Das Recht auf Patientenkarteikopie in der (Arzt-) Praxis

[Zahnärztin W 2009/2010 Hilfsverweigerung Brücke] Jeder Patient hat das Recht, von seinem Arzt jederzeit eine Patientenaktenkopie zu erhalten, sofern er die Kopierkosten bezahlt. Das ergibt sich aus:
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23.11.1982 (abgedruckt in NJW 1983 Seite 328ff.) , aus vertraglichen Nebenpflichten des Behandlungsvertrages, aus § 810 BGB, aus §§ 19 und 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), und aus dem informationellen Selbsbestimmungsrecht des Patienten. Wie sieht Das in der Realität aus: Erst auf meine dritte schriftliche Anfrage erhielt ich von Zahnärztin W eine Kopie, zu 50% geschwärzt da W mich darin als Idioten hinstellte.  Vorher schrieb W, es liege keine Kartei vor. Es ist nur eine -wenn auch folgenschwere- „Episode“ aus 2010, wen diese Art „Doktorspiele“ jedoch interessieren….: ZÄ W „kennen“ Sie aus „Zahnarztpfusch…“2/2014, dort: „Nach S war ich 2009 zweimal bei ZÄ W die sich weigerte die Brücke zu machen“. (Für Ihr Verständnis der medizinischen Abläufe wäre es optimal jetzt den Beitrag bis dahin zu lesen.) Unglaublich, daß eine allem Anschein nach anständige nette junge Zahnärztin W, zu der ich in beiden Terminen einen guten Kontakt hatte, die meine Schilderungen betreffs S nachvollziehen konnte, die zB das Vorgehen der S an Z24 und Z25 scharf verurteilte (neue Kronen gleich nach Wurzelbehandlung endgültig draufsetzen, keinerlei Kontrollrö 24+25) Daß also diese ZÄ W mich dennoch als psychisch krank darstellte.

ERSTE ANFRAGE AN W: Ich bat Zahnärztin W erstmalig am 28.1.2010 per Brief um Zusendung meiner Patientenkarteikopie, erwähnte darin daß mich die HEK genau darum gebeten hatte: (Entnommen aus meinen alten .docs, da ich meine Schreiben an W natürlich nicht gescannt hatte)

W.Steffens (Anschrift, Tel, Email)

An Fr.Dr.X.W……straße .... Berlin

Sehr geehrte Frau Doktor W…,hiermit bitte ich um Zusendung einer vollständigen Kopie meiner Patientenkarteikarte, bitte innerhalb 14 Tagen.

(Die HEK bat mich, die o.g. Unterlagen aus Ihrer Praxis zu besorgen und einzureichen. Wegen eines Behandlungsfehlergutachtens wegen einer anderen Zahnarztpraxis. [Gemeint ist die Begutachtung der Arbeiten der von mir am 6.1.2010 angezeigten Zahnärztin S, dazu detaillliert in „Zahnarztpfusch…“2/2014]

Röntgenaufnahmen wurden ja in Ihrer Praxis nicht gemacht. Mit freundlichem Gruß

Berlin, 28.1.2010 W.Steffens

W antwortete nicht mir sondern schrieb (ohne daß ich irgendeine Rückmeldung von W bekam) am 8.2. direkt an die HEK. Darin behauptete W, ich hätte sie aufgefordert“(?), mir eine Kopie zu schicken. W in ihrem Brief an die HEK: Eine Aufzeichnung von Behandlungsabläufen in diesem Sinne liegt nicht vor“ Hier der Brief der W:keineaufzeichnungenvorhanden Die HEK gab die Angelegenheit daraufhin an den MDK weiter, der -in Person von Gutachter M- die W dann tatsächlich aufforderte eine Patientenkarteikopie fürs Gutachten zu schicken.aufforderungpatientenkarteimdk W sendete daraufhin eine Karteikopie an den MDK, ich bekam und hörte Nichts von W.

ZWEITE ANFRAGE AN W: Ich bat in folgendem Brief am 7.5. die W erneut um eine Karteikopie. (wollte ich nun für mich persönlich haben, spielt aber keine Rolle)

W.Steffens  (Anschrift) 

An Fr.Dr.X.W…  …straße ..  .. Berlin

Sehr geehrte Frau Doktor W…, bitte senden Sie mir eine vollständige Kopie meiner Patientenkartei.
Bitte teilen Sie mir mit, welche meiner Röntgenaufnahmen(Arzt, Datum) Sie von Fr.Dr.S erhielten/an den MDK weiterleiteten.[Hintergrund dieser Frage: Die OPG des Kieferchirurgen XX vom Juni 2009 verschwand bei S]
Ich bitte um Antwort innerhalb 2 Wochen.

