Zahnärzte zerstören Zahn 27 (Teil 2)

Ich schildere hier anschaulich und mit Belegen mutmassliche vorsätzliche Körperverletzungen bei Wurzelbehandlungen am Backenzahn 27 ab 2011. Dieser Beitrag war HIER  der Punkt „6“. Habe ich dort ausgeschnitten weil Alles zu lang wurde und Belege ergänzt:   Zahn 27 ist der Backenzahn ganz Hinten Oben Links. Der 27 ist durch folgende Arztstraften jetzt wieder entzündet. Und ich fürchte bald endgültig verloren, siehe „C“.
BEHANDLUNG ZAHN 27 BEI ZAHNÄRZTEN V UND K:
A) ZAHNARZT V:
So sah es vor Zahnarzt V aus/ Aufnahme des V vom 21.September 2011. 27 ist der Zahn Rechts:   V machte am 26.September 2011 seine erste Wurzelbehandlung am Zahn 27 wohl einwandfrei:    Beim nächsten Termin am 20.Oktober 2011 (Medikamententausch) überfüllte V den Zahn 27 jedoch derb?
[Überfüllung bedeutet: Der Zahnkanal wir zu lang/tief vollgestopft, so das die Masse/das Medikament aus dem Zahnende austritt -sofern Kanalende nach WSR aufgeschnitten- und ins Kiefergewebe gelangt. So entsteht eine neue Entzündung]
Aber der Reihe nach: Gutachter F hielt auf der OPG/“Panoramaaufnahme“ die derbe Überfüllung des Zahn 27 für einen Zahnstift! (Aufnahmedatum 22.Februar 2012, also nach letzter Wurzelfüllung des Zahnarztes V, und vor erster Wurzelfüllung durch Zahnärztin K) F  schrieb bei der Befunderhebung  (für Gutachten betreff Brücke 13-15-17 der Zahnärztin K) irrtümlich: „an Zahn 27 zeigt sich ein über den Apex[Wurzelspitze]hinausreichender Wurzelstift….“ / siehe im letzten Absatz zweiter Satz:  zahngutachten  Das ist die vom F verwendete  OPG/“Panoramaaufnahme“: OPG    Position Zahn 27: Im Oberkiefer Rechtsaussen. (OPG von Zahnarzt G angefertigt) Zahn 27 trug jedoch nie einen „Wurzelstift“, sondern man muss aus dem Satz des F auf eine Überfüllung des 27 schliessen. Trotz elektrischer Kanallängenmessung des V: elektrometrischelaengenbestimmung  Auf der Einzelaufnahme/“Zahnfilm“   der Zahnärztin K vor ihrer ersten eigenen Wurzelbehandlung sieht es gleich aus  wurzelkanalbehandlung  , selber Aufnahmetag wie die OPG. Ich sehe anders als Gutachter F keinen „Wurzelstift“ im 27/ ist der rechte Zahn) . Schreibfehler des Gutachters F? Muss es in seinem Gutachten (s.O.) statt „27“ „25“ lauten? Egal! Denn eine korrekte Füllung des 27 sieht jedenfalls ganz anders aus! Auch eine angebliche „Langzeiteinlage Calxyl„/siehe Zettel darf m.W. nur max.  1 Monat im Zahn verbleiben. Das wusste ich damals natürlich nicht. Offensichtlich machte V also bei seiner zweiten Wurzelfüllung alles falsch und damit seine Arbeit zunichte. V röngte nach seiner zweiten WF  m.W. nicht. In seine Patientenkartei eingetragen ist nur seine allererste Röntgenaufnahme. Zudem liess V dieses zweite Medikament 4 Monate drin! Nach 1 Monat sagte V mir: „Das (Medikamententausch) machen wir im Januar da komme ich vom Skilaufen zurück da habe ich Kraft“. Im Januar (also nach den 4 Monaten) sagte V zu mir, betont gutgelaunt und entspannt auf seinem Stuhl sitzend, in gelangweilten Ton: „Das machen wir beim Termin im Februar, bis Dahin kann noch viel passieren“(??) Im Februar 2012 ging ich verzweifelt sofort wieder weg vom V, weil V mir mein kaputtes Provisorium kaputtesprovisorium  nicht endlich durch feste Brücke 13-15-17 ersetzen wollte (auf die ich seit Mai 2009 wartete) und wo ich jetzt gemäss Absprache mit ihm fest von ausgehen konnte daß er heute beginnt. Natürlich hatte ich jetzt keinerlei Vertrauen mehr, den V erneut an Z27 zu lassen. Ich war gezwungen wegzugehen und das Medikament blieb also drin. Die Angestellte des V gab mir auf meine Bitte einen Zettel mit, offenbar hatte sie das Ziel, dass 27 bei der Weiterbehandlerin zerstört wird. Denn die Wurzelkanalbohrerdurchmesser waren zu gross aufgeschrieben. Nachzulesen auf diesem in Praxis V mir ausgehändigtem Zettel:  v-wkb Der richtige Wert später in der Patientenkartei des V: patientenkarteiwurzelbehandlung  Alles zusammen betrachtet war die Überfüllung? (und das anschliessende 4 Monate drinnelassen) sicher Absicht und also Gefährliche Körperverletzung durch V!  Dann ging ich für die Fertigstellung dieser Wurzelbehahndlung zum Zahnarzt G, bei G war ich schonmal für eine andere Beratung gewesen. Auch G versuchte 27 zu zerstören: Nachdem G eine eigene OPG (Rö aller Zähne) machte (die verwendete oben im Text der Gutachter F) log G mich klar an, die Füllung im Zahn 27 könne dauerhaft drin bleiben. Das hätte verheerende Folgen gehabt. Natürlich konnte ich also auch bei G nicht bleiben. Dieser G ist übrigens der Zahnarzt mit der gescheiterten Honorarklage gegen mich.  HIER .  G behandelte später in Afrika Schimpansenzähne – die armen Schimpansen 😉

