(Fortsetzung meines Beitrages „Ermittlungen…“ Mai 2017)
Ich fragte jetzt nochmals bei Polizei und RBB-Fernsehen wegen Ermittlungsergebnissen nach. Die Polizei rief mich dann an: Man habe natürlich sorgfältig und umfangreich ermittelt. Das Ergebnis entspräche den sofort von der Klinikleitung geäußerten Spekulationen, so sinngemäß die Andeutung des Beamten am Telefon. Der RBB bestätigte mir in seiner Mail, daß er tatsächlich 24 Stunden(!) nach der Tat zuletzt berichtet hatte, und er wisse auch jetzt nicht mehr als damals. Hatte der RBB nur Lust an der Sensationsberichterstattung? Im Einzelnen:
1a) MEINE ERNEUTE ANFRAGE AN P O L I Z E I BERLIN:
Nachdem meine erste Anfrage an die Internetwache mit Vorgangsnummer @13.05.2017-19324301 ja unbeantwortet geblieben war[siehe Beitrag 1] , fragte ich zwei Wochen später nach / Vorgangsnummer @28.05.2017-11595503, ich bezog mich dabei auf meine alte Anfrage, und schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren, leider erhielt ich bisher keine Antwort. Die Vorgeschichte dieser Bluttat, also dieBehandlung des späteren Täters, wäre für die Öffentlichkeit wichtig zu kennen. Denn Patienten sind beim Arzt und in Kliniken völlig ungeschützt. Falls also schlimmes Unrecht gegen den Todesschützen dessen Schüssen vorausging. Was reine Spekulation/bloße Möglichkeit ist. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Steffens
1b) ANTWORT DER POLIZEI AN MICH:
Am nächsten Tag/29.5.2017 klingelte mein Handy mit eingeblendeter berliner Telefonnummer. Am Telefon ein Mann von der zweiten Mordkommission. Ich war überrascht, denn ich hatte mit einer nichtssagenden Mail gerechnet und mir keine Fragen vorbereitet. Und mir schwante, daß bei diesem Telefonat Nichts rauskommen wird, denn er nannte seinen Namen nicht, und bloß mündlich ist auch immer schlecht weil unverbindlich. Und so war es dann auch. Der Beamte erklärte mir, daß die Ergebnisse bei der Staatsanwaltschaft gesammelt werden und ich mich also an die wenden müsse (Logisch, die StA gibt der Polizei ja lediglich einen Ermittlungsauftrag) . Er deutete jedoch an, daß dabei Nichts rauskommen würde, bot mir aber an, mir dafür das Aktenzeichen zu nennen. Ich fragte ihn, ob denn überhaupt ermittelt worden sei. Er antwortete ruhig und höflich: Ja natürlich sei korrekt ermittelt worden, schließlich sei es ja die Mordkommission, aber es habe sich Nichts weiter ergeben. Auf meine Nachfragen sagte er, daß natürlich sofort die Patientenakte beschafft worden sei und sehr wohl auch im privaten Umfeld des Täters ermittelt worden sei. Ich habe kein Recht, diesen Ermittler persönlich in irgendeiner Form zu kritisieren oder gar zu verdächtigen, aber insgesamt war ich wieder viel zu höflich und ängstlich. Ich hörte mir letztlich machtlos seine kurze Auskunft an, denn ich habe ja als Unbeteiligter keine Möglichkeit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte. Nach dem riesigen Medieninteresse am Tag der Tat wäre es m.E. eine Selbstverständlichkeit gewesen, daß die Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit abschließend zB mitgeteilt hätte: Der Täter war bereits bekannt wegen Gewaltdelikten, oder war bekannt wegen Wahnzuständen, oder was auch immer. D a s wäre eine Erklärung gewesen. Der Kripobeamte bemerkte dazu allgemein, das Thema würde die Öffentlichkeit jetzt nicht mehr interessieren.
