Lernen Sie aus meinen Fehlern. Wenn, dann machen Sie es richtig. Sie wollen Ihren Arztes wegen vorsätzlicher Körperverletzung anzeigen? Das will gut überlegt und geplant sein! Das kann für Sie schwerwiegende Folgen haben, aber ich will Sie garnicht abhalten. Ich stelle Ihnen meine persönlichen Erfahrungen zur Verfügung. Natürlich lassen sich die nicht auf alle Fälle übertragen und ich mache keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist sondern betroffener Patient, dessen Anzeige scheiterte. Heute würde ich Alles anders machen aber wieder anzeigen.
Es geht es um das Ob/Wie/Wann Ihrer Anzeige. Sie müssen sich paar Sachen klarmachen:
a)Gehen Sie wirklich von einer Vorsatzstraftat aus? b)Was wollen Sie mit Ihrer Anzeige bewirken? c)Wie haben Sie Das anzustellen? d) Wann ist der beste Zeitpunkt? e)Gibt es konkret für Sie eine eine klügere Alternative, statt einer Anzeige?
Es kommt insgesamt viel Arbeit auf Sie zu falls Sie eine Anzeige vernünftig durchziehen wollen und es wird höchstwahrscheinlich viel Druck auf Sie ausgeübt werden. Von allen Ärzte mit denen Sie nach Ihre Anzeige zu tun haben, sofern die von Ihrer Anzeige erfahren. Was öfter der Fall sein wird als Sie jetzt vermuten. Sie glauben, Sie hätten eine „so gute Ärztin“ die sich an „Sowas“ nicht beteiligten wird? Fehlanzeige. Der weitere ruhige Betrieb ihrer Praxis(ohne Ärger mit Kollegen) ist auch Ihrer (ansonsten womöglich ganz wunderbaren) Ärztin viel wichtiger als Ihre Gesundheit. Sie wird versuchen Sie loszuwerden. Und wenn ihr Das nicht gelingt…
Eine Verurteilung des Arztes wegen vorsätzlicher Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen für den haben, findet aber fast Nie statt. Der oft zitierte Spruch, ein Arzt stehe bei einem Eingriff „immer mit einem Bein im Gefängnis“ ist wirklichkeitsfern – da wird lediglich von interessierter Seite versucht, Helden zu stilisieren. Die Wahrscheinlichkeit/das Risiko, daß Ihre Anzeige erfolglos sein wird(Einstellung ohne Anklage, oder Freispruch nach Gerichtsverhandlung) liegt bei rund 98,5%. Der Arzt hat den ganzen Apparat und dessen Erfahrungen, über Generationen gesammelt, hinter sich. Lesen Sie zu den Verschleierungsmöglichkeiten der Ärzte Beiträge „Arztpraxis…“2/2014 und „Beschwerdeverfahren…“1/2014. Es wird verdreht, bestritten, gelogen, verfälscht und unterschlagen werden, wahrscheinlich auch von allen lediglich indirekt beteiligten Kollegen. Gerade auch wegen den Folgen einer Vorsatzverurteilung werden ärztliche Gutachter nicht nur dreimal zögern bevor sie etwas niederschreiben was den Arzt belasten würde. Sondern oft auch lügen. (MDK-Falschgutachter M hier in „Zahnarztpfusch…“1/2014 und „MDK…“4/2015) Der angezeigte Kriminelle wird sich vielleicht eine zeitlang stärker vorsehen. Andererseits -wenn er erlebt das Seilschaften funktionierten- macht er womöglich nach Verfahrenseinstellung noch ungehemmter weiter….Ich las, es gibt auch Zahnärzte die eine Reihe von Vorsatzanzeigen hinter sich haben und die eine Anzeige nicht mehr sonderlich interessiert. Die Tat war schwerwiegend? Sie sind stark? Zeigen Sie dennoch an! Ein Zahnarzt kann wenn er will jeden Tag sehr einfach und ungehindert diverse Zähne kaputtmachen, in seinem Berufsleben also Tausende. (Anzeigen gegen Ärzte wegen fahrlässiger Körperverletzung wird -soweit mein damaliger Anwalt „R“ mir sagte- in Berlin praktisch nicht nachgegangen. Die Behörden vertreten laut „R“ den Standpunkt, das Opfer solle sich vor dem Hintergrund der überlasteten Justiz mit einer Schadensersatzklage zufrieden geben. Das halte ich für fragwürdig: Wenn einer ständig „rumschlampt“ und dabei Patienten schwer schädigt müßte der Staat den in die Schranken weisen)
Aber Achtung!
