 8.6.2009[richtig: 11.6.] und der rö des Dr.B2: „…ungefüllter Kanal des 27[mb-Kanal] wäre definitiv durch Krone füllbar gewesen“ MKG Dr. N(Partnerpraxis ZÄ K) sah die DVT(Aufnahmedatum 7.10.2010 also Zustand nach WSR) an und mailte: „27 ad ex[=Ziehen] oder WSR aber es sind alle 3 Wurzeln betroffen, großer Knochenverlust ist zu befürchten“ Da E mir Nie Etwas wg WF 27 sagte bemühte ich mich erst ca. anderthalb Jahre später nach der Aufklärung durch H um Hilfe. Es fanden dann an vier Tagen Wurzelbehandlungen statt. Wohl jeweils aller Kanäle des 27. ZA V fragte bei Betrachtung der rö v. 25.5. und 8.6.2009[richtig: 11.6.] dreimal nach ob ich mir sicher bin, daß die WSR an 27 war. Er schaute ungläubig beide rö an weil E kaum was abgeschnitten hatte und der Kanal/die Kanäle ungefüllt/schlecht gefüllt sind und offengelassen wurden. Er glaubte kaum was er sah und erst als er die OP-Narbe fand glaubte er mir. Er schnaubte: „Wer macht Das so!? Da muß Was gemacht werden! Das kann man nicht so lassen!“ Er machte eine Einzelrö(21.9.2011) und dann die erste WF nach der WSR und fand sofort und schnell alle Kanäle, siehe rö 26.9.2011. ZÄ Dr.T und Dr.S glaubten mir ebenfalls nicht, daß bei E eine WSR stattfand als beide die rö des 27 vom 25.5. und 8.6.2009[richtig: 11.6.] ansahen. Es sei Nichts bzw. kaum etwas abgeschnitten, es sei keine WSR gewesen. Beide fanden es außerdem empörend, daß der Operateur mir nicht gesagt hatte daß eine WF nötig ist. Ich sehe keinen Grund warum die Alle geirrt oder gar gelogen haben sollten.[Ergänzung 3/2016: Empört waren alle über den E, aber geholfen haben die mir nicht.]
Weiteres: a) E versetzte mich für OP in Vollnarkose, nach meinem heutigen Wissen unnötigerweise: Ich bat E um eine V weil ich nicht wußte daß es auch „Dämmerschlaf“ oder „Antiwürgespray“ gibt. Sonst hätte ich um Sowas gebeten denn ich habe grundsätzlich kein Probleme mit der Situation (diverse von meiner Seite problemlos durchgezogene WF-Termine seitdem) Es ging nur um das Würgen weil wieder ganz Hinten wie 1991. Ich hätte mit meinem heutigen Wissen Nie um eine V gebeten/ nie eingewilligt: Wegen deren allgemeinem Risiko, Gesundheitsbeeinträchtigung, Kosten. Warum klärte er mich nicht über die Alternativen auf? b) E zog die Fäden erst nach 5 Wochen, war Das ok? Da ich am 12.6. keinen Termin für Irgendwas erhalten hatte war ich sicher daß die Fäden selbstauflösend sind(ich kannte Das bereits von einer OP als ich noch Kind war) Da sich nach Wochen Nichts auflöste fragte ich bei E nach. E sagte zu mir: „Wenn die Patienten sich nicht mehr melden denke ich es ist Alles ok. Ich dachte das macht Ihre Zahnärztin.“
