Zahnärztin manipuliert Patientenkartei /P5

Am 2.4. 2019 bat ich Zahnärztin P um Zusendung meiner Patientenkartei. Noch bevor ich die am 10.April 2019 erhielt, veröffentlichte ich Beiträge P1 – P4 über diese Zahnärztin. Natürlich war mir klar, dass P die Kartei entsprechend meiner darin enthaltenen Anschuldigungen manipulieren wird.

Also dass diese Blogbeiträge P1-P4 (insbesondere natürlich P2) für ZÄ P quasi Merkzettel bzw. “To-do-Listen” fürs Faken sind. Aber das war mir egal, ich wollte P`s Misshandlungen jetzt sofort online stellen.
P kann sowieso fast behaupten was sie will, beruft sich einfach auf ihre Angestellte Schwester K. Die würde vor Gericht oder bei Staatsanwalt /Kripo als normale Zeugin gelten, was natürlich mangels Neutralität (Angestellte der P) unsinnig ist. Das weiss jeder Richter, aber er muss seinen Schreibtisch freikriegen.
Jeder Arzt kann wenn er will weitgehend ungehindert Patienten misshandeln: https://zahnkaufmann.de/arztpraxis-oder-klinik-ist-leider-auch-ort-perfekter-straftaten-nicht-nur-ort-der-heilung/
Wenn ich vorm Veröffentlichen meiner Beiträge über P erstmal ihre Patientenkartei abgewartet hätte, hätte man mir übrigens vorwerfen können, i c h hätte meine Beiträge passend zur Patientenkartei gefaked. Mir also passend zur Patientenkartei dann Anschuldigungen ausgedacht.
Das Verfassen folgender Richtigstellung ihrer Patientenkartei zog sich über zig Tage hin, ich musste zT nach wenigen Minuten abbrechen, so weh tut es seelisch. Meine Seele und Körper wurde auch von P mit Füssen getreten! Nach soviel vorheriger Gewalt durch andere “Ärzte”. Auch P liess sich als Zahnärztin ausbilden und nutzt erworbene Kenntnisse und Erfahrungen, um Menschen nach eigenem Gutdünken ggf. kaputtzumachen. Mit Langzeitfolgen, früherem Lebensende. Der Spruch der Zahnärztekammern “Gesund beginnt im Mund” bedeutet ja gleichzeitig “Krank beginnt im Mund“. Aufgrund Ihrer weitgehenden Untätigkeit beschränkte sich ihre Karteimanipulation im Wesentlichen auf eine “Begründung” ihrer Untätigkeit, hier die vollständige PATIENTENKARTEI (PDF 1 MB)

RICHTIGSTELLUNG:

SEITE 2 Patientenkartei-PDF:
Fussnote 2: /ganz rechts Oben FALSCHE NAMENSANGABE
P schreibt Hauszahnarzt Dr.Soost”. Nein ich war nie bei diesem Arzt, er ist mir völlig unbekannt. Sein Name geistert als Fake auch durch einen DVT-Bericht 2017 (für 2015) , siehe hier: https://zahnkaufmann.de/zahnaerzte-zerstoeren-zahn-27-teil-2/ , keine Ahnung ob P den Namen aus dem DVT-Bericht sinnfrei entnahm.
Und P wusste 2015, dass ich keinen „Hauszahnarzt“ hatte, sondern dass ich vom einem ZA zum anderen ZA geflüchtet war. Das erfuhr P aus meinem kurzen Bericht darüber, wieviele verschiedene ZÄ an der Brücke (bzw. deren Zähnen Nrn. 13-15-17) gearbeitet hatte, die P neumachen sollte. („Behandlungs“-Überblick 2009 bis 2019 GANZ OBEN „Roter Faden“)

Fussnote 1: GANZ OFFENSICHTLICHE FALSCHDARSTELLUNG IHRER HILFSVERWEIGERUNG
Die letzte Zeile „Brücke abgelehnt da WF 17 vorher Revision“ ist unwahr. Nein, P begründete ihre Weigerung die Brücke Zähne 13-15-17 neu anzufertigen so, wie ich es u.A. bereits 2015 in https://zahnkaufmann.de/neue-zahnbruecke-mit-verfallsdatum-2020-erhalten/ (dort in „2“ und „3a“) detailliert schilderte. Nämlich damit, dass Region 27 vorher abgeklärt werden solle. Über P`s Weigerung und Begründung sprach ich 2015 in seiner Kanzlei mit unserem gemeinsamen Bekannten RA L. Der zeigte mir daraufhin auf seinem Tablet einen „Transversalbügel“. Weil ich den von P geschilderten Zusammenhang zwischen Zahnersatz an den Zähnen 17[rechts Oben] und 27[links Oben] nicht verstand. Beide Seiten kann man mit einem Transversalbügel (Gaumenplatte) verbinden.
Übrigens ist diese Zeile „Brücke abgelehnt...“ ausserhalb der Schriftfelder eingetragen, normal hätte man m.E. wenn der Platz nicht ausreicht, einfach auf der nächsten Seite weitergeschrieben. Und diese Zeile hat eine andere Schrift.
Weil von P erst später eingefügt.