B) ZAHNÄRZTIN K:
Daraufhin ging ich zur ZÄ K
, bei K war ich 2011 schon für eine andere Beratung. Von ihrer ersten Wurzelfüllung am 27.Februar 2012 habe ich wohl keine Röntgenaufnahme, es ist auch keine in ihrer Patientenkartei eingetragen. Rö der K nach ihrer zweiten Wurzelbehandlung am 14.3.2012 / darauf der von ihr derb überfüllte Zahn 27:  1wurzelkanalbehandlung2012 Rö der K am 8.11.2012:  2wurzelkanalbehandlung2012   Darauf ist wohl zu sehen, dass die Überfüllung in den Zwischenmonaten vom Körper etwas abgebaut wurde. Trotzdem immer noch derart derb überfüllt, dass im Befundbericht des Zahnarzt H / DVT 2015 steht: „deutlich überstopft“ (siehe „C“) Ich informierte K natürlich vor  ihren WF über die WF des V am Zahn 27 (Was/Wie/Wer? ,  K erhielt von mir die Röntgenbilder des V und natürlich den oben gezeigten Zettel auf dem die Kanallängen so stehen wie auch in der später erhaltenen Patientenkartei des V. Für diese Vorbesprechung stellte K mir privat 26,22Euro in Rechnung, Rechnungsdatum 8.März 2012) Informierte K sich überhaupt nicht beim V?? Das wäre bei diesem Problemzahn m.E. angemessen gewesen: Backenzahn ganz Hinten Oben, mit Wurzelspitzenresektion, ggf. später wichtig als Pfeilerzahn usw.? War es für die K eine Erschwernis, die vom V angefangene Wurzelbehandlung fortzusetzen? V hatte die Krone aufgebohrt und in seiner ersten Wurzelbehandlung alle Kanäle gefunden, die perfekt gefüllt und eine gute Rö angefertigt(s.O.) ! Also gute Arbeitsvoraussetzungen für K!
Fasst man das gesamte Treiben der K zusammen, so halte ich es für wahrscheinlich, dass sie den 27 absichtlich überfüllte. K setzte wenige Wochen später meine neue Brücke 13-15-17 zweifelsfrei mit Absicht so ein, dass die neu gemacht werden musste. K musste ihr Brückenhonorar an die HEK zurückzahlen, m.W. 1158.92Euro, ganzer Brückenvorgang HIER . (Honorarrückzahlung ist Resultat des o.g. Gutachtens des F)
Natürlich konnte ich nach alledem nicht bei K bleiben.
[THEATER UM PATIENTENKARTEIKOPIE: Ich bat K um Zusendung einer Patientenkarteikopie(PK), K stellte Einiges an, um mir die PK nicht aushändigen zu müssen. Die PK wurde dann auch für die Begutachtung ihrer Zahnbrücke benötigt. Zunächst schrieb K mir Unsinn statt die PK zu schicken:  Denn natürlich muß der Patient selbst von seinem Zahnarzt die PK für ein Gutachten anfordern. Und hat sowieso ein grundsätzliches Recht auf eine PK, nicht nur wenn die für eine Begutachtung benötigt wird. Nachdem ich die HEK eingeschaltet hatte, schickte K mir ein PDF, darin leere weiße Blätter ohne Text. Dann ein PDF mit einer PK, in der fast Alles fehlte   , dann erst nach weiteren Anfragen eine vollständigere PK   mit vielmehr Informationen über Zahn 27! ]
Das war bis heute die letzte „Behandlung“ des Zahn 27. Ausnahme: Dessen  alte Krone lockerte sich 2016 und wurde nochmal einzementiert, aber natürlich nicht bei K 😉