Oder die StA hätte, falls der Täter vorher n i c h t auffiel, weiter ermitteln müssen, und dann ebenfalls die Öffentlichkeit informieren müssen, wie sich das Ganze dennoch erkläre. So riecht es nach Vertuschung: Die Spekulation der Klinikleitung am Tag der Tat (durch schwere Mund-Tumorerkankung verzweifelter Patient drehte deshalb durch) ist praktisch die einzige Information für die Öffentlichkeit. Und daß der angeblich „Durchgedrehte“ sich illegal eine Waffe besorgte (keine Info bis heute woher die stammt) und für seine Todesschüsse einen Behandlungstermin vereinbarte! So handelt ein Verrückter eigentlich nicht. Wurde aufgrund der Überlastungen der StA und der Polizei eine „schnelle Nummer“ gemacht? Sich die Darstellung der Klinikleitung zu eigen zu machen, ersparte den Behörden viel Arbeit. Und ersparte Stress mit bedingungslos zusammenhaltenden Ärzten, die sich gegen jeglichen Einblick sperren würden. Zudem ging es nicht mehr darum, jemanden zu verurteilen, da die Beteiligten tot sind. Natürlich ist eine detaillierte Aufklärung des Tatmotives und dessen Veröffentlichung aber dennoch unbedingt nötig und hätte abschreckende Wirkung.
Ich sagte dem Beamten am Telefon zum Schluß, daß ich in meinem Internetblog über die Ermittlungen einen Beitrag geschrieben habe, und fragte ob ihn der interessieren würde. Er bejahte und ich nannte ihm das URL zahnkaufmann.de , habe ich also einen neuen Fan 😉
Auskunft der Staatsanwaltschaft siehe unten Punkt „3)“
2a) MEINE NACHFRAGE AN R B B – F E R N S E H E N service-redaktion@rbb-online.de 3.6.2017:
Hallo RBB, danke, aber Ihre Anwort[siehe in Beitrag 1] ist zu dürr. Habe ich einen RBB-Abendschau-Bericht verpasst? Oder servierten Sie lediglich die Katastrophe und die nichtssagenden Pressekonferenzen („es war wohl weniger Rache als Verzweiflung“) und machten wie alle Anderen nach 48 Stunden absolute Funkstille??
Weil die offizielle Darstellung die „Angenehmeste“ ist? (Besser verrückter Patient als krimineller Chirurg?) Zur spontan eingetretenen Verrücktheit (oder wurde was Anderes herausgefunden?) des Todesschützen drängen sich viele Fragen auf, siehe Punkt „3“ im Beitrag v. 28.Mai 2017 auf www.zahnkaufmann.de. Nur ein Verrückter übt Gewalt gegen Jemanden der ihm helfen wollte aus. Üblicherweise berichtet der RBB über Ärzte unkritisch, nämlich über neue Medizintechnik, Diagnostik, Therapien, Rettungsstationen. Kritische Berichte über die eigentliche Arbeit der Ärzte senden Sie selten. Lediglich über Abrechnungsbetrug, oder wenn sich in Berlin KZV-Ärztevorstände die Taschen vollstopfen. Falls vor der Tat Straftaten gegen den Todesschützen stattfanden, so wäre es extrem wichtig aufzuklären und öffentlich zu machen. Denn das würde andere Ärzte abschrecken. Die hätten dann mehr Angst, auch von der Polizei ertappt zu werden. (Aktenzeichen 234JS254/16) Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Steffens Berlin
2b) ANTWORTMAIL DES RBB 6.Juni2017 an mich:
„Sehr geehrter Herr Steffens, unsere Recherche hat ergeben, dass der rbb zuletzt am 27.07.2016 [ =der Tag nach der Tat] über den Arzt, der von einem ehemaligen Patienten erschossen wurde, berichtet hat.
Der Fall hat so viel Aufsehen erregt, dass wir die Öffentlichkeit informiert hätten, wenn eine neue Pressemitteilung der Polizei dazu veröffentlicht worden wäre.
Ihre Einschätzung, dass der rbb nicht kritisch über Fehler von Ärzten berichten würde, können wir nicht nachvollziehen. In unseren Archiven haben wir u. a. Beiträge in der Sendung „Kontraste“ gefunden. Zuletzt haben wir in der Sendung „Der Mittag“ vom 23.03.2017 im INFOradio einen Beitrag zum Thema „Kunstfehler“ ausgestrahlt. Hier Auszüge aus der Sendung: „Fehler macht bekanntlich jeder mal im Leben, das ist leider so, selbst bei Ärzten kommt das vor. Wenngleich so genannte „Kunstfehler“, so harmlos das klingen mag, fatale Folgen haben können. Und eine neue Statistik zeigt jetzt: Die Zahl der Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr in Deutschland wieder leicht gestiegen – das haben die Ärztekammern herausgefunden. Martin Mair aus unserem Hauptstadtstudio kennt die genauen Daten: […] Hier folgt ein gesprochener Text, der nicht verschriftlicht wurde und uns deswegen nicht vorliegt.