Mit freundlichem Gruß, W.Steffens Berlin, 7.5.2010

Ich erhielt wiederum keine Antwort von W.

Mit dem Senden von Faxen kannte ich mich zu dem Zeitpunkt noch nicht aus und eine Emailadresse von W war (und ist) mir unbekannt, also schrieb ich am 28.5.2010 folgenden Brief per Einschreiben mit Rückschein:= DRITTE ANFRAGE AN W:

W.Steffens  (Anschrift) 

An  Fr.Dr.X.W…  …straße ..  … Berlin

Sehr geehrte Frau Doktor W…,
ich hatte Sie bereits am 28.1. und 7.5. erfolglos gebeten, eine vollständige Kopie meiner Patientenkartei an mich zu senden. Leider haben Sie auch die schriftl. Fragen noch nicht beantwortet:
1. Fr.Dr.S[Name für Blog entfernt] schrieb an die Zahnärztekammer, Sie hätten sich am Telefon wie folgt über mich geäußert: „Sie[also W] konnte sich sein Verhalten nicht erklären. Vermutete die Absetzung oder Umstellung eines Psychopharmakas.“psychopharmaka

Bitte schreiben Sie mir dazu eine Klarstellung, damit ich Es bei der Kammer richtigstellen kann. [„Kammer“ = Zahnärztekammer Berlin, bei der ich mich 2009 über S beschwert hatte, von der Kammer hatte ich die im obigen Foto abgebildete Antwort der S erhalten]

2.Bitte teilen Sie mir mit, welche meiner Röntgenaufnahmen (Arzt, Art/welche Zähne, Datum) Sie im Dezember 09 von Fr.Dr.S erhielten und weiterleiteten. Ich bitte um Zusendung nunmehr innerhalb 7 Tagen, vielen Dank.

Berlin, 28.5.2010 Mit freundlichem Gruß, W.Steffens

Daraufhin erhielt ich von W am 10. oder 20.5. per Brief zwei Seiten Karteikopie, die W zuvor umfangreich geschwärzt hatte. (Meine beiden Fragen im Brief beantwortete W natürlich nicht) Zwei fast vollständig beschriebeneSeiten, wo doch angeblich lt. W Aufzeichnungen garnicht vorliegen (obiger Brief der W an die HEK)

Ich erschrak über Soviel Geschwärztes. Schwärzen ist zwar das Recht des Arztes (zB persönliche Notizen nur für ihn). Aber es war entwürdigend und beängstigend, nach W`s Hilfsverweigerung und Drohung (Bei W´s Terminabsage: W´s Anruf am 6.1.2010) mich gegenüber der HEK usw. als psychisch krank hinzustellen falls ich mich über W beschweren würde, mir nun Vieles vorenthalten/verheimlichen zu wollen. Mit dieser Verunsicherung und Sorge fuhr ich am selben Tag anschließend zur Behandlung in Klinik X. Auf anderem Wege erhielt ich später eine ungeschwärzte Karteikopie, hier Beides

 

Von W weitgehend geschwärzte Seiten 1 und 2Patientenkarteiws1anonypatientenkarteiws2anonyUngeschwärzt, also Märchenstunde der W komplettlesbar:patientenkarteiwmeineschwaerzung

