Zahnärztekammer Beschwerde Zahnarzt P6

Ich mailte der Zahnärztekammer Berlin am 16.Mai 2019 die Vorgänge bei Zahnärztin P (Beiträge „P1“ bis „P5“ April-Mai 2019) . Auf meine Nachfrage zwei Wochen später mailte die Zahnärztekammer, sie habe keine Beschwerde erhalten. Kannte ich so auch noch nicht. Ich mailte also nochmals, seitdem vergingen weitere zwei Wochen ohne Antwort. Ich bin heute über einen Monat ohne Antwort der Zahnärztekammer. Vorgeschichte: Am 12.April forderte ich Zahnärztin Fr.P zum Dreiergespräch auf, um ihr in Anwesenheit unserer gemeinsamen Vertrauensperson (Rechtsanwalt L) die Maske der korrekten Zahnärztin vom Gesicht zu reissen.

Meine Forderung wiederholte ich am 2.Mai, wieder ohne Antwort von P. Ich wendete mich daraufhin (weil mir Nichts Besseres einfiel) an die ZÄK Berlin, soll ersatzweise statt Anwalt L von mir aus jemand von der ZÄK Dritte(r) beim Gespräch sein.
Wen es interessiert: Hier sämtliche Emails per Zwischenablage praktisch unverändert eingefügt. Es folgt natürlich demnächst ein Beitrag, wie es weiterging.

12. April 2019 an: info@zahnarzt-pXXX.de
Betreff: PN / Privat Fr.PXXX
„Sehr geehrte Frau PXXX,
ich bestätige den Erhalt der Patientenkartei. Ich hatte zuvor bereits meine eigene Chronologie online gestellt, Teile P1 – P4 auf www.zahnkaufmann.de (alle April 2019)
Ich fordere Sie auf, dass wir uns mit unserem gemeinsamen Bekannten, dem Fachanwalt für Medizin /Schwerpunkt Zahnarztrecht Herr RA L treffen.
Ich bin ganz sicher, er wird sachkundig klären ob ich ein ausgekochter Lügner bin oder Sie eine ….? MfG W.Steffens“

2. Mai 2019 an: info@zahnarzt-pXXX.de und an private Emailadresse des RA L
Betreff: NACHFRAGE Fw: PN / Privat Fr.PXXX
„Sehr geehrte Frau PXXX,
leider erhielt ich keine Antwort, ich fordere Sie erneut zum Dreiergespräch auf!
Sie haben mir über die Jahre seelisches und körperliches Leid und Unrecht, und viel Angst und Sorgen zugefügt. Und dass obwohl Sie zT meine leidvolle Vorgeschichte kannten! (zB Gutachten ZÄ Fr.KXXX, Gutachten MKG Dr.EXXX)
Es geht mir deshalb seelisch schlecht und ich bin seit Langem nur noch ruhelos. (Dass Zahn 27 zwischenzeitig komplikationsfrei gezogen werden konnte, ist natürlich nur ein schwacher Trost)
Sie können beim Gespräch Ihre Darstellung schildern und Herr RA L wird sich dann sein eigenes Bild machen. Ich will und werde mit dem Dreiergespräch erreichen, dass Herr Anwalt L Sie nie mehr empfiehlt und Ihnen auch sonst nie mehr hilft.
(Ich bitte Herrn RA L ausdrücklich um Entschuldigung für dieses mit ihm nicht abgesprochene Vorgehen)
MfG Wolfgang Steffens www.zahnkaufmann.de„

16.5.2019 an: info@zaek-berlin.de, info@zahnarzt-pXXX.de
Betreff: Unwürdiges Verhalten Zahnärztin Frau XXX PXXX
„An die Zahnärztekammer Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schenkte Zahnärztin Frau XXX PXXX seit Februar 2015 mein weitgehendes Vertrauen. Und ich bemühte mich ihr gegenüber stets, freundlich, fair und entgegenkommend zu sein und mitzuarbeiten.
Jedoch hielt die mich nur in schäbiger Weise hin. Und hat mich, als sie letztlich nicht mehr drumherum kam tätig zu werden, seelisch und körperlich misshandelt. Durch ihre Schuld verlor ich Zahn 27, daran ändern ihre nachgewiesenen Patientenkartei-Manipulationen nichts. Und kein einziger anderer Zahn erfuhr bei Frau P in den ganzen Jahren irgendeine Hilfe oder Versorgung, ausser insgesamt ca. 3 Minuten Zahnsteinentfernung.
Meine Anschuldigungen detailliert auf www.zahnkaufmann.de Beitrag P2, im Anhang als PDF. (Siehe auch Beiträge „P1“ bis „P5“, alle April / Mai 2019)
Ich komme mit diesem Unrecht und den Folgen schlecht zurecht und weiss nicht was mit mir wird, auch wenn ich natürlich meine Hoffnung und Vertrauen wieder in den nächsten ZA setze. Ich erhoffe mir Genugtuung und Besserung durch Aufarbeitung in einem Dreiergespräch: Vertreter der ZÄK + Fr.P + ich. (Da die ZÄK kein neutraler Dritter ist, bringe ich vielleicht eine Vertrauensperson mit.)
Sich um Derartiges zu kümmern gehört m.W. und auch lt. Ihrer Website zu Ihren Aufgaben:
-Überwachung der Berufsordnung zur Gewährleistung des Ansehens des Berufsstandes
-…Qualitätssicherungsmaßnahmen
-Schaffung und Erhaltung einer einheitlichen Berufsauffassung
-Qualitätssicherung Röntgen
-Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander und mit Patienten