a) Sie sollten erstmal klären ob Sie sich ausreichend sicher sind, daß eine Straftat vorliegt. Um Das zu klären brauchen Sie kein Jurist sein, brauchen oft auch keinen Anwalt. Jedoch benötigen Sie gesunden Menschenverstand, von Dem aus wurde nämlich das Strafgesetzbuch geschaffen. Haben Sie gesunden Menschenverstand? Was machte der Arzt ganz konkret falsch bzw. was unterließ er, was er unbedingt hätte machen müssen? Ist das Ihre Spekulation als „Hobby-Arzt(-Ärztin)“ oder haben Sie dringende Hinweise? Sind Ihre Informationen zuverlässig? Hatte die Tat negative Folgen für Sie oder ist „nichts passiert“? Haben Sie Belege? Vor Allem: Was spricht konkret für das Vorliegen einer Vorsatztat? Alle Zeugen der Gegenseite(Praxisangestellte usw.) werden die Darstellungen des Arztes bestätigen. Mit einer Anzeige bloß weil Sie eine vage Vermutung haben, oder obwohl ihnen eigentlich klar ist daß ein Tatnachweis nicht möglich ist, behindern Sie nur die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft(StA) an den aussichtsreichen Anzeigen. Falls Sie sich nicht sicher sind stellen Sie den Fall in einem Rechtsforum zur Diskussion. Verfremden Sie, denn die Welt ist insbesondere im Medizinrecht kleiner als Sie denken. Vorsicht: Viele Antworten dort lesen sich klug und dennoch hat der Schreiber womöglich keine Ahnung. Bedenken Sie, daß eine unberechtigte Anzeige für einen korrekten Arzt während der Dauer der Ermittlungen eine erhebliche Belastung sein kann. Ist eine Anzeige insgesamt angemessen? Folge jeder leichtfertigen Anzeige ist, daß es die tatsächlichen Opfer schwerer haben, Ernst genommen zu werden: Es besteht die Gefahr, daß überlastete Kripobeamte dann in erster Linie auf die (oft falschen) Ergebnisse med. Gutachter warten, davon Alles abhängig machen und sich eher wenig mit Dem befassen was der Anzeigeerstatter im Einzelnen schrieb. Gliedern Sie Ihre Schriftsätze vernünftig. Kettensätze, Wiederholungen und Blabla das Nichts zur Sache tut führt dazu daß Niemand das liest. Durch die rasante technische Entwicklung wird die Polizeiarbeit allgemein immer aufwendiger und für den einzelnen Fall steht immer weniger Zeit zur Verfügung. Ggf. sollten Sie vor Ihre Anzeige doch 250 Euro für eine Erstberatung beim Medizinanwalt bezahlen falls Sie nicht wirklich durchblicken. Für den Anwaltskontakt gilt: Vorbereitung ist (fast) Alles. Der Zeitfaktor ist für den Anwalt ganz entscheidend. Falls Sie dem nur einen ungeordneten Haufen Papier vor die Füße werfen sinkt Ihre Chance daß der Ihre Sache übernimmt. Oder das Was bei rauskommt. Eine Beratung in konkret dieser Frage könnte bei dem einen oder anderen RA auch umsonst sein. Möglich, daß Sie dabei an einen Medizinanwalt geraten der überwiegend Ärzte vertritt, Sie kurz mit irgendwelchem Unsinn abfertigt, Ihnen abrät. (Lesen Sie: Beitrag „Fachanwalt für Medizin“ 2/2014) Ihnen entstehen durch Ihre Anzeige direkt keinerlei Kosten, der Staat schickt Ihnen keinerlei Rechnung. Erheben Sie jedoch wissentlich falsche Anschuldigen machen Sie sich einer „Falschen Verdächtigung“ §164 StGB strafbar.
