a) Den „Beistandspakt“ zwischen Ärzten erklärte ich allgemein im Teil 1 (“Wer veranlaßt Gewaltserien gegen Patienten?“Januar 2016) . Dort die Parallelen zu einem Versicherungsvertrag, ausführlich die Motive, und daß keineswegs Eine(r) alle Taten steuern muß. In meinem Falle kannten sich mehrere Täter, was für Opfer natürlich immer nachteilig ist. Also in diesem Teil 2: Welche konkreten Zusammenhänge bestanden (und bestehen) zwischen Beteiligten bei mir? Wie stellten meine Täter Kontakt zu späteren „Behandlern“ her bzw. wie erfuhren Nachfolgende vom Vorgeschehen? Und inwiefern verschärfte Das (und andere Faktoren) die Gewalt gegen mich? (Für die einzelnen konkreten Taten OBEN „Roter Faden“. Und Kathegorie „Meine Behandlung“)
S mußte ernstlich fürchten, daß meine Strafanzeige gegen sie nicht im Sande verläuft. Denn bei ihrer „Behandlung“ kam Einiges -zum Teil nachweisbar und (auch) strafrechtlich relevant- zusammen („Zahnarztpfusch…“1/2014) , was S sicher klar war. Entsprechend liegt nahe, daß S sämtliche Möglichkeiten der Einflußnahme nutzte, um möglichst vollständig meine folgenden Behandler, Zahngutachter usw. zu manipulieren, oder sonst auf die Einfluß zu nehmen. Verstellungskunst und Schlauheit der S hatte ich 2009 selbst kennengelernt. Da beide Angestellten direkt oder indirekt wissentlich mitmachten, werden die auch später wo nötig zur Seite gestanden haben.
b) Es bestanden schon vor meinem ersten Termin bei Zahnärztin S diverse direkte Verbindungen zwischen den in meinen Beiträgen erwähnten Ärzten:
[Kieferchirurg E`s Vorgehen ist zwar Teil der Straftatenreihe gegen mich, war aber nicht erst Reaktion auf meine Strafanzeige gegen S, denn E handelte im Wesentlichen vorher. Inwieweit sein wohl absichtlich sehr falsches Vorgehen und sein Zusammenspiel dabei mit der Überweiserin an ihn, Zahnärztin S, Standard zwischen Beiden war und noch ist, weiß ich nicht. (Zu E, Gutachten über E, und zum Zusammenspiel E mit S: „Beschwerdeverfahren…“1/2014) . Motiv des E war womöglich nur Einkommensmaximierung, es sei denn, E war von S durch Lügen zu seinem Vorgehen aufgestachelt worden. Bei S würde mich zwar Nichts wundern, aber das weiß ich nicht.]
Mit meinem damaligen Hausarzt J arbeitete ZÄ S 2009 nicht nur räumlich eng zusammen (Rezeptionen im gemeinsamen Raum. Gemeinsames Wartezimmer, Toilette, Garderobe, Webauftritt.) Beide waren auch offizielle „Kooperationspartner“ desselben Klinikkonzerns, J außerdem Ausbildungspraxis dieses Konzerns, mehr zum Konzern siehe unten „d“.
Ich hatte J am 30.3.2010 schriftlich mitgeteilt daß ich von S mißhandelt worden war und sie angezeigt hatte, und J hatte wie ich weiß S sofort über meine Mitteilung informiert. S hatte entsprechend keine Möglichkeit mehr, meine Beschuldigungen dem J gegenüber vollständig geheimzuhalten. Aber Das hatte für S umgekehrt den Vorteil, frei mit J über die Angelegenheit reden und auf ihn einwirken zu können. (Zwar wurde später mit mit richterlichem Durchsuchungsbeschluß [Ermittlungsakte Blatt 45] die Patientenakte Praxis S aus der Praxis S rausgeholt, Das geschah aber womöglich so daß J davon garnichts mitbekam)
J berichtete nach Erhalt meiner „Info“ offensichtlich auch meinem Urologen H. Beide kannten sich: H war 2008 Empfehlung des J. Das veranlaßte den H offensichtlich zu dessen Unterleibsverletzung Mai 2010, siehe „Unterleib … Teil A“4/2016.
c) Auch J und mein damaliger Hautarzt „HA“ kannten sich: Bei „HA“ war ich seit ca. 2000 in jedem Quartal und der HA hatte mir den J empfohlen. Die Verfälschung meiner Patientenkartei beim „HA“ geschah sicher auf Veranlassung der S die dafür als Mittelsmann Hausarztes J benutzte. (Unsinn in der Patientenkartei des „HA“: „Vorsicht! Muß zum Neurologen!“ und mehr über „HA“ in „Kein Witz…“6/2014) „HA“ expandiert seitdem übrigens außerordentlich, nicht nur direkt mit seiner Hautarztpraxis. Daß hinter J und S derselbe in Berlin allmächtige Klinikkonzern steht, kann „HA“ dabei nützlich sein, hat er doch als kollegialer Helfer von J und S „funktioniert“ und also seinen „Versicherungsbeitrag“ einbezahlt.