C) Auf Anraten meines Rechtsanwaltes L liess ich November 2015 doch noch eine Zahn-DVT bzw. CT machen. Das ist eine „dreidimensionale“ Röntgenaufnahme. Vorgeschichte dieser DVT (ja/nein/wofür?) siehe HIER . RA L sagte mir nachdem ich die Brücke des ZA ? erhalten hatte, man könne auf einer DVT minimale Passungenauigkeiten sehen. Da irrte RA L zwar, aber das wusste ich erstmal nicht und daraufhin liess ich diese DVT machen, und zwar beim Zahnarzt H wo ich ja deswgen schon vorgesprochen hatte. ( = der „Tegel-Zahnarzt“ HIER  . Ich erhielt damals die Aufnahme auf CD und ohne Befundbericht, um den ich mich damals auch nicht kümmerte. Denn die Aufnahme hatte sich ja als wertlos für meinen Zweck erwiesen (Passungenauigkeit der Brücke nach Straftaten beim ZA ? dokumentieren). Ab April 2017 versuchte ich dann doch, den schriftlichen Befundbericht vom H zu bekommen. Denn mit Zahn 27 und dessen Nachbarzähnen muss was passieren und da hilft der Befundbericht. Er ist Bestandteil der von mir privat bezahlten Leistung „Ä5370“ DVTRechnung  und nach diversen Emails und Anrufen beim ZA H arztkorrespondenz erhielt ich Juli 2017 den DVT-Bericht: auf einem Blatt ohne jegliche Datums:   Zahn 27 entzündet, wie nach den Misshandlungen zu erwarten. [Zugehöriges Anschreiben Juli 2017:   und falls Sie mit den handelnden Personen durcheinander kommen siehe Beitrag „Neue Zahnbrücke…“/Juli 2015 , dort am Ende von “2”. ]
Ich zitiere aus diesem DVT-Bericht:
„27 WF, deutlich überstopftes Wurzelfüllmaterial“ (WF=Wurzelfüllung)
„periapikale Aufhellung“ ( = Entzündung der Wurzelspitze)
Zwischen 26 und 27 ist ein massiver Knochenabbau sichtbar“
Der Knochenabbau ist sicher Folge der Entzündung. Die sicher Folge der Überfüllung(en) ist.

Ich zitiere:
„Empfehlung: Revision WSR Zahn 27“
WSR=Wurzelspitzenresektion/Operative Entfernung der Wurzelspitze. Mit einer erneuten WSR (=„Revision“) des 27 wäre m.W. starker Knochenverlust verbunden, bei m.W. nur geringer Aussicht den 27 erhalten zu können. Bald haben die Zahnärzte also den 27 vollständig zerstört und können den ziehen, auch dafür gibt es Honorar. Und viel Honorar für den danach nötigen neuen Zahnersatz etc.  Auch Komplikationen/ u.U. nötige OPs wegen deren Schrotts füllen deren Geldbeutel.