b) Was wollen Sie erreichen? Können Sie das überhaupt mit einer Anzeige erreichen? Beachten Sie die absehbaren Folgen für Ihre Weiterbehandlung wenn andere Ärzte Kenntnis von Ihrer Anzeige erhalten. Was auf verschiedenen Wegen erfolgen kann und vermutlich auch erfolgen wird. Meine gesundheitliche Wiederherstellung nach Zahnärztin Dr.S hatte für mich Nie oberste Priorität. Sonst hätte ich natürlich keine Anzeige erstattet, denn daß den Patienten die sich wehren viele Schwierigkeiten von Ärzten gemacht werden wußte ich schon vor meiner Anzeige. Aber jeder Mensch hat unterschiedliche Prioritäten und Verpflichtungen. Ihre Anzeige machen Sie -neben der Genugtuung für sich selbst- letztlich auch und gerade für Ihre Mitmenschen die im Idealfall(rechtskräftige Verurteilung) womöglich daraufhin nicht mehr Opfer dieses Arztes werden. Auch wenn Sie „siegen“ bedeutet Das lange nicht daß Sie daraufhin erfolgreich Schadensersatz einklagen können. Eine Verurteilung bedeutet für Sie keinerlei Geldzahlung. Geldstrafen gehen m.W. Nie direkt an das Opfer.
Bringen Sie die persönlichen Voraussetzungen mit? Falls Sie ziemlich allein durchs Leben gehen und ohnehin zu kämpfen haben vergessen Sie es: Man wird Sie erst lächerlich und dann kaputtmachen. Daran ändert sich nicht zwangsläufig was dadurch, daß Sie einen Anwalt anheuern. Ihr Anwalt ist nicht Ihr Freund sondern Unternehmer und Sie einer seiner diversen Kunden. Er kann sich nur in dem zeitlichen Umfang um Ihre Angelegenheit kümmern der einen ausreichenden Stundenlohn ergibt. Er muß eine Kanzlei finanzieren mit Angestellten, Miete, Versicherungen und benötigt pro Stunde über 200Euro. Idealisten gibt es zwar Überall aber die sind selten und der Konkurrenzkampf der Anwälte hoch. Hat Ihr Anwalt lukrative Mandate, so daß er Ihre Angelegenheit damit querfinanzieren kann, und tut er das? Denn die Gebührenordnung gibt fast Nichts her für Beratung und „Begleitung“, bis die StA entscheidet. Erwarten Sie also von Ihrem Anwalt nicht Viel. Sie haben jedoch ausreichend Geld und die Sache ist Ihnen wichtig? „Füttern“ Sie ihn! Zu versuchen, Menschenkaputtmachern das Handwerk zu legen ist doch eine schöne Sache die Ihnen Was wert sein sollte, private Honorarvereinbarungen sind zulässig. Sind sie berufstätig oder sonst sozial eingespannt(Familie), also ausreichend gewandt im Umgang mit anderen Menschen? Haben Sie verlässliche gute Bekannte/Freunde denen Sie sich weitgehend anvertrauen können? Haben Sie im engeren sozialen Umfeld einen Arzt oder Anwalt? Oder sind sie anwaltserfahren? (Freunde mit medizinischer Ausbildung sind natürlich -nicht nur Hier- Gold wert.) Haben Sie schon mit einer Strafanzeige erfolgreich zu tun gehabt? Mit med. Gutachten? Falls Sie die meisten dieser Fragen verneinen wird es sehr schwer für Sie. Mir ist unklar ob eine juristische Ausbildung einem Anzeigeerstatter hilft, außer bei einigen Formalia und beim strukturierten Aufschreiben. Falls die StA einstellt haben Sie Pech gehabt, Sie können zwar Beschwerde einlegen. Aber „wenn die nicht wollen dann wollen die nicht“ („R“ im Herbst 2011) . Eine erfolgreiche Prozeßerzwingungsklage(nach erneuter Einstellung auch auf Ihre Beschwerde hin) hat nur in der Theorie eine Chance: Erfolgsquote in Berlin ca. ein Promille. Und Die bringt Ihr Anwalt(dort herrscht Anwaltszwang) ohnehin nicht innerhalb der Zweiwochenfrist zustande, Sie mit Ihrer versauten Gesundheit und angeschlagenen Seele.
