Jameda Bewertung BGH-Urteil 1.3.2016

Gemäß BGH-Urteil vom 1.März 2016 Artikel auf SpiegelOnline muß Jameda in Zukunft auf Verlangen eines schlechtbewerteten Arztes einen (anonymisierten) Beleg vom Patienten anfordern und an den Arzt weiterleiten, als Beweis daß der Bewerter überhaupt dort Patient war.  Problem 1: Viele Patientenbelege sind so einzigartig, daß der Arzt den Patienten trotz Schwärzungen „ermitteln“ kann. Die Bewerter-Anonymität bleibt also nicht mehr gewährleistet. (Ausnahme vielleicht Überweisungsscheine und zT Rezepte, falls neben Adressdaten auch Versichertennummer usw. entfernt werden.) Den meisten Patienten fehlt auch die Sachkenntnis um beurteilen zu können, welche Schwärzungen nötig sind. Und was lesbar bleiben muß, damit der Beleg ausreicht.
Problem 2: Die Noten zB auf Jameda sind überwiegend im Einser-Bereich. Das eigentliche Problem liegt folglich m.E. in zu positiven, nämlich Fakebewertungen(Eigenbewertungen) von Ärzten, dazu bedarf es nur wenig Einfallsreichtum – ich will hier aber keine Tips für Betrügereien geben. Und jeder Arzt kann eine erhaltene Negativbewertung sofort durch seine Eigenbewertung mit „1,0“ kompensieren.
Problem 3: Konsequenterweise müßten nach dem o.g. BGH-Urteil jetzt umgekehrt auch Patienten das Recht bekommen, von Jameda Arztunterlagen anzufordern, damit sie zB von einem Zahnarzt (der ausschließlich Supernoten hat) eine Stichprobe haben. Dies Recht beinhaltet die BGH-Entscheidung jedoch nicht, denn der BGH entschied ja lediglich die Klage eines Zahnarztes.
Dafür müßte also erneut geklagt werden. Dies „umgekehrte“ Recht einzuklagen wäre aber sinnlos: Der Patient könnte nicht beurteilen, ob der auf seine Anforderung vom Arzt geschickte Beleg wirklich zur hinterfragten Bewertung gehört. Denn zB könnte der Arzt bei Eigenbewertungen vorsorglich Vornamen/Initialien eigener Patienten verwenden – für den Fall solch einer späteren Kontrolle. Und also diese Entscheidung (sollte mal ein Patient dieses „umgekehrte Recht“ einklagen) sofort aushebeln. Das zeigt einmal mehr, wie absurd -weil manipulierbar-  anonyme Bewertungsportale sind.
Daß Patienten aber nur anonym bewerten wollen, ist verständlich. Wer sich gegen Ärzte wehrt lebt zwar nicht verkehrt, aber gefährlich: Siehe GANZ OBEN „Roter Faden“.  ZB zu: „Warum anonym bewerten?“ und auch sonst viele interessante Pro und Contra betreffs des BGH-Urteils in der Diskussion auf SpiegelOnline .
Interessant beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) : Ärzte als Werbepartner der Portale

(Bundes-Zahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung entwickelten gemeinsam folgende „Qualitätsanforderungen für Zahnarztbewertungsportale“, also eine Art ärztliches „Wunsch-Bewertungsportal“ , wen es interessiert.)

Tip: Wählen Sie am Ende Ihrer Bewertung die Einstellung „Andere können mir eine Frage stellen“.  Sie werden dann 1-2 mal eine Nachfrage bekommen und können ja entscheiden ob Sie antworten möchten.
Siehe auch Kategorie „Über Jameda“, insbesondere: „Betrug bei Jameda – Arzt beschwert sich“ 9.12.2016
(Natürlich sind das keine Probleme nur von Jameda, sondern betrifft wohl genauso docinsider, sanego usw.)

2 Gedanken zu „Jameda Bewertung BGH-Urteil 1.3.2016

  1. Jameda hat die Interesse der Patienen nicht im Auge – die Ärzte sind nämlich diejenige, die Gebühren für die Premium-Pakete Gold usw. zahlen.

    Man findet immer mehr solche Kommentare…: http://www.jameda.news
    Antwort: Na auf Deiner Website ist aber noch Luft nach Oben! 😉
    Siehe zu Jameda auch: „Der König von Jameda“3/2016 und „Arztbewertungsportale…“10/2014.

  2. Jameda kann man vergessen. Dies gilt auch für die meisten anderen Bewertungsportale.
    Negative Bewertungen werden gelöscht.
    Antwort: Ja. Nur so sind ja die galaktischen Durchschnittsnoten zu erklären.

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