IVorbeitrag und hier sind also Gefährliche Körperverletzung an Zahn 27 durch diverse Zahnärzte hintereinander relativ gut dokumentiert, insbesondere des E und des V. Für meine Einstufung als Absicht spielen zT auch die weiteren absichtlichen Straftaten der Beteiligten gegen meinen Körper eine Rolle. Dazu mehr in anderen Beiträgen, ZB Hier  oder erstmal bloss HIER .

DIE NÄCHSTE BEHANDLUNG IST DANN DIE NÄCHSTE MISSHANDLUNG? WIE SOLL ICH DAS EIGENTLICH SEELISCH AUSHALTEN? Natürlich mache ich mir Sorgen, denn aus Kieferentzündungen können schlimme Sachen werden. Und es fanden vorher schon viele Körperverletzungsstraftaten durch andere Ärzte statt, seit Mai 2009. Es ist fürchterlich, fast wie ein Krebs der immer wieder auftritt. ABER IN MEINEM FALLE SIND DIE ÄRZTE DER „KREBS“.
Natürlich: „Anderen geht es noch viel schlimmer„….

AM 3.SEPTEMBER GEÄNDERT. ICH WERDE NOCH PRIVATRECHNUNG DER K FÜR DEREN WF EINBAUEN UND TEIL A BESSER ORDEN! TUT MIR LEID ABER DAS LIEGT AUCH AM MERKWÜRDIGEN GUTACHTEN DES F (MEINT ER DEN FALSCHEN ZAHN ODER VERWECHSELT ER AUF DER OPG WURZELSTIFT UND WURZELFÜLLUNG?) DAS WIRD HIER NICHT DIE LETZTE ÄNDERUNG BLEIBEN ABER IN DER SACHE ÄNDERT SICH BIS JETZT NICHTS.
[HINWEIS Mai 2019: ZÄ P gab Zahn 27 den Rest, der wurde dann gezogen, lesen Sie Beiträge P1-P5 April 2019]

SÄMTLICHE K O M M E N T A R E bis 10.September 2017:
Bei allen Kommentaren gilt: Kursiv = von mir selbst geschrieben. Zitiert Anonymous1 mich, dann setzt er mich in Klammern.
Als „Anonymous1“ bezeichnet, damit meine Leser die Anonymousse auseinanderhalten können.

Von Anonymous1 am 1.September:
Hallo Herr Steffens,
Sie entfernen doch immer die Namen?! Herr PD Dr. Dr. S[entfernt] wird es bestimmt vorziehen, wenn er nicht im DVT-Bericht ersichtlich ist.
Grüße

ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de:
Hallo Herr ?
Danke für Ihren Hinweis, hatte mit dem aber auch Nie zu tun.
Die Behauptung des H, er habe mich „sicherheitshalber überwiesen“ ist übrigens eine Lüge. Ich erhielt den DVT-Bericht mit Anschreiben „3.Juli 2017“. Nie zuvor wurde mir Irgendwas deswegen vom ZA H mitgeteilt. Würde ich den ganzen Quatsch in deren Unterlagen richtigstellen, wären meine Beiträge doppelt so lang. Meistens gehe ich garnicht darauf ein. Ich habe auch nie den Verdacht einer „Zyste“ geäußert. Eine Zyste Zahn 46 die unbedingt operiert werden müsse behauptete 2010 die Chirurgie der Klinik X, damals als die noch Kohle mit mir machen wollten.
Auch Verdacht eines „Tumor im Oberkiefer“ stammt nicht von mir sondern aus einem ärztlichen Bericht der in diesem Beitrag in „2)“ steht
.
Da Sie vom Fach sind aber bei dieser Gelegenheit nicht weiter kommentieren, stimmen Sie diesem Beitrag offenbar zu. Mit freundlichen Grüssen

 

V o n  A n o n y m o u s 1 am 2.September:
Einen schönen guten Abend,

„Hallo Herr ?“
Ich möchte nicht, dass Sie meinen Namen kennen. Wie Sie bereits in Ihrem Blog vermerkten, ist es bei Ihnen problemlos möglich anonyme Kommentare zu verfassen.