Zusammenfassend: Zahnärztin S, Hausarzt J, Urologe H und Hautarzt „HA“ kannten sich schon vor 2009 direkt und persönlich.
Ich ließ mir 2009 nach Behandlungsabbruch bei S vom „HA“ auch Zahnärztin W empfehlen. (Von meiner Patientenkartei-Verfälschung des „HA“ erfuhr ich erst 2010) Und ich hatte selbst einer Angestellten der S gesagt, daß ich zur W wechsle. Naheliegend, daß S dann die Hilfsverweigerung der W bewirkte („Das Recht…“3/2015)
d) Zahnklinik X war mir März 2010 auf meine Frage vom berliner MDK-Lügengutachter M empfohlen worden. Ich traute M da noch ausreichend (Ich wußte da noch nicht, daß M ein Falschgutachten erstellen wird) und vereinbarte umgehend bei X einen Termin. X gehört zu dem Klinikkonzern, mit dem S und insbesondere J (Ausbildungspraxis und Kooperationspartner) wirtschaftlich eng verbunden sind. Damals hielt ich Das für unproblematisch, weil ich garnicht fürchtete daß mir in einer solchen großen Zahnklinik wegen meiner Anzeige gegen S Gefahr drohen würde. Und ich war mir damals noch sicher, daß Ärzte gerade Opfern besonders beistehen, die o.g. Straftat des Urologen H hatte noch nicht stattgefunden. (Mittlerweile weiß ich: Ärzte stehen Arztopfern prinzipiell nicht bei.) Von meiner Anzeige gegen S erfuhren die Oberärzte bei X vermutlich am 25.5.2010, wohl nach Anruf der dortigen Ärztin K bei Gutachterpraxis M. (Die Studenten hatten an dem Tag während der Arbeit an Zähnen 13 bis 17 von mir erfahren, daß S die versaut hatte, und Student H sprach dann wohl im Hause die K an.) Schon allgemein war X bereit, sich an Straftaten gegen mich zu beteiligen. Als „Versicherungsleistung“ und aus allg. wirtschaftlichen Erwägungen. (Siehe Beitragsteil 1 Januar 2016. Und allg. auch in „Arztpraxis…“2/2014 und in „Gewalt…“7/2014) Zusätzlich war Zahnklinik X natürlich motiviert, weil sie wie Oben beschrieben etwas engere Beziehungen zu J und S hatte.
e) Durch die eigenen Taten der X 2010, und durchs Geschehen ab Januar 2011, kamen für X noch weitere Motive für ihr Vorgehen hinzu:
Ich hatte im Januar 2011 in der Kanzlei des berliner Rechtsanwalts „R“ die Klinik X der gefährlichen Körperverletzung (deren Studenten, zT ganz sicher unter Zwang Vorgesetzter) beschuldigt. (Daß bereits Medizinstudenten in Mißhandlungen einbezogen werden ist aus Straftäterlogik nur folgerichtig, Punkt „h“ in Beitragsteil 1. Die Straftaten bei X detailliert geschildert in „Körperverletzung…“11/2014) „R“ erhob dann März 2011 Auskunftsklage gegen X, um Prothetik-Akte von X zu kriegen und X konnte nicht wissen, ob eine Strafanzeige folgt. Diese Behauptungen/Risiken mußte X als Teil des Klinikkonzern mit zigtausenden Mitarbeitern unbedingt versuchen, im Keim zu ersticken. Gegen diesen Klinikkonzern ging und geht in Berlin wenig, um entsprechend viel Geld vieler Leute ging und geht es, deswegen waren (und sind) meine Mißhandlungsvorwürfe gegen X nicht völlig unerheblich. Es war absehbar, daß X mit äußerster Härte gegen mich reagieren würde. Und natürlich spielt wegen des vielen Geldes um das es geht nie irgendeine Rolle, was dabei aus Patienten wird. Für X war ungünstig, daß ich mit „R“ einen RA ausgewählt hatte, der Strafrechtler und gleichzeitig Fachanwalt für Medizin mit Schwerpunkt Zahnarztrecht ist. X mußte mit Blick auf die Zukunft verhindern, daß „R“ mir glaubt. Denn das hätte den „R“ für zukünftige Streitfälle -gleich von wem- gegen den Klinikkonzern eingenommen. Streitfälle gegen den Klinikkonzern hatte und hat „R“ aufgrund dessen schierer Größe seitdem sicher öfter. Außerdem mußte X (und deren Konzern) natürlich befürchten, daß sich die an mir begangenen Straftaten in der relativ kleinen Medizinanwalts-Szene herumsprechen. Entsprechend setzte X sicher alle Hebel in Bewegung, um „R“ zu vereinnahmen. Das gelang: „R“ glaubte nicht mir sondern X. Logischerweise hielt „R“ dann auch meine vorherige Anzeige gegen S für gelogen. „R“ meinte dann den Spieß umdrehen zu müssen und log während der noch gegen X laufenden Auskunftsklage für X. (Er habe die fehlende Prothetikakte erhalten) Und danach, während des noch laufenden Ermittlungsverfahrens log „R“ für S. Log also als Anwalt jeweils für die Gegenseite, detailliert in „Fachanwalt…“2/2014.
