Betrug bei Jameda Teil 4

Neuigkeiten: Schon 2016 hatte ich nachgewiesen, wie leicht man Jameda betrügen kann. Ich hatte dafür in Berlin 10 Zahnarztprofile ausgesucht und deren Noten wiederholt verfälscht. Erst auf meine spätere Meldung hin löschte Jameda meine Fakes. Nun sah ich mir diese 10 Profile erneut an. 9 davon sind -wie schon vor meinem Test 2016- praktisch im Dornröschenschlaf, bei denen passierte bis heute fast Nichts. Denen ist Jameda egal, das kommt vor. Das Profil von Zahnärztin Frau Schmidt startete jedoch wenige Wochen nach meinem Beitrag eine Traumkarriere. Ihre gegenwärtige Gesamtnote: „1,9“. Frau Schmidt hatte bis zu meinem Fake innerhalb mehrerer Jahre insgesamt nur eine einzige Bewertung „5,8“ erhalten = damalige Gesamtnote.  (Nur am Rande: Diese „5,8“ hatte sie am 18.6.2014 erhalten, also womöglich schon 8 Tage nach ihrem Start! „Letzte Änderung des Profils 10.6.2014“, aber es ist nicht sicher, dass  ihr Profil erst am 10.6.startete. Jameda ist auch hier völlig intransparent.) Diese Zahlen detaillierter nachzulesen unter obigem Link.
Wenige Wochen nach meinem oben erwähnten Test und Beitrag begann Frau Schmidts Jameda-Karriere:
7.1.2017: Eine Bewertung Note „1,2“ und am selben Tag(!) noch eine „1,0“! Ein doppelter Zufall, denn er oder sie (auch das ist bei Jameda nicht ersichtlich) hatte offenbar sogar jahrelang mit der Abgabe einer Bewertung gezögert: „Ich bin seit fast 10 Jahren in Behandlung bei Frau Schmidt...“ Er (oder sie) geht „tatsächlich gern zum Zahnarzt“: Arztbewertung
Schon am nächsten Tag(!) folgte eine „1,4“!
Am 19.8. dann eine „1,0“ und am 30.11. eine „1,1“ („Super Zahnärztin mit Humor“) ! Arztbewertung Hier direkt zu den aktuellen Bewertungen dieser Zahnärztin. Übrigens wird ab dem 18.6.2018 ihre erste Bewertung „5,8“ bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt, weil 4 Jahre vergangen sind. Dann ist Frau Schmidts Jamedanote „1,1“. Denn ältere „archivierte Bewertungen“ werden lediglich weiterhin aufgelistet, in grauer Schriftfarbe dargestellt. [Berechnungshinweise: Gegenwärtig gilt 11,4 : 6 =1,9 . Ab 18.6.2018 gilt 5,6 : 5=1,1]
Jeder Arzt kann sich bei Jameda praktisch sooft selbst bewerten wie er will, solange er dabei nicht zu ungeschickt, ideenlos oder offensichtlich vorgeht.
Ich kann und will Frau Schmidt Nichts unterstellen. Ich kenne die überhaupt nicht. Bei Jameda kann es sich theoretisch bei jeder einzelnen Bewertung jedes Arztes um eine echte Bewertung handeln. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, was bei Jameda jedoch praktisch fast unmöglich ist. Die Leser meines Blogs sollen selbst meine Fakten beurteilen und sich ihre Meinung bilden. Dazu biete ich zahlreiche Fakten gegen Jameda in meinen weitere Beiträgen über Jameda , Deutschlands grösster Patientenverdummung. Machen auch Sie den Jameda-Test!

2 Gedanken zu „Betrug bei Jameda Teil 4

  1. Ich bin sehr enttäuscht von Jameda. Das kann doch nicht wahr sein. Meine Zähne wurden von einer Zahnärztin katastrophal behandelt. Ich habe meine Bewertung mit Note 4 bei Jameda veröffentlicht und diese wurde sofort von der Zahnärztin als „Unwahrheit“ abgestempelt und die Bewertung war dann sofort nicht mehr zu lesen. Später habe ich die Fragen, die Jameda gestellt hat, geantwortet, dennoch wurde meine Bewertung nicht weiter veröffentlicht. Die Grunde, die dafür genannt wurden, sind für mich nicht verständlich. Diese Zahnärztin verdient eine Note 4. Und dennoch präsentiert sie sich mit Note 1,0 bei Jameda. Das ist so sehr traurig. Ich bin enttäuscht. Solche Ärzte müssten eigentlich aufhören zu arbeiten.
    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
    Danke für Deinen Bericht. Jameda wiederholt wie eine Sekte immer wieder den Unsinn von den „geprüften, authentischen Bewertungen“. Mit diesem Unsinn fängt Jameda viele Dumme, von denen die Strassen leider voll sind. Wohl jede Klage Jamedas (um eine schlechte Arztnote drinlassen zu können trotz Beschwerde des Arztes) wird von Jameda danach für endlose Prahlereien verwendet: „So setzen wir uns für authentische Bewertungen ein“. Sicher klagt Jameda nur, um anschliessend damit prahlen zu können.