4. Aktuelle Situation Zahn 27: Gegenwärtig ist der ganze Zahn 27 von einer deutlichen dunklen Wolke umgeben( also entzündet), dazu existiert eine Einzelrö vom 8.11.2012. Die Krone wurde jetzt dementsprechend nicht erneuert. Weil wohl befürchtet wird daß der Zahn nicht mehr Lange drin bleibt. Nach offenkundig völlig fehlerhafter sinnloser, teurer und gesundheitsgefährdender OP unter Vollnarkose und nach diversen späteren ebenfalls teuren Wurzelbehandlungsterminen! Anlagen: (Alles enthalten was ich auf Anforderung M 2010 von E erhielt) Patientenkartei Dr. S Überweisungsblatt der ZÄ S an Dr.E Anamnese E Patientenkartei Dr. E Nochmal in Maschinenschrift Liste der Abrechnung des E mit Krankenkasse Blatt Pathologisches Institut nach OP Narkoseprotokoll und Rechnung Vollnarkose Befundblatt Pathologie Ein Karteiblatt E Blatt „4.August 2009“ des E an S Kopie Seite 7 des Behandlungsfehlergutachten M wg. S ( =RöAuswertungen) Originalrö: Einzelrö Z27 25.5.09 (ZÄ S) Einzelrö Z 27 11.6.09(Dr.E) OPG 10.2.10(E) OPG 1.4.10(ZA B1) OPG 13.9.10(Klinik X Chirurgie) 2 Einzelrö 27 ZA V 2011 und V`s WF-Rechnung 27. Ausdruck der OPG 2007 (ZA Mo) . DVT auf CD und drei Seiten papierner DVT-Bericht Ausdruck der beiden Einzelrö 27 Dr.B2 2011. 28.11.2012 Mit freundlichem Gruß W.Steffens
8) Vollständiges Behandlungsfehlergutachten Zahn 27 betreffs Kieferchirurg E: (und ZÄ S)
Übrigens: Wurzelspitzenresektionen in 7er Backenzähnen sind in der Regel sinnlos. Das las ich leider erst 2014…(Weil man dort Hinten/Oben sehr schlecht arbeiten kann an den zahlreichen Wurzeln der dortigen Zähne. Und womöglich weil man bei der WSR dieser Zähne oft in der Kieferhöhle landet und dann später Riesenaufwand entsteht falls ein 7er gezogen werden muß → Loch von Mundhöhle zur Kieferhöhle)
9) Meine Emailkorrespondenz mit ZÄK 2016:
Meine Email 25.1.2016:
An die Zahnärztekammer Berlin
Sehr geehrte Fr. KXXX, sehr geehrter Dr.Kuhn, ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 5.3.2014 [Brief hatte ich an diese Mail angehängt, Oben unter „“2“ als Dritter abgebildet] , der Anlaß: Ich sah heute, daß Sie den 2013 aus Ihrem Informations-PDF (Beschwerdeverfahren) entfernten Passus:
„Frage: Wie werde ich über den Ausgang des Verfahrens informiert?
Antwort: Sie werden von der Zahnärztekammer Berlin darüber informiert, ob eine berufsrechtliche Maßnahme gegen den Zahnarzt eingeleitet wurde oder nicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Art der Maßnahme aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben machen können.“
wieder eingesetzt haben. [Foto und LINK oben im Beitrag in „2“] Da Sie mich bisher nicht darüber informierten, ob Sie eine berufsrechtliche Maßnahme gegen Dr.E einleiteten, bitte ich darum, Das jetzt nachzuholen. Danke, mit freundlichen Grüßen W. Steffens Fischerinsel 10179 Berlin www.zahnkaufmann.de
Am 1.2.2016 fragte ich per Mail nach:
Sehr geehrte Damen und Herren, leider erhielt ich keine Anwort.
Ich bitte nochmals darum mich zu informieren, in dem Umfang wie Sie es in Ihrem Flyer online ankündigen: (in Mail an dieser Stelle aktueller LINK zum Flyer)
Wurde gegen Dr.E eine berufsrechtliche Maßnahme eingeleitet?