f) Da Zahnklinik X nach meiner Flucht von dort (November 2010) keinen direkten Zugriff mehr auf mich hatte, bediente die sich offensichtlich meiner Weiterbehandler, was für X aufgrund ihres Einflusses auf die Szene kein Problem war. ZB häufen sich an dieser Klink die in Beitragsteil 1 Punkt „c“ allgemein beschriebenen einflußreichen Funktionsträger. Parallel zu X bemühte ZÄ S sich sicher weiterhin, mich in jeder Hinsicht zu „behindern“: Zum Einen weil das Ermittlungsverfahren gegen sie noch lief, zum Anderen aus Lust an der Gewaltzufügung. S hatte sicher sofort nach Kenntnis meiner Anzeige damit begonnen, bei jeder passenden Gelegenheit Leute nach jeweils genauer Vorüberlegung vollzujammern um Unterstützung zu bekommen. (Wie Oben schon erwähnt zB den J, so indirekt auf den „HA“ und H usw. eingewirkt, anders sind die Taten von „HA“ und H ja nicht zu erklären)
Die einflußreiche Klinik X mußte sich gegenüber denen, die sie versuchte anzustiften, sicher überhauptnicht rechtfertigen, geschweige denn dabei Irgendwas über mich belegen. Sie brauchte meine Anschuldigung gegen sie selbst oder gegen S noch nichtmal erwähnen, um meine dann folgenden Behandler zu beinflussen. Dem mit entsprechender Autorität ausgestatteten Netzwerk der Zahnklinik X konnte und kann sich kein Behandler entgegenstellen. Also auch in meinem Falle Keine(r), falls Das überhaupt eine(r) erwog (siehe in Teil 1 „n“: Folgen fürs Nichtmitspielen) Außer ein Arzt hat Mut und Verbündete und ist bereit, finanzielle Opfer hinzunehmen. Falls nachfolgende Behandler „meine Vorgeschichte“ erfuhren, so verschlimmerte Das sicher deren Wut und dann auch deren Straftaten gegen mich. Wem das Treiben bei X unbekannt war oder wer es nicht wahrhaben wollte, hatte Mitleid mit den beschuldigten Studenten. Der Rest ärgerte sich jedenfalls über meine geschäftsstörenden Anschuldigungen. Derartiger Vorgänge sind ja das Gegenteil des Bildes, das in der Öffentlichkeit mühsam aufrechtzuerhalten versucht wird.
g) Jegliches Tun der X gegen mich hatte für die mehrfachen Nutzen. Anfangs ging es nur darum, S zu decken. Nach eigenen Straftaten dann auch darum, sich selbst vor rechtlichen Folgen zu schützen. Neben bereits Erwähntem („Versicherungspakt“, formale Nähe zu S usw.) solidarisierte X sich auch deshalb vermutlich besonders stark mit S, weil X nach einer Verurteilung der S meine Anschuldigungen gegen sie selbst (X) schwerer als Lüge hätte verkaufen können. Denn eine Verurteilung der S hätte meine Glaubwürdigkeit erhärtet. Die eigene Patientenkartei(Prothetik) verschwinden zu lassen, hatte für X den Doppelnutzen, das Vorgehen der S und gleichzeitig das eigene Vorgehen zT schwerer rekonstruierbar zu machen.