Fr.P kann im Gespräch dann ja ihre Version schildern. Beide untenstehende Mails an Frau P blieben übrigens unbeantwortet. [Gemeint sind Mails 12.April+2.Mai]
Mit freundlichem Gruss Wolfgang Steffens Fischerinsel 5 10179 Berlin“

29.5. an: info@zaek-berlin
Betreff meine Email 16.Mai:
„Sehr geehrte Damen und Herren, da ich bisher keinerlei Antwort erhielt, frage ich nach dem Bearbeitungsstand.
Mit freundlichem Gruss Wolfgang Steffens“

Antwort am 29.5.2019 von X.KXXX@zaek-berlin.de
Sehr geehrter Herr Steffens,
bezugnehmend auf Ihre heutige Sachstandsanfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir bisher keine Beschwerde von Ihnen erhalten haben.
Daher bitten wir um erneute Übersendung.
Mit freundlichen Grüßen
KXXX
Referat Berufsrecht
“ /Hier nochmal als Screenprint:

30.5. an: X.KXXX@zaek-berlin.de
“ Sehr geehrte Frau KXXX,
im Anhang als PDF nochmals meine Mail an info@zaek-berlin.de vom 16.Mai.
Und ebenso deren damaliger Anhang P2.
Mit freundlichem Gruss Wolfgang Steffens“
[Ich hatte als Anhang meine Email vom 16.Mai aus meinem „Gesendet“-Ordner als PDF „ausgedruckt“ und als Attachment angehängt]

15.6. an: info@zaek-berlin.de, X.KXXX@zaek-berlin.de, info@zahnarzt-pXXX.de
An die Zahnärztekammer Berlin
Sehr geehrte Frau KXXX,
ich warte seit einem Monat auf Bearbeitung.
Mit freundlichem Gruss, Wolfgang Steffens

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AKTUALISIERUNG: DER RÜCKZIEHER DER ZÄK BERLIN:
Antwort am 17.6.2019 10.53 Uhr von X.KXXX@zaek-berlin.de
„Sehr geehrter Herr Steffens,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde vom 16.05.2019…
Mit freundlichen Grüßen
X. KXXX
Referat Berufsrecht
“ /Hier ebenfalls nochmal als Screenprint:

Die ZÄK schickte mir noch einen Brief, dass ZÄ P sich dem Oben von mir geforderten Gespräch bei der ZÄK verweigert, füge ich hier noch ein.

2 Gedanken zu „Zahnärztekammer Beschwerde Zahnarzt P6

  1. HEUTIGER STAND von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Am selben Tag (17.6.) mailte ich der ZÄK die von mir unterschriebene Schweigepflichtentbindung. Ich wartete dann geduldig und erfolglos fast zwei Monate(Ferienzeit) . Am 12.August morgens um 7h fragte ich per Mail nach dem Ergebnis, wieder ohne Antwort: Die ZÄK war seitdem während 4 voller Arbeitstage nicht in der Lage, mir zu antworten. (Wenigstens liest sie meinen Blog, ich erhielt Email der ZÄK ich solle einen Namen entfernen)
    EDIT 19.August von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Ein Blogbesucher schrieb mir: „DA KOMMT NICHTS MEHR“. Ich las daraufhin Email v. 17.6(Oben zweites Foto). und das PDF darin nochmal quer. Email: „… Sobald uns diese [Schweigepflichtentbindung] vorliegt, können wir uns der Angele­genheit weiter berufsrechtlich annehmen…So­fern im Rahmen unseres weiteren Verfahrens Nachfragen erforderlich sind, werden wir uns nochmals an Sie wenden….“ und in dem PDF steht: „…Werde ich über den Ausgang des Verfahrens informiert? Sie werden von der Zahnärztekammer Berlin informiert, ob ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Zahnarzt eingeleitet wurde…“ und in der Tat: Ja, DA KOMMT NICHTS MEHR. Die Anforderung der Schweigepflichtentbindung ist sozusagen mein „Erfolg“ und bedeutet, dass ein berufsrechtliches Verfahren gegen Zahnärztin P stattfindet.

  2. AKTUALISIERUNG von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    2 Stunden nach Veröffentlichung dieses Beitrages machte die ZÄK einen Rückzieher und bestätigte mir (entgegen ihrer ersten Email) , sehr wohl bereits am 16.05. meine Email erhalten zu haben.

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