„Da Sie vom Fach sind aber bei dieser Gelegenheit nicht weiter kommentieren, stimmen Sie diesem Beitrag offenbar zu.“
Partiell möglicherweise, aber definitiv nicht allumfänglich. Wenn Sie wünschen, kann ich aus meiner Sicht kommentieren, aber nicht um mich zensieren und anschließend von Ihnen beleidigen zu lassen.
Beste Grüße
ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Meine Leser und ich sind schon sehr neugierig auf Ihre Informationen! Bitte so kurz wie möglich! Danke.

 

V o n  A n o n y m o u s 1 am 10.September 2017:
Hallo nochmals,
ich hoffe es geht Ihnen gut,
– Ich versuche mich kurz zu fassen –
4. BETREFF TEIL A:
“ vorsätzliche Körperverletzungen“,“Arztstraften“,“Misshandlungen “
Hinweis: Früher haben Sie mehr Wert auf juristische Korrektheit gelegt. Noch gibt es kein rechtswirksames Urteil, durch das diese Bezeichnungen auf die von Ihnen beschuldigten Personen zuträfen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre der Vorsatz „mutmaßlich“ angebracht.

„Aufnahme des V vom 21.September 2011“
Die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist,…. Ich formuliere es nett: optimierungsbedürftig… Ach, ich sags: einfach nur schlecht. Es ist bereits eine ausgedehnte Osteolyse mit vermutlich Resorption der mesialen Wurzel vorhanden. Eine schwierige Ausgangssituation für eine erneute Behandlung.
ANTWORT von Wolfgang/Zahnkaufmann.de: Anonymus1 meint die WKB am Zahn 27 vor rund 25 Jahren in Hamburg, dafür  Hier Vorbeitrag nach „mesiubukkal“ suchen.

„V machte am 26.September 2011 seine erste Wurzelbehandlung am Zahn 27 wohl einwandfrei:“
Ich wende folgendes ein: Es handelt sich um eine Messaufnahme: Hier ist der Masterpoint über die Wurzelspitze die mesiale Wurzel hinaus. Eine Korrektur der Aufbereitungslänge ist notwendig.
ANTWORT: Damit kann hier Niemand was anfangen, könnten Sie kurz erläutern – ich baue es dann hier ein.

„„Langzeiteinlage Calxyl„/siehe Zettel darf m.W. nur max. 1 Monat im Zahn verbleiben.“
Das ist nicht korrekt.

“ Offensichtlich machte V also bei seiner zweiten Wurzelfüllung alles falsch und damit seine Arbeit zunichte.“
Meinen Sie mit Wurzelfüllung eine medikamentöse Einlage, oder eine definitive Wurzelkanalfüllung?

„verzweifelt sofort wieder weg vom V, weil V mir mein kaputtes Provisorium nicht endlich durch feste Brücke 13-15-17 ersetzen wollte“
Nach Behandlungsrichtlinien muss zunächst sämtliche Vorbehandlung abgeschlossen sein, bevor ein definitver prothetischer Ersatz erfolgen kann. Insofern ist die Entscheidung eine definitive Versorgung noch nicht anzustreben richtig, jedoch wäre eine erneute provisorische Versorgung ggf. notwendig gewesen.

„Natürlich hatte ich jetzt keinerlei Vertrauen mehr, den V erneut an Z27 zu lassen.“
Schade, es erschien mir nicht verkehrt, was er bisher an betreffenden Zahn 27 durchführte. Abgesehen von der Motivation und der erneuerungsbedürftigen provisorischen Versorgung.
ANTWORT: „Abgesehen von der Motivation“ HaHaHa! Zur „Motivation“ des V werde ich später Beitragsteil „A“ aus meinen alten Notizen vervollständigen: Drohungen usw. Bei V konnte ich nicht bleiben.
Am allerletzten Tag sagte V mir vorwurfsvoll und erschrocken in etwa: „Das hätte längst raus gemusst!“ Nach dem Motto: „Wie konnten Sie so blöd sein nach meinem Spruch mit dem Skilaufen noch auf mich zu warten?“ Ich weiss bis heute nicht ob das wahr ist(vermutlich) oder er mir nur Angst machen wollte. Jedenfalls deshalb meine Eile am 22.Febr.2012: Erst bei G der sich weigerte und am selben Tag noch zur K.
Gutachter F meldete sich nicht auf meine Email-Nachfragen September 2017, obwohl mundgerecht mit angehängtem Gutachten und Rö.
Nach Ihrer Meinung war das also eine Calxyleinlage, die mit 4 Monaten nicht zu lange drinne war, und nicht überfüllt. Aber ich will mich für die weitere Diskussion nicht ausschliesslich auf Ihre Meinung verlasssen vor dem Hintergrund Ihres Rumgeeieres weiter Unten. Vielleicht schreibt hier noch ein anderer Zahnarzt-wäre super. WEITERE ANTWORTEN VON MIR AN DIESER STELLE INSBES. BETREFF ZA V DESHALB ERST SPÄTER