Mißhandlerstudent M war u.A. aufgrund seiner zwei linken Hände und seiner relativen Interesselosigkeit auf „Unterstützung“ bei der späteren Abschlußprüfung angewiesen. Insofern war M motiviert, sich „Freunde“ unter Vorgesetzten zu machen. Und bei ihm bestand auch deshalb ein unterdurchschnittliches Risiko, daß er sich der KV-Anstiftung Vorgesetzter verweigern würde oder gar daraufhin irgendwelchen „Ärger“ machen würde, da er den erforderlichen „Stallgeruch“ hat: Unter ganz nahen Familienangehörigen des Mißhandlerstudenten M ist mindestens ein berliner Uni-Doktor. (Selbstredend ist M heute (2016) als Zahnarzt tätig.) Auch die anderen Studenten, also H und F usw., wollten ja deren Abschlußprüfungen bestehen, und denen wurde sicher gesagt, sie müßten zur „Rettung“ einer Kollegin beitragen, und auch, damit Anzeigen gegen Ärzte „nicht Schule machen“. So daß die nicht nur aus Angst mitmachten.
Es war (und ist) also in vielerlei Hinsicht besonders nachteilig für mich, unter Anderem diese einflußreiche Ausbildungs-Zahnklinik gegen mich zu haben, statt nur eine weitere x-beliebige kleine Zahnarztpraxis. Ich ließ mich durch die Gewalttaten nicht zum Schweigen bringen, wendete mich auch wegen X dann an Anwalt „R“, den ich einweihte und der für mich dann X um Auskunft(Akte) verklagte. Zudem hatte ich der X beim „R“ Vorsatz vorgeworfen, in der juristisch schärfsten Form der Absicht: Schädigung und Schmerz als Ziel und nicht „nur“ zB als „Kollateralschaden“ eines Eingriffes aus Geldgier. Ich schilderte Behandlern nach Zahnklinik X nur noch das Allernötigste, dazu gehörte eben 2011/2012 auch, daß verschiedenen Informationen nicht mehr in Erfahrung zu bringen sein werden, weil bei X deren Prothetik Akte „verschwand“ und bei S eine frühere OPG usw. Dennoch fragten die natürlich bei X usw. nach, auch so erlangte X Kenntnis der ihr nachfolgenden Behandler. Und stiftete also nach aller Wahrscheinlichkeit die Zähnärzte G und V, die Zahnärztin K und dann den Zahnarzt ? zu deren Vorgehen an. Vermutlich „verdanke“ ich X auch die Unterleibsmißhandlung März 2012 im V-KH. Aber auch nicht ganz ausgeschlossen, daß andere Genannte persönliche Verbindungen zum V-KH, zB zum dortigen Chirurgen und Haupttäter Dr.W, hatten.
h) V– Krankenhaus 2012 (OP nach Leistenbruch Links) :
Dortige Straftaten an meinem Unterleib detailliert im Beitrag „Unterleib … Teil B“5/2016 (und kurz in „Arztpraxis…“2/2014 „d“) Verbindungen vorheriger Ärzte zu den in dieser Angelegenheit konsultierten Krankenhäusern:
(Natürlich ging ich nach Frühjahr 2010 Nie mehr zum Hausarzt J, siehe Oben „b“) Ich erhielt vom neuen Hausarzt Sch 2012 eine Einweisung wg. Leistenbruch Links, er bot B-KH oder H-KH an. Normalerweise wäre ich wieder ins berliner E-KH gegangen, OP Leistenbruch Rechts war 1/2009 dort gut verlaufen und die waren ok. („Leistenbruch“ ist im Bauch/Unterleib und hat Nichts mit Zähnen zu tun) Jedoch war das E-KH Empfehlungen meines vorherigen Hausarztes J gewesen. Weswegen ich mich (insbesondere nach den Erfahrungen mit J`s Empfehlung Urologe H im Mai 2010 s.O.) nicht erneut in das E-KH traute: Ich fürchtete, J könnte auch E zu Straftaten gegen mich angestiftet haben, so wie offensichtlich den Urologen H und den „HA“(s.O.) . Ich entschied mich für den Vorschlag B-KH, wohl weil ich mir sicher war, daß das mit Klinikkonzern X nichts zu tun hat. Natürlich weiß ich nicht exakt, wann wer welche Infos ans B-KH gab. Ich kann noch nichtmal völlig ausschließen, daß das unterirdische Verhalten insbesondere der Assistentin (in Anwesenheit der Ärztin) beim ersten und gleichzeitig letzten Termin im B-KH „normal“ war: Da ich erst zwei Stunden vorm Betreten des B-KH die OP-Einweisung vom Hausarzt Sch erhalten hatte (vorher wußte kein Arzt vom Leistenbruch Links), stellt sich ja die Frage, wie das B-KH davon sofort erfahren haben könnte. Vom Hausarzt Sch nicht, der wußte höchstwahrscheinlich noch Nichts von meinen „Streitigkeiten“/Anzeige usw. Ich kann nicht ausschließen, daß mein ehemaliger Hautarzt „HA“(war vor seiner Niederlassung in Führungsposition für die „Mutterorganisation“ des B-KH tätig) das B-KH irgendwann 2010 über meine „Streitigkeiten“ informierte, für den Fall daß ich im B-KH irgendwann Hilfe begehren würde. Ich sah (wohl erst beim Verlassen) an der Rezeption des B-KH das Schild: „Akademisches Lehrkrankenhaus (für den besagten Konzern der Klinik X)“. Oder hatte statt des „HA“ die Klinik X mich auf eine „schwarze Liste“ des B-KH setzen lassen? Nach den Straftaten bei X wollte ich natürlich nicht mehr in ein Krankenhaus dieses Konzerns. Besorgniserregend natürlich das unwürdige Verhalten im B-KH, detailliert in „Unterleib … Teil B“5/2016. Ich sagte den sofort abgemachten OP-Termin umgehend ab und ging Nie mehr ins B-KH. (In den Monaten bis zu dieser „Krankenhaussuche“ fanden parallel wieder Körperverletzungsstraftaten und Hilfsverweigerung durch Zahnärzte V und G statt, nach Klinik X. Überblick OBEN „Roter Faden“)
i) Der kriminelle Durchgriff wurde jedoch auch zum V-KH hergestellt, wo ich nach dem B-KH für die Leistenbruch-OP vorsprach. Ich hatte mir jetzt einen Überweisungsschein für das V-KH vom Hausarzt Sch geholt. (In das vom Sch zuerst ja alternativ empfohlene H-KH traute ich mich nicht weil ich von vornherein wußte, daß das H-KH zum Klinik-X-Konzern gehört.) Irgendwann vorm OP-Tag wurde das V-KH offensichtlich über mich „informiert“ und es kam dort im März 2012 nach der dortigen OP (wg. Leistenbruch Links) zu vorsätzlichen KV-Straftaten am Unterleib. („Unterleib … Teil B“5/2016). Das B-KH wußte, daß ich nach meiner Absage Anderswo vorsprechen würde. Ein Kinderspiel, dafür einfach zumindest bei den Ansprechpartnern der größeren Berliner Krankenhäuser nachzufragen, um mit guter Chance herauszufinden wo ich operiert werde. (Ärzte werden schon bei „harmloseren Fällen“ zu verhindern wissen, daß Patienten Kliniken „gegeneinander ausspielen“.) Ob verhängnisvollerweise sogar persönliche Kontakte/Beziehungen vorher Beteiligter zum V-KH bestanden weiß ich nicht. Möglicherweise fragte das V-KH vorm Operieren routinemäßig im E-KH nach. Natürlich hatte ich dem V-KH über die ähnlichartige Voroperation (2009 beim E-KH Leistenbruch-OP Rechts) berichtet, ich konnte ja nicht verschweigen, daß sich Rechts bereits ein Netz befindet. Nicht ausgeschlossen, daß dabei „Negatives“ über mich vom E-KH zum V-KH gelangte. Denn es ist wie gesagt sehr gut möglich, daß mein damaliger Hausarzt J auch vorsorglich das E-KH anstifte, für den Fall daß ich dort wieder auftauche. Jedenfalls ist „meine Geschichte“ beim V-KH gelandet, wenn nicht so dann anders. Das ergibt sich aus der eindeutigen vorsätzlichen KV am V-KH.