Straftäter suchen sich die Schwächsten aus. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß Oben geschilderten Benachteiligungen bei Ihnen zutreffen. Der Zahnarzt der aus Gier Zähne kaputtsaniert macht Das i.d.R. nicht beim Akademiker mit Job und stabilem sozialem Umfeld und Rechtsschutzversicherung. Sondern bei der ledigen Arbeitslosen ohne Ausbildung die mit eingezogenem Kopf bei ihm sitzt. Die keine vernünftige Anzeige aufschreiben kann, kein Geld für einen Anwalt hat. Achtung: Nur ein Fachanwalt für Medizin steigt vielleicht im erforderlichen Umfang durch Ihre Zahnbehandlungen durch. Diese Fachanwälte haben i.d.R. zudem unterschiedliche medizinische Schwerpunkte. Die Webseiten der Rechtsanwaltskammern bieten entsprechende Verzeichnisse mit Suchfunktion. (Ein Fachanwalt für Medizin kann Ihnen einen seriösen Gutachter nennen. Ohne für Sie positives med. Gutachten sieht es sehr schlecht aus. Umsomehr falls gar ein für den Arzt postives Gutachten vorliegt, ganz egal wie falsch Das nach Ihrer Auffassung ist.)
Jede Verfahrenseinstellung ist ein Erfolg für die Ärzteschaft, die verweisen dann auf die Statistik: „Wir werden ja fast Immer zu Unrecht angezeigt“. Natürlich hat jedes Opfer das Recht anzuzeigen, und ob die Tat schwer ist oder nachweisbar, entscheiden die Behörden. Aber Sie sollten vorher in Ruhe überlegen ob Das für Sie der intelligenteste Weg ist.
c)Wie zeigt man/frau an? Fordern Sie jetzt eine „vollständige Patientenkarteikopie“ an (ohne jegliche Begründung) , es ist Ihr Recht nach BGB. Notieren Sie genau, Was Sie erhielten. In mehreren Beiträgen meines Blogs stehen Infos wie Sie an eine Patientenkarteikopie kommen und Was dabei zu beachten ist. Gehen Sie danach nicht mehr zu diesem Arzt! Anzeige: Schriftlich bei Polizei oder StA. Machen Sie es erstmal kurz aber natürlich ausreichend vollständig und konkret. 2-3 Seiten dürften das Maximum sein. Vielleicht hören Sie erstmal ein bis zwei Monate Nichts, man wird sich später ggf. mit Fragen an Sie wenden. Bis zur ersten Entscheidung dauerte es bei mir anderthalb Jahre. Ich beschwerte mich gegen die Einstellung, erneute Einstellung erfolgte sechs Monate später. Also fast zwei Jahre nach meiner Anzeige. Haben Sie Belege für Ihre Behauptungen fügen Sie die bei, aber keine „Kataloge“. Sorgen Sie für vernünftige Kopien, die Ermittler gehen nicht selbst danach auf die Suche. Was Sie schreiben, können Sie nicht mehr aus der Welt schaffen. „Ich habe irrtümlich geschrieben…weil…“ ist ganz schlecht. Niemand steigt später durch und es ist ein gefundenes Fressen für den Gegneranwalt (Der Arzt nimmt sich bei §224 StGB sofort Einen) Gehen Sie zur polizeilichen Befragung nicht allein, außer Sie sind ein konzentrierter und sicherer Mensch. Die Konfrontation mit Ihrem Erlebten und die Situation dort wird schwierig für Sie sein. Die Polizei will die Angelegenheit so oder so vom Tisch haben: hat ständig mit massivster und viel offensichtlicherer Gewalt zu tun. Die versteckte ärztliche Gewalt ist für die Polizei ungewöhnlich und schwer zu glauben, es gibt in dem Bereich sehr wenige Vorsatzanzeigen. Weswegen auch (bisher erfolglos) besondere Ermittlungsgruppen für Arztstraftaten von Patientenanwälten usw. gefordert wurden. Denen klar ist daß auch Ärzte „Sowas“ tun und die die besonderen ärztlichen Verschleierungsstrategien und Schauspielkunst kennen („Arztpraxis – Ort für..