„Aufbereitungswerte“
Sind möglicherweise in einer späteren Sitzung mit erneuter Medikamenteinlage die Kanäle weiter aufbereitet worden? Das würde die definitiven Werte des handschriftlichen Zettels mit der Kartei in der ersten Sitzung erklären.
ANTWORT: ? Falls auf dem Zettel die richtigen Werte (grössere Durchmesser) standen, warum korrigierte V dann die Alten in der PKartei nicht??

„log G mich klar an, die Füllung im Zahn 27 könne dauerhaft drin bleiben“
Welche Informationen lagen G vor? Denn auch Calxyl ist radioopak und kann mit einer definitiven Wurzelkanalfüllung verwechselt werden. Wie sah das Bild aus? Ist es eines von den oben abgebildeten?
ANTWORT: G hatte von mir Alles und ich hatte dem G gesagt, dass da ein Medikament viel zu lange drin ist, seit 4 Monaten. Von „verwechseln“ kann da wohl keine Rede sein. Und falls man Das auf Rö leicht verwechseln kann, dann muss der ZA das beim Vorbehandler abklären. Zudem wusste G, dass das Medikament/die Füllung raus musste: Dieser Kriminelle fälschte in seine PKartei mit Datum „6.3.2012“ einen angeblichen Termin für Zahn 27, und dass ich den Termin angeblich absagte. (PKartei des G heute Hier am Ende eingefügt) Den übrigen unterirdischen Umgang in Praxis G mit mir sehen Sie zB auch am Ende von Hier . Da haben Sie wohl keine Fragen mehr betreff ZA G…?!

BETREFF TEIL „B“:
„darauf der von ihr derb überfüllte Zahn 27“
Ja. Bei weitem Foramen ist das aber auch nicht so einfach da nichts zu überstopfen. Aber das ist schon nicht wenig. In den allermeisten Fällen ist das aber nicht dramatisch…
„Körper etwas abgebaut wurde“
Genau aus diesem Grund.
ANTWORT: In meinem „Fall“ ist das aber „dramatisch“ weil der Zahn jetzt wohl im Eimer ist lt. Befundbericht und Sie sehen es ja Unten in TEIL C ebenso.

„Informierte K sich überhaupt nicht beim V“
Wäre wünschenswert gewesen.
ANTWORT: ? Sie sagen das verharmlosend. Wenn man sich nicht informiert weil man keine Lust hat oder sogar will dass der Zahn drauf geht -siehe Unten Hinweis K`s Brücke- dann ist das lt. Gesetz Körperverletzung und damit eine Straftat. Egal ob vorsätzliche oder fahrlässige KV.
Die von Ihnen übermittelten Aufbereitungswerte liefern nicht alle notwendigen Informationen. Interessant wären fürs Abfüllen noch der Taper bzw. das verwendete Feilensystem.
Ich mag solche Zweitbehandlerfälle gar nicht. Jeder hat sein eigenes Protokoll, das er durchläuft. Dann soll man als Zweitbehandler irgendwo dazwischen einsteigen, ohne zu wissen, was vorher so wirklich gelaufen ist. Mit irgendwelchen Feilen, die du womöglich nie verwendet hast. Rücksprache bringt dich oft nicht weiter. Ich bereite das meist neu auf, um zu einem Ergebnis zu gelangen.

“ V hatte die Krone aufgebohrt und in seiner ersten Wurzelbehandlung alle Kanäle gefunden, die perfekt gefüllt und eine gute Rö angefertigt(s.O.) “
Haben Sie eigentlich Vorwürfe gegenüber V ausgenommen, dass es nicht voran ging?