Wir haben keine Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht umfassend ermittelt hat. Falls Sie andere Erkenntnisse bzw. Informationen haben, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Freundliche Grüße“ [von mir fett hervorgehoben]
2c) MEINE ANTWORTMAIL AN DEN RBB am 11.6.2017:
Hallo RBB, nein ich habe keine „anderen Erkenntnisse“, aber ich hätte erwartet, daß der RBB sich nicht sofort völlig vom Thema abwendet, nachdem der RBB einige Sendezeit damit gefüllt hatte: Berichterstattung vom Tatort, Statements der Polizei und der Klinikleitung, die Pressekonferenzen, Besuch des Prof.Dr.Frei direkt im Studio in der Abendschau usw. Denn die Darstellung ist unplausibel. Es fehlen zumindest minimale Informationen darüber hinaus, daß ein Schwerkranker seinen Arzt erschoß.
Sie verweisen auf Ihre Berichte über fahrlässige Kunstfehler und es ist gut daß sie darüber berichten. Ich werfe jedoch die Frage auf, ob der Täter vor dessen Todesschüssen vorsätzliche Körperverletzungen erlitt. In Ihrer Mail vom 15.8.2016 schrieben Sie noch anders als jetzt: „Der tragische Vorfall vom 26.07.2016 auf dem Benjamin Franklin Campus hinterlässt mehr Fragen als zurzeit an Antworten vorhanden sind…“ Sie als RBB-Journalisten haben viele Möglichkeiten etwas herauszufinden, wenn sie denn wollen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Steffens www.zahnkaufmann.de
HINWEIS: Niemand erreicht mehr Berliner als die tägliche RBB-Abendschau um 19.30h (rund 1 Mio Zuschauer täglich!), und der RBB hat als öffentlich-rechtlicher Sender(Gebühreneinnahmen) viel Geld für Recherche und ist sonst garnicht bange bei seiner Berichterstattung, auch wenn es um Polizei oder Justiz usw. geht.
3) UPDATE: Ich erhielt am 7.Juli 2017 Antwortbrief von der Staatsanwaltschaft Berlin: Wenn ein Beschuldigter tot ist, dann werden die Ermittlungen gemäß §170 Absatz (Strafprozeßordnung) eingestellt. Für Justiz/Polizei stellt es sich ungefähr so dar: Der Patient hat eindeutig den Arzt erschossen und beide sind jetzt tot. Damit machen weitere Ermittlungen keinen Sinn weil der Patient nicht mehr bestraft werden kann. Isoliert betrachtet ist das völlig logisch.
Hätte es Hinweise auf konkrete Taten des Erschossenen gegen seinen Patienten gegeben, und konkrete Hinweise daß zB Kollegen zukünftig Ähnliches gegen eigene Patienten planen, dann hätte man weiterermittelt. Um zukünftige Straftaten zu verhindern. Jedenfalls hoffe ich das bzw. stelle ich mir das als Bürger mal so optimistisch vor.
Natürlich bin ich mit diesem Ergebnis sehr unzufrieden: Es fällt der Mantel des Schweigens über Alles was möglicherweise geschah. Weil quasi sofort nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens dieses aufgrund des Einstellungsgrundes / Verfahrenshindernisses „toter Täter“ wieder geschlossen werden mußte. Gemäß der StPO.
(Über das besondere Verhältnis zwischen Ärzten und zB Journalisten siehe GANZ OBEN „Was soll dieser Blog“, Punkt 3)
Von Wolfgang/Zahnkaufmann.de
Neu eingefügt als Punkt 3) : Die Staatsanwaltschaft schrieb mir warum nicht ermittelt wurde. Es liegt schlichtweg an der Strafprozeßordnung.
Der erschossene Arzt ist lt. Statistik des berliner Senats übrigens ein „Arbeitsunfall“: https://www.morgenpost.de/berlin/article209603855/Arzt-in-Charite-erschossen-fuer-Senat-ein-Arbeitsunfall.html