“ 2/2014) Bringen Sie Ordnung in alle Unterlagen. Sie sollten Alles(!) Scannen und sich ein Inhaltsverzeichnis Ihrer Scans zulegen. Werfen Sie danach Nie irgendeine von irgendeinem Arzt erhaltene Unterlage oder Zettel weg. Machen Sie eine Datensicherung, auch Ihrer Emails, zB auf CD oder externer Festplatte. Da es sich über Jahre hinzieht kann sich zwischenzeitig Ihr PC verabschieden. Wo Sie Zeugen dabeihaben können, nehmen Sie geeignete Zeugen mit. Glauben Sie bloß nicht daß die meisten Leute Sie verstehen und für voll nehmen werden. Falls Ihnen jemand in ihrem privaten Umfald die ärztlichen Vorsatzkörperverletzungen wirklich glaubt und Sie unterstützt ist Das ein Glück für Sie und die Ausnahme! Schlecht ist es, erst viele Wochen oder gar Monate nach der Anzeige wesentliche Behauptungen aufzustellen, machen Sie es nach Möglichkeit sofort in den Grundzügen vollständig(siehe in „d“)
d)Wann zeigt man an/ Fristen? Je nach Straftat ist unterschiedlich wie lange Sie sich Zeit mit Ihrer Anzeige lassen dürfen. Bei fahrlässiger (§229StGB) [Anzeige in Berlin m.W. sinnlos, s.O.] und bei vorsätzlicher (§223StGB) Körperverletzung sind das 3 Monate ab Kenntnis(§77 StGB, zu beachten: §230StGB) . Bei gefährlicher Körperverletzung 224 StGB (das ist vorsätzlich und zB mit einem ärztlichen Instrument) besteht keine Frist. Allgemein: Früher=besser. Denn Ihre Erinnerung ist frisch und das Aufschreiben und Anzeigen kann Ihnen bei der seelischen Verarbeitung helfen. Ist das für Sie im Gegenteil aber erst das eigentliche Drama dann lassen Sie es am Besten sein-denn Sie werden sich nach Ihrer Anzeige immer und immer wieder damit befassen müssen sofern Sie Ihr Anliegen hartnäckig betreiben.
Sammeln Sie im Zuge Ihrer Weiterbehandlung Informationen darüber was bei der Tat geschah. Also bei der Zahnbehandlung Ohren aufsperren und zuhause Notizen mit Datum/Arztname machen. Sichern Sie sich Ihre med.Versorgung, also erzählen Sie Niemandem daß Sie anzeigen werden. Zeigen Sie im Idealfalle erst an wenn Ihre Weiterversorgung abgeschlossen ist. Zur Not also mit zig Monaten oder gar ein/zwei Jahren Verzögerung. Besser als wg. der Anzeige wieder mißhandelt zu werden, und besser als eine übereilte Anzeige in der wichtige Vorwürfe und Belege/Details fehlen. Oder die sogar Fehler enthält. Bei Zahnbehandlungen erkennt man als Laie erst nach Langem alle Fehler und Folgen, schlecht falls Das dann in einer übereilten Anzeige fehlt. Oder einzelne Anschuldigungen falsch sind. Falls Ihr weiterbehandelnder Zahnarzt von Ihrer Anzeige weiß wird er Sie höchstwahrscheinlich falsch informieren und dadurch fehlzuleiten versuchen(damit Sie falsche Vorwürfe erheben usw.) Er wird Sie danach höchstwahrscheinlich auch nicht mehr korrekt behandeln. Ergänzungen Ihrer Anzeige erst nach Monaten sind schlecht weil die in den Ermittlungen i.d.R. garnichtmehr berücksichtigt werden/die Weichen gestellt sind. Ausnahme ist selbstverständlich wenn später ein Gutachten fertig wird, oder ein aussagekräftiger schriftlicher Befundbericht eines Weiterbehandlers angefertigt wird.