Der Klinikkonzern zu dem X gehört, kooperierte schon 2012 offiziell formal und auch praktisch mit dem V-Konzern. (Es arbeiten Ärzte von Fachbereichen beider Konzerne miteinander, Zwecks angeblicher Kostenersparnis. Gemeinsame Nutzung von Forschungsergebnissen usw. Die Medien berichteten.) Auch die „Zentralisierung im Klinikwesen“ macht die Flucht von Patienten vor Straftätern von einem zum anderen KH zunehmend sinnlos -daß sich auch völlig fremde Ärzte ggf. gegenseitig mit Straftaten „helfen“ schilderte ich bereits umfangreich im Beitragsteil 1 / Januar 2016. Es war also aus mehreren Gründen 2012 naiv von mir zu glauben, nur weil ich zur Klinik eines anderen Konzerns (als X) ging – und auch nicht mehr zum E-KH- wäre ich geschützt. Nach den Straftaten im V-KH (woraufhin mein beschädigter Körperzustand dem vor der dortigen OP glich) flüchtete ich (mit dementsprechendem OP-Einweisungsschein „REZIDIV“ =Wiederauftreten des Symptoms, wiederum ausgestellt von Hausarzt Sch) dann doch zum H-KH, dem ursprünglichen Alternativvorschlag des Sch. Im H-KH sprach ich 2012 seit kurz nach dem V-KH wiederholt deswegen vor, immer beim selben freundlichen Oberarzt. Selbstverständlich hatte das H-KH Kontakt zum V-KH aufgenommen, die hatten ja kurz zuvor operiert, aber die dortigen Straftäter konnten so auf das H-KH einwirken. Erst hieß es im H-KH, es sei ja wirklich ganzschön ausgeprägt aber für eine erneute OP zu früh. Später hieß es im H-KH, da sei Nichts, da habe Hausarzt Sch sich geirrt. Meinen Wunsch, wieder einen Termin in rund vier Wochen zu bekommen, lehnte man beim letzten Termin im September 2013 ab. Auch hier wahrscheinlich wieder „Geben und Nehmen“: Stufst Du meinen Operierten nicht als Rezidiv ein, wird für Dich später ebenso verfahren. „Rezidiv“= Krankenversicherung zahlt nicht erneut, sondern Erstoperateur muß umsonst „reparieren“. Kein „Rezidiv“ bedeutet: Krankenversicherung bezahlt nochmal und lt. Statistik weniger mißglückte OP, auf dem Papier weniger Behandlungsfehler. Kein Fehler bedeutet auch weniger Begutachtungen, weniger Klagen etc. Ängstlich und mit geschrumpftem Vertrauen in das H-KH fand ich mich mit der Absage ab. Ich habe dem H-KH deren Diagnose aber auch nicht leicht gemacht-mich kaum mehr getraut zu essen und zu trinken usw. Ich komme seitdem mit vielen Einschränkungen/Verzicht und viel Vorsicht/Disziplin auch ohne OP mit meinem Leistenbruch bis jetzt noch klar, detailliert in „Was Opfer tun, …“7/2016. 2014 war ich in Behandlung bei einem Chirurgen (Behandlung nach Hundebiß ins Bein) und verpaßte wohl die Chance, dort meinen Leistenbruch in Ordnung bringen zu lassen. Er half wohl ohne wenn und aber – also eine Ausnahme von der hier geschilderten Regel.
j) Werden Falschbehauptungen über mich verbreitet?
Sicher wird bei Anstiftungen zT auch über mich gelogen: Weiter“behandler“ werden kaum Beweise für Behauptungen des Anstifters verlangen. Falls doch wird Passendes angefertigt, so wie das Verfälschen von Patientenkarteien offenbar gang und gäbe ist.
Ich habe niemals eine Eidesstattliche Versicherung o.Ä. des Inhaltes abgegeben: Ich würde meine Anschuldigungen gegen S widerrufen, oder in Teilen widerrufen, oder Ähnliches. Außer meiner Auskunftsklage gegen Klinik X habe ich nie in meinem Leben irgendjemanden verklagt. Ich wurde ein einziges Mal in meinem Leben verklagt, die Klage scheiterte: „Mein Zahnarzt verklagt mich“8/2014. Meine einzige Anzeige in meinem Leben gegen einen Arzt usw. ist die gegen Zahnärztin S (Stand: Januar 2016)
k) Zur Straftatenreihe kam es, weil ich über die ersten Straftaten nicht schwieg sondern anzeigte usw. Und weiterhin zu Ärzten ging und sich also Tatmöglichkeiten ergaben. Wenn über bekannte Persönlichkeiten eine Fatwa erlassen wird (dergestalt daß der kaputtgemacht werden soll – siehe Ayatollah Khomeini und der Schriftsteller Salman Rushdie „Satanische Verse“ Rushdies Buch über seine Verfolgung ) gibt es Personenschutz. Die stehen dann zB auch vorm Krankenhauszimmer. Erlassen Ärzte gegenüber einem Patienten eine „Fatwa“, gibt es eine Urne. Ich bräuchte Beschützer im Krankenhauszimmer. Naiv zu denken, Kollegen“solidarität“ ende an der berliner Stadtgrenze. Wieso sollte Das so sein? Das Unterdrückungs-System würde unwirksam werden, wenn sich ein Patient durch eine S-Bahn-Fahrt zu einem Potsdamer Zahnarzt aus dem Zugriff befreien könnte. So fahrlässig sind Zahnärzte nicht – es geht um den erheblichen Wohlstand einer Riesenzahl von Leuten. („Passenderweise“ wohnt auch Zahnärztin S -die Angezeigte aus 2009- exclusiv am Grunewald)
Soll ich das Ausland für Behandlungen aufsuchen? Ich will Täter und deren Helfer mit dem Angerichteten konfrontieren. Und Verschiedenes spricht gegen das Ausland. Ich weiß nicht wo das kriminelle Netzwerk endet. Selbst ausländische Ärzte und Kliniken sind zT finanziell zB von den einflußreichen berliner Klinikkonzernen abhängig. Sei es in Form von Sachspenden oder Geldspenden. Für Wohlverhalten werden sicher „Anreize“ geboten: Stipendien, Forschungsaufträge, Hilfe bei der Zuweisung von EU-Geldern, Lehraufträge in Deutschland etc. Zudem das Transportproblem nach einer Operation / viele Stunden in Auto oder Zug, und jedenfalls das Sprachproblem. Natürlich würde in Sachen Leistenbruch auch ein ausländischer Operateur ganz sicher vorher beim V-KH für die Vorgeschichte nachfragen. Und dann…? Und falls auch nach einer Auslands-OP Probleme auftreten, ich wieder in Berlin bin: Dann in Berlin zur „Nachsorge“??