Mit freundlichen Grüßen W. Steffens Fischerinsel 10179 Berlin www.zahnkaufmann.de
Am 11.2.2016 Antwortmail von Fr.K von der ZÄK-Berlin:
„Sehr geehrter Herr Steffens,
ein berufsrechtliches Verfahren ist seinerzeit mit Ihrer Beschwerde beginnend eingeleitet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Kuhn
Im Auftrag
KXXX“
Referat Berufsrecht
=
“…mit Ihrer Beschwerde beginnend eingeleitet…” – Das sagt Garnichts über den Ausgang des Verfahrens. Ich also am 24.2.2016 an die ZÄK-Berlin:
Sehr geehrte Frau KXXX, ich werde weiterhin nicht von Ihnen darüber informiert, ob eine berufrechtliche Maßnahme gegen Dr.E eingeleitet wurde! Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es mein „Pech“ ist, daß Sie aus Ihrem PDF „Infoflyer der ZÄK Berlin“ während der Zeit meiner Beschwerde(2014) diesen Passus entfernt hatten? 2012 stand der ja noch drin. Mit freundlichen Grüßen W.Steffens www.zahnkaufmann.de
8.3.2016 daraufhin Anwort von der ZÄK:
„Sehr geehrter Herr Steffens, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 24.02.2016 bitten wir um Verständnis, dass wir keine weiteren Informationen herausgeben dürfen. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als abschließend.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
KXXX“
Referat Berufsrecht
Also keinerlei Stellungnahme der ZÄK zu deren eigenem Verwirrspiel, geschweige denn was das für mein Auskunfts-Recht bedeutet! (Zeugen können das „PDF-Hin-und Her“ über die Jahre bezeugen und es ist von mir gespeichert.) Womöglich klagte jemand zwischenzeitig seine Auskunft („ob“ Sanktion erfolgte) ein. Und die ZÄK führte jetzt wieder aus diesem Zwang das „ob“ ein? Womöglich könnte ich auch mit Erfolg um eine Auskunft klagen? Sie sehen wie man von diesen Leuten an der Nase herumgeführt wird.
10) In meiner Strafanzeige gegen ZÄ S schilderte ich, S habe am 26.10.2009 auf Zahn 26 entgegen jedem Menschenverstand eingeschlagen, bei ihrem Klopftest vorgeblich auf 25 und 24 (Ermittlungsaktenblatt 11, 14.2.2010. Und Ermittlungsaktenblatt 29, 16.4.2010) Ich habe Angst, daß selbst falls das Problem Zahn 27 gelöst werden kann, im Zuge dessen 26 zerbricht oder sich lockert/gezogen werden muß. Und dadurch womöglich ein Erfolg in Region 27 wieder zunichte gemacht wird. Natürlich habe ich den 27 auch heute(März 2016) überhaupt nur noch im Mund weil ich Wenig, und Nichts Hartes oder Klebriges esse, und möglichst nicht auf der Stelle beiße. Ist wie mit einem Oldtimer: Gehen sie sorgsam mit dem um hält der 10 Jahre, bei Normalbetrieb nach einer Woche kaputt. Die Kronen 27 und 26 sind Qualitätsarbeit vor meiner „berliner Zeit“ (meines ehemaligen Zahnarztes T in Hamburg), auch dadurch sind die überhaupt noch im Mund.
11) Hier noch E`s Abrechung seiner WSR mit meiner Krankenversicherung: PS: Betreffs des Beitragsbildes (“Meine entfernte Jameda-Bewertung”) siehe “Arztbewertungsportale…”10/2014, dort “3”.
ÄNDERUNGEN:
9/2014: Vollständiges Gutachten Zahn 27 -Dr.E und Fr.Dr.S- ans Ende hinzugefügt
23.1.2015: Den letzten Tag bei V präziser geschildert.
17.12.2015: Meine Vermutung, daß bei mir eine Verbindung zur Kieferhöhle(Region 27) vorhanden sei, aus Beitrag entfernt, Symptome(?) bestanden nur vorübergehend, vor einigen Monaten.
März 2016: Vollständige Antwort des Kieferchirurg Dr.E an die ZÄK Berlin 1/2014 eingefügt in „3)“. Meine Emails mit ZÄK(2016) ergänzt. Neueste (=wieder die alte) Variante des Patientenflyers der ZÄK (angebliche Informationsrechte der Patienten) eingefügt in „2“. Patientenkartei des E eingefügt in „3“.
1.Sept.2017 „6“ verschoben, s.O.