e) „Alternativen“ zur Anzeige: Bewerten Sie den Arzt entsprechend negativ. Es gibt verschiedene Bewertungsportale speziell für Ärzte. Der Haken ist daß alle Tatsachenbehauptungen die Sie nicht beweisen können auf Druck des Arztes vom Portal entfernt werden müssen. (Das Portal informiert den Arzt bei Bewertung automatisch) Also erstmal Patientenkartei besorgen um möglichst Fakten zu schaffen, s.O. Ihre allgemeinen Bewertungs-Formulierungen sind dagegen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt und müssen vom Portal nicht auf Druck des Arztes entfernt werden. Lesen Sie meinen Beitrag „Bewertungsportale…“ 10/2014. Diskutieren Sie in Foren und informieren sie also Patienten über Ihre negativen Erfahrung und worauf zu achten ist. Den Zahnkaufleuten unter den Zahnärzten verdirbt es das Geschäft weil besser aufgeklärte Patienten nicht mehr jeden Unsinn mit sich machen lassen. Es gibt Rechtsforen mit speziellen Medizinrechtsrubriken. Füttern Sie meinen Blog(und also die Menschen die darin lesen) mit einem informativen Kommentar mit Fakten/Details. Schreiben Sie an Medizinjournalisten. Beschweren Sie sich bei der Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes. Schreiben Sie an den/die Patientenbeauftragte(n) Ihres Bundeslandes. Ich weiß: Das ist Alles nicht prall, jedoch intelligenter als eine Anzeige falls die absehbar erfolglos wäre zB weil Sie eine fehlende Aufklärung oder Einwilligung nicht belegen können. Wenn Sie anzeigen: MIT FAKTEN/BELEGEN.
Überlegen Sie ob eine Schadensersatz- /Schmerzensgeldklage zweckmäßig ist, das wird jedoch selten der Fall sein. Stellen Sie dafür Kosten und Nutzen gegenüber. Welche Kosten stehen Ihnen dabei ins Haus?(RA-Gebühren, Gerichtsgebühren, Klagegebühren) Nutzen=Erwartungswert Ihrer Klage(also Betrag x Chance) Bestand schon vor der Behandlung eine Rechtsschutzversicherung könnten Sie jedenfalls betreffs Klageaussichten „kostenlos“ zu einer Erstberatung zu einem RA gehen. Wie hoch ist Ihr Zeitaufwand und die Nervenbelastung über mehrere Jahre? Vermutlich sehr hoch falls Sie es sorgfältig machen wollen. Sind sie dazu bereit? Denn es ist praktisch ausgeschlossen daß Ihr Arzt frühzeitig klein beigibt, er geht den Weg durch alle Instanzen, schießlich zahlt der dafür seit Beginn seiner Berufstätigkeit Versicherungsbeiträge. Und er weiß daß seine Chance gut ist daß Sie irgendwann entnervt (oder wegen der sich ansammelnden Kosten) aufgeben. Oder Sie letztlich durch eigene Fehler(unerfahrener =schwächer als der Arzt der Profi ist und den Apparat hinter sich hat) unterliegen. Bei geringem Einkommen haben Sie u.U. einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe, aber kein RA kann sich im Rahmen von Beratungshilfe kostendeckend in eine Zahnbehandlungsakte einarbeiten. Bei „normaler“ Abrechnung bedenken Sie, daß bei „kleineren Sachen“, zB ein verlorener Zahn, der Streitwert gering ist (ca. 1000Euro pro verlorenem Zahn, zT noch weniger!) , das ergibt geringe Gebühren für Ihren RA, er kann nur wenig Zeit in die Sache investieren. Obwohl die Sache u.U. genauso aufwendig ist wie ein Geburtsschaden, bei dem der Streitwert 100x sohoch sein kann. Wollen Sie jahrelang „prozessieren“ mit der Chance auf zB Ein- oder Zweitausend Euro Schadensersatz? Dem Arzt entsteht dadurch wenig Arbeit, er ist Profi und zudem delegiert er die Arbeit an einen Anwalt.
Meine Fehler bei meiner Anzeige gegen ZÄ S waren u.A. daß ich zu früh mit noch zuwenig Kenntnissen(zB betreffs sämtlicher „Fehler“ der S und wie ich die belegen kann) anzeigte. Dadurch reichte ich den Strafverfolgungsbehörden Einiges erst mehrere Monate nach meiner Anzeige nach, also nicht gebündelt. Folge meiner frühen Anzeige war auch: Frühzeitig körperliche und seelische Gewalt statt korrekter Weiterbehandlung(Mißhandlungen bei Klinik X noch vor Befragung bei Kripo), und Fehlinformationen an mich von Seiten dieser Ärzte. Bei mir lagen auch einige der o.g. ungünstigen Faktoren vor: Völlige Unerfahrenheit in all diesen Angelegenheiten, privat fast keinerlei soziale Unterstützung.