l) Den Unsinn „Ärzte machen keine vorsätzlichen Körperverletzungen“ und den Unsinn „Hat die kassenärztliche Vereinigung etwa ein Rundschreiben an Alle geschickt, Steffens solle mißhandelt werden?“ habe ich mit diesen Teilen 1 und 2 hoffentlich geradegerückt. Und gezeigt, wie Das in der Realität praktiziert wird. (Thema „Gewalt am Unterleib“ auch kurz in „Arztpraxis…“2/2014, dort Punkt „d“.)
[Neutrale Buchstaben: „X“ für die Zahnklinik 2010, „HA“ für meinen ehemaligen langjährigen Hautarzt, und „R“ für meinen Rechtsanwalt 2010-2012. Und am 2.April 2016 wurde ein anderer Anfangsbuchstabe in den Tatsächlichen geändert um Mißverständnisse zu vermeiden.]
Vorsatzstraftaten gegen Patienten können nur dadurch seltener werden, daß sich immer mehr Ärzte mutiger verhalten / nicht mehr „mitspielen“ und sich Verbündete suchen. Und -soweit vorhanden- auch die eigene Gier nach Geld und Ansehen unter Kontrolle bringen. Und Perverse nicht mehr gewähren lassen. „Medleaks“ war schonmal eine sehr tolle Sache – siehe Beitrag „Arztkritiker Medleaks…“10/2014. Kein Patient verdient Mißhandlung durch ärztliche Selbstjustiz – schon weil kein Arzt in der Lage ist, richtig und vollständig über mögliche Patientenverfehlungen zu urteilen.
Ich habe auch mehrfach (vorsätzliche) Körperverletzung von Ärzten erfahren.
Allerdings bin ich noch billig davongekommen im Vergleich zu Steffens. Wenn ich nicht so vorsichtig wäre, oder gar Anzeige gegen Ärzte erstattet hätte weiß ich nicht ob und wie ich noch leben würde.
Ärzte nutzen soziale Netzwerke um sich auszutauschen habe ich von der Krankenkasse erfahren.
Gefährlich kann es schon sein, mit dem von einem Arzt verursachten Schaden zu einem anderen Arzt zu gehen. Das 1. Gebot unter Ärzten heist : Einen Kollegen (auch völlig unbekannt) zu schützen.
Ich habe trotz Vorsicht auf diese Weise weitere Verletzungen zugefügt bekommen.
Ich weiß leider immer noch nicht, wann ich von meinen Verbrecherkollegen durch eine Gruppe Neonazis informiert werde, dass ich ab jetzt Herrn Steffens misshandeln muss/darf/kann. Geschieht das erst nach Ihrer Erstvorstellung bei mir oder bereits vornweg? Mir wäre es lieb vornweg, dann könnte ich mich bereits darauf einstellen. Es tut mir Leid, dass ich nachfragen muss, ich hatte zum letzten Kongress „Zahnärzte hassen Menschen – im digitalen Zeitalter.“ nicht richtig aufgepasst – ich war zu sehr mit Geldzählen beschäfftigt. Sorry.
(Zahn`s Kommentar in diesen Beitrag verschoben)
Antwort: ?? Derartigen Unfug („…durch eine Gruppe Neonazis informiert…“) habe ich Nie behauptet!!
Zum Thema: Ob und wann ein folgender Behandler informiert/gewarnt wird ist ganz unterschiedlich. Wie es bei mir (vermutlich) war, können Sie im Beitrag lesen.
werter Herr Steffens,
ich hätte diesen Beitrag von Zahn nicht veröffentlicht.
Stattdessen hätte ich mir rechtlichen Rat eingeholt.
Antwort: An Zahnarzt „Zahn“ schätze ich, daß er mitdiskutiert statt totzuschweigen. ZB in „Zahnarztpfusch…“1/2014 und „Zahnärzte zerstören…“1/2014. Leider spielt er in vielen Kommentaren den Unwissenden.