  2. ich möchte darauf hinweisen, dass das OLG Hamm aktuell in einem Urteil Oberlandesgericht Hamm siehe auch in zm-online.de entschieden hat, das „Jameda keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen darf“ Hier hatte Jameda mal – nach meinen langjährigen Erfahrungen korrekt! – die Aussage einer Patientin veröffentlicht, dass diese von ihrer ZÄin NICHT AUFGEKLÄRT wurde. Das Gericht hat entschieden, dass „nach der zahnärztlichen Dokumentation“ diese Behauptung widerlegt sei, weil dort ja stehe, dass „aufgeklärt“ wurde. Fast jeder ZA-Patient hat erlebt, dass er NICHT aufgeklärt wird, jedenfalls nicht über Zahnmedizinisches. Über GELD sprechen ZÄ andauernd….fragt man gezielt nach Zahnmedizinischem und speziell zur eigenen Behandlung etwas, muss man damit rechnen, „wegen fehlendem Vertrauensverhältnis“ „entsorgt“ zu werden. Wir alle wissen: ZÄ klären eben nicht auf!!! Und wir wissen alle: wenn es darauf ankommt, wird eine solche Behauptung einfach in die Doku eingetragen, nachgetragen, manipuliert. Die Justiz hat auch früher schon als „Beweis“ zugelassen hat, dass eine Angestellte – die meistens gar nicht dabei war – bezeugt: „Ja, mein ZA klärt immer auf“….Jetzt fällt solche – ohnehin gefakte Zeugenaussage meistens weg – wenn der ZA „dokumentiert“, dass er aufgeklärt hat, dann hat er aufgeklärt. Punkt!
    Wenn Jameda jetzt also veröffentlichen soll, dass die ZÄin die Patientin selbstverständlich „aufgeklärt“ hat – und nur, weil das ja in der „zahnärztlichen Dokumentation“ so steht….wir aber wissen: es ist meistens eine LÜGE – darf Jameda dann also „eine falsche Tatsachenbehauptung. veröffentlichen“? JA!!, denn diese FALSCHE Tatsachenbehauptung kommt ja von einer ZÄin!!!
    Dass die Justiz, die Rechsprechenden weiterhin am BGH-Leitsatz festhalten, sich AUSSCHLIESSLICH (!!) an der „ordentlichen Dokumentation des Arztes“ zu orientieren – obwohl jeder weiß, dass die Dokumentation des Arztes keineswegs „ordentlich“ im Sinne von „wahrheitsgemäß“ ist – welche Chancen haben Zahnarztgeschädigte???? Richtig: KEINE!
    Wobei man das Wort „ordentlich“ wirklich mal unter die Lupe nehmen sollte…da hat sich unser Staat mal wieder in Wischi-Waschi-Begriff verfangen. Genauso, wie wenn ZA sagen „Sie brauchen eine „vernünftige“ Behandlung“….wobei „vernünftig“ auch noch nicht geklärt ist….Wischi-Waschi eben!

    ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Liebe Blogbesucher, dieser Text eines Juristen ist auch eine gute Zusammenfassung dessen was Lewi kommentiert. Ich versuche es selbst auch nochmal: Die Patientin behauptete in ihrer Bewertung u.A., nicht aufgeklärt worden zu sein. Der Zahnarzt bestreitet Das: Seine Aufklärung stehe ja in der Patientenakte. Der ZA beruft sich auch auf eine angebliche Zeugin. Damit war (leider) für das OLG Hamm klar: Es wurde aufgeklärt = Falsche Tatsachenbehauptung! Folge: Dieser Teil der Bewertung muss von Jameda gelöscht werden. Weitere subjektive Meinungsäusserungen in der Bewertung müssen (lt. vorheriger Rechtssprechung, siehe im Link) dann ebenfalls gelöscht werden, wenn die direkt aus der angeblich falschen Tatsachenbehauptung eine Patientenschlussfolgerung sind. Nach dem Motto: Diese Folgerungen müssen dann ja ebenfalls falsch sein.
    Jameda schreibt selbst, dass Bewertungen keine Tatsachenbehauptungen enthalten dürfen, Steht so auch Jamedas Email an mich Ein absoluter Witz! Jameda ist für Patienten eine Beruhigungspille. Der Patient sieht die Supernote, und das ist was er sehen will weil es ihm seine Angst nimmt. Menschen neigen dazu, nur zu sehen, was sie sehen wollen.

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