Zu Beachten: Durch Weiterbehandlung und einfach durch den Lauf der Zeit(Zahn bricht ab etc.) werden zwangsläufig Spuren verwischt / Stichwort „Beweissicherungsverfahren“.
Der ganze Blog handelt davon wie es nach meiner Anzeige gegen Zahnärztin S rechtlich und mit meinen Zähnen weiterging. OBEN „Roter Faden“.
SIEHE AUCH BEITRAG „VERRÜCKTE PATIENTEN MACHEN VIELES KAPUTT“
(Beitrag überarbeitet Mai 2015)
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
Zu der Frage, ob man einen ZA anzeigen soll, der einem massiv geschadet hat, möchte ich gerne etwas sagen: Wenn Sie damit umgehen können, dass Sie von allen Seiten ins Lächerliche gezogen werden und man Ihnen – ganz zu recht – sagt, dass Sie überhaupt keine Chance haben, damit durchzukommen – wenn Sie mit der Häme umgehen können und den Kraftaufwand nicht scheuen: TUN SIE ES! Es macht so mürbe, und wenn Ihnen Schaden zugefügt wurde und Sie Schmerzen haben, hilflos sind und „mittendrin“ stecken , und wenn man Ihnen – wie soll es anders sein – mit der Psyche kommt, machen Sie weiter! Auch wenn Strafanzeigen gegen einen ZA aussichtslos sind: Nur so kann das öffentlich werden, können Statistiken erfassen, dass überhaupt mal jemand sich hier gewehrt hat. Wenn Sie von vornherein alles für „sinnlos“ halten und nicht tätig werden, unterstützen Sie das Gebaren der Pfuscher. Auch wenn nur wenig durchsickert: es sickert – und vieles, was sickert, wird zu einer Pfütze und einem, wenn alle ZA-Geschädigten sich zusammentun und diesen mutigen Schritt machen, hoffentlich bald zu einem reißenden Fluss. Machen Sie sich klar: Sie werden scheitern. Woran das liegt, werde ich an anderer Stelle ausführlicher beschreiben. Haben Sie keine Scheu, laienhaft zu formulieren, denken Sie nur immer an Absätze: lange Texte ermüden den Lesenden, also auch den zuständigen Staatsanwalt. Schreiben Sie, wie Sie das können – immer mit dem Wissen, dass man sich so oder so über Sie, über Ihr Begehren lustig macht. Sie haben bei der Strafanzeige – weil Sie Fristen einhalten müssen – noch nicht alles gesagt? Sie können jederzeit ergänzende Informationen nachreichen, die aber zeitnah sein sollten. – Haben Sie Mut und tun Sie etwas! Hier also kurz zu der FRAGE „soll ich meinen ZA anzeigen“: JAAAAA! Werden Sie tätig, wenn Pfusch am Werk war.
ANTWORT: (Fettdruck von mir) Betreffs Ihres Stichwortes „Statistik“ fragte ich daraufhin jetzt erneut beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen(KFN e.V.) nach. Meine frühere Anfrage ans KFN war unbeantwortet geblieben. Dessen Direktor mailte mir sofort, das KFN führe keine Statistiken nach Berufen, und so sei es wohl auch bei den Landespolizeien.
Hallo
Aus eigener Erfahrung weiß ich schon lange, dass man Ärtzten aus verschiedenen Gründen nicht uneingeschränkt vertrauen darf!
Die einzige Möglichkeit für Patienten ist es sich selbst ,so gut wie es geht, zu informieren, zusätzliche Meinungen einzuholen und immer wieder nach zu fragen.
Internet unerfahrene Menschen, wie z.B. ältere Menschen sind dabei natürlich völlig überfordert und es wird ein riesen Geschäft mit ihnen gemacht!
Es ist soo traurig!
