MDK-Behandlungsfehlergutachten im Ermittlungsverfahren

1) Falschgutachter Dr.Dr.M verzögerte seine Gutachten(betreffs ZÄ S) zudem, und belog anschließend die Zahnärztekammer betreffs seiner Verzögerungen:  Wie er auf Zeit spielte, wie er die ZÄK belog, und was die Folgen für mich waren. Sie kennen Gutachter M aus „Zahnarztpfusch…“ 1/2014. Spielte M drei Monate auf Zeit, weil er andere Ziele verfolgte? Waren M und Zahnärztin Fr.Dr.S sich über Irgendwas noch nicht einig? Ich hatte ZÄ S 1/2010 angezeigt wegen gefährlicher Körperverletzung, Dr.Dr.M wußte Das = sein Behandlungsfehlergutachten hier unter „4.“ , Seite 5. Spielte M nur das bei Rechtsproblemen mit Patienten übliche Zeitverzögerungsspiel?Jeder Patient ist Irgendwann zwangsläufig entnervt und kann sich immer schlechter erinnern. Ist also bei Polizei, Gericht usw. unzuverlässiger je später befragt oder verhandelt wird (aufgrund später vorliegender Gutachten). Patienten verzichten angesichts der durchschnittlich dreijähriger Verfahrensdauer der Arzthaftungsprozesse häufiger auf weitere Schritte, wenn sich im Vorfeld schon Alles verzögerte. Oder nehmen später entnervt kümmerliche Vergleiche an damit endlich Schluß ist. Ich vermute, M wollte sich durch spätestmögliche Ablieferung jedenfalls alle Optionen offenhalten.

Zahngutachter Dr.Dr.M ist weiterhin in Diensten des MDK und womöglich deckt er weiterhin Falschbehandler, so wie er 2010 die Zahnärztin S durch sein Falschgutachten deckte. Opfer von Fehlbehandlungen werden damit anschließend Begutachtungsopfer, als direkte oder indirekte Folge solcher „Gutachten“ wird dem Patienten zB keine Mängelbeseitigung bezahlt. Oder der Patient kann aufgrund des Gutachtenergebnisses überhaupt nur erschwert Schadensersatz durchsetzen, etc. Patienten leiden so ihr ganzes Leben nicht nur unter den Folgen von Fehlbehandlungen sondern auch unter den Folgen von endlos verzögerten und/oder falschen Gutachten. Also Alles aktuell. Meine Strafanzeige gegen ZÄ S wurde ausdrücklich mit Hinweis auf das (Falsch)Gutachten des M eingestellt ermittlungsverfahreneinstellung und ich erhielt wegen des Gutachtenergebnisses zT keine Beseitigung der diversen von S verursachten Schäden(OBEN „Roter Faden“) von meiner Krankenversicherung zugestanden. Von Schadensersatz und Schmerzensgeld ganz zu schweigen….

2) C h r o n i k der V e r z ö g e r u n g e n, vom 23.3.2010 „ist wohl schon fertig“ über 7.4.:„wird in den nächsten Tagen zugesandt“ über den „7.5.“ und „Mitte Mai“ bis zum tatsächlichen 10.6.2010:

Im Kern geht es darum: Zahnärztin S versuchte natürlich Ihren HKP1 unter den Tisch fallen zu lassen. Dem Gutachter M lag Der am Begutachtungstag 18.3. nicht vor, nur der HKP2 der S. Wie Unten in „2a“ nachgewiesen mailte ich dem M den HKP1 noch am Begutachtungstag. Dieser also am 18.3.„nachgereichte“ Heil- und Kostenplan ist das einzige konkrete Argument, mit dem M eine Verschiebung der Gutachtenerstellung vom 7.4. auf den 10.6. später gegenüber der Zahnärztekammer zu begründen versucht. Die nervtötenden Details (durchaus mit Unterhaltungswert) lesen Sie im Folgenden:

a) M sollte ein Behandlungsfehlergutachten(Oberkiefer Rechts/Brücke) und ein Mängelgutachten (Oberkiefer Links/ Zähne24+25) anfertigen. Bereits am 15.1.2010 wurde M von der HEK gebeten, beide Gutachten zu erstellengutachtenauftrag Am 17.2. schrieb die HEK an den MDK: „Herr…M..stellte fest, dass die Unterlagen unvollständig waren. Herr Steffens hat die fehlenden Unterlagen bereitgestellt…“krankenkasseanmdkZu Letzterem paßt nicht die spätere Darstellung des M, er habe von mir nach dem Begutachtungstermin wichtige Informationen erhalten, dazu Später mehr. Am 25.2. wurde ich per Brief gebeten, bei Praxis M einen Termin zu vereinbaren.zahngutachter Ich rief sofort an und erhielt den 18.3. Nach diesem Termin warteten wir und warteten…..die langjährige Mitarbeiterin der HEK im Zahnmedizinischen Zentrum sagte:„Sowas habe ich noch garnicht erlebt“. Datiert sind die Gutachten dann mit „7.6.“ und „10.6.2010“.

Am 13.6. beschwerte ich mich bei der Zahnärztekammer Berlin über M (ich wartete ja noch). Folgende entlarvende Sätze aus dem Antwortschreiben des M v. 25.6.2010 an die ZÄK: „Der ursprünglich anberaumte Termin zur Fertigstellung des Gutachtens war der 07.05.2010. Die von Seiten des Patienten nachgereichten Unterlagen, wie z. B. die Kopie eines erstellten Heil- und Kostenplanes[mailte ich M auf seinen Wunsch sofort nach der Begutachtungemailanm18032010] sowie die mehrfach geführten Telefonate bzw. zugesandten E-Mail-Nachrichten bedurften zunächst einer Terminverschiebung auf Mitte Mai, da die Äußerungen bzw. die Forderungen des Patienten- je nach Relevanz – im Gutachten berücksichtigt wurden. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes lautete der endgültige Fertigstellungstermin „23. Kalenderwoche“, welcher eingehalten wurde.“ = Diese Seite 1 des Schreibens hier vollständiggutachteranzahnaerztekammer(M`s Seite 2 lasse ich weg da geht’s um Anderes – es wird sonst unübersichtlich)

b) M gibt damit zunächst vor, sich wie ein kleiner Schuljunge verhalten zu haben: Er habe beflissentlich Alles was von mir (angeblich) noch nach der Begutachtung kam in sein Gutachten eingepflegt. Und meine „Forderungen…berücksichtigt“(!). In Wirklichkeit beginnt ein Gutachter wenn er alle Unterlagen hat. Und läßt nicht (angeblich) noch später hereinplätschernde Informationen peu a peu einfließen, dann wären nämlich viele Gutachten Nie fertig. M erhielt vor Allem keine relevanten Informationen oder Dokumente nach dem Begutachtungstag(18.3.) Es wird in den Gutachten entsprechend Nichts erwähnt, was nicht bereits nachweislich am 18.3. vorlag, vgl. dazu auch mein Gedächtnisprotokoll, erstellt 12/2009, am Ende des zweiten Gutachten-pdf hier weiter Unten.
Leider begnügte sich die ZÄK mit diesen ihr vor die Füße geworfenen Nebelkerzen und schrieb mir anschließend: „….können wir zur Zeit kein zahnärztliches Fehlverhalten…ableiten. Herr..M schilderte den Sachverhalt aus seiner Sichtzahnaerztekammeranpatient Ich erwiderte Nichts, es wäre sinnlos gewesen. Ein berliner Fachanwalt für Medizin, Schwerpunkt Zahnarztrecht, sagte mir 2010, die ZÄK Berlin sei eine „Reine Interessenvertretung der Zahnärzte, soo schlimm ist es in anderen Bundesländern nicht“. Dafür spricht, daß ZÄK-Beschwerdeverfahren in Berlin seit ca. 2013 reine Geheimverfahren sind(„Beschwerdeverfahren…“1/2014)

c) Der „Schuljunge“ erhielt in Wirklichkeit keine Infos nach dem Begutachtungstag 18.3., mit denen er seine monatelange Aufschiebung aber begründete, siehe folgender Ablauf:

-Am 23.3.2010 rief ich bei M an und fragte wegen einer Röntgenaufnahme. Antwort einer Mitarbeiterin: Das Gutachten sei wohl schon fertig, die Unterlagen also nicht mehr da. (!) Am selben Tag mailte ich noch wie gewünscht meine Telefonnummer.
-Am 26.3. rief mich die Angestellte des M an, wir sprachen über HKP1, schon am selben Tag mailte ich der Praxis M dann noch Hinweise betreffs HKP1warumichhkp1mailte 
-Am 8.4. fragte ich in meiner Mail, auf welchem Weg die Röntgenaufnahme des 11.6.2009 zum M fand. ZÄ hatten Verwirrspiel gespielt, eine -wie sich später herausstellte- andere Rö(nämlich des 8.6.2009) verschwand auf Dauer. Für das Gutachten bedeutungslos. Ich fragte am 28.4 per Mail nach, jeweils unbeantwortet.
-Am 22.5. mailte ich der Praxis M lediglich, S habe ihr eigenes nur für eine Woche geplantes Brückenprovisorium dennoch festzementiert(der Rest saß bei Klinik X sieben Monate später noch bombenfest) Mit diesen Mails kann M keinerlei Gutachtenverschiebungen begründen. Zudem müßte M im letzteren Falle Hellseher sein: Wochen vorher gewußt haben, daß ich ihm am 22.5. mailen werde, und darum von „Mitte Mai“ auf die „23.KW“=Anfang Juni verschieben.

MDK-Gutachter M belog also in seinem Schreiben vom 25.6.2010 die Zahnärztekammer betreffs seiner Verzögerungen.

(So wie er in seinem Behandlungsfehlergutachten log, s.U „4)“. Auch alle im Folgenden erwähnten Mails sind noch vollständig vorhanden, wahrscheinlich auch bei der HEK usw. Parallel zu den Verzögerungsspielchen des M wurde mir die zahnärztliche Hilfe verweigert [ZÄ W, ZA B1] und ich wurde mißhandelt [Zahnklinik X, „Körperverletzung…“ 11/2014] Entsprechend fertiggemacht und vor dem Hintergrund des Falschgutachtens des M saß ich dann am 1.10.2010 in der Kripo-Befragung wg. meiner Anzeige gegen ZÄ S. Die Kripo hielt mich dort dann offenbar für einen Vollpfosten. Aber Das nur am Rande.)
3) Weitere erläuternde Details zu M`s Verzögerungen:

„Von: xxx@hek.de

An: „Wolfgang Steffens“ <steffensberlin@web.de>

Kopie:

Datum: 07.04.10 15:22:30

Betreff: Antwort: zur weiteren Vorgehensweise Brücke

Sehr geehrter Herr Steffens,

die Praxis Dr. Mxxx hat mir mitgeteilt, dass das Gutachten in der

Bearbeitung ist und mir in den nächsten Tagen zugesandt wird.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie dieses Gutachtens…

Mit freundlichem Gruß

xxx
M behauptet im obigen Schreiben an die ZÄK wohlgemerkt, der zuallererst geplante Fertigstellungstermin sei der „07.05.2010“ gewesen. Nur einen Tag nach obiger HEK-Mail mailte mir Praxis M: Seitens des MDK Berlin-Brandenburg e. V. wurde der Termin zur Fertigstellung des Gutachtens Mitte Mai 2010 angegebengutachteranpatient

Von: xxx@hek.de

An: „Wolfgang Steffens“ <steffensberlin@web.de>

Kopie:

Datum: 28.05.10 09:19:14

Betreff: Antwort: Die Begutachtungsunterlagen

Sehr geehrter Herr Steffens,

ich habe heute nochmals den MDK erinnert. Das Gutachten soll uns bis spätestens 23.KW [also Anfang Juni] fertiggestellt werden und mir vorab per Fax zur Verfügung gestellt werden.Daher muss ich Sie leider wieder vertrösten. Sobald mir die vollständigen Unterlagen des MDK vorliegen, werde ich Sie informieren.

Mit freundlichem Gruß

xxx“

4) Hier vollständige Mängel- und Behandlungsfehlergutachten des Gutachters M incl. meinem Gedächtnisprotokoll dafür, betreffs Zahnärztin S (Das Falschgutachten aus 2010) gutachtenmteil1 zahngutachtenmteil2 Ich verweise dazu auf meine Gutachtenrichtigstellungen im Beitrag „Zahnarztpfusch…“ 2/2014, dort werden die Brückenarbeiten der ZÄ S geschildert, um die es im Behandlungsfehlergutachten des M ging. Richtigstellungen(noch aus 2010 stammend) vereinzelt auch direkt handschriftlich in diesen beiden PDF, leider immernoch unvollständig richtiggestellt.
Mein Gedächtnisprotokoll ist im Lichte meiner damals unvollständigen Kenntnisse darüber zu sehen, was S Alles kaputt und falsch machte, und ich hatte noch Niemals ein Gutachten machen lassen

Es gibt auch einwandfrei arbeitende Zahngutachter. Soweit ich weiß sind die selten und haben umso größere Schwierigkeiten Aufträge zu bekommen, je neutraler die arbeiten.

Kleiner Witz am Rande: Falls nach M`s Gutachten Nachbegutachtungen stattfinden(also in gewisser Weise Kontrollen des M) finden die offenbar nicht selten in den Praxisräumen des M statt wechselzahngutachter Zu dieser Nachbegutachtung kam es in meinem Falle nicht. Zum einen erschien mir Die in den Räumen des M sinnlos, zum Anderen geriet ich durch weitere Gewalt usw. eben wie bezweckt weiter unter Druck/ OBEN Roter Faden. Ich hätte idealerweise auf eine Nachbegutachtung Anderorts drängen sollen, Die hätte im Falle der 2009 von S halb wurzelbehandelten Pfuschkronen (Zähne 24 und 25) gute Chancen gehabt, da da wenig zu vertuschen ist. Ich hätte auch nachhaken müssen betreffs beider Gutachten des MDK-Gutachters Dr.Dr.M [SIEHE FOTO AM ENDE] .  Aber als ich die erhielt war ich in Klinik X „unter Druck“ („Körperverletzung…“11/2014)

-Direkt betreffs der Eingangs erwähnten, dem M im Januar 2010 noch fehlenden Unterlagen: „Das Recht auf Patientenkarteikopie…“3/2015 (Weigerung der ZÄ W, deren Patientenkarteikopie zu schicken)
-Ablauf eines Begutachtungstermines(„klinische Inspektion“) ausführlich in: „KZV-Mängelgutachten…“5/2014

 

Ein Gedanke zu „MDK-Behandlungsfehlergutachten im Ermittlungsverfahren

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich benötige ein Gutachten für zahnärztlicher Behandlungsfehler.
    Benötigt wird ein endodontologisches Gutachten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Debasish Bhaduri

    ….. Berlin
    Tel.: 030 / …
    Mobil: 0170 …
    Email: debasishbhaduri@t-online.de
    Antwort: Sehr geehrte Frau Bhaduri, bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung. Vielleicht liest Hier jemand mit der eine zuverlässige Empfehlung geben kann. Je nach Schwere der Schäden könnte der Weg zum Patientenanwalt angemessen sein, dessen Erstberatung wird aber ca. 280Euro kosten. Achtung lesen Sie auch „KZV-Mängelgutachten..“ mit Hinweisen für „Gutachtenpatienten“. (Ich habe aus Datenschutzgründen Ihre Anschrift/Tel. entfernt.)

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