Es gibt durchaus effektive Möglichkeiten der weissen Kittelmafia Nadelstiche zuzufügen.
Antwort: Ja es ist keineswegs abwegig, einige Gepflogenheiten als mafios zu bezeichnen, siehe auch den wenig gelesenen „Was ist die Grundlage des ärztlichen Wohlstands?“8/2014.
HINWEIS: Terminators Kommentar bezieht sich auf Zahn`s Kommentar hier – darum in diesen Beitrag verschoben.
„An Zahnarzt „Zahn“ schätze ich, daß er mitdiskutiert statt totzuschweigen.“
Danke für die Blumen. Ich glaube allerdings auch, dass Sie einen gewissen Teil an Informationsgewinn nicht bestreiten können. Korrekt oder nicht?
Beste Grüße
Antwort: Entscheidend finde ich, daß ich trotz Ihres Engagements in Ihren zahlreichen Kommentaren lediglich ein einziges Mal auf Ihren Hinweis hin einen Fehler korrigieren mußte: Eine seitenverkehrt abgebildete Röntgenaufnahme(war bedeutungslos). Erstaunlich, denn Sie sind Zahnarzt und ich Laie. Das spricht für die Solidität meines Blogs.
Hallo,
mir ist schon klar, dass Sie nie dererlei [Zahn meint „..durch eine Gruppe Neonazis informiert..“] in Ihren Ausführungen behauptet haben. Es diente lediglich als Hyperbel im Sinne eines Stilmittels, um den äußerst unwahrscheinlichen Weg der Informationsübertragung zwischen Ihren Peinigern zu beschreiben.
Liebe Grüße
Antwort: Schreiben Sie nicht schon wieder entgegen besserem Wissen als Zahnarzt: „äußerst unwahrscheinlichen Weg der Informationsübertragung“
Für alle Anderen: Im Beitrag sind die vermutlichen „Wege der Informationsübertragung“ beschrieben. Dafür ist der Beitrag. (Ob die telefonieren, sich persönlich sprechen, oder in Ausnahmen schriftlich kommunizieren, dürfte dabei wohl egal sein.) Die Motive für die „Informationsübertragung“ ausführlich in „Teil 1“/Januar 2016.
Es scheint noch andere Wege der Übermittlung zu geben. Zweimal bereits wurde ich direkt beim ersten Termin von Zahnärzten misshandelt, ohne dass ein anderer Arzt von den Terminen wusste (einmal ist es sogar im Zahnärztlichen Notdienst geschehen). Vielleicht ist die Idee des „Rundschreibens“ gar nicht so falsch.
Antwort: Hallo und Danke. Ich schrieb schon in Beitragsteil 1 „Selbstverständlich erteilt niemand Mißhandlungsaufträge per Email-Rundschreiben….es wird ohnehin möglichst vermieden, daß Schriftliches existiert.“ Weil dann wäre ja ein Nachweis vorhanden.
Ich warte sowieso darauf daß mal Einer aussteigt und plaudert. Nur eine Frage der Zeit. Ich veröffentliche hier gern-einfach an mich schicken, auch anonym.
Ich glaube eher der Pfusch ist völlig normal bei den Zahnärzten.
Wenn man einfach so aufgrund von Empfehlungen Zahnärzte aufsucht ist die Wahrscheinlichkeit grösser an einen Pfuscher zu gelangen als an einen guten Zahnarzt.
Normalerweise würde ich wenn der Hausarzt einen anderen Arzt empfiehlt schon mal misstrauisch sein. Da es oft Kollegen sind und nicht aufgrund fachlicher Kompetenz empfohlen wird.
Ich würde nach Thailand fliegen und mir da den Leistenbruch operieren lassen.
Antwort: Hallo Jens, durchs Lesen der einzelnen Beiträge wird der Vorsatz mehrerer Beteiligter klar, sinnvolle Reihenfolge:
[„Brücke“ = Zähne 13-15-17 Rechts Oben]
1. „Zahnarztpfusch…“1/2014(Brücke Übersicht u.A., Zahnärztin S)
2. „Beschwerdeverfahren…“1/2014(Zahn 27 Kieferchirurg E, ZA V und ZA G)
3. „Körperverletzung…“11/2014(Brücke Fortsetzung Klinik X)
4. „KZV-Mängelgutachten…“5/2014(Brücke Neuanfertigung/ Zahnärztin K)
5. „Zahnärzte zerstören Zahn 25“1/2014(Zahnarzt B2)
6. „MDK…“4/2015 enthält das absichtliche Falschgutachten des M betreffs ZÄ S/Brücke.
7. „Neue Zahnbrücke..“7/2015 (Brücke nochmalige Neuanfertigung durch ZA?)