Gerichtsurteil KZV-Vorstand Klage gegen Berlin

Heute fand im Landessozialgericht Potsdam die Gerichtsverhandlung statt, die Klage des KZV-Vorstandes Hr.Dr.Meyer auf Zahlung einer Zusatzrente wurde exemplarisch /stellvertretend für die beiden anderen ebenfalls klagenden KZV-Chefs verhandelt.

Lesen Sie hier worum es geht: https://zahnkaufmann.de/kzv-vorstand-klage-gegen-berlin/
Siehe auch: https://zahnkaufmann.de/berliner-zahnarztvorstaende-psychisch-krank/ Der Tagesspiegel kündigte gestern diese Verhandlung an: (ganz Unten ein Link zum Tagesspiegel-Bericht über das Urteil)

Die „Raffzahnärzte“ (BZ und Bild 2017) scheitern vollständig mit Ihren Nachforderungen, jedenfalls ZA Hr.Meyer. Eine Revision wurde im Urteil ausgeschlossen!
Zunächst nahm der Richter das Ablehnungschreiben der Senatsverwaltung auseinander so dass man dachte, die Würfel seien bereits gefallen. Es sei eine Ermessensentscheidung der Senatsverwaltung nötig gewesen, aber ein Ermessen habe deren nur halbseitiges Ablehnungsschreiben(Ablehnung der Forderungen des KZV-Vorstandes Meyer) garnicht enthalten. „ERMESSENSFEHLERHAFT“ Zudem enthielt das A. einen Verweis auf den „Ihnen bekannten Paragraphen„. Dem Gericht sei nicht bekannt, um welchen Paragraphen es sich handeln soll. Das gleich betrifft den Hinweis im A. auf eine „Absprache in einem vorherigen Gespräch“ . Die Senatsverwaltung habe also sehr unprofessionell gearbeitet. Auch seien die zugrundliegenden Verträge von beiden Seiten unprofessionell gestaltet worden und seien Auslöser der Streitigkeiten jetzt vor Gericht. Viele Debatten fänden jetzt (und also viel zu spät hier vor Gericht) statt weil man nicht rechtzeitig vertraglich Klarheit geschaffen habe.
Der Richter sprach dann plötzlich von einer „Wende“, weswegen ein „Ermessensverzicht“ osÄ eingetreten sein könnte: Der Kläger (KZV-Vorstand Meyer) hätte es aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen „wissen können„, dass die Vereinbarung (auf deren Grundlage er jetzt klage) so garnicht rechtens sein könne wegen eines unerlaubten Rückwirkens auf eine Zeit vor Vertragsschluss. Hier hätten für unterschiedliche Vergütungsbestandteile /Altersversorgung etc. unterschiedliche seprarate Verträge abgeschlossen werden müssen. „NICHT ZUSTIMMUNGS- BZW. NICHT GENEHMUNGSFÄHIGE VERTRAGSKLAUSELN
Der als eine Art Gesamtlösung abgeschlossene Vertrag sei rechtswidrig und berge unabsehbare Auswirkungen auch für zukünftige Amtsinhaber. Der klagende Zahnarzt Meyer redete 5x soviel wie seine Anwältin. Rechtsdetails hielt er für unbedeutend, es gehe ja darum, dass sein Gesamtanspruch „wirtschaftlich“ in Ordnung gehe /er also nicht unangemessen viel Geld erhalte. Insbesondere er, aber auch die Gegenseite erklärten wortreich, was angeblich für mündliche Nebenabsprachen bestünden, und wie also die Verträge zu interpretieren seien!
Also ein bisschen „Königlich-Bayerisches Amtsgericht“, aber Nichts gegen den Richter. Nach rund 90 Minuten zog sich das Gericht zur Beratung zurück und dann wurde die Klage des Zahnarztes abgewiesen.
Praktische Folgen des Urteils: Es stehen mehr KZV-Gelder für „normale“ Zahnarzthonorare usw. zur Verfügung, statt dass davon auch „Luxus-Doppelrenten“ bezahlt werden müssen. Und: Hätte ZA Dr.Meyer gewonnen, hätte die Stadt Berlin die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen, also der Steuerzahler.
Tagesspiegel 11.April 2019 über dieses Urteil: https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahnaerzte-verlieren-gegen-senat/24211048.html
(Das Urteil bzw. Urteilsbegründungen werde ich hier noch einfügen soweit ich es bekommen kann)
LSG Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen L 7 KA 38/17 KL

Ein Gedanke zu „Gerichtsurteil KZV-Vorstand Klage gegen Berlin

  1. INFO von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Viele Beiträge über solche Themen auf der Webseite der „Initiative unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.“, mit interessanten Links zu brandneuen Zeitungsberichten! Folgenden Link in neues Fenster kopieren:
    http://iuzb.de/
    (Denn Sie würden beim Anklicken meinen Blog verlieren)

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