S hatte sich in ihrem obigen Schreiben an die Zahnärztekammer ausdrücklich auf W berufen, „Sie(W) konnte sich sein Verhalten nicht erklären. Vermutete die Absetzung oder Umstellung eines Psychopharmakas„. Niemals in meinem Leben konsumierte ich „Psychopharmaka“. Den Unsinn mit der „Psychotherapie“ in der ich mich lt. ZÄ S angeblich 2009 befand übernahm S vermutlich ebenfalls von W, für ihr Rechtfertigungsschreiben an die Zahnärztekammer Berlin, hier entsprechend aus diesem Schreiben der S(komplett in „Dokumente…“3/2015) :psychotherapie Ich befand mich 2009 nicht in einer Psychotherapie. Erst Recht nicht „seit 10 Jahren“. Ich befand mich auch nach 2009 in keiner Psychotherapie. Unter Anderem für meine psychische Gesundheit habe ich ja diesen Blog.
W hätte, wenn sie das von S angefertigen Provisoriums 13-15-17 entfernt hätte, gesehen daß sich darunter ein völlig kariöser gammeliger Zahn 15 befand auf den S plante die feste Brücke zu setzen. Wegen W gammelte der munter weiter. (Detaillierter umd umfangreicher betreffs ZÄ S in „Zahnarztpfusch…“ 2/2014) Wären diese Informationen dann an mich und also anschließend an die Strafverfolgungsbehörden gegangen, wäre S weiter im Ermittlungsverfahren in die Enge geraten. Entsprechend massiv wurde möglicherweise auf W eingewirkt damit W mich nicht behandelt. „Grad des Tatverdachtes: Dringend“ hatte die Kripo in der Ermittlungsakte gegen ZÄ S bereits festgestellt obwohl die Kripo(aus meiner Anzeige) nur die Hälfte der vermuteten Straftaten der S kannte. Ich konnte nur die Hälfte anzeigen, da ich zig Monate lang von weiteren „Versäumnissen“ und „Fehlern“ der S nichts erfuhr, zB da mir von Ärzten Informationen vorenthalten wurden. Die Mißhandlungen an Klinik X usw. erlitt ich nur weil W mir nicht half. Denn nur dadurch landete ich ersatzweise in Klinik X. Und Gutachter M war durch W auch beeinflußt(„Therapie seit 10 Jahren“ auf Seite 1 von W`s PK) . Das Gutachtenergebnis des M war wiederum ausdrücklich ein Einstellungsgrund des Ermittlungsverfahrens gegen ZÄ S. Das Alles meine ich Eingangs mit „folgenschwer“.

Nur am Rande: W`s Praxis vergammelte, W mußte infolgedessen ihre Praxisräume aufgeben. Außerdem erkrankte W. Beides erfuhr ich dadurch, daß W mir erstaunlicherweise zweieinhalb Jahre später einen vermutlich an alle Patienten geschickten Serienbrief sandte. Die einzige Post von W, die ich nach ihrer geschwärzten Patientenkartei jemals erhielt. praxisumzugserienbriefwDazu paßt: ZA Dr.B2 mußte nachdem er mich 2011 höchstwahrscheinlich mißhandelt hatte für längere Zeit ins Krankenhaus. Jedenfalls erwähnte B2 in seiner Email vom 4.12.2011 an mich seinen längeren anschließenden Krankenhausaufenthalt. (Beitrag „Zahnärzte zerstören Zahn 25“)
Und: Eine der „Hauptakteurinnen“ dieses Blogs wechselte zwischenzeitig schon zweimal ihren Tätigkeitsort/Praxisanschrift….Normalerweise wechselt ein niedergelassener Zahnarzt in Alleinpraxis seine Räumlichkeiten in 30 Jahren nicht.

Dieser Beitrag ist noch ein harmloses Beispiel dafür, welcher extreme Aufwand Patienten auch in „Kleinigkeiten“ entsteht, wenn Ärzte nicht wollen“. (W erreichte daneben auch eine Verzögerung der Gutachtenerstellung, denn ohne ihre PK konnte der Gutachter nicht anfangen.) Sie sehen auch Hier, wie ohne irgendeine Rücksichtnahme auf den Patienten gelogen wird.

Übrigens: Es gibt nicht nur psychisch kranke Patienten. Es gibt sicher prozentual ähnlich viele psychisch kranke Ärzte wie psychisch Kranke in der Gesamtbevölkerung. Denn wodurch sollten Ärzte psychisch gesünder sein? Abgesehen davon ist soweit ich wiederholt las ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz der Ärzte drogenabhängig, zB:
http://www.swr.de/report/alkohol-und-drogensucht-unter-aerzten-ist-ein-unterschaetztes-risiko-fuer-patienten-betrunken-im-operationssaal/-/id=233454/did=13320474/nid=233454/18z9veu/index.html
und
http://www.zeit.de/2003/32/M-Sucht_8arzte

Als Ursachen gelten der hohe Druck am Arbeitsplatz und die leichte Verfügbarkeit der Drogen durch den Arzt, der „braucht nur in den eigenen Schrank greifen“. Angst- und Zwangserkrankungen sind sicher unter Ärzten nicht seltener als Anderswo. Auch solche Erkrankungen wirken sich auf die Beziehung zum Patienten und auf die Behandlung aus.

Andere Schilderungen zum Thema Patientenkarteikopie finden Sie zB im Beiträgen „Falsche Zahnarztrechnung….“ „Beschwerdeverfahren….“ und in meinem Link zu Spiegel-online „Ich will meine verdammte Patientenkartei haben“

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