SEITE 3 Patientenkartei-PDF:
Fussnote 4: NACHWEISLICH ABSICHTLICH FALSCHE DATUMSANGABE
Unter Datum „21.4.2016“ erfindet P die Bemerkung „DVT-Bericht 2015 ->WSR von 27 angeraten„. Ich weise bereits 2017 in https://zahnkaufmann.de/zahnaerzte-zerstoeren-zahn-27-teil-2/ anhand von Emailkorrespondenz nach, dass ich den Bericht betreff der Aufnahme aus 2015 erst am 4.Juli 2017 erhielt und schildere bereits dort, dass ich den dann der P gab. (Das zugehörige Anschreiben datiert 3.Juli 2017 fügte ich heute in den Beitrag ein) Diesen zeitlichen Ablauf schilderte ich zB auch im Beitrag P2 am 4.April 2019, dort ganz am Anfang.
P`s obige Bemerkung hätte bei dem Datum eingetragen werden müssen, an dem P den Bericht von mir erhielt, nämlich am 28.November 2017. Der Bericht war Auslöser dafür, dass P mich an MKG N2 überwies. (zB von mir schon 2018 geschildert in https://zahnkaufmann.de/dvt-besprechung-kieferchirurg-wsr-27/ , dort zwischen den ersten Fotos) P trug diese Bemerkung unter falschem Datum ein, weil: P hätte an diesem 21.4.2016 den Zahn 27 röntgen müssen, was sie behandlungsfehlerhaft unterliess. Mit der Falschdatierung ihrer Bemerkung „DVT-Bericht 2015…“ behauptet sie, ihr habe am „21.4.2016“ die DVT aus 2015 vorgelegen. Sie habe an dem Tag also eine aussagekräftige und halbwegs aktuelle Röntgenaufnahme gehabt und habe deshalb nicht selbst röntgen müssen. Diese nachgewiesene absichtliche Falschdatierung dient dem Zweck, ihr behandlungsfehlerhaftes Nicht-Röntgen zu vertuschen.

Fussnote 5: UNSINNIGE ERKLÄRUNG
30.11.2016: „Für 2015 Bonusheft nicht abgestempelt da keine Vorsorge sondern nur Beratg. !!“ Haben Sie schonmal eine Patientenkartei gesehen, wo ein Arzt reinschreibt warum er etwas nicht gestempelt hat und mit zwei Ausrufungszeichen? Ich nicht. Mir waren Stempel 2015 und 2016 relativ egal, denn ich war damals von der Zuzahlung befreit, hätte also sowieso keinen Eigenanteil zB an einer Brücke tragen müssen. Siehe detaillierte Schilderung in Beitrag P1 am 2.April 2019, dort im Abschnitt “30.November 2016….”: P stempelt und streicht dann durch, weil sie mit Ihren Fakes durcheinanderkam.

Fussnote 7 /ganz rechts Unten: ERFINDET PROVISORIUMSPLANUNG, DAS SIE MIR ABER VERWEIGERT
6.März 2018 Bemerkung:“next PV 27 kostenpflichtig Patient einverstanden Ca.60€” (PV=Provisorium) Heisst “next” nächstes Mal? Egal. In dieser Patientenkartei findet sich später Nichts über dieses Provisorum (mit dem ja “Patient einverstanden” ist) , weil P nicht zuende fakte. P weigerte sich am 26.März 2018, ein PV anzufertigen. Das schilderte ich bereits im Beitrag P2 vom 4.April 2019 (dort direkt vor “26.MÄRZ 2018 ZWEITER…”) P hätte noch für den 26.März 2018 reinfaken müssen: “Patient will nun doch kein PV”.

SEITE 4 Patientenkartei-PDF:
Hinweis: Der unlesbare Teil oben 4 lautet: „26 reagiert auf ViPr+ (Vitalitätsprüfung positiv) , kein Anlass WKB (Wurzelkanalbehandlung) da auch (?) …“
Der unlesbare Teil in der Mitte lautet: “9.5.2018: Überwärmung Abklärung 26 apikale Aufhellung sowie 27 WSR möglich. Pat soll DVT mitnehmen.”
Und die letzten drei Zeilen auf Seite 4 lauten:
“1.4.19 27 wieder Spalt, Zahn soll ad Ex; ÜW Chirurg, da auch Entfernung Fremdmaterial”

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