Bitte verzeihen Sie, liebe Susanne Gehl, aber es nützt überhaupt nichts, als Patient informiert zu sein oder seinen Körper und sein Fühlen genau zu kennen und dies auch verständlich in Worte fassen zu können. Das war schon so, als es noch kein Internet gab, und das hat sich heute nicht geändert. Im Gegenteil. Ich hatte einen ZA aus eigenem Erfahren und Wissen etwas „Zahnmedizinisches “ gefragt, weil ich darüber informiert werden wollte. Was sagte der „Das haben wir gerne, wenn Leute sich im Internet schlau machen und dann solche Fragen stellen“. Anstatt eine Antwort zu bekommen, wurde ich verlacht.Und mein „zahnmedizinisches Wissen“ aus meiner ZA-Geschichte heraus? Anstatt dies als wertvolle Hilfe zu sehen, wurde ich beleidigt und mein Wissen als „gefährliches medizinisches Halbwissen“ hingestellt…Also, liebe Susanne, es ist völlig egal, ob Sie über Wissen verfügen – aus eigenem Erleben oder angelesen (was m.E. kein wirkliches Wissen ist) , ob Sie sich Meinungen einholen und immer wieder nachfragen: Interessiert keinen. Wenn Sie bei einem ZA/Arzt gesessen haben, der Ihnen nach Ihrem Empfinden „zugehört“ hat, seien Sie sich sicher: der hat Ihre Erzählungen zum Anlass genommen, ein paar Minuten „auszuspannen“. Dass Information oder andere Meinungen einzuholen die einzige Möglichkeit sein soll ( wobei Sie die öffentlich gemachten Meinungen der Mediziner leider „unterstützen“, die von „Eigenverantwortung“ des Patienten sprechen, was natürlich auch alles Quatsch ist), stimmt in der Realität leider nicht. Machen Sie sich damit vertraut, dass Sie als Patienten immer und immer wieder überhaupt keine Möglichkeit haben. Alles Glückssache. Leider
Ich finde den Beitrag ebenfalls gut,aber: Auf welchen Wegen ist es denn nun möglich, andere Kollegen über einen „bösen Patienten“ zu informieren??? IN einem Dorf gut nachvollziehbar, aber in einer (anderen) Großstadt… Hätte die Krankenkasse dazu die Möglichkeit? Wie finde ich nach einem Vorfall die nette, unvoreingenommene Ärztin?
Frohe Weihnachten
Ralf
Antwort: Danke Ralf, gern antworte ich auf Deine 3 Fragen:
1)Wie Infos über „böse Patienten“ zu anderen Kollegen gelangen können, schilderte ich ausführlich im Beitrag „Wer verursacht Gewaltserien…“ Januar 2016.
2)Die Krankenversicherung hat kein Interesse, die eigenen Versicherten beim nächsten Arzt „schlecht zu machen“. Die muß doch die Kosten tragen, die durch Fehlbehandlungen/Sinnlosbehandlungen/Straftaten/anschließende Behandlungsfehler- bzw. Mängelgutachten etc. entstehen. Die Krankenversicherungen wollen schnelle Heilung.
3)Das Problem ist doch: Wie bleibt die Ärztin „nett und unvoreingenommen“? Hat der Patient sich zuvor mit Kollegen „angelegt“ wird die u.U nicht lange „nett und unvoreingenommen“ bleiben. Je nach Vorgeschichte natürlich völlig unterschiedlich. Man sollte als Patient immer sachlich bleiben, wenn dann ruhig und geordnet schildern. Dabei am Besten keine Namen nennen um nicht als „Ankläger“ dazustehen.
Guter Beitrag. Denke auch eine Anzeige ist sinnlos. Meinen Fall hab ich gut dokumentiert. Aber wenn die Ärzte Lügen? Alles hängt ausserdem am Gutachter.
Mein mit Vorsatz körperverletzender Zahnarzt ist übrigens gerichtlicher Gutachter!
Der hat es sich prima eingerichtet. Welcher Arzt oder Gutachter sagt denn gegen einen kriminellen Zahnarzt aus?
Antwort: Danke, Jens! Ja, Ärzte stehen sich i.d.R. uneingeschränkt bei-egal mit welchen Folgen für die Patientengesundheit. Diesen Beistandspakt habe ich als gegenseitige „Versicherung“ detailliert geschildert in „Wer verursacht Gewaltserien…“1/2016, dort beginnend am Ende von Punkt „a“. Wohl in fast keinem anderen Beruf kann man das so perfekt organisieren wie als Arzt.
Ein vielgelesener Beitrag lt.Statistik. Diese Infos gibt`s ja auch sonst fast Nirgendwo im www. Hat womöglich die eine oder andere sinnlose Anzeige verhindert.
Schade-bisher ohne Kommentar, aber ok… das www ist eben ein kostenloser Selbstbedienungsladen 😉