„Zunächst schrieb K mir Unsinn statt die PK zu schicken“
Die Antwort von K ist natürlich Müll. Sie können Ihre Patientenakte in Abschrift abverlangen.

WOLFGANG: [….Anonymous 1 schrieb hier er habe mal einen Link mit einem Zahnärztinnamen irgendwo im Blog gesehen-mir bitte ggf. noch mitteilen]

„dann erst nach weiteren Anfragen eine vollständigere PK mit vielmehr Informationen über Zahn 27!“
Ja, es ist nun mehr Inhalt. Vorher war es die reine Bema-karte ab 2012. Danach die volle Karte mit GOZ und zugerhöriger Begründung und Kommentar. Aber nichts relevant weiterführendes, wenn ich nichts übersah.
ANTWORT: ? In K`s PKartei Version 1 stand zB nichtmal, dass der 27 angeblich Calxyl-Einlage hatte. Da stand mit Datum 22.2.2012 nur „apikale[=Wurzel] Verhältnisse“! Das entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen. Und wurde von K sicher so kurz aufgeschrieben um sich noch nicht exakter schriftlich festzulegen darüber, in welchem Zustand sie den Zahn übernahm. @Anomymous1: Ihr wiederholtes Rumgeeiere weckt Zweifel dann auch an Ihren übrigen Behauptungen!

BETREFF TEIL „C“:
„und da hilft der Befundbericht. Er ist Bestandteil der von mir privat bezahlten Leistung „Ä5370““
Das war „günstig“. Weit unter dem Normsatz.
ANTWORT: H`s Leistung war ebenfalls „weit unter Normsatz“. Der liess mich zigmal hinter seinem Bericht hinterherbetteln und schickte den dann verfakt/siehe Oben. Knapper geht es wohl auch nicht. Ausserdem betraf H`s Bericht nur den Oberkiefer(Oberkiefer-DVT), also halber Aufwand. Der Honorarsatz ist der gleiche wie bei einem Bericht für Ober- und Unterkiefer.

„Der Knochenabbau ist sicher Folge der Entzündung. …“
Richtig.

„…Die sicher Folge der Überfüllung(en) ist.
Nicht sehr wahrscheinlich. Eher einer unzureichenden Desinfektion des Kanalsystems.
ANTWORT: Also „schon nicht wenig“ überstopft (wozu schrieb V dann eigentlich die Aufbereitungslänge auf meinen Zettel?) u n d „unzureichende Desinfektion“. Natürlich vorsätzlich wenn man sich das Treiben der K direkt danach Hier ansieht.

„Mit einer erneuten WSR (=„Revision“) des 27 wäre m.W. starker Knochenverlust verbunden,…“
Ja

„…bei m.W. nur geringer Aussicht den 27 erhalten zu können. “
Sehe ich ähnlich.

„Bald haben die Zahnärzte also den 27 vollständig zerstört und können den ziehen, auch dafür gibt es Honorar.“
Fürs Zähne-ziehen gibt es nicht wirklich ein Aufwanddeckendes Honorar.
ANTWORT: Beide folgenden Sätze nicht gelesen? Nach dem Ziehen geht’s richtig los mit Geldverdienen! Zahngutachter-Euros vergass ich noch.

Was macht die Brücke Verfallsdatum 3-5 Jahre? Es gibt womöglich ein Mängelgutachten, das Sie eingeleitet haben. DIESE FRAGE BITTE IM BEITRAG „NEUE ZAHNBRÜCKE“ NOCHMAL POSTEN

Was ist mit dem Zahn 46? Hier liegt eine Parodontitis apikalis chonica vor. Wahrscheinlich eine Silberstiftfüllung in mesialer Wurzel vor geraumer Zeit, die hintere Wurzel sieht gut aus.
ANTWORT: Keine Ahnung was 46 macht. Nie Probleme mit gehabt. Klinik X betrachtete den 2010 als eine Art Notfall. Vielleicht eine „Wunderheilung“? 😉

Ein schönes Wochenende.
ANTWORT:Ebenso, ist ja jetzt schon das nächste WE 

 

Ein Gedanke zu „Zahnärzte zerstören Zahn 27 (Teil 2)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert